Hervorgehoben

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Die Sonne scheint auf!

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. …

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. … die Zufügung seelischen Leides, … und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher … Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Österreichische Botschaft in Budapest informiert über Unzuständigkeit – nach Jahren! – ohne jegliche Rechtquellen, ohne jegliche Rechtsmittelbelehrung und ohne jegliche sachliche Begründung

Es geht in dieser Geschichte um zwei österreichische Diplomatenkinder und um einen im öffentlich dienstlichen Porno verwickelten albanisch stämmigen österreichischen Beamten des BMEIA.

Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest?

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>

An: Dr. … <…@…>

Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 14:24:34 MEZ

Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA

Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:

Betreffan den Herrn Generalinspektor: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest?
Mitteilung —- Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
CC: buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 14:19:55 MEZ
Betreff: an den Herrn Generalinspektor: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest?

Neuer Blogbeitrag: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest?

Sehr geehrter Herr Generalinspektor!

Ich möchte mich erkundigen, ob Sie mein Anliegen – im Einklang mit den Gesetzen – zu prüfen beabsichtigen und ob Sie zusätzliche Unterlagen aus der 1 Kubikmeter Dokumentation zur gesetzkonformen Bearbeitung des Falles benötigen. Ich helfe bei Ihrer Arbeit gerne mit allen nötigen gesetzkonformen Mitteln. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Die Beseitigung der gesetzwidrigen Exekution ist sehr dringend. Ich habe heute verlangt, den gesetzwidrig aufzutretenden ungarischen Exekutor aus meinem Fall auszuschließen (siehe voriger Blogbeitrag), aber in Ungarn ist das Exekutionswesen besonders skandalös gesetzwidrig, es gibt praktisch keine Rechtssicherheit. Mein Gegner mit Frauennamen aus einem Hotel soll das – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – unverzüglich einstellen lassen. Ich habe niemandem die Privatsphäre verletzt, daher sollte ich nicht meine Mädchenvermögenswohnung verlieren. Kein Bediensteter ist berechtigt österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur zu pornographen Zwecken zu missbrauchen. Ich habe großes Vertrauen, dass Sie meine Rechtsmeinung diesbezüglich – im Einklang mit den Gesetzen – teilen. Ich hoffe auf Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise und bedanke mich sehr dafür.

Ferner möchte ich fragen, ob Sie in die Prüfung des Falles die Anomalien des ungarischen Rechtsanwaltes meines Gegners einbezogen haben. Der ungarische Rechtsanwalt wagt es in der Praxis, die Österreichische Botschaft als falscher ständiger Wohnsitz bzw. als Tatort zu missbrauchen, obwohl er im Sinne des ungarischen Rechtsanwaltsgesetzes (https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1700078.tv) gesetzlich verpflichtet ist, Missstände zu unterlassen.

Im Herbst 2012 war als Missionschef Herr Botschafter Dr. Michael Zimmermann für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige zuständig und ich habe vom Herrn Botschafter Zimmermann eine Auskunft erhalten, dass mein Gegner vom oben erwähnten, die österreichische Botschaftsinfrastruktur missbrauchenden Rechtsanwalt vertreten ist (Beilage). D. h., dass Herr Botschafter Zimmermann über diesen Rechtsanwalt wusste. Ich möchte mich erkundigen, ob Sie das – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – prüfen werden, ob der Rechtsanwalt von wem das Erlaubnis bekommen hat, sei es auch stillschweigend, dass die Österreichische Botschaft ihm in diversen Verfahren, in denen er meinen Gegner vertritt – zu privaten Zwecken – z. B. als falsche ständige Wohnsitzangabe, als Tatort – zur Verfügung steht. Und ob die Prüfung auch das analysieren wird, wie ein Missionschef zuständig damals für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige in einer Notsituation einen solchen Rechtsanwalt weitervermittelt, der schon am 3. 9. 2012 die Botschaftsadresse als falsche ständige Wohnsitzangabe und am 28. 12. 2012 die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort zu missbrauchen angefangen hat und das lange betrieben hat bzw. betreibt. Welche Genehmigungen hat eventuell Herr Botschafter Zimmermann meinem Gegner und seinem Rechtsanwalt zur privaten Nutzung der Botschaftsinfrastruktur meinen Kindern und mir gegenüber erteilt, obwohl er als für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige zuständiger Missionschef verpflichtet gewesen wäre, auch unsere Interessen und vor allem die widmungsgemässe Nutzung der Botschaftsinfrastruktur zu berücksichtigen.

Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter

Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in …

P.S. Es ist für mich immer erstaunlich, wenn hochqualifizierte Leute anspruchslose Schriften ausschicken. In diesem kurzen Text vom Herrn Botschafter gibt es zwei Tippfehler. Und wesentliche Schaden wurden meinen österreichischen Diplomatenkindern und mir verursacht, dass die Botschaftsinfrastruktur meinem Gegner und seinem ungarischen Rechtsanwalt zu privaten Zwecken vom Anfang an – unzulässig – in der Praxis zur Verfügung stand.

Beilage: 05.10.2012.Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Zimmermann an mich über den Rechtsanwalt
(Im Blog und in den direkt geschickten E-Mails vorhanden.)
Vor- und ZunameDr. …
E-Mail…@…
LandUngarn
Telefon00 36 30 …

Ihr Team BMEIA

Weihnachtsgeschenk des österreichischen Diplomaten für seine österreichischen Diplomatenkinder und ihre Mutter: im 2019: Exekutionsverfahren (5.723.798 HUF), im 2012: Strafanzeige mit Diplomatenpass und ein seit 7 Jahren andauerndes gesetzwidriges Strafverfahren in Ungarn mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort

Empfangsbestätigung des BMEIA:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>

An: Dr. … <…@…>

Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 11:52:47 MEZ

Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA

Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:

BetreffExekutionsbeschwerde – Ersuchen um konsularischen Rechtsschutz (deutsch und ungarisch)
Mitteilung —– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>
CC: buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 11:46:41 MEZ
Betreff: Exekutionsbeschwerde – Ersuchen um konsularischen Rechtsschutz (deutsch und ungarisch) / Anhänge 1 – 6 in der Beilage in den unmittelbar geschickten E-Mails und anonymisiert in dem Blogbeitrag

als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung veröffentlicht: https://kinderrechteinungarn.family.blog/

törvényes jogérvényesítésül nyilvános magyarul: https://intezmenyibantalmazasmonitoring.blog.hu/

Titel des Blogbeitrags:

Exekutionsantragsteller tritt als Kindesvater unter falschem Namen / unter einem Frauennamen (dr. …) auf und will 5.723.798 HUF aus einem Hotel in Israel als falscher ständigen Wohnsitz (im Grundbuch ohne die Benennung der Stadt! – Anhang 5) – Exekutor verlangt 1.306.198 HUF Exekutionsgebühr, aber er ist nicht bereit – trotz gesetzlicher Pflicht – den Datenchaos zu klären

A blogbejegyzés címe:

A végrehajtást kérő hamis, NŐI apai névvel (dr. …) akar 5.723.798 Ft-ot végrehajtatni egy izraeli hotelt hamis állandó lakcímként megjelölve (a tulajdoni lapon város megadása nélkül! – 5. melléklet), amely végrehajtásban a végrehajtó 1.306.198 Ft-ot számolt fel költségként, miközben – törvényi kötelessége ellenére – nem tisztázza, hogy kicsoda valójában a végrehajtást kérő

Fallbeispiel 1: Exekutionsmissstände / Példa 1.: Végrehajtási anomáliák

Adressaten: / Címzettek:
an die Österreichische Botschaft in Budapest (Ersuchen um konsularischen Rechtsschutz, die meine Mädchenvermögenswohnung betreffende, gesetzwidrige Exekution – im Einklang mit den Gesetzen – schnellstmöglich einzustellen) Danke! / a budapesti Osztrák Nagykövetség részére (konzuli segítség kérése jogellenes végrehajtás törvényes leállíttatásához)

an das Gericht der Bezirke XX., XXI. und XXIII. in Budapest – als Ausschlussantrag, Exekutionsbeschwerde, Ersuchen um Ausübung der gesetzlichen Anzeigepflicht (§ 376 Absatz 2 der StPO) und Ersuchen um Beantwortung öffentlicher Datenbeantragung vom 09. 12. 2019 (Anhang 6) / Budapesti XX., XXI. és XXIII. Kerületi Bíróság részére – végrehajtó kizárása iránti kérelem, végrehajtási kifogás és kérelem a Be. 376. § (2) bekezdése szerinti törvényi feljelentési kötelezettség teljesítésére, 2019. 12. 09-i közérdekű adatigénylés megválaszolása iránti kérelem (6. melléklet)

an die Vertretungsorganisation der ungarischen Exekutoren (auf E-Papier) – Exekutionsbeschwerde, Antrag die gesetzwidrige Exekution – im Einklang mit den Gesetzen – schnellstmöglich einzustellen und Ersuchen um Beantwortung öffentlicher Datenbeantragung vom 09. 12. 2019 (Anhang 6) / Magyar Bírósági Végrehajtói Kar részére (e-papíron) – panaszként, kérve – törvényeinkkel összhangban – jogellenes végrehajtás törvényes leállíttatását, 2019. 12. 09-i közérdekű adatigénylés megválaszolása iránti kérelem (6. melléklet)

an Herrn Exekutor Dr. Zoltán Ákos (auf E-Papier) Antrag die gesetzwidrige Exekution – im Einklang mit den Gesetzen – schnellstmöglich einzustellen / dr. Zoltán Ákos végrehajtó úrnak (e-papíron) kérve – törvényeinkkel összhangban – jogellenes végrehajtás törvényes leállítását

an die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt Budapest – Ersuchen um die Ermittlung – im Einklang mit den Gesetzen – zu beschleunigen und gesetzkonform abzuwickeln/ a Fővárosi Főügyészségnek – Kérelem – törvényeinkkel összhangban – a nyomozás felgyorsítására és törvényes lefolytatására (KÜFO 4699/2013)

an Frau Staatssekretärin Novák Katalin, Ministerium der Human-Ressourcen / Novák Katalin államtitkár asszonynak EMMI (EMMI/13115/2020)

an Herrn stv. Staatssekretär Dr. Gelllén Márton, Justizministerium zuständig für Hilfe der Gewaltopfer im Jahr der Opferhilfe / dr. Gellén Márton áldozatsegítésért felelős helyettes államtitkár úrnak, Igazságügyi Minisztérium (XX-ISZIMFO/40/2020)

Hilferresuchen / segítségkérés

Dieses Schreiben ist auch ein Ersuchen um Ausübung der gesetzlichen Anzeigepflicht (§ 376 Absatz 2 der StPO) an die Bediensteten. / Ez az irat kérelem is a hivatalos személyek felé a Be. 376. § (2) bekezdése szerinti törvényi feljelentési kötelezettség teljesítésére.

Exekutionsgeschäftszahlen: /végrehajtási ügyszámok:
zugestellt am 27.02.2020, Frist: 15 Tage / kézbesítve: 2020. 02. 27., határidő: 15 nap
Schrift des Exekutors: / A végrehajtó irata:
Exekutionsblatt: / Végrehajtási lap:
012.V.2428/2019/143 (1. melléklet / Anhang 1)
0106-2.Vh.1121/2016/11-I (2. melléklet / Anhang 2)
012.V.2429/2019/119 (3. melléklet / Anhang 3)
0106-2.Vh.2254/2017/4 (4. melléklet / Anhang 4)

Mein Gegner – als Referatsleiter (das Referat ist die niedrigste Organisationseinheit im BMEIA (siehe Organigramm)) – arbeitet im Bereich der EU Finanzierungsinstrumente, daher ist es österreichische und europäische öffentliche Interesse, die Dokumentation zu veröffentlichen, was für grobe Missstände, in den ihn betreffenden Verfahren in Ungarn vorkommen und – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – muss das auf österreichischer und EU Ebene thematisiert werden.

Ellenfelem – minisztériumi csoportvezetőként (a csoport legkisebb szervezeti egység (szervezeti ábra)) – EU-s fejlesztési források terén dolgozik, ezért kiemelt osztrák és EU-s közérdek, hogy az őt érintő magyarországi ügyekben a törvénysértések nyilvánosan dokumentáltak legyenek, amelyeket – szükség esetén, törvényes jogérvényesítésül – az osztrák és az EU közvéleménye felé kell tárni.

Mein Gegner ist am 16. August 2012 vor uns verschwunden – im Alter von 5 Wochen und 2 Jahren unserer Kinder, ohne Rücksprache mit mir – und seitdem haben wir keine persönliche Telefonnummer oder E-Mail zu ihm. In den 30 gegen uns eingereichten – illegalen – Verfahren in Ungarn tritt er mit FÜNFFACHEN Namen, mit SIEBENFACHEN Geburtsnamen der Mutter, mit ZWEIFACHEN Geburtsorten und mit entweder keiner ständigen Wohnortangabe oder mit falschem Wohnort (Arbeitsadresse – ÖB Budapest, Adresse, woher er nicht vorgeladen werden kann, ausländisches Hotel, Anwaltskanzlei), Der Vater meiner Kinder hat enge Zugänge in sechs Ländern (Albanien, Österreich, Palästina, Israel, Italien, Ungarn).

Az én ellenfelem 2012. 08. 16-án – gyerekeink 5 hetes és 2 éves korában, velem való minden egyeztetés nélkül – tűnt el előlünk, azóta nem ismerünk hozzá személyes telefonszámot, e-mailt. Ám az ellenünk indított 30 eljárásban – jogellenesen – ÖTFÉLE névvel, HÉTFÉLE anyja születési nevével, KÉTFÉLE születési hellyel és vagy lakóhely feltüntetése nélkül, vagy hamis lakóhelyekkel (munkahelyi cím, nem idézhető cím, külföldi hotel, ügyvédi iroda), KÉTFÉLE útlevéllel lép fel, miközben gyerekeim apja HAT országban (Albánia, Ausztria, Palesztina, Izrael, Olaszország, Magyarország) rendelkezik kötődéssel.

Generelle Bemerkungen: / Általános megjegyzések:
ad Anhänge 1 und 2:
Geschäftszahlen: Nr.: 012.V.2428/2019/143 (Vollstreckungsbeschluss) und 0106-2.Vh.1121/2016/11-I (Vollstreckungsformular)
Antragsteller auf Vollstreckung: Dr. … – Falscher, weiblicher Name (als angeblicher Vater)
sonstige Angaben des Antragstellers auf Vollstreckung: im Anhang 1 nicht aufgeführt
In Anhang 2 ist der Geburtsname der Mutter des Antragstellers falsch (…) und falsch ist auch sein ständiger Wohnsitz (ein Hotel in Jerusalem! – Israel, Jerusalem, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)
Schuldner Details:
Anhang 1: … ohne Doktortitel, obwohl ich einen Doktortitel habe
In Anhang 2: Dr. …
Zu exekutierende Summe:
im Anhang 1: 3.142.646 HUF
im Anhang 2: 371.206 HUF Anwaltskosten + 2 Millionen HUF Schadenersatz + 314.600 HUF Prozesskosten + 75.000 HUF Prozesskosten, insgesamt: 2.389.600 HUF
Während der Ausführung erhöhte sich der auszuführende Betrag um 753.046 HUF (3.142.646 HUF – 2.389.600 HUF = 753.046 HUF), ohne dass gemäß den Gesetzen die Identität des Antragstellers geklärt ist!
Die Klage wurde in Form eines vom Anfang an abzuweisenden Antrags eingeleitet, der laut Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach der Klageeinreichung hätte abgewiesen werden müssen. Obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war, stellte das Gericht nicht klar, wer der Kläger mit einem falschen weiblichen Namen aus dem ausländischen Hotel (falsche Adresse) war, dessen Privatsphäre beeinträchtigt worden war, d. h. ohne zu wissen, wer sie war.

ad 1. és 2. melléklet:
ügyszám: 012.V.2428/2019/143 (végrehajtói irat) és 0106-2.Vh.1121/2016/11-I (végrehajtási lap)
végrehajtást kérő neve: dr. … – hamis, állítólagos apaként NŐI név
végrehajtást kérő egyéb adata:
az 1. mellékleten nincs megjelölve
a 2. mellékleten hamis az anyja születési neve: … és hamis az állandó lakóhely is (egy jeruzsálemi hotel! – Izrael, Jeruzsalem, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)
az adós adata:
1. mellékleten: … doktori cím nélkül, pedig én rendelkezem doktori címmel
2. mellékleten: dr. …
összeg:
az 1. mellékleten: 3.142.646 Ft
a 2. mellékleten: 371.206 Ft ügyvédi díj + 2 millió Ft kártérítés + 314.600 Ft perköltség + 75.000 Ft perköltség, összesen: 2389 600 Ft
A végrehajtás során a végrehajtandó összeg 753 046 Ft-tal (3.142.646 Ft – 2389 600 Ft = 753 046 Ft) növekedett, anélkül, hogy – törvényeinkkel összhangban – a végrehajtást kérő személyazonosságát törvényesen tisztázták volna!

A pert perindításra alkalmatlan keresetlevéllel indították, amelyet – a törvényi kötelezettség szerint – a bíróságra benyújtástól számított 30 napon belül kötelező elutasítani. A bíróság – a törvényi kötelezettség ellenére – nem tisztázta, hogy kicsoda a külföldi hotelből hamis címről, hamis női névvel pereskedő felperes, akinek megsérült a privátszférája, miközben azt sem tudni, kicsoda ő.

ad Anhängen 3 und 4:
Geschäftszahlen: Nr.: 012.V.2429/2019/119 (Vollstreckungsbeschluss) und 0106-2.Vh.2254/2017/4 (Vollstreckungsformular)
Antragsteller auf Vollstreckung: Dr. … – Falscher, weiblicher Name (als angeblicher Vater)
sonstige Angaben des Antragstellers auf Vollstreckung: im Anhang 3 nicht aufgeführt
In Anhang 4 ist der Geburtsname der Mutter des Antragstellers falsch (…) und falsch ist auch sein ständiger Wohnsitz (ein Hotel in Jerusalem! – Israel, 19818 Jerusalem, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)
Schuldner Details:
Anhang 3: … ohne Doktortitel, obwohl ich einen Doktortitel habe
In Anhang 4: Dr. …
Zu exekutierende Summe:
im Anhang 3: 2.581.152 HUF
im Anhang 4: 2.028.000 HUF Schadenersatz + 251.600 HUF Prozesskosten, insgesamt: 2.279.600 HUF
Während der Ausführung erhöhte sich der auszuführende Betrag um 553.152 HUF (2.581.152 HUF – 2.028.000 HUF = 553.152 HUF), ohne dass gemäß den Gesetzen die Identität des Antragstellers geklärt ist!
Die Klage wurde in Form eines vom Anfang an abzuweisenden Antrags eingeleitet, der laut Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach der Klageeinreichung hätte abgewiesen werden müssen. Obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war, stellte das Gericht nicht klar, wer der Kläger mit einem falschen weiblichen Namen aus dem ausländischen Hotel (falsche Adresse) war, dessen Privatsphäre beeinträchtigt worden war, d. h. ohne zu wissen, wer sie war.

ad 3. és 4. melléklet:
ügyszám: 012.V.2429/2019/119 (végrehajtói irat) és 0106-2.Vh.2254/2017/4. (végrehajtási lap)
végrehajtást kérő neve: dr. … – hamis, állítólagos apaként NŐI név
végrehajtást kérő egyéb adata:
az 3. mellékleten nincs megjelölve
a 4. mellékleten hamis az anyja születési neve: … és hamis az állandó lakóhely is (egy jeruzsálemi hotel! – Izrael, 19818, Jeruzsalem, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)
az adós adata:
3. mellékleten: … doktori cím nélkül, pedig én rendelkezem doktori címmel
4. mellékleten: dr. …
összeg:
a 3. mellékleten: 2.581.152 Ft
a 4. mellékleten: 2.028.000 Ft kártérítés + 251.600 Ft perköltség, összesen: 2.279.600 F
A végrehajtás során a végrehajtandó összeg 553.152 Ft-tal (2.581.152 Ft – 2.028.000 Ft = 553.152 Ft) növekedett, anélkül, hogy – törvényeinkkel összhangban – a végrehajtást kérő személyazonosságát törvényesen tisztázták volna!
A pert perindításra alkalmatlan keresetlevéllel indították, amelyet – a törvényi kötelezettség szerint – a bíróságra benyújtástól számított 30 napon belül kötelező elutasítani. A bíróság – a törvényi kötelezettség ellenére – nem tisztázta, hogy kicsoda a külföldi hotelből hamis címről, hamis női névvel pereskedő felperes, akinek megsérült a privátszférája, miközben azt sem tudni, kicsoda ő.

ad Anhängen 1-4: 
Der Gerichtsvollzieher – ohne zu wissen, wer der Antragsteller wirklich ist, was strafrechtlich bedenklich ist – will 3.142.646 HUF + 2.581.152 HUF = 5.723.798 HUF von jemandem, der gleichzeitig Dr. … (mit Doktortitel) und … heißt.
Davon 753.046 HUF + 553.152 HUF = 1.306.198 HUF gehört dem Exekutoren.
In einem Rechtsstaat sollte der Gerichtsvollzieher für alle diese Handlungen haften, die das Gericht gesetzlich anzeigen muss! (Ungarn ist – im Sinne des Grundgesetzes – ein Rechtsstaat, aber das kam in diesem Fall noch nicht zur Geltung!)
ad. 1.- 4. melléklet:
A végrehajtó – sikkasztásgyanúsan, anélkül, hogy tudná ki valójában a végrehajtást kérő – 3.142.646 Ft + 2.581.152 Ft = 5.723.798 Ft-ot akar valakitől, aki egyszerre dr. … és ….
Ebből 753 046 Ft + 553.152 Ft = 1 306 198 Ft az övé.
Jogállamban a végrehajtó mindezen eljárásáért büntetőjogi felelősséggel tartozna, amit a bíróság törvényileg köteles feljelenteni! (Magyarország az Alaptörvény szerint jogállam, ám ez ebben az esetben még nem jutott érvényre!)

Sehr geehrtes Gericht der Bezirke XX., XXI. und XXIII. in Budapest!
Tisztelt Budapesti XX., XXI. és XXIII. Kerületi Bíróság!

Entsprechend ihrer gesetzlichen Pflicht fordere ich, dass Gerichtsvollzieher Dr. Zoltán Ákos – wegen seinen Gesetzesverstößen – ausgeschlossen wird. Danke.
1. Trotz seiner gesetzlichen Pflicht gab Gerichtsvollzieher Dr. Zoltán Ákos keine Informationen darüber, wer der Antragsteller ist. Der Antragsteller benutzt gesetzwidrig einen falschen, weilblichen Namen (dr. …), der als ständigen Wohnsitz eine falsche Adresse eines ausländischen Hotels verwendet, (zusätzlich bei dem Vermerk im Grundbuch gibt es sogar keine Angabe der Stadt – Anhang 5). Ich habe ferner einen Doktortitel, der auch nicht in den Executive-Dokumenten aufgeführt ist, also sind sie offensichtlich nicht für mich adressiert.

2. Trotz seiner gesetzlichen Verpflichtung hat Gerichtsvollzieher Dr. Zoltán Ákos meine im Internet veröffentlichte und auch als Originaldokument eingereichte Anfrage von öffentlichem Interesse nach Informationen (https://kimittud.atlatszo.hu/request/a_vegrehajtast_kero_hamis_szemel – Anhang 6) nicht beantwortet, um die Identität der Person, die die Vollstreckung beantragt, rechtlich und ohne Bedenken zu klären.

3. Die Durchsetzung ist auch zahlenmäßig illegal, nicht nachvollziehbar.

4. Trotz seiner gesetzlichen Pflicht hat Gerichtsvollzieher Dr. Zoltán Ákos die Identität des Antragstellers nicht geklärt, aber er hat begonnen, diese ungeklärten Beträge auf mein Wohneigentum ins Grundbuch einzutragen.

Anhang 5 zeigt, dass Exekutor Dr. Zoltan Ákos begann seine vorher dargestellte gesetzwidrige Forderungen ins Grundbuch zum Eigentumsblatt meine Mädchenvermögenswohnung eintragen zu lassen, ohne mich zu informieren. Der Antragsteller hat einen falschen, weiblichen Namen (dr. …) und falschen ständigen Wohnsitz, Hotel ohne sogar Angabe der Stadt (Izrael, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)! Der Exekutor hat – trotz gesetzlicher Pflicht – über diese Eintragung mich nicht informiert, keinerlei Rechtsbehelf wurde gesichert.

Törvényi kötelességükkel összhangban kérem ügyünkből dr. Zoltán Ákos végrehajtó kizárását törvénysértései miatt, egyben – törvényeinkkel összhangban – végrehajtási kifogásként is kérem a jogellenes végrehajtás törvényileg kötelező, mihamarabbi leállítását. Köszönöm.

1. Törvényi kötelessége ellenére dr. Zoltán Ákos végrehajtó nem adott tájékoztatást arról, hogy ki a végrehajtást kérő, így – hivatali visszaélés mellett – sikkasztás alapos gyanúját is felveti. A – jogellenesen – nyilvánvalóan hamis, női nevű (dr. …) végrehajtást kérőnek, aki – jogellenesen – egy külföldi hotel címét használja állandó lakóhely megadásakor (a földhivatali széljegyen ráadásul: városnév nélkül – 5. melléklet) semmiféle egyéb adata nem ismert a végrehajtó iratában és én magam pedig doktori címmel rendelkezem, amely szintén nincs feltüntetve a végrehajtó irataiban, tehát a végrehajtói iratok nyilván nem nekem szólnak.

2. Nem válaszolt – törvényi kötelessége ellenére – dr. Zoltán Ákos végrehajtó azon interneten nyilvánosságra hozott és eredeti iratként is előterjesztett közérdekű adatigénylésemre sem, hogy – törvényi kötelességével összhangban – tisztázza törvényesen és aggálymentesen a végrehajtást kérő személyazonosságát. https://kimittud.atlatszo.hu/request/a_vegrehajtast_kero_hamis_szemel – 6. melléklet

3. A végrehajtás számszakilag is jogellenes, követhetetlen, jogellenes a végrehajtás költségének rám terhelése (1 306 198 Ft végrehajtási költség!) anélkül, hogy a végrehajtó tudná és törvényi kötelességével összhangban felderítené, hogy ki valójában a végrehajtás kérő.

4. Törvényi kötelessége ellenére dr. Zoltán Ákos végrehajtó nem tisztázza törvényesen a végrehajtást kérő személyazonosságát, ám mégis elkezdte a tisztázatlan összegek rávezetést a lakásom tulajdoni lapjára, amelyről a végrehajtó – törvényi kötelessége ellenére – nem tájékoztatott.

Az 5. melléklet azt mutatja, hogy Dr. Zoltán Ákos elkezdte rávezettetni a korábban ismertetett jogellenes igényeit a leánykori lakásom tulajdoni lapjára. A kérelmezőnek hamis a neve (dr. … – női név) és hamis az állandó lakóhelye, egy szálloda, ráadásul anélkül, hogy a várost megadná (Izrael, Nabulus Rd. 53. Addar Apartment Building)! A jogi kötelezettség ellenére a végrehajtó nem értesített engem erről a bejegyzésről, jogorvoslatot nem biztosítottak.
Das Gericht hat – trotz gesetzlicher Pflicht – meiner Anfrage auch nicht beantwortet. Und die Exekutorkammer auch nicht. / A bíróság sem válaszolta meg – törvényi kötelesség ellenére – a közérdekű adatigényemet. És az MBVK sem. Alle meine Schriften bleiben aufrecht. / Valamennyi korábbi beadványomat fenntartom.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter. / Valamennyi észrevétel ismeretlen tettes(ek) ellen irányul.
Die Anhänge mit persönlichen Daten werden nur der Dienststellen beigelegt. / A személyes adatokat is tartalmazó mellékleteket csak a hivatalos szerveknek csatolom.
Budapest, dem 13. 03. 2020 / 2020. 03. 13. Hochachtungsvoll: / Tisztelettel: dr. …     

Ihr Team BMEIA

an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ – Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte

—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ
Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ

Titel des Blogbeitrags:
an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte

an Herrn Botschafter Dr.iur. Hans Peter MANZ

Generalinspektor, Leiter des Generalinspektorates – Innere Revision
hans-peter.manz@bmeia.gv.at, generalinspektorat@bmeia.gv.at

In Kopie:
an den Rechnungshof (als vorherige Auskunft und als Vorbereitungsschrift einer ausführlicheren Beschwerde – unbefugte Nutzung der öffentlich dienstlichen Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes für massenhafte pornografe Zwecke betreffend einen österreichischen Diplomaten durch die Mitarbeiterin der Webseite-Abteilung des BKA und ebenfalls unbefugte Nutzung des Diplomatenpasses und der öffentlich dienstlichen Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest als falscher ständiger Wohnsitz und als falscher Tatort ohne internationale Zuständigkeit, die rechtsverweigernd durch die zuständigen Stellen geduldet wird – Der betroffene Diplomat ist Referatsleiter im Bereich der EU Finanzen.
Bürgerservice des Bundeskanzleramtes
sonstige zuständigen Stellen des BMEIA

als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog

Sehr geehrter Herr Generalinspektor!

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Gegner (österreichischer Diplomat albanischer Abstammung) gesetzlich – auch aus eigenem Antrieb – verpflichtet ist, mit seiner Gewalt in der Familie unverzüglich aufzuhören. Mein Gegner hat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit durch das Missbrauchen des Ansehens Österreichs und des österreichischen Auswärtigen Dienstes für sich grob gesetzwidrig und völlig unbefugt verfahrens- und materiell rechtliche Vorteile erreicht. Mein Gegner will diese gesetzwidrig erreichten Vorteile an mir exekutieren lassen, er hat schon den Exekutor auf mich aufgehetzt, der – rechtswidrig – meine Mädchenvermögenswohnung, unser Zuhause mit meinen österreichischen Diplomatenkindern will. (Im ungarischen Exekutionswesen herrschen öffentlich bekannt die gröbsten Missstände, der gegen mich gesetzwidrig aufgehetzter ungarischer Exekutor ist auch öffentlich bekannt betroffen. Verarmte Familien sind öffentlich bekannt besondere Zielscheibe der Anomalien des ungarischen Jugendamtes für ungarische staatliche Obhut mit öffentlich bekannt schrecklichen Zuständen (sexuelle Gewalt vom Direktoren, Gewalt, Drogen, Rauchen, Mangel an grundlegendste Hygiene) bzw. öffentlich bekannt ist, dass Nicht-Zigeuner Kinder bei der Adoption sehr begehrt sind. Meine österreichischen Diplomatenkinder sind nicht Zigeuner (sie haben weiße Haut, blaue Augen und blonde Haare) und sind von mir mit großer Liebe und Fürsorge erzogen und es ist vom Anfang an einstimmig und vielfach dokumentiert, dass sie erfolgreich sind. Mit rechtswidrigen Mitteln erreichten gesetzwidriger wirtschaftlicher Gewalt beabsichtigt mein Gegner uns zu ruinieren.

Aber das Verhalten meines Gegners und auch die in diesem Fall erfahrene Rechtsverweigerung verstoßen grob auch gegen die Vorschriften des österreichischen Auswärtigen Dienstes, somit gegen die Grundsätze des Rechnungshofes „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass auch das Generalinspektorat – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, die gesetzkonforme Prüfung des Falles anzufangen, der vor dem Generalinspektorat seit 2012 bekannt ist.

Beilage 1 beweist, dass das seitdem unbeantwortete Schreiben vom 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide (Auszug des Schreibens im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) das Generalinspektorat, das damals schon Sie geleitet haben, auch erhalten hat.

Beilage 1:

—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: „budapest-ob@bmeia.gv.at“ <budapest-ob@bmeia.gv.at>; „ralph.scheide@bmeia.gv.at“ <ralph.scheide@bmeia.gv.at>
CC: „… „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ generalinspektorat@bmeia.gv.at …
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016, 06:03:04 MESZ

Betreff: medienöffentlich – Ermittlungen der ungarischen Polizei betreffend die Österreichische Botschaft Budapest

BESCHWERDE an Herrn Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE
ANTRAG AUF EIN SOFORTIGES TREFFEN
Österreichische Botschaft, Budapest
budapest-ob@bmeia.gv.at, ralph.scheide@bmeia.gv.at

Betreff:
Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn …

Ich lege ferner als Beilage 2 die Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Dr. Christian Lassmann, dem damaligen Leiter des Generalinspektorats vom 2. 11. 2012, dass das Anliegen den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Beilage 2.:

—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…@… <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest

Sehr geehrte Frau Dr. …!

In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Lassmann

Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at

Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.

Dem Bürgerservice ist es – trotz gesetzlicher Pflicht – auch nicht dringend (siehe Urgieren im Blogbeitrag am 11. 3. 2020 an Herrn Abteilungsleiter Rendi), mich über die Zuständigkeiten zu informieren, z. B. darüber, ob das Generalinspektorat des BMEIA über den Blog mit den jüngsten Entwicklungen befasst wurde.

Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Es entstehen wesentliche Schaden für uns dadurch, dass das BMEIA diesen Fall – trotz gesetzlicher Pflicht – nicht prüft und das wirft gleichzeitig Fragen auf, wie effizient die innere Revision funktioniert. Wie können Diplomaten sich solche Dienstpflichtverletzungen erlauben, die – trotz gesetzlicher Pflicht – letztendlich ungeprüft bleiben? Selbst Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER betonte bei Ihrer Rede als UN Human Rights Council President: „My country Austria learnt the importance of human rights the hard way – in the course of two world wars and a civil war in between. This experience taught us that a society which upholds human rights is actually more resilient, more sustainable and more secure.”

Aufgrund der Geschäftseinteilung des BMEIA ist das Generalinspektorat – Innere Revision die Anlaufstelle für ressortinterne Hinweise auf Missstände und Missbräuche, Compliance, ressortinterne Ombudsstelle; Wahrnehmung der in der Revisionsordnung für das BMEIA vorgesehenen Aufgaben; Verkehr mit dem Rechnungshof. Als Juristen wissen wir beide, dass eine gesetzkonform abgewickelte Prüfung des Falles, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, würde eine rasche, rechtskonforme Lösung bringen. Darum bitte ich Sie im Einklang mit den Gesetzen und ich bedanke mich dafür. Mein Gegner muss mit seiner Gewalt in der Familie – im Einklang mit den Gesetzen – unverzüglich und vollständig aufhören. Das ist das Ziel.

Bei der Zusammenstellung dieses Ersuchens habe ich die öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest (2007, 2010, 2014) durchgelesen. Die vom Rechnungshof festgestellten Mängel (siehe Anhang II) sind zahlreich und schwerwiegend. In meinem Fall soll ich ähnliche Missstände der Rechtsverweigerung erleiden. Es muss die Frage gestellt werden, wenn sie gegenüber dem Rechnungshof so vorzugehen wagen, dann was ist in unserem Fall realistisch zu erwarten. Es kommt mir immer unrealistischer vor, von der Österreichischen Botschaft in Budapest – trotz gesetzlicher Pflicht – gesetzkonforme Vorgehensweise in unserem Fall zu erwarten. Bei solchen vom Rechnungshof dokumentierten sehr bedenklichen Zuständen und Arbeitsmoral ist es vielleicht eine Naivität darauf zu hoffen, dass die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – zur Wiederherstellung der gesetzkonformen Lage ohne Medienaufmerksamkeit beitragen wird. Z. B. „Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen.“ Beim Lesen des Rechnungshofberichts stellte sich die Frage, wie eine rechtlich korrekt zusammengestellte Auskunft bei einer Organisation mit solchen massenhaften Willkürsentscheidungen zu erwarten sind. Es herrscht da eine unheimliche Arroganz und Selbstsicherheit der langjährigen Mitarbeiterschaft (vom Rechnungshof auch bemängelt). Aus ähnlichen Mängeln wäre es naheliegend, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest Willkür herrscht und deswegen wird auch mein Anliegen nicht gesetzkonform bearbeitet. Ferner war mein Gegner da 3 Jahre stellvertretender Missionschef, der – trotz gesetzlicher Pflicht – zugeschaut hat, dass z. B. die Rechnungshofempfehlungen betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des damaligen Botschafters) nicht zur Geltung kamen und es ist gut möglich, dass es deswegen Schweigen an der Zentrale herrscht. Der Rechnungshof stellte schon im 2007 fest: „Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden.“ Im Rechnungshofbericht vom 2010 hieß es weiterhin: „Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde.“ Als Diplomatengattin war ich bis 2012 aktiv und im 2012 war keinerlei Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung veranlasst. Das sind nur für den Zeitraum für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012, 6 X 39.600 Euros = 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse. (Die Gesamtsumme ist möglicherweise noch höher, da als Kenndate zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest für die Residenz Kulturforum (Miete) im 2008 (mehr als 39.600 EUR) 50.857 Eur angegeben wurde. 6 X 50.857 Eur = 305.142 Eur) Wie soll ich darauf ernsthaft hoffen, dass es jemanden da – im Einklang mit den Gesetzen – bewegen wird, dass sie die öffentlich dienstliche Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest meinem Gegner als falschen ständigen Wohnsitz und als falschen Tatort (ohne internationale Zuständigkeit!) nicht zur Verfügung stellen? Mein Gegner hat schon Loyalität gezeigt, mindestens 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse sind beim BMEIA auch Wurscht, warum sollte unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) für das BMEIA ihrer Ansicht nach nicht Wurscht sein? Ich protestiere! Mein Gegner ist Teil des Systems und werden ihm Missstände toleriert, zu seiner Gewalt in der Familie die Österreichischen Botschaft in Budapest zu missbrauchen. Deswegen schärt sich keine zuständige Stelle, dass Dienstpass im Ausland bzw. die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort bzw. als falscher ständiger Wohnsitz zur Gewalt in der Familie missbraucht wird. Der Rechnungshof legt z. B. fest, dass sogar dem Rechnungshof lange Zeit Auskunft vorenthalten wurde und „erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt“. Verschweigen von Informationen kommt auch gegenüber dem Rechnungshof mehrfach vor. Wie erwarte ich gesetzkonforme Fallbearbeitung und gesetzkonforme Auskunft unter solchen Umständen? Unser Fall ist noch nicht in den Medien, obwohl das sogar bei dem Rechnungshof nötig war, um Auskunft zu bekommen. Wer wird schon sich an der Österreichischen Botschaft in Budapest – im Einklang mit den Gesetzen – darum kümmern, dass eine ungarische Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder eine gesetzkonforme oder überhaupt eine Empfangsbestätigung am Konsulat bekommt? (Details im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) Bereitschaft zu der gesetzkonformen Vorgehensweise in der Bearbeitung meines Falles gibt es gar keine an der Österreichischen Botschaft in Budapest. Gesetzwidrige, möglicherweise auch rassistisch bedingte Rechtsverweigerung und Ermüdungstechniken gibt es in unserem Fall. Ich meldete z. B. der Österreichischen Botschaft in Budapest noch im Sommer 2019, dass meine auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzende Kinder weder österreichische noch ungarische Familienleistungen der Geburt rückwirkend bekommen, obwohl die vom Kindesvater bei der Geburt in Österreich beantragt wurden mit Angabe der österreichischen Kontonummer des Kindesvaters. Nichts haben die Kinder aus den ihnen zustehenden österreichischen Familienleistungen bekommen seitdem sie (im 2010 und 2012) geboren sind! (Details im Blogbeitrag vom 13. 02. 2020) Der Kindesvater leistet sich das rechtswidrig und es wird ihm ebenfalls rechtswidrig toleriert! Der Österreichischen Botschaft in Budapest ist auch das Wurscht, es gibt keinerlei Auskunft, keinerlei Rechtsquellen, es gibt nur Rechtverweigerung. Mein Anliegen wird ähnlich behandelt wie die Anliegen vom Rechnungshof. Die Ibiza Affäre zeigte umsonst, dass Österreicher keine ungarischen Zustände wollen, deswegen gab es in Österreich – lobenswerterweise – Neuwahlen! (Siehe dazu auch die ORF Sendung: Medien in Ungarn | Gute Nacht Österreich mit Peter Klien)


Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich bitte höflichst – im Einklang mit den Gesetzen, wenn möglich schnell – um Ihre Auskunft, ob mein Anliegen bearbeitet wird. Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise wäre eine enorme Hilfe, vielen Dank. Ich bin gerne bereit, bei Ihrer Arbeit mit allen gesetzkonformen Mitteln behilflich zu sein, es gibt etwa 1 Kubikmeter Unterlage dieses Falles. Ich will mit allen notwendigen gesetzkonformen Mitteln erreichen, dass ich offiziell benachrichtigt werde, dass alle von meinem Gegner eingeleiteten gesetzwidrigen Verfahren gegen uns – im Einklang mit den Gesetzen – eingestellt sind, besondere Dringlichkeit hat die Exekution und das Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort.

Aber Katharina Stemberger mag vielleicht recht haben: „Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich …“

Falls uns die gesetzkonforme Fallbearbeitung weiterhin rechtswidrig verweigert wird muss ich daher als alleinerziehende Mutter zwei österreichischer Diplomatenkinder – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – einerseits den Rechnungshof direkt informieren, dass – grob gesetzwidrig – öffentlich dienstliche Infrastruktur zur Gewalt in der Familie missbraucht wird und das geduldet wird und ferner muss ich darauf fokussieren, die Zivilgesellschaft anzusprechen. Ich habe die kommunikationsstrategischen Aspekte des Falles Arigona Zogaj studiert. Arigona hat es geschafft, dass sie ihren Fall medienwirksam kommunizieren konnte und das hat ihr geholfen, die vielen wohlwollenden Österreicher erreichen zu können. Ich glaube auch fest daran, dass es in Österreich viele wohlwollende Menschen gibt, Dank gilt ihnen.

Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Trotz gesetzlicher Pflicht mag es in der Praxis Ihnen und Ihren Kollegen in hohen, aus öffentlichen Geldern finanzierten Funktionen Wurscht sein, dass ein öffentlich bekannt sehr gefährlicher ungarischer Exekutor meine Mädchenvermögenswohnung will, weil mein Gegner – in Gerichtsverfahren mit vielerlei gesetzwidrig erreichten Verfahrensvorteilen für meinen Gegner – vor ungarischen Gerichten durchsetzen konnte, dass öffentlich dienstliche österreichische Infrastruktur betreffender Porno ihm zusteht und zu seiner Privatsphäre gehört und ihm Schadensersatz zusteht. Aber vielleicht wird – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – gerade das interessant für die Medien sein.

Vielen Dank für Ihre Auskunft. Nochmals: Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass die Gewalt meines Gegners gegen uns unverzüglich aufhört. Sonst bleibt es nur übrig, Sie über die sonstigen gesetzkonformen Rechtsdurchsetzungsinitiativen zu informieren, damit es öffentlich dokumentiert ist, dass Sie und Ihre Kollegen darüber wissen und eines Tages vielleicht – im Einklang mit den Gesetzen – die gesetzwidrige Rechtverweigerung aufhören wird.

Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter

Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in …


Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.

—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…@…“ <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budape

Sehr geehrte Frau Dr. …!
In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Lassmann

Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at


Von: … [mailto: …@…]
Gesendet: Donnerstag, 01. November 2012 19:00
An: # GI-Generalinspektorat BMeiA Postfach; LASSMANN Christian <BMeiA/GI>
Cc: # Kabinett BM BMeiA Postfach; office@rechnungshof.gv.at
Betreff: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest – an den Generalinspektor

An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN

In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof

Sehr geehrter Herr Generalinspektor!

… wohnt in der Dienstwohnung (über 200 m2) am Dienstort, zu der er den Kindern (die er im 5 WÖCHIGEN und 2 jährigen Alter verlassen hat) und mir keinen Schlüssel gibt.

Bei der Berechnung der ihm/uns zustehenden Wohnungsgrösse waren die mitgereisten Familienangehörigen auch mitberücksichtigt.

Bitte zu prüfen und um Auskunft:

– ob er berechtigt ist, die mitgereisten Familienangehörigen aus der mindestens 200m2 grossen Dienstwohnung auszusperren,

– welche andere Unterkunft die Botschaft den Kindern und mir anbieten kann, da das Aussenministerium verpflichtet ist am Dienstort auch mitgereiste Diplomatenangehörige zu unterbringen und zu unterstützen.

– ob er alleine (ohne die Familienangehörigen) berechtigt ist, so eine grosse Wohnung zu haben

– ob generell die Dienstwohnung bzw. die Immobilien an der Österreichschen Botschaft in Budapest den Grundsätzen des Rechnunghofes (z. B. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit) betrieben werden.

Hinsichtlich meiner früheren Fragen (in 5 E-mails am 22. 10. 2012) warte ich ebenfalls Auskunft über Ihre Untersuchungsergebnisse.

1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1)

2. ZÖK von … (E-mail 2)

3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3)

4. Auskunftpflicht (E-mail 4)

5. Sonstiges (E-mail 5)

Hochachtungsvoll:

Dr. …

Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)

— … <…@…> schrieb am Mo, 22.10.2012:
Von: …<…@…>
Betreff: problematische Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) – an den Generalinspektor
An: generalinspektorat@bmeia.gv.at, christian.lassmann@bmeia.gv.at
CC: kabbm@bmeia.gv.at, office@rechnungshof.gv.at
Datum: Montag, 22. Oktober, 2012 00:18 Uhr

An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN

In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof

Sehr geehrter Herr Generalinspektor!

Ich ersuche Sie bezüglich der Österreichischen Botschaft in Budapest folgende Themen zu untersuchen. Aus Überschaubarkeitsgründen schicke ich 5 E-mails. Die Themen 1 – 3 schicke ich – zuständigkeitshalber – in Kopie an den Rechnungshof auch.

Ich bitte um Auskunft, ob die öffentliche Interessen betreffende Informationen unmittelbar für den Rechnungshof, für die Staatsanwaltschaft bzw. eventuell für die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen.

1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1)

2. ZÖK von … (E-mail 2)

3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3)

4. Auskunftpflicht (E-mail 4)

5. Sonstiges (E-mail 5)

1. Thema

Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest

Bitte zu überprüfen, ob der Umgang mit den Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entspricht.

… hat viel darüber geredet, dass die Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest ein problematischer Bereich ist.

1.1. AW III.

Im Zeitraum 15. September 2009 bis 16. August 2012 wurde im Amtswohnung III. (…) 2 (zwei!) Veranstaltungen gegeben (Photos liegen bei).

am 26. 7. 2011 – etwa 13 Teilnehmer

am 16. 9. 2011 – etwa 18 Teilnehmer

Bitte zu überprüfen, ob es sparsame, wirtschaftliche und zweckmässige Nutzung öffentlicher Gelder bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entsprechend ist, eine Dienstwohnung ausschliesslich für 2 Veranstaltungen 3 Jahre langaufrechtzuerhalten, wobei für andere Bedienstete Wohnungen gemietet werden. (Die Miete einer solchen Wohnung wäre ca. 2000 Euro pro Monat.)

… wohnte 3 Jahre im Eigentumshaus seiner Gattin in Budapest.

Die AW III. ist am 2. Stock und somit – mangels Lift – sehr unbequem für die Gäste hochzuklettern. Die Einladungen im Hause waren zweimal (17. 12. 2010 und 18. 2. 2011) im Konferenzraum der Botschaft veranstaltet (am 1. Stock geeigneter für die Gäste), aber dann gab es die ausdrückliche Weisung, die AW III. am 2. Stock für Einladungen im Hause zu benutzen.

Der jetzige Zweitzugeteilter wohnte als Praktikant einige Monate in der AW III. Für den Zweitzugeteilter wird jetzt gemietet aus öffentlichen Geldern. Die AW III stand 3 Jahre lang leer, damit die sehr seltene Einladungen von … im Hause (2 Veranstaltungen in 3 Jahren) nicht in dem Konferenzraum am 1. Stock gegeben werden.

1.2. Residenz des Botschafters – Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters)

Ähnliche Lage wäre zu prüfen, ob die Residenz des Botschafters und die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) beide für mehrere Jahre ausreichend effizient für Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurden und es nicht notwendig gewesen wäre eine sparsamere, wirtschaftlichere, zweckmässigere, den Rechnungshofempfehlungen besser geeigneten Lösung zu finden.

Bei der Residenz des Kulturforumsleiters gibt es beträchtliche Mietkosten (meines Wissens ca 3000 Euro/Monat).

1.3. Andere Problemimmobilien in Budapest

(z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér)

Zu prüfen wäre, welche Fortschritte hinsichtlich der anderen Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér, etwas gab es sogar mit der Residenz des Botschafters) unter der jetzigen Führung der Botschaft erzielt bzw. erreicht wurden.

1.4. Nicht verwirklichter Umzug (Amtsgebäude) in die Nagyenyed utca

Im Jahre 2009 hiess es, dass das ganze Amtsgebäude bald in die Nagyenyed utca beim Südbahnhof umgesiedelt wird, woraus vorläufig nichts geworden ist.

Es kommen weitere E-mails mit den anderen Themen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf Ihre Rückmeldung.

Hochachtungsvoll:

Dr. …

Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)



ANHANG II: Auszug aus den öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest

I. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires

Bericht des Rechnungshofes vom 19.04.2007

Die Präventionsmaßnahmen im Konsularbereich bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires waren unzureichend. Die Immobilienbewirtschaftung des BMaA im Bereich der überprüften Botschaften war zum Teil unwirtschaftlich und unzweckmäßig. … Ein Sonderbericht des Generalinspektorates des BMaA aus dem Jahre 2003 über vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Visaausstellung an der Österreichischen Botschaft in Budapest wurde dem RH erst Ende September 2005 zur Kenntnis gebracht, obwohl der RH vom BMaA ausdrücklich alle Inspektionsberichte zu Beginn der Gebarungsüberprüfung eingefordert hatte. Die diesbezüglichen Untersuchungen des BMI sowie des BMaA führten zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien. … An der Österreichischen Botschaft in Budapest unterblieben organisatorische Maßnahmen, obwohl der Arbeitsanfall stark rückläufig war. … Die neue Residenz des Missionschefs in Budapest wurde im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Nach dem Erwerb der Liegenschaft um insgesamt 1,472 Mill. EUR fielen mit 1,534 Mill. EUR unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten an. Ein Teil der Liegenschaften der Republik Österreich (Residenz des Missionschefs, Amtswohnung des Erstzugeteilten) befand sich im Eigentum der Stadt Budapest. Die Amtswohnung des Erstzugeteilten war zudem in hohem Ausmaß sanierungsbedürftig; überdies war die Liegenschaft laut Grundbuchsauszug als Garten gewidmet. Ein 1972 für die Errichtung eines Kulturinstitutes von der Republik Österreich erworbenes unbebautes Grundstück wurde von der Stadt Budapest als öffentlicher Park genutzt. Das BMaA verabsäumte eine geeignete Nutzung der Liegenschaft über Jahrzehnte hindurch. … Personalwesen Die Anträge von Bediensteten über Wohnzuschüsse waren teilweise unrichtig; die Abrechnung der Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege war mangelhaft. Mit Erlassung der Auslandsverwendungsverordnung kam die Bundesregierung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden Empfehlung des RH nach. … Verwaltung Die Inventarverwaltung der überprüften Vertretungen war mangelhaft. Seit In–Kraft–Treten des Bundeshaushaltsgesetzes aus dem Jahr 1986 und der Bundeshaushaltsverordnung 1989 hatte es das BMaA verabsäumt, seine Vorschriften über die Haushaltsverrechnung bei den österreichischen Vertretungen den geänderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMaA und dem BMLV betreffend den militärischen Attachédienst fehlte. … Bereits 1998 hatte das Generalinspektorat des BMaA auf die lange Verweildauer von Bediensteten an der Österreichischen Botschaft in Budapest hingewiesen. Im Jahr 2003 zeigte es im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung erneut auf, dass ein entsandter Bediensteter bereits seit 1989 in der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest, insbesondere im Visabereich, tätig war. Das Generalinspektorat verwies auf die Konsularische Instruktion des BMaA, wonach Bedienstete im Visabereich aus Sicherheitsgründen einer regelmäßigen Rotation zu unterziehen wären. Wie der RH feststellte, blieb der entsandte Bedienstete auch nach der Überprüfung des Generalinspektorates bis August 2004 an der Österreichischen Botschaft in Budapest und wurde erst danach an eine andere Botschaft versetzt. Er war somit 15 Jahre an der Österreichischen Botschaft in Budapest tätig. Weitere fünf Bedienstete versahen schon mehr als zehn Jahre (in einem Fall sogar mehr als 25 Jahre) ihren Dienst an der Österreichischen Botschaft in Budapest. … Erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt. Dem Bericht zufolge waren 70 Visaanträge, die auf Einladung eines österreichischen Unternehmens gestellt und von der Österreichischen Botschaft in Budapest genehmigt wurden, mangels Schlüssigkeit nicht genehmigungsreif. Bei der Überprüfung weiterer Visaanträge, die auf Einladung eines anderen österreichischen Unternehmens beruhten, fiel auf, dass rd. 300 Anträge vom selben Sachbearbeiter, nämlich dem damaligen Generalkonsul, persönlich genehmigt worden waren. Die Anträge waren insofern zweifelhaft, als nicht geklärt werden konnte, weshalb diesem Unternehmen eine bona–fide–Stellung zuerkannt wurde. Das jeweils mitbefasste BMI konnte jedoch seinerzeit kein Fehlverhalten feststellen. 9.2 Der RH beanstandete, dass ihm trotz Aufforderung nicht alle Inspektionsberichte betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest vorgelegt wurden. Von dem Sonderbericht aus dem Jahr 2003 erlangte er erst nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung Kenntnis. 9.3 Laut Stellungnahme des BMaA hätten zum damaligen Zeitpunkt (Inspektion im April 2003) trotz wiederholter Anschuldigungen keine stichhaltigen Beweise für Verfehlungen von Bediensteten erbracht werden können. Erst nach Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle seien konkretere Anhaltspunkte zutage getreten. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dem RH gebarungsrelevante Unterlagen vorzuenthalten. … Die Konsularangelegenheiten der Österreichischen Botschaft in Budapest wurden von einer eigenen Konsularabteilung wahrgenommen. Laut Statistik waren die konsularischen Amtshandlungen von 2000 bis 2004 um 75 % und die Personalstände um 33 % rückläufig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren sechs Bedienstete (davon drei sur–place–Bedienstete) in der Konsularabteilung tätig. 11.2 Aufgrund des stark rückläufigen Arbeitsanfalls empfahl der RH, die Konsularabteilung als selbständige Organisationseinheit aufzulösen und den Aufgabenbereich in die Botschaft zu integrieren. Durch weniger Mitarbeiter könnten jährlich rd. 61.000 EUR an Personalausgaben eingespart werden. … Laut Mitteilung des BMaA sei beabsichtigt, die Konsularabteilung in Budapest nach dem Beitritt Ungarns zu den Schengener Übereinkommen aufzulösen. … Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest versicherte in ihrer Stellungnahme, künftig verstärkt auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien zu achten. … Der Österreichischen Botschaft in Belgrad waren ein Honorarkonsulat, der Österreichischen Botschaft in Budapest sechs … unterstellt. Diese hatten der Botschaft in jährlichen Geschäftsberichten über ihre konsularischen Tätigkeiten zu berichten. Eine Inspektion der Honorarkonsulate durch die Botschaft sollte mindestens alle drei Jahre erfolgen. 14.2 Der RH stellte fest, dass die Geschäftsnachweise der Honorarkonsulate nur teilweise vorlagen und regelmäßige Inspektionen unterblieben waren. 18.1 Die Österreichische Botschaft in Budapest verfügte über folgende Liegenschaften: das Amtsgebäude der Botschaft mit drei Amtswohnungen, die Residenz des Missionschefs, die Amtswohnung des Erstzugeteilten (Stellvertreter des Missionschefs) und ein unbebautes Grundstück des Kulturforums — jeweils im Eigentum der Republik Österreich — sowie die angemietete Residenz der Leiterin des Kulturforums. Das Amtsgebäude wurde 1969 erworben und hatte eine Nettogrundrissfläche von 2.646 m2. Darin waren unter anderem die Botschaft, die Konsularabteilung, das Kulturforum, der Militärattaché sowie drei Amtswohnungen (eine für den Generalkonsul und zwei ungenützte im Dachgeschoss) untergebracht. Bis zum Jahr 2000 befand sich die Residenz der Leiterin des Kulturforums in einer der Amtswohnungen des Amtsgebäudes. Danach wurde die Residenz in eine angemietete Wohnung (321 m2) verlegt. 18.2 Da die Anzahl der konsularischen Amtshandlungen stark rückläufig war und der militärische Attachédienst laut BMLV neu strukturiert werden sollte, empfahl der RH, ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das Amtsgebäude zu entwickeln. Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Bei einer Nutzung der beiden im Dachgeschoss des Amtsgebäudes gelegenen Wohnungen durch Bedienstete der Botschaft wären weitere Einsparungen möglich. 18.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest stimmte der Ansicht des RH, dass für das Amtsgebäude ein Raum– und Funktionskonzept erstellt werden sollte, zu. Laut Stellungnahme des BMaA werde aufgrund des Rückgangs des Arbeitsanfalls im Konsularbereich eine Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude in Erwägung gezogen. Die Neuorganisation werde erfolgen, sobald über den Verbleib des Militärattachés und über Änderungen im Konsularbereich Klarheit bestünde. … Das BMLV teilte dem RH mit, dass im Rahmen der Realisierung des Projekts „Bundesheer 2010“ die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Tätigkeit des militärdiplomatischen Personals in bilateraler Verwendung überarbeitet worden seien. 19.1 Die Republik Österreich hatte in den Jahren 1959 und 1969 für die Residenz des Missionschefs nebeneinander liegende Grundstücke im Gesamtausmaß von 2.916 m2 einschließlich eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von 528 m2 erworben. Da das sanierungsbedürftige Gebäude dem BMaA zu klein bzw. zu wenig repräsentativ erschien, erwarb es 1992 um einen Kaufpreis von insgesamt 1,472 Mill. EUR eine neue Residenz. Die Grundstücksfläche betrug laut Kaufvertrag rd. 11.000 m2 (laut Dokumentation im Facility Management des BMaA nur 9.300 m2) und die Nutzfläche des Gebäudes 1.400 m2 (ohne Garage). Die vom BMaA mit ursprünglich 800.000 EUR angenommene Sanierung des desolaten Gebäudes belief sich schließlich auf 1,534 Mill. EUR. Das in die Vertragsverhandlungen einbezogene BMF hatte bereits früher auf die Gefahr unverhältnismäßig hoher Sanierungskosten hingewiesen, die in Anbetracht der beschränkten Nutzung des Areals (Ensembleschutz) mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kaum vereinbar wären. Auch befanden sich, wie sich erst später herausstellte, 370 m2 des eingegrenzten Grundstücks im Eigentum der Stadt Budapest. 19.2 Der RH bemängelte, dass beim Ankauf der Residenz des Missionschefs kaum Alternativen in Erwägung gezogen wurden und die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig nutzbar war und auch wenig genutzt wurde. Er wies auf seine im Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2002/3 abgegebene Empfehlung, die Dokumentation im Facility Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe sowie Qualität der zu erwerbenden Objekte festzulegen, hin. 19.3 Hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft verwies die Österreichische Botschaft in Budapest auf die Feierlichkeiten anlässlich des Staatsvertragsjubiläums im Mai 2005, bei welchen 683 Gäste geladen waren. Auch werde die Liegenschaft für Veranstaltungen des Handelsdelegierten genutzt. … 27 Laut Mitteilung des BMaA würden ab 2006 sämtliche Instandhaltungs– und Betriebskosten erfasst, so dass Benchmark–Vergleiche hinsichtlich Liegenschaftskosten der jeweiligen Stadt möglich seien. Auch werde der Empfehlung des RH aus dem Bericht Reihe Bund 2002/3 bereits Rechnung getragen und Vorgaben hinsichtlich des Ausmaßes und der Qualität von Räumlichkeiten und der Ausstattung im Raumkonzept des BMaA festgeschrieben. Weiters seien Verhandlungen über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen laut Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest bereits im Gange. 19.4 Der RH verblieb bei seiner Kritik, dass die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur wenig genutzt wurde. Die Residenz wurde 2004 für 32 gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt, hievon 24 mit weniger als 30 Personen. Für einzelne Großveranstaltungen käme die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten kostengünstiger als der Ankauf und der laufende Betrieb einer Liegenschaft im bestehenden Ausmaß. 20.1 Obwohl die alte Residenz seit 1996 nicht mehr genutzt wurde und das Generalinspektorat des BMaA bereits 1998 den Verkauf wegen hoher Instandhaltungskosten empfohlen hatte, veräußerte sie das BMaA erst im Jahr 2001. Der Verkaufserlös betrug 785.000 EUR. Bis zum Verkauf fielen Bewachungs– und Instandhaltungskosten in Höhe von 120.000 EUR an. 20.2 Wie der RH bereits im erwähnten Bericht Reihe Bund 2002/3 betreffend das Facility Management empfohlen hatte, sollten ungenutzte Liegenschaften in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu veräußern sein. 20.3 Laut Stellungnahme des BMaA veräußere es laufend nicht benötigte Liegenschaften, wobei im Einvernehmen mit dem BMF eine „Verschleuderung von Grundstücken“ vermieden werde. 20.4 Der RH entgegnete, dass das BMaA der Empfehlung des Generalinspektorates zur Veräußerung erst nach Jahren nachkam. 21.1 Im Jahr 1990 kaufte die Republik Österreich für den Generaldirektor und späteren Präsidenten der Donaukommission ein Haus mit Garten in Budapest mit einer Grundfläche von 1.129 m2 um 727.500 EUR an. Nach Beendigung seiner Amtsperiode wurde diese Amtswohnung ab 2002 vom Erstzugeteilten der Österreichischen Botschaft in Budapest benutzt, der sie jedoch seit 2004 wegen des schlechten Bauzustands nicht mehr bewohnte. Bis 2002 waren 16.400 EUR an Sanierungskosten angefallen; eine Generalsanierung der Liegenschaft würde laut BMaA weitere 100.000 EUR erfordern. Laut Grundbuch war die Liegenschaft ausschließlich als Garten gewidmet und wies kein Gebäude auf. Bereits 2001 hatte die Stadt Budapest die Botschaft informiert, dass von der Grundstücksfläche 275 m2 im Eigentum der Stadt Budapest stünden und sich auch das Haus teilweise darauf befände. Die Stadt bot der Österreichischen Botschaft in Budapest ihren Grundstücksteil zum Kauf um 49.000 EUR an. 21.2 Der RH empfahl, die Amtswohnung angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs — nach Klärung der rechtlichen Probleme — zu veräußern. 21.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest erwiderte, dass sie um eine Lösung des Problems bemüht sei und diesbezüglich laufend Kontakt mit der Stadt Budapest pflege. 22.1 Im Jahr 1972 erwarb die Republik Österreich vom ungarischen Staat ein unverbautes, 2.137 m2 großes Grundstück um 289.000 EUR (einschließlich Nebenkosten) für den Neubau eines Österreichischen Kulturinstitutes. Da das Projekt vom BMaA nicht weiter verfolgt wurde, widmete die Stadt Budapest die Liegenschaft als „öffentlicher Park“. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Laut Botschaft wurde der Wert der Liegenschaft als Park auf rd. 83.700 EUR, als Bauland auf rd. 828.000 EUR geschätzt. 22.2 Der RH bemängelte, dass das BMaA über Jahrzehnte verabsäumt hatte, die Liegenschaft geeignet zu nutzen. Facility Management BMaA BMaA 29 22.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei vor Verkauf der Liegenschaft eine Umwidmung der Fläche in Bauland erforderlich. Diesbezügliche Verhandlungen mit den ungarischen Stellen hätten bereits zu einem Teilerfolg geführt. Die Angelegenheit werde laufend weiterverfolgt. 25.2 Wie der RH feststellte, waren die Gesellschaftsberichte der Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires in vielen Fällen mangelhaft oder fehlten überhaupt. Der RH empfahl, auf die ordnungsgemäße Abrechnung des Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpfl ege zu achten und ungerechtfertigt bezogene Zuschläge zurückzufordern. 25.3 Laut Mitteilung des BMaA seien anlässlich der Botschafterkonferenz 2005 die anwesenden Amtsleiter mehrmals auf die dringende Notwendigkeit der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Vorgesetzten in allen Bereichen hingewiesen worden. Fehlende Abrechnungen seien nachgereicht, unrichtige Abrechnungen richtig gestellt worden. 26.1 Für die von Bediensteten im jeweiligen Land angemieteten Wohnungen erstattet das BMaA den Bediensteten auf Antrag einen Wohnkostenzuschuss bis zu 100 % der Mietkosten unter Berücksichtigung des Wohnbedarfs sowie der Wohnungsausstattung. 26.2 Die Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires wichen teilweise von den Naturmaßen der jeweiligen Wohnung ab. Der RH empfahl, auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge zu achten und bei unrichtigen Angaben ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Personalwesen Das BMaA teilte mit, dass es die Anträge bzw. die Wohnungen neu überprüft habe. Soweit erforderlich sei eine Neufestsetzung des Wohnkostenzuschusses vorgenommen worden. In einem Fall werde ein errechneter Übergenuss von rd. 11.600 EUR ratenweise eingehoben. 27.1 Die Bemessung des Wohnkostenzuschusses basierte auf einem Punkteschema, das sich am Familienstand des Bediensteten, dessen Repräsentationsaufgaben, den Parkmöglichkeiten sowie der Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung orientierte. 27.2 Nach Ansicht des RH war die Gewichtung der Punkte bei der Bewertung der jeweiligen Wohnobjekte zum Teil nicht nachvollziehbar. Er empfahl, das Punkteschema ausgewogener zu gestalten. 27.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei im Zuge der Neugestaltung des Punkteschemas durch die Auslandsverwendungsverordnung den Anregungen des RH Rechnung getragen worden. 27.4 Der RH wies in seiner Gegenäußerung darauf hin, dass die im Zuge seiner Überprüfung aufgezeigten ungleichen Gewichtungen der Punkte auch durch die Neuregelung im Rahmen der Auslandsverwendungsverordnung nicht beseitigt wurden. … 34.1 Ein am Kulturforum Budapest seit dem Jahr 2000 tätiger Kulturreferent war weder ein entsandter Bediensteter des BMaA noch hatte er einen Vertrag mit dem Kulturforum als sur–place–Kraft. Er war vielmehr bei der Österreich Institut G.m.b.H., einer ausgegliederten Gesellschaft zur Durchführung von Sprachkursen, in Wien angestellt und bezog von dieser auch sein Gehalt. Zusätzlich erhielt er vom BMaA über die Amtskassa des Kulturforums monatlich einen Auslandskostenersatz sowie einen Wohnkostenzuschuss. Der Kulturreferent hatte keine Aufnahmsprüfung für den diplomatischen Dienst (Préalable) im Bereich des BMaA abgelegt. 34.2 Der RH bemängelte das Arbeitsleihverhältnis, weil hiedurch die im Statut vorgesehenen Aufnahmevoraussetzungen umgangen wurden. Für die Auszahlung des Auslandskostenersatzes und des Wohnkostenzuschusses durch das BMaA bestand keine Rechtsgrundlage. Der RH empfahl, hinkünftig vom Abschluss derartiger Verträge Abstand zu nehmen. 34.3 Laut Stellungnahme des BMaA habe sich auf die ausgeschriebene Funktion kein geeigneter Kandidat gemeldet; es musste daher eine andere Lösung gefunden werden. Auch sehe es keine Umgehung des Statuts des auswärtigen Amtes, weil die Tätigkeit des Kulturreferenten nur zeitlich beschränkt erfolgen sollte. Im Hinblick auf die österreichische EU–Ratspräsidentschaft 2006 habe es den Vertrag mit dem Kulturreferenten bis Ende 2006 verlängert. Die Frage der Auszahlung des Auslandskostenersatzes werde geklärt werden. Personalwesen 34.4 Der RH hielt seine Empfehlung aufrecht, von derartigen Arbeitsleihverhältnissen grundsätzlich Abstand zu nehmen, weil sie seiner Ansicht nach eine Umgehung gesetzlicher Bestimmungen darstellen. … 37.1 Die Instandhaltung und Pfl ege der Residenz in Budapest wurden von zwei voll– und einem zu 50 % beschäftigten Hausangestellten durchgeführt. Zusätzlich wurde durch die Botschaft im Jahr 1996 ein Unternehmen mit Reinigungsarbeiten in der Residenz und der Gartenpflege beauftragt, wofür Kosten von rd. 50.000 EUR im Jahr anfielen. Darüber hinaus erhielt das Unternehmen ein eigenes Haus (rd. 90 m2) auf dem Residenzgrundstück zugewiesen, wobei der Mietzins (rd. 700 EUR jährlich) durch regelmäßig erbrachte Mehrleistungen (Überstunden) abgegolten wurde. Verwaltung Dienstleistungsverträge Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires 36 BMaA 37.2 Der RH beanstandete, dass die Kriterien zur Auswahl des Unternehmens mangels Unterlagen nicht nachvollziehbar waren. Auch die Angemessenheit der Kosten konnte nicht nachvollzogen werden. 37.3 Laut Mitteilung der Botschaft sei kein Vergleichsangebot vorgelegt worden, weil kein entsprechendes Unternehmen gefunden werden konnte. Insgesamt sei sie jedoch davon überzeugt, dass das beauftragte Unternehmen besonders kostengünstig sei. … 40.1 Die Österreichischen Botschaften in Belgrad und Budapest verfügten zeitweise über hohe Bargeldbestände. Diese wurden damit begründet, dass der Zahlungsverkehr mit Unternehmen überwiegend bar abgewickelt werde. Kontoüberweisungen würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingen. Über Initiative des RH wurden Kontakte mit mehreren Banken hinsichtlich Konditionen und einer einfacheren bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs aufgenommen. 40.2 Der RH empfahl, die hohen Geldbestände auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren und eventuelle Überschüsse umgehend auf das Bankkonto der Botschaft einzuzahlen. Weiters empfahl er, weitgehend auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, sie habe die Anregung des RH aufgegriffen und die Bargeldbestände bereits reduziert. Die mit österreichischen Banken geführten Gespräche über einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu günstigen Konditionen seien noch nicht abgeschlossen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, dass Schätzungen teuer und hierfür entsprechende Mittelzuweisungen durch das BMaA erforderlich seien. Das BMaA habe dem noch nicht zugestimmt. … 46.1 Die Überprüfung bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires betraf weiters die politische, wirtschaftliche und kulturelle Berichterstattung, die Postenberichte und administrativen Abschlussberichte, den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, die Krisenvorsorge, die Notrufbereitschaft im Ausland, die Vertrauensanwälte, die Rückstandsausweise der Kanzleien sowie die Fahrtenbücher der Dienstkraftfahrzeuge. 46.2 Das BMaA und die überprüften Botschaften teilten mit, dass sich die Empfehlungen des RH in Umsetzung befänden. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an das BMaA hervor: zum Konsularwesen: (1) Bei Abgehen von der persönlichen Antragstellung von Visawerbern sollten die Visaanträge nur über leitende Bedienstete der Botschaft bei der Konsularabteilung eingebracht werden. (2) Die regelmäßige Rotation von Bediensteten sollte — auch unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsvorbeugung — eingehalten werden. … (4) Die Konsularabteilung an der Österreichischen Botschaft in Budapest sollte als selbständige Organisationseinheit aufgelöst und der Aufgabenbereich in die Botschaft integriert werden. (5) Die unterbliebenen Inspektionen von Honorarkonsulaten sollten umgehend nachgeholt werden. (6) Die Dokumentation im Facility Management des BMaA wäre zu verbessern. (7) Nicht optimal genutzte Liegenschaften sollten in vertretbarer Zeit veräußert werden. (8) Hohe Mietzinsvorauszahlungen für angemietete Objekte sollten besichert werden. zum Personalwesen: (9) Es wäre auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge auf den Wohnkostenzuschuss zu achten. Bei unrichtigen Angaben wären ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Das Punkteschema für den Wohnkostenzuschuss sollte ausgewogener gestaltet werden. (10) Auf die ordnungsgemäße Abrechnung des „Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege“ wäre zu achten, ungerechtfertigt bezogene Zuschläge wären zurückzufordern. (11) Mit sur–place–Bediensteten und Hausangestellten sollten schriftliche Verträge abgeschlossen werden.

II. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Österreichische Botschaft in Budapest; Follow–up–Überprüfung

Bericht des Rechnungshofes vom 08.03.2010
Das BMeiA setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 betreffend das Facility–Management im Bereich der Österreichischen Botschaft in Budapest nur zu einem geringen Teil um. Ausständig war vor allem die Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms. Prüfungsziel Ziel der Follow–up–Überprüfung im Bereich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest war, die Umsetzung der Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte. Das damalige BMaA (nunmehr BMeiA) hatte die Verwirklichung dieser Empfehlungen zugesagt. (TZ 1) Raum– und Funktionsprogramm für das Botschaftsgebäude Das BMeiA setzte die Empfehlung des RH, unter Einbeziehung der ungenutzten Wohnungen ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Botschaftsgebäude zu erstellen, nicht um. (TZ 2) Amtswohnung des Erstzugeteilten Die Empfehlung des RH, die Amtswohnung des Erstzugeteilten zu veräußern, setzte das BMeiA nicht um, weil rechtliche Probleme hinsichtlich der Grundstücksgrenzen noch nicht geklärt werden konnten. (TZ 5) Nutzung eines unbebauten Grundstücks Die neuerliche Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später als Park umgewidmeten Liegenschaft konnte noch nicht erreicht werden. (TZ 6) Amtswohnungen im Botschaftsgebäude Das BMeiA trug der Empfehlung des RH zur Nutzung der drei Amtswohnungen im Botschaftsgebäude teilweise Rechnung. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 konnten im Jahresdurchschnitt Einsparungen in der Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Für das Jahr 2009 war eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. (TZ 2) Dokumentation im Facility–Management Das BMeiA setzte durch die Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank erste Schritte zur Verwirklichung der Empfehlung des RH, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern. Das BMeiA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Dieses enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. Die Anregung, Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen, wurde noch nicht umgesetzt. (TZ 3) Nutzung der Residenz des Botschafters Die Residenz des Botschafters wurde verstärkt für Veranstaltungen — auch in Kooperation mit anderen österreichischen Institutionen — genutzt. (TZ 4) Kenndaten zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest: Residenz Kulturforum (Miete) im 2008: 50.857 Eur Der RH überprüfte im April und Mai 2009 die Umsetzung jener Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des BMaA (nunmehr BMeiA) hinsichtlich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest abgegeben hatte und deren Verwirklichung das BMaA zugesagt hatte. Der in der Reihe Bund 2006/7 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Zu dem im Juli 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahm das BMeiA im Oktober 2009 Stellung. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, für das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu entwickeln, weil aufgrund der rückläufigen Anzahl der konsularischen Amtshandlungen das Generalkonsulat aufgelöst werden sollte und das BMLV zur Zeit der damaligen Gebarungsüberprüfung eine Umstrukturierung des Attaché–Dienstes plante.3) Zur Zeit der Follow–up–Überprüfung waren der Verteidigungsattaché sowie der Sozialattaché aus dem Amtsgebäude ausgezogen. Das Generalkonsulat war aufgelöst. Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde. Außerdem hatte der Generalkonsul die große Amtswohnung bis Jänner 2008 bewohnt. Seit April 2009 war eine Bedienstete des BMeiA, die ein Praktikum an der Botschaft absolvierte (Stagiaire), für einen Zeitraum von sechs Monaten in dieser Amtswohnung untergebracht. Seit Juni 2005 war auch die größere der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen für entsandte Bedienstete bereitgestellt. Die kleinere Wohnung wurde seit dem Jahr 2006 als Startwohnung für neu entsandte Bedienstete genutzt und war bis zum Jahr 2008 rd. 120 Tage bewohnt. Durch die Nutzung der beiden Dachgeschoßwohnungen konnten von 2006 bis 2008 im Jahresdurchschnitt Einsparungen in Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Im Jahr 2009 war aufgrund der Nutzung der Dachgeschoßwohnungen und der großen Wohnung durch eine Stagiaire eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. Das BMeiA hatte zwischenzeitig Überlegungen zum Verkauf des bestehenden Botschaftsgebäudes und zu einer neuen Unterbringung angestellt. Aufgrund der „verschlechterten Budgetsituation“ wurde der Verkauf nicht weiter verfolgt. 2.2 Das BMeiA kam der Empfehlung des RH zur Nutzung der Amtswohnungen zum Teil nach. Der RH hielt seine Empfehlung zur Erstellung eines neuen Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude unter Einbeziehung der Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude weiterhin aufrecht. 2.3 Laut Stellungnahme des BMeiA befinde sich ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest in Ausarbeitung. Auch sei der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung der Leiterin des Kulturforums gekündigt worden. 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe und Qualität für zu erwerbende Objekte festzulegen. Selbst ein im Eigentum der Stadt Budapest stehendes Grundstück wurde als Eigentum der Republik Österreich bezeichnet, was zu Unklarheiten bei den Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters führte. Das BMaA hatte die Umsetzung dieser Empfehlungen zugesagt. Darüber hinaus würde es Vorgaben für die Ausstattung von Botschaften festschreiben. Über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz seien Verhandlungen im Gange gewesen. Der RH stellte nunmehr fest, dass zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management eine web–basierte Liegenschaftsdatenbank ausgeschrieben wurde. Weiters hatte das BMaA ein Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude verfasst. Dieses wurde im Jahr 2006 genehmigt, es enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. In dem Entwurf einer Richtlinie für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen fehlten unter anderem noch Festlegungen zu vergaberechtlichen Fragen. Die Botschaft war aber noch zu keinem Ergebnis bei den Verhandlungen mit der lokalen Selbstverwaltung des Bezirks bezüglich der Bereinigung der Grund­stücksgrenzen der Residenz des Botschafters gekommen. 3.2 Mit der Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank wurden erste Schritte zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management gesetzt. Das BMaA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Der RH empfahl jedoch, das Projekthandbuch um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen und Richtlinien für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen. Er hielt auch seine Anregung aufrecht, die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters zu bereinigen. 3.3 Laut Stellungnahme des BMeiA werde das Projekthandbuch bis Ende 2009 um die Kategorien „mittlere und kleinere Residenzen“ ergänzt. Die Ausstattungsrichtlinien würden dahingehend ausgearbeitet, dass im Bereich der Accessoires die österreichische Note betont werde. Weiters sei die Botschaft laufend bemüht, die Angelegenheit betreffend die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters voranzutreiben. 4.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass die Residenz des Botschafters nur wenig genutzt worden war. Die Botschaft hatte in der damaligen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2005 eine Großveranstaltung anlässlich des Staatsvertragsjubiläums stattgefunden habe und die Residenz durch gemeinsame Veranstaltungen mit dem Handelsdelegierten entsprechend genutzt worden sei. Der RH stellte nunmehr fest, dass im Vergleich zum Jahr 2004 die Anzahl aller Einladungen um mehr als 80 % angestiegen war. Jährlich wurden durchschnittlich 18 Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern organisiert. Einige Einladungen fanden unter Beteiligung von Partnern (z.B. Handelsdelegierter, Kulturforum, Firma) statt. 4.2 Das BMeiA nutzte somit die Residenz des Botschafters öfter für Veranstaltungen. 5.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Amtswohnung (Haus mit Garten) des Erstzugeteilten angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs nach Klärung rechtlicher Probleme zu veräußern. Gemäß Grundbuch war das bebaute Grundstück als Garten gewidmet, das Gebäude war darin überhaupt nicht verzeichnet. Ein Teil des Hauses bzw. des Gartens (275 m2) befand sich zudem auf öffentlichem Grund. Der RH stellte nunmehr fest, dass seine Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde. Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Budapest arbeiteten zwar an der Lösung der rechtlichen Probleme, sie konnten jedoch in den Verhandlungen mit der Selbstverwaltung des Bezirks bisher keine nennenswerten Fortschritte erzielen. 5.2 Der RH hielt daher weiterhin seine Empfehlung aufrecht, die Amtswohnung des Erstzugeteilten nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. 5.3 Laut Stellungnahme des BMeiA schließe es sich der Empfehlung des RH an, die Amtswohnung zu veräußern. Es seien bereits Schätzgutachten in Auftrag gegeben worden. 6.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht bemängelt, dass eine Liegenschaft, welche die Republik Österreich zur Errichtung eines Kulturinstituts gekauft hatte, über Jahrzehnte nicht genutzt worden war. Die Stadt Budapest hatte die Liegenschaft als öffentlichen Park umgewidmet. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Das BMaA hatte Verhandlungen zur neuerlichen Umwidmung der Fläche in Bauland zugesagt, um so eine Veräußerung zu ermöglichen. Der RH stellte nunmehr fest, dass trotz laufender Bemühungen noch keine Umwidmung erreicht werden konnte. 6.2 Der RH empfahl, die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. 6.3 Das BMeiA teilte in seiner Stellungnahme mit, dass auf Basis eines Rechtsgutachtens eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts angestrebt werde. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen: 7 Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt. Der RH hob die folgenden Empfehlungen hervor: (1) Für das bestehende Botschaftsgebäude wäre ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu erstellen. Die große Amtswohnung im Botschaftsgebäude wäre als Residenz der Leiterin des Kulturforums zu nutzen. (TZ 2) (2) Das Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschaft– und Residenzgebäude wäre um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen. Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären zu erstellen. (TZ 3) (3) Die Situation betreffend die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters wäre zu bereinigen. (TZ 3) (4) Die Amtswohnung des Erstzugeteilten wäre nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. (TZ 5) (5) Die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft wären fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. (TZ 6)

III. Im Bericht des Rechnungshofes Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der EU; Follow–up–Überprüfung:

Bericht des Rechnungshofes vom 20.05.2014

Auf Seite 15: die für 2016 gültigen Wirkungsziele des Ministeriums wurden nicht berücksichtigt

Auf Seite 20: Für das Jahr 2017 plante das Ministerium weitere Verwaltungszusammenlegungen wie insbesondere die Eingliederung der selbstständigen Kulturforen in Budapest … in die jeweilige Botschaft … .

Ab Seite 35: Verwertung ungenutzter Liegenschaftsobjekte

14.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, verstärkt nach Lösungen für rechtliche Probleme, die der Verwertung ungenutzter Liegenschafsobjekte in Budapest (ehemalige Amtswohnung, Grünfläche) … entgegenstanden, zu suchen. Die rechtlichen Probleme bestanden in Budapest darin, dass eine Liegenschaft mit einer leer stehenden Amtswohnung als Garten im Grundbuch gewidmet war und dass sich das Gebäude zum Teil auf einem Grundstück befand, das der Stadt Budapest gehörte. …

(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Grünfläche in Budapest veräußert worden sei.

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Grünfläche in Budapest im Juni 2013 veräußert hatte. Betreffend die ehemalige Amtswohnung in Budapest führte das Ministerium zur Zeit der Follow–up–Überprüfung Gespräche mit der Stadt Budapest mit dem Ziel, die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme zu lösen.

14.2 Der RH wertete seine Empfehlung trotz noch ausständiger Veräußerungen der ehemaligen Amtswohnung in Budapest … als umgesetzt, weil das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres nachvollziehbar verstärkt nach Lösungen für die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme suchte, deren erfolgreicher Abschluss jedoch nicht ausschließlich vom Ressort abhing. Zudem gelang es dem Ministerium, die ungenutzte Grünfläche in Budapest zu verkaufen.

15.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, ungenutzte Liegenschafen in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu verwerten; dabei wären auch ressortübergreifend alternative Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen.

(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Empfehlung des RH unter Einschätzung der jeweiligen Marktentwicklung umgesetzt werde.

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Prüfungszeitraum neben den ungenutzten Liegenschafsobjekten in Budapest und Bukarest (siehe TZ 14) noch über drei weitere Liegenschafsobjekte innerhalb der EU verfügte, die seit längerem ungenutzt waren: 35 exklusive des teilweise leer stehenden Liegenschafsobjekts des ehemaligen Generalkonsulats in Krakau (siehe TZ 17); von diesen drei Liegenschafsobjekten war eines (in Madrid) bereits zur Zeit des Vorberichts ungenutzt, die anderen beiden (in Rom bzw. Zagreb) kamen später dazu.

Empfangsbestätigung des BMEIA:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>

An: Dr. … <…@…>

Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 20:00:34 MEZ

Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA

Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:

Betreffan die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Mitteilung —– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ
Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ

Titel des Blogbeitrags: 
an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte

Ihr Team BMEIA

Mein Ersuchen mit Internet-Quellenangaben:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: … <…@…>

An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>

CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>

Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ

Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ

Titel des Blogbeitrags: 

an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ

Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte

an Herrn Botschafter Dr.iur. Hans Peter MANZ

Generalinspektor, Leiter des Generalinspektorates – Innere Revision

hans-peter.manz@bmeia.gv.atgeneralinspektorat@bmeia.gv.at

In Kopie: 

an den Rechnungshof (als vorherige Auskunft und als Vorbereitungsschrift einer ausführlicheren Beschwerde – unbefugte Nutzung der öffentlich dienstlichen Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes für massenhafte pornografe Zwecke betreffend einen österreichischen Diplomaten durch die Mitarbeiterin der Webseite-Abteilung  des BKA und ebenfalls unbefugte Nutzung des Diplomatenpasses und der öffentlich dienstlichen Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest als falscher ständiger Wohnsitz und als falscher Tatort ohne internationale Zuständigkeit, die rechtsverweigernd durch die zuständigen Stellen geduldet wird – Der betroffene Diplomat ist Referatsleiter im Bereich der EU Finanzen. https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/referat-vii1b/

Bürgerservice des Bundeskanzleramtes

sonstige zuständigen Stellen des BMEIA

als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog

Sehr geehrter Herr Generalinspektor!

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Gegner (österreichischer Diplomat albanischer Abstammung) gesetzlich – auch aus eigenem Antrieb – verpflichtet ist, mit seiner Gewalt in der Familie unverzüglich aufzuhören. Mein Gegner hat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit durch das Missbrauchen des Ansehens Österreichs und des österreichischen Auswärtigen Dienstes für sich grob gesetzwidrig und völlig unbefugt verfahrens- und materiell rechtliche Vorteile erreicht. Mein Gegner will diese gesetzwidrig erreichten Vorteile an mir exekutieren lassen, er hat schon den Exekutor auf mich aufgehetzt, der – rechtswidrig – meine Mädchenvermögenswohnung, unser Zuhause mit meinen österreichischen Diplomatenkindern will. (Im ungarischen Exekutionswesen herrschen öffentlich bekannt die gröbsten Missstände, der gegen mich gesetzwidrig aufgehetzter ungarischer Exekutor ist auch öffentlich bekannt betroffen. (https://olkt.hu/rendkivuli-hir-kest-rantott-egy-69-eves-asszonyra-a-birosagi-vegrehajto/https://index.hu/belfold/2013/01/04/egymast_martjak_be_a_birosagi_vegrehajtok/). Verarmte Familien sind öffentlich bekannt besondere Zielscheibe der Anomalien des ungarischen Jugendamtes für ungarische staatliche Obhut mit öffentlich bekannt schrecklichen Zuständen (sexuelle Gewalt vom Direktoren, Gewalt, Drogen, Rauchen, Mangel an grundlegendste Hygiene – z. B. https://gyoriitelotabla.birosag.hu/sajtokozlemeny/20190912/jogeros-itelet-szuletett-bicskei-gyermekotthon-volt-igazgatoja) bzw. öffentlich bekannt ist, dass Nicht-Zigeuner Kinder bei der Adoption sehr begehrt sind (Z. B. http://www.atv.hu/belfold/20190702-a-szulok-reszerol-kilometeres-sorok-allnak-az-orokbefogadasnal). Meine österreichischen Diplomatenkinder sind nicht Zigeuner (sie haben weiße Haut, blaue Augen und blonde Haare) und sind von mir mit großer Liebe und Fürsorge erzogen und es ist vom Anfang an einstimmig und vielfach dokumentiert, dass sie erfolgreich sind. Mit rechtswidrigen Mitteln erreichten gesetzwidriger wirtschaftlicher Gewalt beabsichtigt mein Gegner uns zu ruinieren.

Aber das Verhalten meines Gegners und auch die in diesem Fall erfahrene Rechtsverweigerung verstoßen grob auch gegen die Vorschriften des österreichischen Auswärtigen Dienstes, somit gegen die Grundsätze des Rechnungshofes „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ (Rechnungshofgesetz 1948 – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217).

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass auch das Generalinspektorat – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, die gesetzkonforme Prüfung des Falles anzufangen, der vor dem Generalinspektorat seit 2012 bekannt ist.

Beilage 1 beweist, dass das seitdem unbeantwortete Schreiben vom 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide (Auszug des Schreibens im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) das Generalinspektorat, das damals schon Sie geleitet haben, auch erhalten hat.

Beilage 1:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: … <…@…>

An: „budapest-ob@bmeia.gv.at“ <budapest-ob@bmeia.gv.at>; „ralph.scheide@bmeia.gv.at“ <ralph.scheide@bmeia.gv.at>

CC: „… „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ generalinspektorat@bmeia.gv.at …

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016, 06:03:04 MESZ

Betreff: medienöffentlich – Ermittlungen der ungarischen Polizei betreffend die Österreichische Botschaft Budapest

BESCHWERDE an Herrn Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE

ANTRAG AUF EIN SOFORTIGES TREFFEN

Österreichische Botschaft, Budapest

budapest-ob@bmeia.gv.atralph.scheide@bmeia.gv.at

Betreff:

Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn …

Ich lege ferner als Beilage 2 die Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Dr. Christian Lassmann, dem damaligen Leiter des Generalinspektorats vom 2. 11. 2012, dass das Anliegen den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Beilage 2.:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>

An: „…“ <…@…>

Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ

Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest

Sehr geehrte Frau Dr. … !

In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Lassmann

Botschafter

Leiter des Generalinspektorats

Bundesministerium für europäische  und internationale Angelegenheiten

Minoritenplatz 8

A-1014 Wien

Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515

e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at

Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.

Dem Bürgerservice ist es – trotz gesetzlicher Pflicht – auch nicht dringend (siehe Urgieren im Blogbeitrag am 11. 3. 2020 an Herrn Abteilungsleiter Rendi), mich über die Zuständigkeiten zu informieren, z. B. darüber, ob das Generalinspektorat des BMEIA über den Blog mit den jüngsten Entwicklungen befasst wurde.

Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Es entstehen wesentliche Schaden für uns dadurch, dass das BMEIA diesen Fall – trotz gesetzlicher Pflicht – nicht prüft und das wirft gleichzeitig Fragen auf, wie effizient die innere Revision funktioniert. Wie können Diplomaten sich solche Dienstpflichtverletzungen erlauben, die – trotz gesetzlicher Pflicht – letztendlich ungeprüft bleiben? Selbst Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER betonte bei Ihrer Rede als UN Human Rights Council President: „My country Austria learnt the importance of human rights the hard way – in the course of two world wars and a civil war in between. This experience taught us that a society which upholds human rights is actually more resilient, more sustainable and more secure.” (https://www.ohchr.org/_layouts/15/WopiFrame.aspx?sourcedoc=/Documents/HRBodies/HRCouncil/StatPresident/SpeechAmbTichy-Fisslberger_HRC_6Dec2019_EN_FR_SP.docx&action=default&DefaultItemOpen=1)

Aufgrund der Geschäftseinteilung des BMEIA ist das Generalinspektorat – Innere Revision dieAnlaufstelle für ressortinterne Hinweise auf Missstände und Missbräuche, Compliance, ressortinterne Ombudsstelle; Wahrnehmung der in der Revisionsordnung für das BMEIA vorgesehenen Aufgaben; Verkehr mit dem Rechnungshof. (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/generalinspektorat/Als Juristen wissen wir beide, dass eine gesetzkonform abgewickelte Prüfung des Falles, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, würde eine rasche, rechtskonforme Lösung bringen. Darum bitte ich Sie im Einklang mit den Gesetzen und ich bedanke mich dafür. Mein Gegner muss mit seiner Gewalt in der Familie – im Einklang mit den Gesetzen – unverzüglich und vollständig aufhören. Das ist das Ziel. 

Bei der Zusammenstellung dieses Ersuchens habe ich die öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest (2007, 2010, 2014) durchgelesen. Die vom Rechnungshof festgestellten Mängel (siehe Anhang II) sind zahlreich und schwerwiegend. In meinem Fall soll ich ähnliche Missstände der Rechtsverweigerung erleiden. Es muss die Frage gestellt werden, wenn sie gegenüber dem Rechnungshof so vorzugehen wagen, dann was ist in unserem Fall realistisch zu erwarten. Es kommt mir immer unrealistischer vor, von der Österreichischen Botschaft in Budapest – trotz gesetzlicher Pflicht – gesetzkonforme Vorgehensweise in unserem Fall zu erwarten. Bei solchen vom Rechnungshof dokumentierten sehr bedenklichen Zuständen und Arbeitsmoral ist es vielleicht eine Naivität darauf zu hoffen, dass die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – zur Wiederherstellung der gesetzkonformen Lage ohne Medienaufmerksamkeit beitragen wird. Z. B. „Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen.“ Beim Lesen des Rechnungshofberichts stellte sich die Frage, wie eine rechtlich korrekt zusammengestellte Auskunft bei einer Organisation mit solchen massenhaften Willkürsentscheidungen zu erwarten sind. Es herrscht da eine unheimliche Arroganz und Selbstsicherheit der langjährigen Mitarbeiterschaft (vom Rechnungshof auch bemängelt). Aus ähnlichen Mängeln wäre es naheliegend, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest Willkür herrscht und deswegen wird auch mein Anliegen nicht gesetzkonform bearbeitet. Ferner war mein Gegner da 3 Jahre stellvertretender Missionschef, der – trotz gesetzlicher Pflicht – zugeschaut hat, dass z. B. die Rechnungshofempfehlungen betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des damaligen Botschafters) nicht zur Geltung kamen und es ist gut möglich, dass es deswegen Schweigen an der Zentrale herrscht. Der Rechnungshof stellte schon im 2007 fest: „Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden.“ Im Rechnungshofbericht vom 2010 hieß es weiterhin: „Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde.“ Als Diplomatengattin war ich bis 2012 aktiv und im 2012 war keinerlei Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung veranlasst. Das sind nur für den Zeitraum für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012, 6 X 39.600 Euros = 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse. (Die Gesamtsumme ist möglicherweise noch höher, da als Kenndate zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest für die Residenz Kulturforum (Miete) im 2008 (mehr als 39.600 EUR)  50.857 Eur angegeben wurde. 6 X 50.857 Eur = 305.142 Eur) Wie soll ich darauf ernsthaft hoffen, dass es jemanden da – im Einklang mit den Gesetzen – bewegen wird, dass sie die öffentlich dienstliche Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest meinem Gegner als falschen ständigen Wohnsitz und als falschen Tatort (ohne internationale Zuständigkeit!) nicht zur Verfügung stellen? Mein Gegner hat schon Loyalität gezeigt, mindestens 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse sind beim BMEIA auch Wurscht, warum sollte unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) für das BMEIA ihrer Ansicht nach nicht Wurscht sein? Ich protestiere! Mein Gegner ist Teil des Systems und werden ihm Missstände toleriert, zu seiner Gewalt in der Familie die Österreichischen Botschaft in Budapest zu missbrauchen. Deswegen schärt sich keine zuständige Stelle, dass Dienstpass im Ausland bzw. die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort bzw. als falscher ständiger Wohnsitz zur Gewalt in der Familie missbraucht wird. Der Rechnungshof legt z. B. fest, dass sogar dem Rechnungshof lange Zeit Auskunft vorenthalten wurde und „erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt“. Verschweigen von Informationen kommt auch gegenüber dem Rechnungshof mehrfach vor. Wie erwarte ich gesetzkonforme Fallbearbeitung und gesetzkonforme Auskunft unter solchen Umständen? Unser Fall ist noch nicht in den Medien, obwohl das sogar bei dem Rechnungshof nötig war, um Auskunft zu bekommen. Wer wird schon sich an der Österreichischen Botschaft in Budapest – im Einklang mit den Gesetzen – darum kümmern, dass eine ungarische Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder eine gesetzkonforme oder überhaupt eine Empfangsbestätigung am Konsulat bekommt? (Details im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) Bereitschaft zu der gesetzkonformen Vorgehensweise in der Bearbeitung meines Falles gibt es gar keine an der Österreichischen Botschaft in Budapest. Gesetzwidrige, möglicherweise auch rassistisch bedingte Rechtsverweigerung und Ermüdungstechniken gibt es in unserem Fall. Ich meldete z. B. der Österreichischen Botschaft in Budapest noch im Sommer 2019, dass meine auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzende Kinder weder österreichische noch ungarische Familienleistungen der Geburt rückwirkend bekommen, obwohl die vom Kindesvater bei der Geburt in Österreich beantragt wurden mit Angabe der österreichischen Kontonummer des Kindesvaters. Nichts haben die Kinder aus den ihnen zustehenden österreichischen Familienleistungen bekommen seitdem sie (im 2010 und 2012) geboren sind! (Details im Blogbeitrag vom 13. 02. 2020) Der Kindesvater leistet sich das rechtswidrig und es wird ihm ebenfalls rechtswidrig toleriert! Der Österreichischen Botschaft in Budapest ist auch das Wurscht, es gibt keinerlei Auskunft, keinerlei Rechtsquellen, es gibt nur Rechtverweigerung. Mein Anliegen wird ähnlich behandelt wie die Anliegen vom Rechnungshof. Die Ibiza Affäre zeigte umsonst, dass Österreicher keine ungarischen Zustände wollen, deswegen gab es in Österreich – lobenswerterweise – Neuwahlen! (Siehe dazu auch die ORF Sendung: Medien in Ungarn | Gute Nacht Österreich mit Peter Klien –  https://www.youtube.com/watch?v=Alzfi8tt5QY)

Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich bitte höflichst – im Einklang mit den Gesetzen, wenn möglich schnell – um Ihre Auskunft, ob mein Anliegen bearbeitet wird. Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise wäre eine enorme Hilfe, vielen Dank. Ich bin gerne bereit, bei Ihrer Arbeit mit allen gesetzkonformen Mitteln behilflich zu sein, es gibt etwa 1 Kubikmeter Unterlage dieses Falles. Ich will mit allen notwendigen gesetzkonformen Mitteln erreichen, dass ich offiziell benachrichtigt werde, dass alle von meinem Gegner eingeleiteten gesetzwidrigen Verfahren gegen uns – im Einklang mit den Gesetzen – eingestellt sind, besondere Dringlichkeit hat die Exekution und das Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort.

Aber Katharina Stemberger mag vielleicht recht haben: „Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich …“ – https://www.youtube.com/watch?v=PvyOzuFce9I ab 13:55)

Falls uns die gesetzkonforme Fallbearbeitung weiterhin rechtswidrig verweigert wird muss ich daher als alleinerziehende Mutter zwei österreichischer Diplomatenkinder – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – einerseits den Rechnungshof direkt informieren, dass – grob gesetzwidrig – öffentlich dienstliche Infrastruktur zur Gewalt in der Familie missbraucht wird und das geduldet wird und ferner muss ich darauf fokussieren, die Zivilgesellschaft anzusprechen. Ich habe die kommunikationsstrategischen Aspekte des Falles Arigona Zogaj studiert. Arigona hat es geschafft, dass sie ihren Fall medienwirksam kommunizieren konnte und das hat ihr geholfen, die vielen wohlwollenden Österreicher erreichen zu können. Ich glaube auch fest daran, dass es in Österreich viele wohlwollende Menschen gibt, Dank gilt ihnen.

Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Trotz gesetzlicher Pflicht mag es in der Praxis Ihnen und Ihren Kollegen in hohen, aus öffentlichen Geldern finanzierten Funktionen Wurscht sein, dass ein öffentlich bekannt sehr gefährlicher ungarischer Exekutor meine Mädchenvermögenswohnung will, weil mein Gegner – in Gerichtsverfahren mit vielerlei gesetzwidrig erreichten Verfahrensvorteilen für meinen Gegner – vor ungarischen Gerichten durchsetzen konnte, dass öffentlich dienstliche österreichische Infrastruktur betreffender Porno ihm zusteht und zu seiner Privatsphäre gehört und  ihm Schadensersatz zusteht. Aber vielleicht wird – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – gerade das interessant für die Medien sein.

Vielen Dank für Ihre Auskunft. Nochmals: Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass die Gewalt meines Gegners gegen uns unverzüglich aufhört. Sonst bleibt es nur übrig, Sie über die sonstigen gesetzkonformen Rechtsdurchsetzungsinitiativen zu informieren, damit es öffentlich dokumentiert ist, dass Sie und Ihre Kollegen darüber wissen und eines Tages vielleicht – im Einklang mit den Gesetzen – die gesetzwidrige Rechtverweigerung aufhören wird.

Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter

Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in Peking

Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>

An: „…@…“ <…@…>

Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ

Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budape

Sehr geehrte Frau Dr. … !

In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Lassmann

Botschafter

Leiter des Generalinspektorats

Bundesministerium für europäische  und internationale Angelegenheiten

Minoritenplatz 8

A-1014 Wien

Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515

e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at 

Von: … [mailto: ….@…] 
Gesendet: Donnerstag, 01. November 2012 19:00
An: # GI-Generalinspektorat BMeiA Postfach; LASSMANN Christian <BMeiA/GI>
Cc: # Kabinett BM BMeiA Postfach; office@rechnungshof.gv.at
Betreff: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest – an den Generalinspektor

An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof   Sehr geehrter Herr Generalinspektor! … wohnt in der Dienstwohnung (über 200 m2) am Dienstort, zu der er den Kindern (die er im 5 WÖCHIGEN und 2 jährigen Alter verlassen hat) und mir keinen Schlüssel gibt. Bei der Berechnung der ihm/uns zustehenden Wohnungsgrösse waren die mitgereisten Familienangehörigen auch mitberücksichtigt. Bitte zu prüfen und um Auskunft: – ob er berechtigt ist, die mitgereisten Familienangehörigen aus der mindestens 200m2 grossen Dienstwohnung auszusperren, – welche andere Unterkunft die Botschaft den Kindern und mir anbieten kann, da das Aussenministerium verpflichtet ist am Dienstort auch mitgereiste Diplomatenangehörige zu unterbringen und zu unterstützen. – ob er alleine (ohne die Familienangehörigen) berechtigt ist, so eine grosse Wohnung zu haben – ob generell die Dienstwohnung bzw. die Immobilien an der Österreichschen Botschaft in Budapest den Grundsätzen des Rechnunghofes (z. B. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit) betrieben werden. Hinsichtlich meiner früheren Fragen (in 5 E-mails am 22. 10. 2012) warte ich ebenfalls Auskunft über Ihre Untersuchungsergebnisse. 1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) 2. ZÖK von … (E-mail 2) 3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3) 4. Auskunftpflicht (E-mail 4) 5. Sonstiges (E-mail 5) Hochachtungsvoll:   Dr. … Gattin von … stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)
— … <…@…> schrieb am Mo, 22.10.2012:
Von: …<…@…>
Betreff: problematische Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) – an den Generalinspektor
An: generalinspektorat@bmeia.gv.atchristian.lassmann@bmeia.gv.at
CC: kabbm@bmeia.gv.atoffice@rechnungshof.gv.at
Datum: Montag, 22. Oktober, 2012 00:18 Uhr
An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich ersuche Sie bezüglich der Österreichischen Botschaft in Budapest folgende Themen zu untersuchen. Aus Überschaubarkeitsgründen schicke ich 5 E-mails. Die Themen 1 – 3 schicke ich – zuständigkeitshalber – in Kopie an den Rechnungshof auch. Ich bitte um Auskunft, ob die öffentliche Interessen betreffende Informationen unmittelbar für den Rechnungshof, für die Staatsanwaltschaft bzw. eventuell für die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen. 1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) 2. ZÖK von … (E-mail 2) 3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3) 4. Auskunftpflicht (E-mail 4) 5. Sonstiges (E-mail 5)   1. Thema Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest  Bitte zu überprüfen, ob der Umgang mit den Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entspricht. … hat viel darüber geredet, dass die Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest ein problematischer Bereich ist. 1.1. AW III. Im Zeitraum 15. September 2009 bis 16. August 2012 wurde im Amtswohnung III. (…) 2 (zwei!) Veranstaltungen gegeben (Photos liegen bei). am 26. 7. 2011 – etwa 13 Teilnehmer am 16. 9. 2011 – etwa 18 Teilnehmer Bitte zu überprüfen, ob es sparsame, wirtschaftliche und zweckmässige Nutzung öffentlicher Gelder bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entsprechend ist, eine Dienstwohnung ausschliesslich für 2 Veranstaltungen 3 Jahre langaufrechtzuerhalten, wobei für andere Bedienstete Wohnungen gemietet werden. (Die Miete einer solchen Wohnung wäre ca. 2000 Euro pro Monat.) … wohnte 3 Jahre im Eigentumshaus seiner Gattin in Budapest. Die AW III. ist am 2. Stock und somit – mangels Lift – sehr unbequem für die Gäste hochzuklettern. Die Einladungen im Hause waren zweimal (17. 12. 2010 und 18. 2. 2011) im Konferenzraum der Botschaft veranstaltet (am 1. Stock geeigneter für die Gäste), aber dann gab es die ausdrückliche Weisung, die AW III. am 2. Stock für Einladungen im Hause zu benutzen. Der jetzige Zweitzugeteilter wohnte als Praktikant einige Monate in der AW III. Für den Zweitzugeteilter wird jetzt gemietet aus öffentlichen Geldern. Die AW III stand 3 Jahre lang leer, damit die sehr seltene Einladungen von … im Hause (2 Veranstaltungen in 3 Jahren) nicht in dem Konferenzraum am 1. Stock gegeben werden. 1.2. Residenz des Botschafters – Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) Ähnliche Lage wäre zu prüfen, ob die Residenz des Botschafters und die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) beide für mehrere Jahre ausreichend effizient für Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurden und es nicht notwendig gewesen wäre eine sparsamere, wirtschaftlichere, zweckmässigere, den Rechnungshofempfehlungen besser geeigneten Lösung zu finden.  Bei der Residenz des Kulturforumsleiters gibt es beträchtliche Mietkosten (meines Wissens ca 3000 Euro/Monat). 1.3. Andere Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér) Zu prüfen wäre, welche Fortschritte hinsichtlich der anderen Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér, etwas gab es sogar mit der Residenz des Botschafters) unter der jetzigen Führung der Botschaft erzielt bzw. erreicht wurden. 1.4. Nicht verwirklichter Umzug (Amtsgebäude) in die Nagyenyed utca Im Jahre 2009 hiess es, dass das ganze Amtsgebäude bald in die Nagyenyed utca beim Südbahnhof umgesiedelt wird, woraus vorläufig nichts geworden ist. Es kommen weitere E-mails mit den anderen Themen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf Ihre Rückmeldung. Hochachtungsvoll: Dr. … Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)

ANHANG II: Auszug aus den öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest

I. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires

Bericht des Rechnungshofes vom 19.04.2007

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Oesterreichische_Vertretungen_in_Belgrad__Budapest_und_Buenos_Ai

Die Präventionsmaßnahmen im Konsularbereich bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires waren unzureichendDie Immobilienbewirtschaftung des BMaA im Bereich der überprüften Botschaften war zum Teil unwirtschaftlich und unzweckmäßig. … Ein Sonderbericht des Generalinspektorates des BMaA aus dem Jahre 2003 über vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Visaausstellung an der Österreichischen Botschaft in Budapest wurde dem RH erst Ende September 2005 zur Kenntnis gebracht, obwohl der RH vom BMaA ausdrücklich alle Inspektionsberichte zu Beginn der Gebarungsüberprüfung eingefordert hatte. Die diesbezüglichen Untersuchungen des BMI sowie des BMaA führten zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien. … An der Österreichischen Botschaft in Budapest unterblieben organisatorische Maßnahmen, obwohl der Arbeitsanfall stark rückläufig war. … Die neue Residenz des Missionschefs in Budapest wurde im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Nach dem Erwerb der Liegenschaft um insgesamt 1,472 Mill. EUR fielen mit 1,534 Mill. EUR unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten an. Ein Teil der Liegenschaften der Republik Österreich (Residenz des Missionschefs, Amtswohnung des Erstzugeteilten) befand sich im Eigentum der Stadt Budapest. Die Amtswohnung des Erstzugeteilten war zudem in hohem Ausmaß sanierungsbedürftig; überdies war die Liegenschaft laut Grundbuchsauszug als Garten gewidmet. Ein 1972 für die Errichtung eines Kulturinstitutes von der Republik Österreich erworbenes unbebautes Grundstück wurde von der Stadt Budapest als öffentlicher Park genutzt. Das BMaA verabsäumte eine geeignete Nutzung der Liegenschaft über Jahrzehnte hindurch. … Personalwesen Die Anträge von Bediensteten über Wohnzuschüsse waren teilweise unrichtig; die Abrechnung der Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege war mangelhaft. Mit Erlassung der Auslandsverwendungsverordnung kam die Bundesregierung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden Empfehlung des RH nach. … Verwaltung Die Inventarverwaltung der überprüften Vertretungen war mangelhaft. Seit In–Kraft–Treten des Bundeshaushaltsgesetzes aus dem Jahr 1986 und der Bundeshaushaltsverordnung 1989 hatte es das BMaA verabsäumt, seine Vorschriften über die Haushaltsverrechnung bei den österreichischen Vertretungen den geänderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMaA und dem BMLV betreffend den militärischen Attachédienst fehlte. … Bereits 1998 hatte das Generalinspektorat des BMaA auf die lange Verweildauer von Bediensteten an der Österreichischen Botschaft in Budapest hingewiesen. Im Jahr 2003 zeigte es im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung erneut auf, dass ein entsandter Bediensteter bereits seit 1989 in der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest, insbesondere im Visabereich, tätig war. Das Generalinspektorat verwies auf die Konsularische Instruktion des BMaA, wonach Bedienstete im Visabereich aus Sicherheitsgründen einer regelmäßigen Rotation zu unterziehen wären. Wie der RH feststellte, blieb der entsandte Bedienstete auch nach der Überprüfung des Generalinspektorates bis August 2004 an der Österreichischen Botschaft in Budapest und wurde erst danach an eine andere Botschaft versetzt. Er war somit 15 Jahre an der Österreichischen Botschaft in Budapest tätig. Weitere fünf Bedienstete versahen schon mehr als zehn Jahre (in einem Fall sogar mehr als 25 Jahre) ihren Dienst an der Österreichischen Botschaft in Budapest. … Erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt. Dem Bericht zufolge waren 70 Visaanträge, die auf Einladung eines österreichischen Unternehmens gestellt und von der Österreichischen Botschaft in Budapest genehmigt wurden, mangels Schlüssigkeit nicht genehmigungsreif. Bei der Überprüfung weiterer Visaanträge, die auf Einladung eines anderen österreichischen Unternehmens beruhten, fiel auf, dass rd. 300 Anträge vom selben Sachbearbeiter, nämlich dem damaligen Generalkonsul, persönlich genehmigt worden waren. Die Anträge waren insofern zweifelhaft, als nicht geklärt werden konnte, weshalb diesem Unternehmen eine bona–fideStellung zuerkannt wurde. Das jeweils mitbefasste BMI konnte jedoch seinerzeit kein Fehlverhalten feststellen. 9.2 Der RH beanstandete, dass ihm trotz Aufforderung nicht alle Inspektionsberichte betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest vorgelegt wurden. Von dem Sonderbericht aus dem Jahr 2003 erlangte er erst nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung Kenntnis. 9.3 Laut Stellungnahme des BMaA hätten zum damaligen Zeitpunkt (Inspektion im April 2003) trotz wiederholter Anschuldigungen keine stichhaltigen Beweise für Verfehlungen von Bediensteten erbracht werden können. Erst nach Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle seien konkretere Anhaltspunkte zutage getreten. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dem RH gebarungsrelevante Unterlagen vorzuenthalten. … Die Konsularangelegenheiten der Österreichischen Botschaft in Budapest wurden von einer eigenen Konsularabteilung wahrgenommen. Laut Statistik waren die konsularischen Amtshandlungen von 2000 bis 2004 um 75 % und die Personalstände um 33 % rückläufig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren sechs Bedienstete (davon drei sur–place–Bedienstete) in der Konsularabteilung tätig. 11.2 Aufgrund des stark rückläufigen Arbeitsanfalls empfahl der RH, die Konsularabteilung als selbständige Organisationseinheit aufzulösen und den Aufgabenbereich in die Botschaft zu integrieren. Durch weniger Mitarbeiter könnten jährlich rd. 61.000 EUR an Personalausgaben eingespart werden. … Laut Mitteilung des BMaA sei beabsichtigt, die Konsularabteilung in Budapest nach dem Beitritt Ungarns zu den Schengener Übereinkommen aufzulösen. … Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest versicherte in ihrer Stellungnahme, künftig verstärkt auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien zu achten. … Der Österreichischen Botschaft in Belgrad waren ein Honorarkonsulat, der Österreichischen Botschaft in Budapest sechs … unterstellt. Diese hatten der Botschaft in jährlichen Geschäftsberichten über ihre konsularischen Tätigkeiten zu berichten. Eine Inspektion der Honorarkonsulate durch die Botschaft sollte mindestens alle drei Jahre erfolgen. 14.2 Der RH stellte fest, dass die Geschäftsnachweise der Honorarkonsulate nur teilweise vorlagen und regelmäßige Inspektionen unterblieben waren. 18.1 Die Österreichische Botschaft in Budapest verfügte über folgende Liegenschaften: das Amtsgebäude der Botschaft mit drei Amtswohnungen, die Residenz des Missionschefs, die Amtswohnung des Erstzugeteilten (Stellvertreter des Missionschefs) und ein unbebautes Grundstück des Kulturforums — jeweils im Eigentum der Republik Österreich — sowie die angemietete Residenz der Leiterin des Kulturforums. Das Amtsgebäude wurde 1969 erworben und hatte eine Nettogrundrissfläche von 2.646 m2. Darin waren unter anderem die Botschaft, die Konsularabteilung, das Kulturforum, der Militärattaché sowie drei Amtswohnungen (eine für den Generalkonsul und zwei ungenützte im Dachgeschoss) untergebracht. Bis zum Jahr 2000 befand sich die Residenz der Leiterin des Kulturforums in einer der Amtswohnungen des Amtsgebäudes. Danach wurde die Residenz in eine angemietete Wohnung (321 m2) verlegt. 18.2 Da die Anzahl der konsularischen Amtshandlungen stark rückläufig war und der militärische Attachédienst laut BMLV neu strukturiert werden sollte, empfahl der RH, ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das Amtsgebäude zu entwickeln. Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Bei einer Nutzung der beiden im Dachgeschoss des Amtsgebäudes gelegenen Wohnungen durch Bedienstete der Botschaft wären weitere Einsparungen möglich. 18.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest stimmte der Ansicht des RH, dass für das Amtsgebäude ein Raum– und Funktionskonzept erstellt werden sollte, zu. Laut Stellungnahme des BMaA werde aufgrund des Rückgangs des Arbeitsanfalls im Konsularbereich eine Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude in Erwägung gezogen. Die Neuorganisation werde erfolgen, sobald über den Verbleib des Militärattachés und über Änderungen im Konsularbereich Klarheit bestünde. … Das BMLV teilte dem RH mit, dass im Rahmen der Realisierung des Projekts „Bundesheer 2010“ die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Tätigkeit des militärdiplomatischen Personals in bilateraler Verwendung überarbeitet worden seien. 19.1 Die Republik Österreich hatte in den Jahren 1959 und 1969 für die Residenz des Missionschefs nebeneinander liegende Grundstücke im Gesamtausmaß von 2.916 m2 einschließlich eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von 528 m2 erworben. Da das sanierungsbedürftige Gebäude dem BMaA zu klein bzw. zu wenig repräsentativ erschien, erwarb es 1992 um einen Kaufpreis von insgesamt 1,472 Mill. EUR eine neue Residenz. Die Grundstücksfläche betrug laut Kaufvertrag rd. 11.000 m2 (laut Dokumentation im Facility Management des BMaA nur 9.300 m2) und die Nutzfläche des Gebäudes 1.400 m2 (ohne Garage). Die vom BMaA mit ursprünglich 800.000 EUR angenommene Sanierung des desolaten Gebäudes belief sich schließlich auf 1,534 Mill. EUR. Das in die Vertragsverhandlungen einbezogene BMF hatte bereits früher auf die Gefahr unverhältnismäßig hoher Sanierungskosten hingewiesen, die in Anbetracht der beschränkten Nutzung des Areals (Ensembleschutz) mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kaum vereinbar wären. Auch befanden sich, wie sich erst später herausstellte, 370 m2 des eingegrenzten Grundstücks im Eigentum der Stadt Budapest. 19.2 Der RH bemängelte, dass beim Ankauf der Residenz des Missionschefs kaum Alternativen in Erwägung gezogen wurden und die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig nutzbar war und auch wenig genutzt wurde. Er wies auf seine im Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2002/3 abgegebene Empfehlung, die Dokumentation im Facility Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe sowie Qualität der zu erwerbenden Objekte festzulegen, hin. 19.3 Hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft verwies die Österreichische Botschaft in Budapest auf die Feierlichkeiten anlässlich des Staatsvertragsjubiläums im Mai 2005, bei welchen 683 Gäste geladen waren. Auch werde die Liegenschaft für Veranstaltungen des Handelsdelegierten genutzt. … 27 Laut Mitteilung des BMaA würden ab 2006 sämtliche Instandhaltungs– und Betriebskosten erfasst, so dass Benchmark–Vergleiche hinsichtlich Liegenschaftskosten der jeweiligen Stadt möglich seien. Auch werde der Empfehlung des RH aus dem Bericht Reihe Bund 2002/3 bereits Rechnung getragen und Vorgaben hinsichtlich des Ausmaßes und der Qualität von Räumlichkeiten und der Ausstattung im Raumkonzept des BMaA festgeschrieben. Weiters seien Verhandlungen über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen laut Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest bereits im Gange. 19.4 Der RH verblieb bei seiner Kritik, dass die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur wenig genutzt wurde. Die Residenz wurde 2004 für 32 gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt, hievon 24 mit weniger als 30 Personen. Für einzelne Großveranstaltungen käme die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten kostengünstiger als der Ankauf und der laufende Betrieb einer Liegenschaft im bestehenden Ausmaß. 20.1 Obwohl die alte Residenz seit 1996 nicht mehr genutzt wurde und das Generalinspektorat des BMaA bereits 1998 den Verkauf wegen hoher Instandhaltungskosten empfohlen hatte, veräußerte sie das BMaA erst im Jahr 2001. Der Verkaufserlös betrug 785.000 EUR. Bis zum Verkauf fielen Bewachungs– und Instandhaltungskosten in Höhe von 120.000 EUR an. 20.2 Wie der RH bereits im erwähnten Bericht Reihe Bund 2002/3 betreffend das Facility Management empfohlen hatte, sollten ungenutzte Liegenschaften in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu veräußern sein. 20.3 Laut Stellungnahme des BMaA veräußere es laufend nicht benötigte Liegenschaften, wobei im Einvernehmen mit dem BMF eine „Verschleuderung von Grundstücken“ vermieden werde. 20.4 Der RH entgegnete, dass das BMaA der Empfehlung des Generalinspektorates zur Veräußerung erst nach Jahren nachkam. 21.1 Im Jahr 1990 kaufte die Republik Österreich für den Generaldirektor und späteren Präsidenten der Donaukommission ein Haus mit Garten in Budapest mit einer Grundfläche von 1.129 m2 um 727.500 EUR an. Nach Beendigung seiner Amtsperiode wurde diese Amtswohnung ab 2002 vom Erstzugeteilten der Österreichischen Botschaft in Budapest benutzt, der sie jedoch seit 2004 wegen des schlechten Bauzustands nicht mehr bewohnte. Bis 2002 waren 16.400 EUR an Sanierungskosten angefallen; eine Generalsanierung der Liegenschaft würde laut BMaA weitere 100.000 EUR erfordern. Laut Grundbuch war die Liegenschaft ausschließlich als Garten gewidmet und wies kein Gebäude auf. Bereits 2001 hatte die Stadt Budapest die Botschaft informiert, dass von der Grundstücksfläche 275 m2 im Eigentum der Stadt Budapest stünden und sich auch das Haus teilweise darauf befände. Die Stadt bot der Österreichischen Botschaft in Budapest ihren Grundstücksteil zum Kauf um 49.000 EUR an. 21.2 Der RH empfahl, die Amtswohnung angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs — nach Klärung der rechtlichen Probleme — zu veräußern. 21.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest erwiderte, dass sie um eine Lösung des Problems bemüht sei und diesbezüglich laufend Kontakt mit der Stadt Budapest pflege. 22.1 Im Jahr 1972 erwarb die Republik Österreich vom ungarischen Staat ein unverbautes, 2.137 m2 großes Grundstück um 289.000 EUR (einschließlich Nebenkosten) für den Neubau eines Österreichischen Kulturinstitutes. Da das Projekt vom BMaA nicht weiter verfolgt wurde, widmete die Stadt Budapest die Liegenschaft als „öffentlicher Park“. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Laut Botschaft wurde der Wert der Liegenschaft als Park auf rd. 83.700 EUR, als Bauland auf rd. 828.000 EUR geschätzt. 22.2 Der RH bemängelte, dass das BMaA über Jahrzehnte verabsäumt hatte, die Liegenschaft geeignet zu nutzen. Facility Management BMaA BMaA 29 22.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei vor Verkauf der Liegenschaft eine Umwidmung der Fläche in Bauland erforderlich. Diesbezügliche Verhandlungen mit den ungarischen Stellen hätten bereits zu einem Teilerfolg geführt. Die Angelegenheit werde laufend weiterverfolgt. 25.2 Wie der RH feststellte, waren die Gesellschaftsberichte der Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires in vielen Fällen mangelhaft oder fehlten überhaupt. Der RH empfahl, auf die ordnungsgemäße Abrechnung des Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpfl ege zu achten und ungerechtfertigt bezogene Zuschläge zurückzufordern. 25.3 Laut Mitteilung des BMaA seien anlässlich der Botschafterkonferenz 2005 die anwesenden Amtsleiter mehrmals auf die dringende Notwendigkeit der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Vorgesetzten in allen Bereichen hingewiesen worden. Fehlende Abrechnungen seien nachgereicht, unrichtige Abrechnungen richtig gestellt worden. 26.1 Für die von Bediensteten im jeweiligen Land angemieteten Wohnungen erstattet das BMaA den Bediensteten auf Antrag einen Wohnkostenzuschuss bis zu 100 % der Mietkosten unter Berücksichtigung des Wohnbedarfs sowie der Wohnungsausstattung. 26.2 Die Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires wichen teilweise von den Naturmaßen der jeweiligen Wohnung ab. Der RH empfahl, auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge zu achten und bei unrichtigen Angaben ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Personalwesen Das BMaA teilte mit, dass es die Anträge bzw. die Wohnungen neu überprüft habe. Soweit erforderlich sei eine Neufestsetzung des Wohnkostenzuschusses vorgenommen worden. In einem Fall werde ein errechneter Übergenuss von rd. 11.600 EUR ratenweise eingehoben. 27.1 Die Bemessung des Wohnkostenzuschusses basierte auf einem Punkteschema, das sich am Familienstand des Bediensteten, dessen Repräsentationsaufgaben, den Parkmöglichkeiten sowie der Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung orientierte. 27.2 Nach Ansicht des RH war die Gewichtung der Punkte bei der Bewertung der jeweiligen Wohnobjekte zum Teil nicht nachvollziehbar. Er empfahl, das Punkteschema ausgewogener zu gestalten. 27.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei im Zuge der Neugestaltung des Punkteschemas durch die Auslandsverwendungsverordnung den Anregungen des RH Rechnung getragen worden. 27.4 Der RH wies in seiner Gegenäußerung darauf hin, dass die im Zuge seiner Überprüfung aufgezeigten ungleichen Gewichtungen der Punkte auch durch die Neuregelung im Rahmen der Auslandsverwendungsverordnung nicht beseitigt wurden. … 34.1 Ein am Kulturforum Budapest seit dem Jahr 2000 tätiger Kulturreferent war weder ein entsandter Bediensteter des BMaA noch hatte er einen Vertrag mit dem Kulturforum als sur–place–Kraft. Er war vielmehr bei der Österreich Institut G.m.b.H., einer ausgegliederten Gesellschaft zur Durchführung von Sprachkursen, in Wien angestellt und bezog von dieser auch sein Gehalt. Zusätzlich erhielt er vom BMaA über die Amtskassa des Kulturforums monatlich einen Auslandskostenersatz sowie einen Wohnkostenzuschuss. Der Kulturreferent hatte keine Aufnahmsprüfung für den diplomatischen Dienst (Préalable) im Bereich des BMaA abgelegt. 34.2 Der RH bemängelte das Arbeitsleihverhältnis, weil hiedurch die im Statut vorgesehenen Aufnahmevoraussetzungen umgangen wurden. Für die Auszahlung des Auslandskostenersatzes und des Wohnkostenzuschusses durch das BMaA bestand keine Rechtsgrundlage. Der RH empfahl, hinkünftig vom Abschluss derartiger Verträge Abstand zu nehmen. 34.3 Laut Stellungnahme des BMaA habe sich auf die ausgeschriebene Funktion kein geeigneter Kandidat gemeldet; es musste daher eine andere Lösung gefunden werden. Auch sehe es keine Umgehung des Statuts des auswärtigen Amtes, weil die Tätigkeit des Kulturreferenten nur zeitlich beschränkt erfolgen sollte. Im Hinblick auf die österreichische EU–Ratspräsidentschaft 2006 habe es den Vertrag mit dem Kulturreferenten bis Ende 2006 verlängert. Die Frage der Auszahlung des Auslandskostenersatzes werde geklärt werden. Personalwesen 34.4 Der RH hielt seine Empfehlung aufrecht, von derartigen Arbeitsleihverhältnissen grundsätzlich Abstand zu nehmen, weil sie seiner Ansicht nach eine Umgehung gesetzlicher Bestimmungen darstellen. … 37.1 Die Instandhaltung und Pfl ege der Residenz in Budapest wurden von zwei voll– und einem zu 50 % beschäftigten Hausangestellten durchgeführt. Zusätzlich wurde durch die Botschaft im Jahr 1996 ein Unternehmen mit Reinigungsarbeiten in der Residenz und der Gartenpflege beauftragt, wofür Kosten von rd. 50.000 EUR im Jahr anfielen. Darüber hinaus erhielt das Unternehmen ein eigenes Haus (rd. 90 m2) auf dem Residenzgrundstück zugewiesen, wobei der Mietzins (rd. 700 EUR jährlich) durch regelmäßig erbrachte Mehrleistungen (Überstunden) abgegolten wurde. Verwaltung Dienstleistungsverträge Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires 36 BMaA 37.2 Der RH beanstandete, dass die Kriterien zur Auswahl des Unternehmens mangels Unterlagen nicht nachvollziehbar waren. Auch die Angemessenheit der Kosten konnte nicht nachvollzogen werden. 37.3 Laut Mitteilung der Botschaft sei kein Vergleichsangebot vorgelegt worden, weil kein entsprechendes Unternehmen gefunden werden konnte. Insgesamt sei sie jedoch davon überzeugt, dass das beauftragte Unternehmen besonders kostengünstig sei. … 40.1 Die Österreichischen Botschaften in Belgrad und Budapest verfügten zeitweise über hohe Bargeldbestände. Diese wurden damit begründet, dass der Zahlungsverkehr mit Unternehmen überwiegend bar abgewickelt werde. Kontoüberweisungen würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingen. Über Initiative des RH wurden Kontakte mit mehreren Banken hinsichtlich Konditionen und einer einfacheren bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs aufgenommen. 40.2 Der RH empfahl, die hohen Geldbestände auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren und eventuelle Überschüsse umgehend auf das Bankkonto der Botschaft einzuzahlen. Weiters empfahl er, weitgehend auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, sie habe die Anregung des RH aufgegriffen und die Bargeldbestände bereits reduziert. Die mit österreichischen Banken geführten Gespräche über einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu günstigen Konditionen seien noch nicht abgeschlossen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, dass Schätzungen teuer und hierfür entsprechende Mittelzuweisungen durch das BMaA erforderlich seien. Das BMaA habe dem noch nicht zugestimmt. … 46.1 Die Überprüfung bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires betraf weiters die politische, wirtschaftliche und kulturelle Berichterstattung, die Postenberichte und administrativen Abschlussberichte, den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, die Krisenvorsorge, die Notrufbereitschaft im Ausland, die Vertrauensanwälte, die Rückstandsausweise der Kanzleien sowie die Fahrtenbücher der Dienstkraftfahrzeuge. 46.2 Das BMaA und die überprüften Botschaften teilten mit, dass sich die Empfehlungen des RH in Umsetzung befänden. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an das BMaA hervor: zum Konsularwesen: (1) Bei Abgehen von der persönlichen Antragstellung von Visawerbern sollten die Visaanträge nur über leitende Bedienstete der Botschaft bei der Konsularabteilung eingebracht werden. (2) Die regelmäßige Rotation von Bediensteten sollte — auch unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsvorbeugung — eingehalten werden. … (4) Die Konsularabteilung an der Österreichischen Botschaft in Budapest sollte als selbständige Organisationseinheit aufgelöst und der Aufgabenbereich in die Botschaft integriert werden. (5) Die unterbliebenen Inspektionen von Honorarkonsulaten sollten umgehend nachgeholt werden. (6) Die Dokumentation im Facility Management des BMaA wäre zu verbessern. (7) Nicht optimal genutzte Liegenschaften sollten in vertretbarer Zeit veräußert werden. (8) Hohe Mietzinsvorauszahlungen für angemietete Objekte sollten besichert werden. zum Personalwesen: (9) Es wäre auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge auf den Wohnkostenzuschuss zu achten. Bei unrichtigen Angaben wären ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Das Punkteschema für den Wohnkostenzuschuss sollte ausgewogener gestaltet werden. (10) Auf die ordnungsgemäße Abrechnung des „Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege“ wäre zu achten, ungerechtfertigt bezogene Zuschläge wären zurückzufordern. (11) Mit sur–place–Bediensteten und Hausangestellten sollten schriftliche Verträge abgeschlossen werden.

II. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Österreichische Botschaft in Budapest; Follow–up–Überprüfung

Bericht des Rechnungshofes vom 08.03.2010

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Oesterreichische_Botschaft_in_Budapest__Follow_up

Das BMeiA setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 betreffend das Facility–Management im Bereich der Österreichischen Botschaft in Budapest nur zu einem geringen Teil um. Ausständig war vor allem die Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms. Prüfungsziel Ziel der Follow–up–Überprüfung im Bereich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest war, die Umsetzung der Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte. Das damalige BMaA (nunmehr BMeiA) hatte die Verwirklichung dieser Empfehlungen zugesagt. (TZ 1) Raum– und Funktionsprogramm für das Botschaftsgebäude Das BMeiA setzte die Empfehlung des RH, unter Einbeziehung der ungenutzten Wohnungen ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Botschaftsgebäude zu erstellen, nicht um. (TZ 2) Amtswohnung des Erstzugeteilten Die Empfehlung des RH, die Amtswohnung des Erstzugeteilten zu veräußern, setzte das BMeiA nicht um, weil rechtliche Probleme hinsichtlich der Grundstücksgrenzen noch nicht geklärt werden konnten. (TZ 5) Nutzung eines unbebauten Grundstücks Die neuerliche Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später als Park umgewidmeten Liegenschaft konnte noch nicht erreicht werden. (TZ 6) Amtswohnungen im Botschaftsgebäude Das BMeiA trug der Empfehlung des RH zur Nutzung der drei Amtswohnungen im Botschaftsgebäude teilweise Rechnung. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 konnten im Jahresdurchschnitt Einsparungen in der Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Für das Jahr 2009 war eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. (TZ 2) Dokumentation im Facility–Management Das BMeiA setzte durch die Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank erste Schritte zur Verwirklichung der Empfehlung des RH, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern. Das BMeiA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Dieses enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. Die Anregung, Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen, wurde noch nicht umgesetzt. (TZ 3) Nutzung der Residenz des Botschafters Die Residenz des Botschafters wurde verstärkt für Veranstaltungen — auch in Kooperation mit anderen österreichischen Institutionen — genutzt. (TZ 4) Kenndaten zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest: Residenz Kulturforum (Miete) im 2008: 50.857 Eur Der RH überprüfte im April und Mai 2009 die Umsetzung jener Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des BMaA (nunmehr BMeiA) hinsichtlich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest abgegeben hatte und deren Verwirklichung das BMaA zugesagt hatte. Der in der Reihe Bund 2006/7 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Zu dem im Juli 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahm das BMeiA im Oktober 2009 Stellung. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, für das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu entwickeln, weil aufgrund der rückläufigen Anzahl der konsularischen Amtshandlungen das Generalkonsulat aufgelöst werden sollte und das BMLV zur Zeit der damaligen Gebarungsüberprüfung eine Umstrukturierung des Attaché–Dienstes plante.3) Zur Zeit der Follow–up–Überprüfung waren der Verteidigungsattaché sowie der Sozialattaché aus dem Amtsgebäude ausgezogen. Das Generalkonsulat war aufgelöst. Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde. Außerdem hatte der Generalkonsul die große Amtswohnung bis Jänner 2008 bewohnt. Seit April 2009 war eine Bedienstete des BMeiA, die ein Praktikum an der Botschaft absolvierte (Stagiaire), für einen Zeitraum von sechs Monaten in dieser Amtswohnung untergebracht. Seit Juni 2005 war auch die größere der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen für entsandte Bedienstete bereitgestellt. Die kleinere Wohnung wurde seit dem Jahr 2006 als Startwohnung für neu entsandte Bedienstete genutzt und war bis zum Jahr 2008 rd. 120 Tage bewohnt. Durch die Nutzung der beiden Dachgeschoßwohnungen konnten von 2006 bis 2008 im Jahresdurchschnitt Einsparungen in Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Im Jahr 2009 war aufgrund der Nutzung der Dachgeschoßwohnungen und der großen Wohnung durch eine Stagiaire eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. Das BMeiA hatte zwischenzeitig Überlegungen zum Verkauf des bestehenden Botschaftsgebäudes und zu einer neuen Unterbringung angestellt. Aufgrund der „verschlechterten Budgetsituation“ wurde der Verkauf nicht weiter verfolgt. 2.2 Das BMeiA kam der Empfehlung des RH zur Nutzung der Amtswohnungen zum Teil nach. Der RH hielt seine Empfehlung zur Erstellung eines neuen Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude unter Einbeziehung der Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude weiterhin aufrecht. 2.3 Laut Stellungnahme des BMeiA befinde sich ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest in Ausarbeitung. Auch sei der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung der Leiterin des Kulturforums gekündigt worden. 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe und Qualität für zu erwerbende Objekte festzulegen. Selbst ein im Eigentum der Stadt Budapest stehendes Grundstück wurde als Eigentum der Republik Österreich bezeichnet, was zu Unklarheiten bei den Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters führte. Das BMaA hatte die Umsetzung dieser Empfehlungen zugesagt. Darüber hinaus würde es Vorgaben für die Ausstattung von Botschaften festschreiben. Über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz seien Verhandlungen im Gange gewesen. Der RH stellte nunmehr fest, dass zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management eine web–basierte Liegenschaftsdatenbank ausgeschrieben wurde. Weiters hatte das BMaA ein Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude verfasst. Dieses wurde im Jahr 2006 genehmigt, es enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. In dem Entwurf einer Richtlinie für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen fehlten unter anderem noch Festlegungen zu vergaberechtlichen Fragen. Die Botschaft war aber noch zu keinem Ergebnis bei den Verhandlungen mit der lokalen Selbstverwaltung des Bezirks bezüglich der Bereinigung der Grund­stücksgrenzen der Residenz des Botschafters gekommen. 3.2 Mit der Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank wurden erste Schritte zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management gesetzt. Das BMaA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Der RH empfahl jedoch, das Projekthandbuch um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen und Richtlinien für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen. Er hielt auch seine Anregung aufrecht, die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters zu bereinigen. 3.3 Laut Stellungnahme des BMeiA werde das Projekthandbuch bis Ende 2009 um die Kategorien „mittlere und kleinere Residenzen“ ergänzt. Die Ausstattungsrichtlinien würden dahingehend ausgearbeitet, dass im Bereich der Accessoires die österreichische Note betont werde. Weiters sei die Botschaft laufend bemüht, die Angelegenheit betreffend die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters voranzutreiben. 4.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass die Residenz des Botschafters nur wenig genutzt worden war. Die Botschaft hatte in der damaligen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2005 eine Großveranstaltung anlässlich des Staatsvertragsjubiläums stattgefunden habe und die Residenz durch gemeinsame Veranstaltungen mit dem Handelsdelegierten entsprechend genutzt worden sei. Der RH stellte nunmehr fest, dass im Vergleich zum Jahr 2004 die Anzahl aller Einladungen um mehr als 80 % angestiegen war. Jährlich wurden durchschnittlich 18 Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern organisiert. Einige Einladungen fanden unter Beteiligung von Partnern (z.B. Handelsdelegierter, Kulturforum, Firma) statt. 4.2 Das BMeiA nutzte somit die Residenz des Botschafters öfter für Veranstaltungen. 5.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Amtswohnung (Haus mit Garten) des Erstzugeteilten angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs nach Klärung rechtlicher Probleme zu veräußern. Gemäß Grundbuch war das bebaute Grundstück als Garten gewidmet, das Gebäude war darin überhaupt nicht verzeichnet. Ein Teil des Hauses bzw. des Gartens (275 m2) befand sich zudem auf öffentlichem Grund. Der RH stellte nunmehr fest, dass seine Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde. Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Budapest arbeiteten zwar an der Lösung der rechtlichen Probleme, sie konnten jedoch in den Verhandlungen mit der Selbstverwaltung des Bezirks bisher keine nennenswerten Fortschritte erzielen. 5.2 Der RH hielt daher weiterhin seine Empfehlung aufrecht, die Amtswohnung des Erstzugeteilten nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. 5.3 Laut Stellungnahme des BMeiA schließe es sich der Empfehlung des RH an, die Amtswohnung zu veräußern. Es seien bereits Schätzgutachten in Auftrag gegeben worden. 6.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht bemängelt, dass eine Liegenschaft, welche die Republik Österreich zur Errichtung eines Kulturinstituts gekauft hatte, über Jahrzehnte nicht genutzt worden war. Die Stadt Budapest hatte die Liegenschaft als öffentlichen Park umgewidmet. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Das BMaA hatte Verhandlungen zur neuerlichen Umwidmung der Fläche in Bauland zugesagt, um so eine Veräußerung zu ermöglichen. Der RH stellte nunmehr fest, dass trotz laufender Bemühungen noch keine Umwidmung erreicht werden konnte. 6.2 Der RH empfahl, die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. 6.3 Das BMeiA teilte in seiner Stellungnahme mit, dass auf Basis eines Rechtsgutachtens eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts angestrebt werde. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen: 7 Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt. Der RH hob die folgenden Empfehlungen hervor: (1) Für das bestehende Botschaftsgebäude wäre ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu erstellen. Die große Amtswohnung im Botschaftsgebäude wäre als Residenz der Leiterin des Kulturforums zu nutzen. (TZ 2) (2) Das Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschaft– und Residenzgebäude wäre um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen. Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären zu erstellen. (TZ 3) (3) Die Situation betreffend die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters wäre zu bereinigen. (TZ 3) (4) Die Amtswohnung des Erstzugeteilten wäre nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. (TZ 5) (5) Die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft wären fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. (TZ 6)

III. Im Bericht des Rechnungshofes Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der EU; Follow–up–Überprüfung:

Bericht des Rechnungshofes vom 20.05.2014

Klicke, um auf Struktur_Oesterr.Vertretungen_EU_Follow_up.pdf zuzugreifen

Auf Seite 15: die für 2016 gültigen Wirkungsziele des Ministeriums wurden nicht berücksichtigt

Auf Seite 20: Für das Jahr 2017 plante das Ministerium weitere Verwaltungszusammenlegungen wie insbesondere die Eingliederung der selbstständigen Kulturforen in Budapest … in die jeweilige Botschaft … .

Ab Seite 35: Verwertung ungenutzter Liegenschaftsobjekte

14.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, verstärkt nach Lösungen für rechtliche Probleme, die der Verwertung ungenutzter Liegenschafsobjekte in Budapest (ehemalige Amtswohnung, Grünfläche) … entgegenstanden, zu suchen. Die rechtlichen Probleme bestanden in Budapest darin, dass eine Liegenschaft mit einer leer stehenden Amtswohnung als Garten im Grundbuch gewidmet war und dass sich das Gebäude zum Teil auf einem Grundstück befand, das der Stadt Budapest gehörte. …

(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Grünfläche in Budapest veräußert worden sei.

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Grünfläche in Budapest im Juni 2013 veräußert hatte. Betreffend die ehemalige Amtswohnung in Budapest führte das Ministerium zur Zeit der Follow–up–Überprüfung Gespräche mit der Stadt Budapest mit dem Ziel, die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme zu lösen.

14.2 Der RH wertete seine Empfehlung trotz noch ausständiger Veräußerungen der ehemaligen Amtswohnung in Budapest … als umgesetzt, weil das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres nachvollziehbar verstärkt nach Lösungen für die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme suchte, deren erfolgreicher Abschluss jedoch nicht ausschließlich vom Ressort abhing. Zudem gelang es dem Ministerium, die ungenutzte Grünfläche in Budapest zu verkaufen.

15.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, ungenutzte Liegenschafen in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu verwerten; dabei wären auch ressortübergreifend alternative Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen.

(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Empfehlung des RH unter Einschätzung der jeweiligen Marktentwicklung umgesetzt werde.

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Prüfungszeitraum neben den ungenutzten Liegenschafsobjekten in Budapest und Bukarest (siehe TZ 14) noch über drei weitere Liegenschafsobjekte innerhalb der EU verfügte, die seit längerem ungenutzt waren: 35 exklusive des teilweise leer stehenden Liegenschafsobjekts des ehemaligen Generalkonsulats in Krakau (siehe TZ 17); von diesen drei Liegenschafsobjekten war eines (in Madrid) bereits zur Zeit des Vorberichts ungenutzt, die anderen beiden (in Rom bzw. Zagreb) kamen später dazu.

Vielen Dank für die rasche und hilfsbereite Rückmeldung des Integrationshauses!

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: Lisa Alluri <l.alluri@integrationshaus.at>

An: … <…>

Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 14:36:27 MEZ

Betreff: AW: an Frau Vorstandsvorsitzende Univ.-Prof. Katharina Stemberger – Wie ist Ignoranz gesetzkonform zu bekämpfen?

Sehr geehrte Frau Dr. …,

vielen Dank für Ihr Mail. Die Expertise des Integrationshaus liegt in der Betreuung von geflüchteten Personen – für die von Ihnen geschilderte Problematik empfehle ich Ihnen, sich an einschlägige Stellen zu wenden:

Interventionsstelle gegen Gewalt: https://www.interventionsstelle-wien.at/

Kinder- und Jugendhilfe: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma11/

Ich denke, diese sollten Sie mit entsprechender fachlicher Expertise unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Alluri

Mag.Lisa Alluri, BA

Verein Projekt Integrationshaus

Engerthstraße 163

A – 1020 Wien

Mobil:  (+43) 699 1107 1688

Fax:     (+43) 1 212 35 20 30

E-Mail:  l.alluri@integrationshaus.at

Web:  www.integrationshaus.at

ZVR.  547408906

Lachen hilft! mit Josef Hader & Alfred Dorfer
am Freitag, dem 1. Mai 2020 im Stadtsaal Wien
Infos zum Programm und Kartenvorverkauf auf www.integrationshaus.at/lachenhilft

————http://www.integrationshaus.at————

Elisabeth Tichy-Fisslberger as Human Rights Council President for 2020: „Let us not forget for one moment that this Council is the best hope for many people, in particular the victims of human rights violations and abuses …” – Wie soll ich mit dem gesetzwidrig auf mich aufgehetzten Exekutor, der unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) will, umgehen? Einem BMEIA Referatsleiter ist Gewalt in der Familie vom Dienstgeber – trotz gesetzlicher und politischer Vorgaben – geduldet?

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: … <…@…>

An: genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>

CC: buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>

Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 21:20:04 MEZ

Betreff: an Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER – Menschenrechtsfall …

Titel des Blogbeitrags am Blog kinderrechteinungarn.family.blog: 

Elisabeth Tichy-Fisslberger as Human Rights Council President for 2020: „Let us not forget for one moment that this Council is the best hope for many people, in particular the victims of human rights violations and abuses …” – Wie soll ich mit dem gesetzwidrig auf mich aufgehetzten Exekutor, der unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) will, umgehen? Einem BMEIA Referatsleiter ist Gewalt in der Familie vom Dienstgeber – trotz gesetzlicher und politischer Vorgaben – geduldet?

an Frau Botschafterin Mag.phil.Mag.Dr.iur. Elisabeth TICHY-FISSLBERGER

Missionschefin der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf

UN Human Rights Council President for 2020

genf-ov@bmeia.gv.at, elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at

als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog

Sehr geehrte Frau Botschafterin Tichy-Fisslberger!

Vorerst möchte ich Ihnen zu Ihrer Ernennung als Präsidentin des Menschenrechtsrates gratulieren.

Sehr einverstanden bin ich mit Ihnen betreffend die Wichtigkeit der Menschenrechte: „Commenting on her appointment as President for next year, Ambassador Tichy-Fisslberger said, „We need to be guided by the impact of the Council on the ground – for the people who suffer, whose rights are infringed, whose freedoms are not respected or whose needs are not met – and for those who defend them – sometimes at the risk of their own lives“.  She added: „Let us not forget for one moment that this Council is the best hope for many people, in particular the victims of human rights violations and abuses … .” (https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/NewsDetail.aspx?NewsID=25409&LangID=E)

Sehr zu begrüssen ist auch das  President’s statement. „…  the Council also adopted a President’s statement on the Council’s long-term efficiency process aimed at enhancing the organization’s working methods.  Through this action, the Council approved a series of measures to streamline its work given its expanding agenda, while preserving its essential mandate to promote and protect human rights throughout the world.”

Sie betonten: „My country Austria learnt the importance of human rights the hard way – in the course of two world wars and a civil war in between. This experience taught us that a society which upholds human rights is actually more resilient, more sustainable and more secure.” (https://www.ohchr.org/_layouts/15/WopiFrame.aspx?sourcedoc=/Documents/HRBodies/HRCouncil/StatPresident/SpeechAmbTichy-Fisslberger_HRC_6Dec2019_EN_FR_SP.docx&action=default&DefaultItemOpen=1)

Ich habe großes Vertrauen an Ihren Professionalismus bei der effizienten Durchsetzung österreichischer Werte im Menschenrechtsbereich, die auf höchster Ebene anerkannt werden. „Außenminister Alexander Schallenberg wertete die Wahl als Anerkennung für das Menschenrechtsengagement Österreichs. „Die Wahl ist ein großer Vertrauensbeweis der Staatengemeinschaft in die Tätigkeit unserer Ständigen Vertreterin bei den Vereinten Nationen in Genf“, teilte Schallenberg der APA mit. „Sie ist auch ein Zeichen der Anerkennung für das jahrzehntelange und unermüdliche österreichische Engagement für Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen.“ Österreich setze sich insbesondere für den Schutz von Frauen und Kindern, Journalisten und Minderheiten ein, betonte der Außenminister. Er beklagte, dass die Durchsetzung der Menschenrechte auch 70 Jahre nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte „weit von einer weltweiten Realität entfernt“ sei.” (https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5734578/https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2019/12/aussenminister-schallenberg-gratuliert-botschafterin-elisabeth-tichy-fisslberger-zur-wahl-als-praesidentin-des-un-menschenrechtsrates-in-genf/)

Ferner waren Sie Mitglied der von Ihrem Ehemann geleiteter Delegation beim CEDAW. (file:///C:/Users/Tulajdonos/Downloads/58_9_mrv%20(2).pdf – Geschäftszahl BMEIA-UN.8.19.07/0011-I.7b/2019 / Vortrag an den Ministerrat Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); Prüfung des 9. periodischen Berichts Österreichs durch das Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau; österreichische Delegation) Der Delegationsleiter, Ihr Ehemann hat festgestellt: „HELMUT TICHY, Legal Advisor at the Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs of Austria, concluded by noting Austria’s many achievements in the implementation of the Convention, and remaining challenges too, some of which were connected to migration.” (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24822&LangID=E)

Ihr Ehemann hat vielleicht unseren Fall, der Ihnen auch seit 2013 bekannt ist und den Sie – trotz konsularischer Aspekte – als damalige Sektionsleiterin auch nicht bearbeiteten, gemeint. (Ihre einzige Reaktion war eine Abwesenheitsnotiz. (Beilage). In unserem Fall lässt ein albanischstämmiger österreichischer Diplomat das BMEIA dazu instrumentalisieren, dass er seine Gewalt in der Familie in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien sein Status als österreichischer Diplomat missbrauchend frei ausüben kann.

Als Mitglied des hochqualifiziertesten und renommiertesten Menschenrechtsexperteehepaares Österreichs sollten Sie sich schon über die reale Menschenrechtslage in Ungarn informieren und – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – dabei behilflich sein, dass diese Lage beldestmöglich gesetzkonform gelöst wird. Danke.

Daher wäre ich für eine aufrichtige Auskunft sehr dankbar. Der Exekutor will meine Mädchenvermögenswohnung!

1. Würden Sie das realistisch erachten, dass mein Anliegen – im Einklang mit den Gesetzen – im BMEIA bearbeitet wird? Können Sie dafür – Amts wegen – intervenieren, bei den Zuständigen nachfragen?

2. Würden Sie eine Untätigkeitsklage – im Einklang mit den Gesetzen – als UN Human Rights Council President unbefangen und professionell bearbeiten? Oder wer ist in Ihrem Stab für die Untätigkeitsklage zuständig?

3. Die Menschenrechtstätigkeit von Ihnen und Ihrem Mann ist seit Jahrzehnten aus öffentlichen Geldern finanziert. (https://www.bmeia.gv.at/oev-genf/the-mission/the-permanent-representative/https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/9f5u7/Lebenslauf%20Helmut%20Tichy%20EN.pdf) Ist es damit vereinbar, dass es betreffend so einen Menschenrechtsfall keinerlei Auskunft zu erhalten ist? Die Medien berichten über den UN Human Rights Council: „Das Gremium ist umstritten, weil ihm auch Staaten angehören, denen massive Menschenrechtsverstöße angelastet werden. Gemeinsam mit Österreich wurden im Vorjahr etwa auch die Philippinen, Kamerun, Bahrain oder Eritrea in den Menschenrechtsrat gewählt. Damit werde „der Bock zum Gärtner gemacht“, lautet die Kritik.” (z. B. Österreicherin neue Präsidentin des UNO-Menschenrechtsrates in diversen Zeitungen) Gibt es eine realistische Chance auf eine gesetzkonforme Bearbeitung des Falles? Oder müssen – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – viel intensiver die Zivilgesellschaft/Öffentlichkeit involviert werden? Katharina Stemberger formuliert so: „Ich bin einfach beunruhigt, weil diese Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen. Und ich möchte in einem Land, in einer Gesellschaft leben, in der es schick ist, in der es Inn ist, dass man jemandem, der weniger hat, weniger kann, die Hand reicht. Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich, aber – und das ist das Schöne – auf der anderen Seite beobachte ich das es eine ganz starke zivilgesellschaftliche Bewegung gibt, weil das ist nicht das wie die Österreicher und Österreicherinnen leben wollen, und sie lassen sich eben nicht ausschließlich hysterisieren und ich glaube, wir sollten uns hinstellen mit breiter Brust und uns für eine Gesellschaftsform einsetzen, die von Menschenrechten, Aufklärung und Solidarität geprägt ist. (Leselounge: „Unsere Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen.“ Katharina Stemberger im Gespräch – Leselounge: „Unsere Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen.“ Katharina Stemberger im Gespräch ab 13:55) In dem Opening Statement by UN High Commissioner for Human Rights Michelle Bachelet war Österreich ausdrücklich erwähnt. (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23518&LangID=E)

4. Sie arbeiteten auch als National Coordinator on Combating Human Trafficking, Director General for Legal and Consular Affairs at the Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs, Austria. Sind Sie damit einverstanden, dass jemand mit engem Zugang zu diversen Ländern (Albanien, Palästina, Israel, Österreich, Italien, Ungarn)– trotz der gesetzlichen Vorschriften – mit einem gesetzwidrigem Datenchaos (gleichzeitig in diversen Verfahren in Ungarn FÜNFFACHER Name, SIEBENFACHER Geburtsname der Mutter, ZWEIFACHER Geburtsort, nicht bzw. falscher angegebener ständiger Wohnsitz (z.B. die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest, Hotel in Jerusalem, eine Anwaltskanzlei, eine Adresse, an der Post nicht zugestellt werden kann) Rechte auf österreichische Kinder verlangen will und die Mutter – grob rechtsswidrig – brutalst bestrafen und belästigen lässt, da sie den gesetzwidrigen Datenchaos bemängelt.

5. Österreich deklariert auf höchster Ebene, dass die Istanbul Konvention (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008932
in Österreich eingehalten wird. Wie ist die Rechtsverweigerung und das Dulden der Gewalt in der Familie, die uns wesentliche Schaden verursachen, mit der Konvention vereinbar?

Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass die Gewalt meines Gegners  gegen uns unverzüglich aufhört.

Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mit freundlichen Grüßen: Dr. … , Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in …

Beilage: 

Von: elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at

An: …@…

Gesendet: Sonntag, 27. Januar 2013, 19:04:39 MEZ

Ich bin derzeit nicht im Büro. Näheres über mein Sekretariat Tel. 0501150/3577.

I am not in my office at the moment. For more information please contact my secretariat at the above number

(Im englischen Text fehlt der Punkt am Ende des Satzes.)

Empfangsbestätigung des BMEIA:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>

An: … <…@…>

Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 21:31:27 MEZ

Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA

Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:

Betreffan Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER – Menschenrechtsfall …
Mitteilung —– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>
CC: buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 21:20:04 MEZ
Betreff: an Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER – Menschenrechtsfall …

Titel des Blogbeitrags am Blog kinderrechteinungarn.family.blog: 
Elisabeth Tichy-Fisslberger as Human Rights Council President for 2020: „Let us not forget for one moment that this Council is the best hope for many people, in particular the victims of human rights violations and abuses …” – Wie soll ich mit dem gesetzwidrig auf mich aufgehetzten Exekutor, der unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) will, umgehen? Einem BMEIA Referatsleiter ist Gewalt in der Familie vom Dienstgeber – trotz gesetzlicher und politischer Vorgaben – geduldet?   …

Vor- und ZunameDr. …
E-Mail…@…
LandUngarn
Telefon00 36 …

Ihr Team BMEIA

an Frau Vorstandsvorsitzende Univ.-Prof. Katharina Stemberger – Wie ist Ignoranz gesetzkonform zu bekämpfen?

—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: k.stemberger@muk.ac.at <k.stemberger@muk.ac.at>; info@integrationshaus.at <info@integrationshaus.at>
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Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 18:05:02 MEZ
Betreff: an Frau Vorstandsvorsitzende Univ.-Prof. Katharina Stemberger – Wie ist Ignoranz gesetzkonform zu bekämpfen?

an Frau Vorstandsvorsitzende Univ.-Prof. Katharina Stemberger
k.stemberger@muk.ac.at, info@integrationshaus.at
auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog

Betreff: Wie ist Ignoranz gesetzkonform zu bekämpfen? – Ersuchen um Ratschlag in unserem Familienrechtsfall und Anmeldung als freiwillige Helfer im Integrationshaus

Sehr geehrte Frau Vorstandsvorsitzende Univ.-Prof. Katharina Stemberger!

Wir, zwei österreichische Diplomatenkinder und ihre alleinerziehende ungarische Mutter würden Sie und Ihre Mithelfer ganz herzlich von Budapest begrüßen. 

Ihre Arbeiten und Interviews (sowohl die gegebenen als auch die geführten) inspirieren uns, vielen Dank. Sie in einer Familie mit Mutter und Stiefvater erwachsend und selber Mutter und Menschenrechtsaktivist sind ein Vorbild für uns, weil wir auch daran glauben wollen, dass eine Scheidung nicht das Ende der Zukunft sein sollte. Sehr schätzen wir auch Ihre Arbeit im Integrationshaus, da bei uns der Vater aus Albanien stammt und – Dank der Aufnahmebereitschaft der Österreicher und seinem Fleiß – er österreichischer Diplomat werden konnte und daher die Kinder gebürtige Österreicher sind. Sehr ansprechend sind Ihre Gedanken: „Ich bin einfach beunruhigt, weil diese Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen. Und ich möchte in einem Land, in einer Gesellschaft leben, in der es schick ist, in der es Inn ist, dass man jemandem, der weniger hat, weniger kann, die Hand reicht. Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich, aber – und das ist das Schöne – auf der anderen Seite beobachte ich das es eine ganz starke zivilgesellschaftliche Bewegung gibt, weil das ist nicht das wie die Österreicher und Österreicherinnen leben wollen, und sie lassen sich eben nicht ausschließlich hysterisieren und ich glaube, wir sollten uns hinstellen mit breiter Brust und uns für eine Gesellschaftsform einsetzen, die von Menschenrechten, Aufklärung und Solidarität geprägt ist. (Leselounge: „Unsere Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen.“ Katharina Stemberger im Gespräch – Leselounge: „Unsere Gesellschaft beginnt auseinanderzubrechen.“ Katharina Stemberger im Gespräch ab 13:55)

Und wir respektieren sehr Ihre Antwort zu der Frage:
„ÖSTERREICH: Warum haben Sie sich entschieden, öffentlich über Ihre Krankheit zu reden?
Stemberger: … Es gibt jetzt einen Impfstoff gegen dieses Virus, der die Frauen schützt. Aber zuvor müssen sie erstmal aufgeklärt werden. Die meisten wissen das ja gar nicht. … Als ich am Grab meiner Freundin stand, habe ich mir geschworen: Wenn es etwas gibt, das ich tun kann, damit es auch nur eine weniger erwischt, dann tue ich das.“
Und ganz-ganz bewegend finden wir Ihre wertvollen Gedanken an den Festen der Freude (Festakte, Begrüßung durch Katharina Stemberger – veröffentlicht vom Mauthausen Komitee Österreich z. B. Fest der Freude 2015, Festakt, Begrüßung durch Katharina Stemberger, Fest der Freude – 8. Mai 2016, Fest der Freude 2017 – Moderatorin Katharina Stemberger, Fest der Freude 2018 – Der Festakt) und dank gilt auch für die Initiative KünstlerInnen machen Mut (Mutmacher-Stories Folge 79 – KünstlerInnen machen Mut).

Gleichgültigkeit ist auch wie ein Virus in der Gesellschaft. Es gibt ein deutschsprachiger Blog über unsere Geschichte kinderrechteinungarn.family.blog, der zeigt, dass es – wie Sie formulieren – „Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle“ und aus österreichischen Steuergeldern bezahlte hochrangige Beamten – trotz gesetzlicher Pflicht und renommierter politischen Bekenntnisse gegen Gewalt in der Familie –Rechtsverweigerung betreiben, Gewalt in der Familie dulden bzw. durch ihre Ignoranz fördern. (Institutional betrayal is a concept … referring to „wrongdoings perpetrated by an institution upon individuals dependent on that institution, including failure to prevent or respond supportively to wrongdoings by individuals … committed within the context of the institution. … Institutional courage refers to „rightdoings“ by which institutions demonstrate accountability, transparency, and support of individuals who are harmed within the context of the institution.“ (Institutional betrayal)

Daher würden wir gerne um Ihren Ratschlag bitten, auf welchen gesetzkonformen Wege es in Österreich erreicht werden könnte, dass in unserem Fall Gewalt in der Familie – im Einklang mit den Gesetzen – aufhört.

– Der Kindesvater, der die Kinder im 5 wöchigen und 2 jährigen Alter ohne jegliche Vorbesprechung mit der Kindesmutter – verlassen hat, hat gemerkt, dass er in Ungarn die öffentlich bekannten groben Rechtsstaatlichkeitsanomalien durch Vorzeigen seines österreichischen Diplomatenpasses gegen uns anwenden kann. Er hat insgesamt 30 gesetzwidrige Verfahren in Ungarn gegen uns, er will – grob gesetzwidrig – unser Zuhause (die Mädchenvermögenswohnung der Mutter) vom Exekutor versteigern lassen, er will die Kinder in öffentlich bekannt schreckliche ungarische staatliche Obhut und die Mutter ins Gefängnis treiben und im BMEIA ist – trotz gesetzlicher Pflicht – niemand bereit, den Fall zu prüfen. Die Zuständigen ignorieren das, dass österreichische Steuerzahler den Diplomatenstatus nicht dafür finanzieren, damit Gewalt in der Familie in Ungarn, in einem öffentlich bekannt korrupten Land ausgeübt werden kann. Wir sind bereit, dieses Story in den Medien zu erzählen (alles ist dokumentiert), da Österreich den Rechtsstaat schützen sollte. Wie Sie formulieren: „Ich bin Geschichtenerzählerin — egal ob ich Theater spiele, einen Film drehe oder meine Lesungen mache — ich erzähle den Menschen doch immer eine Geschichte — also bin ich Geschichtenerzählerin.“ (https://www.muk.ac.at/studienangebot/lehrende/details/katharina-stemberger.html) Unsere Geschichte ist halt der Kampf gegen die Ignoranz. Es muss auf irgendeinem gesetzkonformen Wege erreicht werden, dass die Gewalt gegen uns aufhört. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ferner melden wir uns gerne als freiwillige Helfer an (https://www.integrationshaus.at/de/f%C3%BCr-unterstuetzerinnen/freiwillige-mitarbeit), weil wir die Wichtigkeit der Solidarität ganz genau kennen.

Als ein besonderes Vorstellungsmaterial möchten wir Ihnen unser Bewerbungsschreiben zum Europäischen Jugend-Literaturwettbewerb 2020 als Beilage schicken, das mit den motivierenden Worten des Mauthausen Komitees Österreich anfängt. „Wenn Menschen heute die Individualität geraubt wird, dann ist es unsere Aufgabe jetzt dagegen einzutreten und aufzustehen.“ (https://www.mkoe.at/sites/default/files/files/angebote-projekte/Inhaltstexte-Gedenk-und-Befreiungsfeiern-2019.pdf) Zu einer telefonischen/persönlichen Vorstellungsgesprächs stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir finden Solidarität und Freiheit sehr wichtig, daher schließen unser Ersuchen mit diesem Zitat: „Wir wenden uns an die ganze Welt mit dem Ruf: Helft uns bei dieser Arbeit! Es lebe die internationale Solidarität! Es lebe die Freiheit!“ Mauthausen Schwur, 16.5.1945 (https://www.mkoe.at/sites/default/files/files/Mauthausen-Schwur.pdf

Wir verbleiben – auch im Namen meiner österreichischen Kindern – mit bestem Dank und Hochachtung:

Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in …

Tel: 00 36 30 …

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Beilage: Bewerbungsschreiben zum Europäischen Jugend-Literaturwettbewerb 2020  

Empfansbestätigung des BMEIA:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>
An: Dr. … <…@…>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 19:02:47 MEZ
Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA
 
Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:
Betreff
Wie ist Ignoranz gesetzkonform zu bekämpfen? – Ersuchen um Ratschlag in unserem Familienrechtsfall und Anmeldung als freiwillige Helfer im Integrationshaus
Mitteilung 

Vor- und Zuname
Dr. …
E-Mail
…@…
Land
Ungarn
Telefon
00 36 …
Ihr Team BMEIA

an Herrn Abteilungsleiter RENDI – Erkundigung über mein Anliegen und Ersuchen um Bekanntgabe der Geschäftszahl

offener Brief an Herrn Abteilungsleiter Mag.rer.soc.oec. Michael RENDI (michael.rendi@bmeia.gv.at, abtiv1@bmeia.gv.at)

Kopie:

an Frau Sektionsleiterin Mag.phil. Dr. phil. et Mag.iur. Dr. iur Petra SCHNEEBAUER (petra.schneebauer@bmeia.gv.at, sektioniv@bmeia.gv.at, buergerservice@bmeia.gv.at)
an Herrn stv. Abteilungsleiter Dr.iur. Wolfgang RENEZEDER (wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at)
an die Disziplinarkommission des BMEIA

Betreff: Erkundigung über mein Anliegen veröffentlicht am Blog kinderrechteinungarn.family.blog und Ersuchen um Bekanntgabe der Geschäftszahl meines Anliegens

Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter Mag.rer.soc.oec. Michael RENDI!

Aufgrund der Geschäftseinteilung des BMEIA (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/abteilung-iv1/) ist die von Ihnen geleitete Abteilung IV.1 (Bürgerservice und operatives Krisenmanagement im Ausland) die zentrale Auskunftsstelle für Konsularanfragen sowie Hilfeleistung für sich im Ausland aufhaltende, in Not geratene ÖsterreicherInnen.

Im Internet öffentlichen Blog kinderrechteinungarn.family.blog ist es öffentlich dokumentiert, dass mein Anliegen auch zum Bürgerservice des BMEIA geschickt wurde.

Kurz zusammenfasst ist das Problem, dass mein Gegner das Ansehen Österreichs dazu missbraucht, durch gesetzwidrige Maßnahmen in öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit Gewalt in der Familie auszuüben. Z.B. er lag am 28. 12. 2012 nur einen österreichischen Diplomatenpass vor und erwähnte, dass er ein hochrangiger österreichischer Beamter sei und er brauchte nicht einmal die Anzeige unterschreiben und ich bin 7 Jahren – grob gesetzwidrig – Angeklagte (mit bis zu 5 Jahre Haft bedroht), dass ich an der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort ihn dadurch erpresst hätte, indem ich Unterhaltszahlung und Vermögensteilung bei der Scheidung verlangt hätte. (Dokumentation im Blogbeitrag vom 11. 02. 2020)

Ich möchte mich daher erkundigen, ob mein Anliegen – im Einklang mit den Gesetzen – bearbeitet wird und ob es schon eine Geschäftszahl mein Anliegen hat. Ich ersuche um die Bekanntgabe der Geschäftszahl meines Anliegens. Danke.

Ferner bitte ich um Ihre Auskunft über Folgendes:

– Ist eventuell zusätzliche Dokumentation zu der gesetzkonformen Einstufung und Prüfung des Falles notwendig? (Es gibt ein Kubikmeter Unterlagen, – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – veröffentliche ich gerne weitere Dokumente als Beweise.)

– Welche Dienststellen sind bei der Prüfung meines Anliegens befasst? Wurde die Abteilung IV.4 (Rechtsschutz; Rechts- und Amtshilfe; allgemeine Rechtsangelegenheiten), die Disziplinarkommission, den Generalinspektor, die Abteilung I.7 (Menschenrechte, Volksgruppenangelegenheiten), das Bundeskanzleramt und die Staatsanwaltschaft eventuell den Rechnungshof befasst?
– Steht die Hilfeleistung für sich im Ausland aufhaltende, in Not geratene ÖsterreicherInnen auch dann zu, wenn die Notsituation von einem BMEIA Referatsleiter (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/…/) erstellt ist?

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, mein Anliegen gesetzkonform zu bearbeiten. § 6. Absatz (1) des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) besagt: „Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen.” (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768)

Falls Sie befangen wären, dann haben Sie sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen. Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich bewirkt werden kann, auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen. (§ 7. des AVG) Als Kabinettchef des damaligen Bundeskanzlers Christian Kern kennen Sie diesen Fall seit 2017 (Beilage) und die Gewalt meines Gegners ist weiterhin toleriert.
Mein Gegner hat schon – grob gesetzwidrig – den Exekutor auf mich aufgehetzt, mein Gegner will meine Mädchenvermögenswohnung, in der wir mit meinen österreichischen Kindern wohne, versteigern lassen, damit wir unser Zuhause verlieren und verarmte Kinder droht besonders die öffentlich bekannt schreckliche ungarische staatliche Obhut. (Dokumentation veröffentlicht im Blog am 28. 02. 2020) Der Fall ist dringend, mein Gegner muss – im Einklang mit seinen gesetzlichen Pflichten – mit seiner Gewalt unverzüglich aufhören! Er wäre dazu aus eigenem Antrieb sowohl als Privater, aber auch als Beamter verpflichtet und der Dienstgeber ist auch verpflichtet, gesetzkonforme Vorgehensweise einzufordern. Das wäre – im Einklang mit den Gesetzen – eine enorme Hilfe, vielen Dank.

Ich habe großes Vertrauen an das Wohlwollen der Österreicher. Z. B. „BürgermeisterInnen mit Herz“ wollen Kindern helfen (https://www.facebook.com/spooe.at/photos/a.209175349094839/3110108032334875/?type=3&theater). Für uns muss es auch eine gesetzekonforme, menschliche, hoffentlich baldige Lösung geben. Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass die von Ihnen geführte Abteilung gesetzlich verpflichtet ist, zu dieser gesetzkonformen Lösung schnellstmöglich beizutragen. Ich verarbeite – als gesetzkonformes Mittel – diesen Fall seit Februar 2020 öffentlich, als erster Schritt, dass die ÖsterreicherInnen darüber Kenntnis erlangen, wie die gesetzlich vorgeschriebene und als eine der höchsten politischen Prioritäten deklarierte Gewaltbekämpfung (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/gewalt_in_der_familie.html) in der Praxis ist.
Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mit freundlichen Grüßen: Dr. …

BEILAGE: mein Ersuchen an Herrn Kabinettchef Botschafter Mag. Michael RENDI vom 25. September 2017

an Herrn Kabinettchef Botschafter Mag. Michael RENDI

michael.rendi@bka.gv.at

BETREFF: 

S.O.S. HILFE vom Bundeskanzler Christian Kern

SKANDAL bei der österreichischen Botschaft in Budapest

Schwere Kindeswohlgefährdung von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn: 

– minderjähriger … (geb. …)
– minderjährige … (geb. …)

Von: Kindesmutter Dr. …, dipl. Juristin (ungarische Staatsbürgerin)
Adresse: …
Tel: 00 36 …

Betroffener Kindesvater:
Dr. …, Österreichisches Vertretungsbüro, österreichischer Diplomat

Kopie:
an Herrn Dr. Josef WEIDENHOLZER
Stellvertretender Vorsitzender, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Gründer der Initiative „Europäische Kinderschutz-Zone“
josef.weidenholzer@europarl.europa.eu josef.weidenholzer@spoe.at josef.zehetner@spoe.at

an Herrn Bundesminister Mag. Thomas Drozda
thomas.drozda@bka.gv.at

Sehr geehrter Herr Kabinetchef und Botschafter Mag. Michael Rendi!

1.) Ich möchte Sie höflichst bitten, meinen Brief an Herrn Bundeskanzler Christian KERN und die Beweise (Anhang) unverzüglich, noch am Dienstag (26. 09.2017) weiterzuleiten.

Ich bitte Sie höflichst das Ersuchen selbst durchzulesen.

Der Fall war in Ungarn bereits medien-öffentlich. (siehe Blikk Artikel)

Ich bitte Sie, sich spätestens am 27. 09. 2017 bei mir zurückzumelden. 

Ich möchte wissen, ob Bundeskanzler Christian Kern den Fall in die Medien bringen will, oder ob ich mich selbst um die Medienarbeit kümmern soll. 

Alle Beweise können sofort zugeschickt werden. Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe.

Miteinander kommen wir weiter! YES, WE KERN! (https://www.youtube.com/watch?v=prfvIAxgMag)

Ich bin besonders zuversichtlich, dass ich noch vor dem 15. Oktober 2017 eine schriftliche Antwort vom Bundeskanzler Kern bekomme und mein Ex-Mann Dr. … mit der Gewalt aufhört.

2.) Es ist ein Skandal, dass mein Ex-Mann, österreichischer Diplomat Dr. … albanischer Abstammung, der in Nationalratswahlen 2008 für die ÖVP kandidierte, seit 5 Jahren unsere beiden österreichischen Kindern und mich in “Mafia-Staat” Ungarn mit eindeutig rechtswidrigen Zivil- und Strafverfahren belästigt.

Auch die österreichische Botschaft in Budapest ist durch Dr. … unmittelbar instrumentalisiert. Es geht um eine besonders grobe Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich und in Ungarn.

Bundeskanzler Kern betonte: Mit Österreich spielt man nicht!

Es ist ein echter SKANDAL sogar auf EU-Ebene: Dr. … will seine eigenen Kinder – die österreichische Staatsbürger sind – in Ungarn rechtswidrig in die staatliche Obhut zwingen.

Dr. … will mich durch Instrumentalisierung der österreichischen Botschaft und der ungarischen Polizei – ebenso rechtswidrig – ins ungarische Gefängnis schicken.

(Siehe: Übersetzung des Blikk Artikels.)

3.) Ich möchte Sie bitten, meinen Brief und die Beweise auch an Frau Dr.in Pamela RENDI-WAGNER, MSc, Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und an Herrn Bundesminister Mag. Thomas Drozda weiterzuleiten.

Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe – auch im Namen der betroffenen österreichischen Kindern, … und …!

Ich möchte … (7 Jahre alt) – so schnell wie möglich – in Budapest in die hervorragende jüdische Schule Lauder Javne einschreiben und … (5 Jahre alt) in den Kindergarten von Lauder Javne. Ein Wechsel ist theoretisch auch im Laufe des Schuljahres möglich. Auch nicht jüdische Kinder sind willkommen.

https://lauderfoundation.com/u/lauder-javne-jewish-community-school-kindergarten-music-art-school-budapest https://www.lauder.hu/hu/englishplus/csepp_feszek_pagony

Die Bedrohung und Belästigung von Dr. … muss sofort aufhören, weil sowohl die Kinder als auch Lauder Javne Ruhe und Rechtssicherheit brauchen. Das ungarische Jugendamt bedroht meinen Sohn auch in der ungarischen Schule.

Ich bin zuversichtlich, dass Sie die Auffassung Ihrer Gattin und des Herrn Bundeskanzlers teilen: Null Toleranz gegen Gewalt. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170502_OTS0197/kern-und-rendi-wagner-null-toleranz-gegen-gewalt.)

4.) Als ehemaliger Botschafter in Israel verstehen Sie sicherlich, warum ich als nicht-jüdische Menschenrechtsaktivistin Frans Timmermans voll unterstütze, warum ich die beiden österreichischen Kinder gerade jetzt in die hervorragende Lauder Javne einschulen will und warum ich SOFORT die Hilfe von Bundeskanzler Christian Kern brauche. 
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission betonte in seiner Grußbotschaft anlässlich von Rosch ha-Schana:
“Wir Europäer müssen gegen Hass, Intoleranz und Antisemitismus zusammenstehen. Nach wie vor sind wir Zeugen von Ausbrüchen antisemitischen Hasses und Gewalt in Europa, trotz der Lehren aus der Vergangenheit. Diese Vorurteile, dieser Hass dürfen unter keinen Umständen toleriert werden. (…) Wir müssen auch weiterhin die jüngeren Generationen darüber aufklären, auf welch gefährliche Abwege dies führt.” (file:///C:/Users/Tulajdonos/Downloads/FVPTimmermansmessageRoshhashana_DEpdf.pdf)

Hochachtungsvoll und mit vielen Dank. 

Ihre: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin

PS: Die Fallbeschreibung finden Sie in meinem Brief vom 22. 06. 2016, auf die ich von der österreichischen Botschaft in Budapest rechtswidrig keine Antwort bekam. (im Anhang als Beilage 1 zu meinem Brief an den Herrn Bundeskanzler)

Alle weiteren Beweise können sofort zu Verfügung gestellt werden.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Empfangsbestätigung vom BMEIA:

Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>

An: Dr. …<…@…>

Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 14:51:50 MEZ

Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA

Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:

etreffan Herrn Abteilungsleiter RENDI: Erkundigung über mein Anliegen veröffentlicht am Blog kinderrechteinungarn.family.blog
Mitteilung —- Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>
CC: petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2020, 14:49:07 MEZ
Betreff: an Herrn Abteilungsleiter RENDI: Erkundigung über mein Anliegen veröffentlicht am Blog kinderrechteinungarn.family.blog

offener Brief an Herrn Abteilungsleiter Mag.rer.soc.oec. Michael RENDI (michael.rendi@bmeia.gv.at, abtiv1@bmeia.gv.at)
Vor- und ZunameDr. …
E-Mail…@…
LandUngarn
Telefon00 36 …

Ihr Team BMEIA

Mr. Tichy noted Austria’s many achievements in the implementation of the Convention …

Das Komitee lobt die hochrangige Delegation des Vertragsstaates, welche
durch seine Exzellenz Mr. Helmut Tichy, Botschafter, juristischer Berater des
Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres geleitet wurde. (https://www.klagsverband.at/dev/wp-content/uploads/2019/08/CEDAW_vorl-Abschl_Bemerk.pdf) …

10 July 2019 – „The Committee on the Elimination of Discrimination against Women today examined the ninth periodic report of Austria on its implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women. Introducing the report, Helmut Tichy, Legal Advisor at the Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs of Austria, said that the ratification of the Istanbul Convention had had a significant impact in the country. The National Action Plan on the Protection of Women against Violence had been adopted; … and further legislative measures … to improve victims’ rights had been taken over the past five years.” (https://www.unog.ch/80256EDD006B9C2E/(httpNewsByYear_en)/8C5EC1919799BB81C1258433005ADFC0?OpenDocument)

Trotzdem gibt es weiterhin keine Auskunft darüber, ob in einem klaren Disziplinarfall die Disziplinarkommission des BMEIA zuständig ist.

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