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Von: … <…@…>
An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ
Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Titel des Blogbeitrags:
an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte
an Herrn Botschafter Dr.iur. Hans Peter MANZ
Generalinspektor, Leiter des Generalinspektorates – Innere Revision
hans-peter.manz@bmeia.gv.at, generalinspektorat@bmeia.gv.at
In Kopie:
an den Rechnungshof (als vorherige Auskunft und als Vorbereitungsschrift einer ausführlicheren Beschwerde – unbefugte Nutzung der öffentlich dienstlichen Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes für massenhafte pornografe Zwecke betreffend einen österreichischen Diplomaten durch die Mitarbeiterin der Webseite-Abteilung des BKA und ebenfalls unbefugte Nutzung des Diplomatenpasses und der öffentlich dienstlichen Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest als falscher ständiger Wohnsitz und als falscher Tatort ohne internationale Zuständigkeit, die rechtsverweigernd durch die zuständigen Stellen geduldet wird – Der betroffene Diplomat ist Referatsleiter im Bereich der EU Finanzen.
Bürgerservice des Bundeskanzleramtes
sonstige zuständigen Stellen des BMEIA
als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog
Sehr geehrter Herr Generalinspektor!
Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Gegner (österreichischer Diplomat albanischer Abstammung) gesetzlich – auch aus eigenem Antrieb – verpflichtet ist, mit seiner Gewalt in der Familie unverzüglich aufzuhören. Mein Gegner hat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit durch das Missbrauchen des Ansehens Österreichs und des österreichischen Auswärtigen Dienstes für sich grob gesetzwidrig und völlig unbefugt verfahrens- und materiell rechtliche Vorteile erreicht. Mein Gegner will diese gesetzwidrig erreichten Vorteile an mir exekutieren lassen, er hat schon den Exekutor auf mich aufgehetzt, der – rechtswidrig – meine Mädchenvermögenswohnung, unser Zuhause mit meinen österreichischen Diplomatenkindern will. (Im ungarischen Exekutionswesen herrschen öffentlich bekannt die gröbsten Missstände, der gegen mich gesetzwidrig aufgehetzter ungarischer Exekutor ist auch öffentlich bekannt betroffen. Verarmte Familien sind öffentlich bekannt besondere Zielscheibe der Anomalien des ungarischen Jugendamtes für ungarische staatliche Obhut mit öffentlich bekannt schrecklichen Zuständen (sexuelle Gewalt vom Direktoren, Gewalt, Drogen, Rauchen, Mangel an grundlegendste Hygiene) bzw. öffentlich bekannt ist, dass Nicht-Zigeuner Kinder bei der Adoption sehr begehrt sind. Meine österreichischen Diplomatenkinder sind nicht Zigeuner (sie haben weiße Haut, blaue Augen und blonde Haare) und sind von mir mit großer Liebe und Fürsorge erzogen und es ist vom Anfang an einstimmig und vielfach dokumentiert, dass sie erfolgreich sind. Mit rechtswidrigen Mitteln erreichten gesetzwidriger wirtschaftlicher Gewalt beabsichtigt mein Gegner uns zu ruinieren.
Aber das Verhalten meines Gegners und auch die in diesem Fall erfahrene Rechtsverweigerung verstoßen grob auch gegen die Vorschriften des österreichischen Auswärtigen Dienstes, somit gegen die Grundsätze des Rechnungshofes „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“
Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass auch das Generalinspektorat – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, die gesetzkonforme Prüfung des Falles anzufangen, der vor dem Generalinspektorat seit 2012 bekannt ist.
Beilage 1 beweist, dass das seitdem unbeantwortete Schreiben vom 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide (Auszug des Schreibens im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) das Generalinspektorat, das damals schon Sie geleitet haben, auch erhalten hat.
Beilage 1:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: „budapest-ob@bmeia.gv.at“ <budapest-ob@bmeia.gv.at>; „ralph.scheide@bmeia.gv.at“ <ralph.scheide@bmeia.gv.at>
CC: „… „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ generalinspektorat@bmeia.gv.at …
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016, 06:03:04 MESZ
Betreff: medienöffentlich – Ermittlungen der ungarischen Polizei betreffend die Österreichische Botschaft Budapest
BESCHWERDE an Herrn Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE
ANTRAG AUF EIN SOFORTIGES TREFFEN
Österreichische Botschaft, Budapest
budapest-ob@bmeia.gv.at, ralph.scheide@bmeia.gv.at
Betreff:
Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn …
Ich lege ferner als Beilage 2 die Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Dr. Christian Lassmann, dem damaligen Leiter des Generalinspektorats vom 2. 11. 2012, dass das Anliegen den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Beilage 2.:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…@… <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest
Sehr geehrte Frau Dr. …!
In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Lassmann
Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at
Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.
Dem Bürgerservice ist es – trotz gesetzlicher Pflicht – auch nicht dringend (siehe Urgieren im Blogbeitrag am 11. 3. 2020 an Herrn Abteilungsleiter Rendi), mich über die Zuständigkeiten zu informieren, z. B. darüber, ob das Generalinspektorat des BMEIA über den Blog mit den jüngsten Entwicklungen befasst wurde.
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Es entstehen wesentliche Schaden für uns dadurch, dass das BMEIA diesen Fall – trotz gesetzlicher Pflicht – nicht prüft und das wirft gleichzeitig Fragen auf, wie effizient die innere Revision funktioniert. Wie können Diplomaten sich solche Dienstpflichtverletzungen erlauben, die – trotz gesetzlicher Pflicht – letztendlich ungeprüft bleiben? Selbst Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER betonte bei Ihrer Rede als UN Human Rights Council President: „My country Austria learnt the importance of human rights the hard way – in the course of two world wars and a civil war in between. This experience taught us that a society which upholds human rights is actually more resilient, more sustainable and more secure.”
Aufgrund der Geschäftseinteilung des BMEIA ist das Generalinspektorat – Innere Revision die Anlaufstelle für ressortinterne Hinweise auf Missstände und Missbräuche, Compliance, ressortinterne Ombudsstelle; Wahrnehmung der in der Revisionsordnung für das BMEIA vorgesehenen Aufgaben; Verkehr mit dem Rechnungshof. Als Juristen wissen wir beide, dass eine gesetzkonform abgewickelte Prüfung des Falles, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, würde eine rasche, rechtskonforme Lösung bringen. Darum bitte ich Sie im Einklang mit den Gesetzen und ich bedanke mich dafür. Mein Gegner muss mit seiner Gewalt in der Familie – im Einklang mit den Gesetzen – unverzüglich und vollständig aufhören. Das ist das Ziel.
Bei der Zusammenstellung dieses Ersuchens habe ich die öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest (2007, 2010, 2014) durchgelesen. Die vom Rechnungshof festgestellten Mängel (siehe Anhang II) sind zahlreich und schwerwiegend. In meinem Fall soll ich ähnliche Missstände der Rechtsverweigerung erleiden. Es muss die Frage gestellt werden, wenn sie gegenüber dem Rechnungshof so vorzugehen wagen, dann was ist in unserem Fall realistisch zu erwarten. Es kommt mir immer unrealistischer vor, von der Österreichischen Botschaft in Budapest – trotz gesetzlicher Pflicht – gesetzkonforme Vorgehensweise in unserem Fall zu erwarten. Bei solchen vom Rechnungshof dokumentierten sehr bedenklichen Zuständen und Arbeitsmoral ist es vielleicht eine Naivität darauf zu hoffen, dass die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – zur Wiederherstellung der gesetzkonformen Lage ohne Medienaufmerksamkeit beitragen wird. Z. B. „Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen.“ Beim Lesen des Rechnungshofberichts stellte sich die Frage, wie eine rechtlich korrekt zusammengestellte Auskunft bei einer Organisation mit solchen massenhaften Willkürsentscheidungen zu erwarten sind. Es herrscht da eine unheimliche Arroganz und Selbstsicherheit der langjährigen Mitarbeiterschaft (vom Rechnungshof auch bemängelt). Aus ähnlichen Mängeln wäre es naheliegend, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest Willkür herrscht und deswegen wird auch mein Anliegen nicht gesetzkonform bearbeitet. Ferner war mein Gegner da 3 Jahre stellvertretender Missionschef, der – trotz gesetzlicher Pflicht – zugeschaut hat, dass z. B. die Rechnungshofempfehlungen betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des damaligen Botschafters) nicht zur Geltung kamen und es ist gut möglich, dass es deswegen Schweigen an der Zentrale herrscht. Der Rechnungshof stellte schon im 2007 fest: „Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden.“ Im Rechnungshofbericht vom 2010 hieß es weiterhin: „Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde.“ Als Diplomatengattin war ich bis 2012 aktiv und im 2012 war keinerlei Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung veranlasst. Das sind nur für den Zeitraum für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012, 6 X 39.600 Euros = 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse. (Die Gesamtsumme ist möglicherweise noch höher, da als Kenndate zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest für die Residenz Kulturforum (Miete) im 2008 (mehr als 39.600 EUR) 50.857 Eur angegeben wurde. 6 X 50.857 Eur = 305.142 Eur) Wie soll ich darauf ernsthaft hoffen, dass es jemanden da – im Einklang mit den Gesetzen – bewegen wird, dass sie die öffentlich dienstliche Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest meinem Gegner als falschen ständigen Wohnsitz und als falschen Tatort (ohne internationale Zuständigkeit!) nicht zur Verfügung stellen? Mein Gegner hat schon Loyalität gezeigt, mindestens 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse sind beim BMEIA auch Wurscht, warum sollte unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) für das BMEIA ihrer Ansicht nach nicht Wurscht sein? Ich protestiere! Mein Gegner ist Teil des Systems und werden ihm Missstände toleriert, zu seiner Gewalt in der Familie die Österreichischen Botschaft in Budapest zu missbrauchen. Deswegen schärt sich keine zuständige Stelle, dass Dienstpass im Ausland bzw. die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort bzw. als falscher ständiger Wohnsitz zur Gewalt in der Familie missbraucht wird. Der Rechnungshof legt z. B. fest, dass sogar dem Rechnungshof lange Zeit Auskunft vorenthalten wurde und „erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt“. Verschweigen von Informationen kommt auch gegenüber dem Rechnungshof mehrfach vor. Wie erwarte ich gesetzkonforme Fallbearbeitung und gesetzkonforme Auskunft unter solchen Umständen? Unser Fall ist noch nicht in den Medien, obwohl das sogar bei dem Rechnungshof nötig war, um Auskunft zu bekommen. Wer wird schon sich an der Österreichischen Botschaft in Budapest – im Einklang mit den Gesetzen – darum kümmern, dass eine ungarische Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder eine gesetzkonforme oder überhaupt eine Empfangsbestätigung am Konsulat bekommt? (Details im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) Bereitschaft zu der gesetzkonformen Vorgehensweise in der Bearbeitung meines Falles gibt es gar keine an der Österreichischen Botschaft in Budapest. Gesetzwidrige, möglicherweise auch rassistisch bedingte Rechtsverweigerung und Ermüdungstechniken gibt es in unserem Fall. Ich meldete z. B. der Österreichischen Botschaft in Budapest noch im Sommer 2019, dass meine auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzende Kinder weder österreichische noch ungarische Familienleistungen der Geburt rückwirkend bekommen, obwohl die vom Kindesvater bei der Geburt in Österreich beantragt wurden mit Angabe der österreichischen Kontonummer des Kindesvaters. Nichts haben die Kinder aus den ihnen zustehenden österreichischen Familienleistungen bekommen seitdem sie (im 2010 und 2012) geboren sind! (Details im Blogbeitrag vom 13. 02. 2020) Der Kindesvater leistet sich das rechtswidrig und es wird ihm ebenfalls rechtswidrig toleriert! Der Österreichischen Botschaft in Budapest ist auch das Wurscht, es gibt keinerlei Auskunft, keinerlei Rechtsquellen, es gibt nur Rechtverweigerung. Mein Anliegen wird ähnlich behandelt wie die Anliegen vom Rechnungshof. Die Ibiza Affäre zeigte umsonst, dass Österreicher keine ungarischen Zustände wollen, deswegen gab es in Österreich – lobenswerterweise – Neuwahlen! (Siehe dazu auch die ORF Sendung: Medien in Ungarn | Gute Nacht Österreich mit Peter Klien)
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich bitte höflichst – im Einklang mit den Gesetzen, wenn möglich schnell – um Ihre Auskunft, ob mein Anliegen bearbeitet wird. Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise wäre eine enorme Hilfe, vielen Dank. Ich bin gerne bereit, bei Ihrer Arbeit mit allen gesetzkonformen Mitteln behilflich zu sein, es gibt etwa 1 Kubikmeter Unterlage dieses Falles. Ich will mit allen notwendigen gesetzkonformen Mitteln erreichen, dass ich offiziell benachrichtigt werde, dass alle von meinem Gegner eingeleiteten gesetzwidrigen Verfahren gegen uns – im Einklang mit den Gesetzen – eingestellt sind, besondere Dringlichkeit hat die Exekution und das Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort.
Aber Katharina Stemberger mag vielleicht recht haben: „Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich …“
Falls uns die gesetzkonforme Fallbearbeitung weiterhin rechtswidrig verweigert wird muss ich daher als alleinerziehende Mutter zwei österreichischer Diplomatenkinder – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – einerseits den Rechnungshof direkt informieren, dass – grob gesetzwidrig – öffentlich dienstliche Infrastruktur zur Gewalt in der Familie missbraucht wird und das geduldet wird und ferner muss ich darauf fokussieren, die Zivilgesellschaft anzusprechen. Ich habe die kommunikationsstrategischen Aspekte des Falles Arigona Zogaj studiert. Arigona hat es geschafft, dass sie ihren Fall medienwirksam kommunizieren konnte und das hat ihr geholfen, die vielen wohlwollenden Österreicher erreichen zu können. Ich glaube auch fest daran, dass es in Österreich viele wohlwollende Menschen gibt, Dank gilt ihnen.
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Trotz gesetzlicher Pflicht mag es in der Praxis Ihnen und Ihren Kollegen in hohen, aus öffentlichen Geldern finanzierten Funktionen Wurscht sein, dass ein öffentlich bekannt sehr gefährlicher ungarischer Exekutor meine Mädchenvermögenswohnung will, weil mein Gegner – in Gerichtsverfahren mit vielerlei gesetzwidrig erreichten Verfahrensvorteilen für meinen Gegner – vor ungarischen Gerichten durchsetzen konnte, dass öffentlich dienstliche österreichische Infrastruktur betreffender Porno ihm zusteht und zu seiner Privatsphäre gehört und ihm Schadensersatz zusteht. Aber vielleicht wird – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – gerade das interessant für die Medien sein.
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Nochmals: Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass die Gewalt meines Gegners gegen uns unverzüglich aufhört. Sonst bleibt es nur übrig, Sie über die sonstigen gesetzkonformen Rechtsdurchsetzungsinitiativen zu informieren, damit es öffentlich dokumentiert ist, dass Sie und Ihre Kollegen darüber wissen und eines Tages vielleicht – im Einklang mit den Gesetzen – die gesetzwidrige Rechtverweigerung aufhören wird.
Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter
Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in …
Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…@…“ <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budape
Sehr geehrte Frau Dr. …!
In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Lassmann
Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at
Von: … [mailto: …@…]
Gesendet: Donnerstag, 01. November 2012 19:00
An: # GI-Generalinspektorat BMeiA Postfach; LASSMANN Christian <BMeiA/GI>
Cc: # Kabinett BM BMeiA Postfach; office@rechnungshof.gv.at
Betreff: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest – an den Generalinspektor
An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN
In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof
Sehr geehrter Herr Generalinspektor!
… wohnt in der Dienstwohnung (über 200 m2) am Dienstort, zu der er den Kindern (die er im 5 WÖCHIGEN und 2 jährigen Alter verlassen hat) und mir keinen Schlüssel gibt.
Bei der Berechnung der ihm/uns zustehenden Wohnungsgrösse waren die mitgereisten Familienangehörigen auch mitberücksichtigt.
Bitte zu prüfen und um Auskunft:
– ob er berechtigt ist, die mitgereisten Familienangehörigen aus der mindestens 200m2 grossen Dienstwohnung auszusperren,
– welche andere Unterkunft die Botschaft den Kindern und mir anbieten kann, da das Aussenministerium verpflichtet ist am Dienstort auch mitgereiste Diplomatenangehörige zu unterbringen und zu unterstützen.
– ob er alleine (ohne die Familienangehörigen) berechtigt ist, so eine grosse Wohnung zu haben
– ob generell die Dienstwohnung bzw. die Immobilien an der Österreichschen Botschaft in Budapest den Grundsätzen des Rechnunghofes (z. B. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit) betrieben werden.
Hinsichtlich meiner früheren Fragen (in 5 E-mails am 22. 10. 2012) warte ich ebenfalls Auskunft über Ihre Untersuchungsergebnisse.
1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1)
2. ZÖK von … (E-mail 2)
3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3)
4. Auskunftpflicht (E-mail 4)
5. Sonstiges (E-mail 5)
Hochachtungsvoll:
Dr. …
Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)
— … <…@…> schrieb am Mo, 22.10.2012:
Von: …<…@…>
Betreff: problematische Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) – an den Generalinspektor
An: generalinspektorat@bmeia.gv.at, christian.lassmann@bmeia.gv.at
CC: kabbm@bmeia.gv.at, office@rechnungshof.gv.at
Datum: Montag, 22. Oktober, 2012 00:18 Uhr
An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN
In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof
Sehr geehrter Herr Generalinspektor!
Ich ersuche Sie bezüglich der Österreichischen Botschaft in Budapest folgende Themen zu untersuchen. Aus Überschaubarkeitsgründen schicke ich 5 E-mails. Die Themen 1 – 3 schicke ich – zuständigkeitshalber – in Kopie an den Rechnungshof auch.
Ich bitte um Auskunft, ob die öffentliche Interessen betreffende Informationen unmittelbar für den Rechnungshof, für die Staatsanwaltschaft bzw. eventuell für die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen.
1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1)
2. ZÖK von … (E-mail 2)
3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3)
4. Auskunftpflicht (E-mail 4)
5. Sonstiges (E-mail 5)
1. Thema
Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest
Bitte zu überprüfen, ob der Umgang mit den Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entspricht.
… hat viel darüber geredet, dass die Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest ein problematischer Bereich ist.
1.1. AW III.
Im Zeitraum 15. September 2009 bis 16. August 2012 wurde im Amtswohnung III. (…) 2 (zwei!) Veranstaltungen gegeben (Photos liegen bei).
am 26. 7. 2011 – etwa 13 Teilnehmer
am 16. 9. 2011 – etwa 18 Teilnehmer
Bitte zu überprüfen, ob es sparsame, wirtschaftliche und zweckmässige Nutzung öffentlicher Gelder bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entsprechend ist, eine Dienstwohnung ausschliesslich für 2 Veranstaltungen 3 Jahre langaufrechtzuerhalten, wobei für andere Bedienstete Wohnungen gemietet werden. (Die Miete einer solchen Wohnung wäre ca. 2000 Euro pro Monat.)
… wohnte 3 Jahre im Eigentumshaus seiner Gattin in Budapest.
Die AW III. ist am 2. Stock und somit – mangels Lift – sehr unbequem für die Gäste hochzuklettern. Die Einladungen im Hause waren zweimal (17. 12. 2010 und 18. 2. 2011) im Konferenzraum der Botschaft veranstaltet (am 1. Stock geeigneter für die Gäste), aber dann gab es die ausdrückliche Weisung, die AW III. am 2. Stock für Einladungen im Hause zu benutzen.
Der jetzige Zweitzugeteilter wohnte als Praktikant einige Monate in der AW III. Für den Zweitzugeteilter wird jetzt gemietet aus öffentlichen Geldern. Die AW III stand 3 Jahre lang leer, damit die sehr seltene Einladungen von … im Hause (2 Veranstaltungen in 3 Jahren) nicht in dem Konferenzraum am 1. Stock gegeben werden.
1.2. Residenz des Botschafters – Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters)
Ähnliche Lage wäre zu prüfen, ob die Residenz des Botschafters und die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) beide für mehrere Jahre ausreichend effizient für Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurden und es nicht notwendig gewesen wäre eine sparsamere, wirtschaftlichere, zweckmässigere, den Rechnungshofempfehlungen besser geeigneten Lösung zu finden.
Bei der Residenz des Kulturforumsleiters gibt es beträchtliche Mietkosten (meines Wissens ca 3000 Euro/Monat).
1.3. Andere Problemimmobilien in Budapest
(z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér)
Zu prüfen wäre, welche Fortschritte hinsichtlich der anderen Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér, etwas gab es sogar mit der Residenz des Botschafters) unter der jetzigen Führung der Botschaft erzielt bzw. erreicht wurden.
1.4. Nicht verwirklichter Umzug (Amtsgebäude) in die Nagyenyed utca
Im Jahre 2009 hiess es, dass das ganze Amtsgebäude bald in die Nagyenyed utca beim Südbahnhof umgesiedelt wird, woraus vorläufig nichts geworden ist.
Es kommen weitere E-mails mit den anderen Themen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf Ihre Rückmeldung.
Hochachtungsvoll:
Dr. …
Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest)
ANHANG II: Auszug aus den öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest
I. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires
Bericht des Rechnungshofes vom 19.04.2007
Die Präventionsmaßnahmen im Konsularbereich bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires waren unzureichend. Die Immobilienbewirtschaftung des BMaA im Bereich der überprüften Botschaften war zum Teil unwirtschaftlich und unzweckmäßig. … Ein Sonderbericht des Generalinspektorates des BMaA aus dem Jahre 2003 über vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Visaausstellung an der Österreichischen Botschaft in Budapest wurde dem RH erst Ende September 2005 zur Kenntnis gebracht, obwohl der RH vom BMaA ausdrücklich alle Inspektionsberichte zu Beginn der Gebarungsüberprüfung eingefordert hatte. Die diesbezüglichen Untersuchungen des BMI sowie des BMaA führten zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien. … An der Österreichischen Botschaft in Budapest unterblieben organisatorische Maßnahmen, obwohl der Arbeitsanfall stark rückläufig war. … Die neue Residenz des Missionschefs in Budapest wurde im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Nach dem Erwerb der Liegenschaft um insgesamt 1,472 Mill. EUR fielen mit 1,534 Mill. EUR unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten an. Ein Teil der Liegenschaften der Republik Österreich (Residenz des Missionschefs, Amtswohnung des Erstzugeteilten) befand sich im Eigentum der Stadt Budapest. Die Amtswohnung des Erstzugeteilten war zudem in hohem Ausmaß sanierungsbedürftig; überdies war die Liegenschaft laut Grundbuchsauszug als Garten gewidmet. Ein 1972 für die Errichtung eines Kulturinstitutes von der Republik Österreich erworbenes unbebautes Grundstück wurde von der Stadt Budapest als öffentlicher Park genutzt. Das BMaA verabsäumte eine geeignete Nutzung der Liegenschaft über Jahrzehnte hindurch. … Personalwesen Die Anträge von Bediensteten über Wohnzuschüsse waren teilweise unrichtig; die Abrechnung der Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege war mangelhaft. Mit Erlassung der Auslandsverwendungsverordnung kam die Bundesregierung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden Empfehlung des RH nach. … Verwaltung Die Inventarverwaltung der überprüften Vertretungen war mangelhaft. Seit In–Kraft–Treten des Bundeshaushaltsgesetzes aus dem Jahr 1986 und der Bundeshaushaltsverordnung 1989 hatte es das BMaA verabsäumt, seine Vorschriften über die Haushaltsverrechnung bei den österreichischen Vertretungen den geänderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMaA und dem BMLV betreffend den militärischen Attachédienst fehlte. … Bereits 1998 hatte das Generalinspektorat des BMaA auf die lange Verweildauer von Bediensteten an der Österreichischen Botschaft in Budapest hingewiesen. Im Jahr 2003 zeigte es im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung erneut auf, dass ein entsandter Bediensteter bereits seit 1989 in der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest, insbesondere im Visabereich, tätig war. Das Generalinspektorat verwies auf die Konsularische Instruktion des BMaA, wonach Bedienstete im Visabereich aus Sicherheitsgründen einer regelmäßigen Rotation zu unterziehen wären. Wie der RH feststellte, blieb der entsandte Bedienstete auch nach der Überprüfung des Generalinspektorates bis August 2004 an der Österreichischen Botschaft in Budapest und wurde erst danach an eine andere Botschaft versetzt. Er war somit 15 Jahre an der Österreichischen Botschaft in Budapest tätig. Weitere fünf Bedienstete versahen schon mehr als zehn Jahre (in einem Fall sogar mehr als 25 Jahre) ihren Dienst an der Österreichischen Botschaft in Budapest. … Erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt. Dem Bericht zufolge waren 70 Visaanträge, die auf Einladung eines österreichischen Unternehmens gestellt und von der Österreichischen Botschaft in Budapest genehmigt wurden, mangels Schlüssigkeit nicht genehmigungsreif. Bei der Überprüfung weiterer Visaanträge, die auf Einladung eines anderen österreichischen Unternehmens beruhten, fiel auf, dass rd. 300 Anträge vom selben Sachbearbeiter, nämlich dem damaligen Generalkonsul, persönlich genehmigt worden waren. Die Anträge waren insofern zweifelhaft, als nicht geklärt werden konnte, weshalb diesem Unternehmen eine bona–fide–Stellung zuerkannt wurde. Das jeweils mitbefasste BMI konnte jedoch seinerzeit kein Fehlverhalten feststellen. 9.2 Der RH beanstandete, dass ihm trotz Aufforderung nicht alle Inspektionsberichte betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest vorgelegt wurden. Von dem Sonderbericht aus dem Jahr 2003 erlangte er erst nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung Kenntnis. 9.3 Laut Stellungnahme des BMaA hätten zum damaligen Zeitpunkt (Inspektion im April 2003) trotz wiederholter Anschuldigungen keine stichhaltigen Beweise für Verfehlungen von Bediensteten erbracht werden können. Erst nach Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle seien konkretere Anhaltspunkte zutage getreten. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dem RH gebarungsrelevante Unterlagen vorzuenthalten. … Die Konsularangelegenheiten der Österreichischen Botschaft in Budapest wurden von einer eigenen Konsularabteilung wahrgenommen. Laut Statistik waren die konsularischen Amtshandlungen von 2000 bis 2004 um 75 % und die Personalstände um 33 % rückläufig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren sechs Bedienstete (davon drei sur–place–Bedienstete) in der Konsularabteilung tätig. 11.2 Aufgrund des stark rückläufigen Arbeitsanfalls empfahl der RH, die Konsularabteilung als selbständige Organisationseinheit aufzulösen und den Aufgabenbereich in die Botschaft zu integrieren. Durch weniger Mitarbeiter könnten jährlich rd. 61.000 EUR an Personalausgaben eingespart werden. … Laut Mitteilung des BMaA sei beabsichtigt, die Konsularabteilung in Budapest nach dem Beitritt Ungarns zu den Schengener Übereinkommen aufzulösen. … Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest versicherte in ihrer Stellungnahme, künftig verstärkt auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien zu achten. … Der Österreichischen Botschaft in Belgrad waren ein Honorarkonsulat, der Österreichischen Botschaft in Budapest sechs … unterstellt. Diese hatten der Botschaft in jährlichen Geschäftsberichten über ihre konsularischen Tätigkeiten zu berichten. Eine Inspektion der Honorarkonsulate durch die Botschaft sollte mindestens alle drei Jahre erfolgen. 14.2 Der RH stellte fest, dass die Geschäftsnachweise der Honorarkonsulate nur teilweise vorlagen und regelmäßige Inspektionen unterblieben waren. 18.1 Die Österreichische Botschaft in Budapest verfügte über folgende Liegenschaften: das Amtsgebäude der Botschaft mit drei Amtswohnungen, die Residenz des Missionschefs, die Amtswohnung des Erstzugeteilten (Stellvertreter des Missionschefs) und ein unbebautes Grundstück des Kulturforums — jeweils im Eigentum der Republik Österreich — sowie die angemietete Residenz der Leiterin des Kulturforums. Das Amtsgebäude wurde 1969 erworben und hatte eine Nettogrundrissfläche von 2.646 m2. Darin waren unter anderem die Botschaft, die Konsularabteilung, das Kulturforum, der Militärattaché sowie drei Amtswohnungen (eine für den Generalkonsul und zwei ungenützte im Dachgeschoss) untergebracht. Bis zum Jahr 2000 befand sich die Residenz der Leiterin des Kulturforums in einer der Amtswohnungen des Amtsgebäudes. Danach wurde die Residenz in eine angemietete Wohnung (321 m2) verlegt. 18.2 Da die Anzahl der konsularischen Amtshandlungen stark rückläufig war und der militärische Attachédienst laut BMLV neu strukturiert werden sollte, empfahl der RH, ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das Amtsgebäude zu entwickeln. Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Bei einer Nutzung der beiden im Dachgeschoss des Amtsgebäudes gelegenen Wohnungen durch Bedienstete der Botschaft wären weitere Einsparungen möglich. 18.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest stimmte der Ansicht des RH, dass für das Amtsgebäude ein Raum– und Funktionskonzept erstellt werden sollte, zu. Laut Stellungnahme des BMaA werde aufgrund des Rückgangs des Arbeitsanfalls im Konsularbereich eine Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude in Erwägung gezogen. Die Neuorganisation werde erfolgen, sobald über den Verbleib des Militärattachés und über Änderungen im Konsularbereich Klarheit bestünde. … Das BMLV teilte dem RH mit, dass im Rahmen der Realisierung des Projekts „Bundesheer 2010“ die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Tätigkeit des militärdiplomatischen Personals in bilateraler Verwendung überarbeitet worden seien. 19.1 Die Republik Österreich hatte in den Jahren 1959 und 1969 für die Residenz des Missionschefs nebeneinander liegende Grundstücke im Gesamtausmaß von 2.916 m2 einschließlich eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von 528 m2 erworben. Da das sanierungsbedürftige Gebäude dem BMaA zu klein bzw. zu wenig repräsentativ erschien, erwarb es 1992 um einen Kaufpreis von insgesamt 1,472 Mill. EUR eine neue Residenz. Die Grundstücksfläche betrug laut Kaufvertrag rd. 11.000 m2 (laut Dokumentation im Facility Management des BMaA nur 9.300 m2) und die Nutzfläche des Gebäudes 1.400 m2 (ohne Garage). Die vom BMaA mit ursprünglich 800.000 EUR angenommene Sanierung des desolaten Gebäudes belief sich schließlich auf 1,534 Mill. EUR. Das in die Vertragsverhandlungen einbezogene BMF hatte bereits früher auf die Gefahr unverhältnismäßig hoher Sanierungskosten hingewiesen, die in Anbetracht der beschränkten Nutzung des Areals (Ensembleschutz) mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kaum vereinbar wären. Auch befanden sich, wie sich erst später herausstellte, 370 m2 des eingegrenzten Grundstücks im Eigentum der Stadt Budapest. 19.2 Der RH bemängelte, dass beim Ankauf der Residenz des Missionschefs kaum Alternativen in Erwägung gezogen wurden und die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig nutzbar war und auch wenig genutzt wurde. Er wies auf seine im Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2002/3 abgegebene Empfehlung, die Dokumentation im Facility Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe sowie Qualität der zu erwerbenden Objekte festzulegen, hin. 19.3 Hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft verwies die Österreichische Botschaft in Budapest auf die Feierlichkeiten anlässlich des Staatsvertragsjubiläums im Mai 2005, bei welchen 683 Gäste geladen waren. Auch werde die Liegenschaft für Veranstaltungen des Handelsdelegierten genutzt. … 27 Laut Mitteilung des BMaA würden ab 2006 sämtliche Instandhaltungs– und Betriebskosten erfasst, so dass Benchmark–Vergleiche hinsichtlich Liegenschaftskosten der jeweiligen Stadt möglich seien. Auch werde der Empfehlung des RH aus dem Bericht Reihe Bund 2002/3 bereits Rechnung getragen und Vorgaben hinsichtlich des Ausmaßes und der Qualität von Räumlichkeiten und der Ausstattung im Raumkonzept des BMaA festgeschrieben. Weiters seien Verhandlungen über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen laut Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest bereits im Gange. 19.4 Der RH verblieb bei seiner Kritik, dass die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur wenig genutzt wurde. Die Residenz wurde 2004 für 32 gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt, hievon 24 mit weniger als 30 Personen. Für einzelne Großveranstaltungen käme die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten kostengünstiger als der Ankauf und der laufende Betrieb einer Liegenschaft im bestehenden Ausmaß. 20.1 Obwohl die alte Residenz seit 1996 nicht mehr genutzt wurde und das Generalinspektorat des BMaA bereits 1998 den Verkauf wegen hoher Instandhaltungskosten empfohlen hatte, veräußerte sie das BMaA erst im Jahr 2001. Der Verkaufserlös betrug 785.000 EUR. Bis zum Verkauf fielen Bewachungs– und Instandhaltungskosten in Höhe von 120.000 EUR an. 20.2 Wie der RH bereits im erwähnten Bericht Reihe Bund 2002/3 betreffend das Facility Management empfohlen hatte, sollten ungenutzte Liegenschaften in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu veräußern sein. 20.3 Laut Stellungnahme des BMaA veräußere es laufend nicht benötigte Liegenschaften, wobei im Einvernehmen mit dem BMF eine „Verschleuderung von Grundstücken“ vermieden werde. 20.4 Der RH entgegnete, dass das BMaA der Empfehlung des Generalinspektorates zur Veräußerung erst nach Jahren nachkam. 21.1 Im Jahr 1990 kaufte die Republik Österreich für den Generaldirektor und späteren Präsidenten der Donaukommission ein Haus mit Garten in Budapest mit einer Grundfläche von 1.129 m2 um 727.500 EUR an. Nach Beendigung seiner Amtsperiode wurde diese Amtswohnung ab 2002 vom Erstzugeteilten der Österreichischen Botschaft in Budapest benutzt, der sie jedoch seit 2004 wegen des schlechten Bauzustands nicht mehr bewohnte. Bis 2002 waren 16.400 EUR an Sanierungskosten angefallen; eine Generalsanierung der Liegenschaft würde laut BMaA weitere 100.000 EUR erfordern. Laut Grundbuch war die Liegenschaft ausschließlich als Garten gewidmet und wies kein Gebäude auf. Bereits 2001 hatte die Stadt Budapest die Botschaft informiert, dass von der Grundstücksfläche 275 m2 im Eigentum der Stadt Budapest stünden und sich auch das Haus teilweise darauf befände. Die Stadt bot der Österreichischen Botschaft in Budapest ihren Grundstücksteil zum Kauf um 49.000 EUR an. 21.2 Der RH empfahl, die Amtswohnung angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs — nach Klärung der rechtlichen Probleme — zu veräußern. 21.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest erwiderte, dass sie um eine Lösung des Problems bemüht sei und diesbezüglich laufend Kontakt mit der Stadt Budapest pflege. 22.1 Im Jahr 1972 erwarb die Republik Österreich vom ungarischen Staat ein unverbautes, 2.137 m2 großes Grundstück um 289.000 EUR (einschließlich Nebenkosten) für den Neubau eines Österreichischen Kulturinstitutes. Da das Projekt vom BMaA nicht weiter verfolgt wurde, widmete die Stadt Budapest die Liegenschaft als „öffentlicher Park“. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Laut Botschaft wurde der Wert der Liegenschaft als Park auf rd. 83.700 EUR, als Bauland auf rd. 828.000 EUR geschätzt. 22.2 Der RH bemängelte, dass das BMaA über Jahrzehnte verabsäumt hatte, die Liegenschaft geeignet zu nutzen. Facility Management BMaA BMaA 29 22.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei vor Verkauf der Liegenschaft eine Umwidmung der Fläche in Bauland erforderlich. Diesbezügliche Verhandlungen mit den ungarischen Stellen hätten bereits zu einem Teilerfolg geführt. Die Angelegenheit werde laufend weiterverfolgt. 25.2 Wie der RH feststellte, waren die Gesellschaftsberichte der Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires in vielen Fällen mangelhaft oder fehlten überhaupt. Der RH empfahl, auf die ordnungsgemäße Abrechnung des Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpfl ege zu achten und ungerechtfertigt bezogene Zuschläge zurückzufordern. 25.3 Laut Mitteilung des BMaA seien anlässlich der Botschafterkonferenz 2005 die anwesenden Amtsleiter mehrmals auf die dringende Notwendigkeit der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Vorgesetzten in allen Bereichen hingewiesen worden. Fehlende Abrechnungen seien nachgereicht, unrichtige Abrechnungen richtig gestellt worden. 26.1 Für die von Bediensteten im jeweiligen Land angemieteten Wohnungen erstattet das BMaA den Bediensteten auf Antrag einen Wohnkostenzuschuss bis zu 100 % der Mietkosten unter Berücksichtigung des Wohnbedarfs sowie der Wohnungsausstattung. 26.2 Die Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires wichen teilweise von den Naturmaßen der jeweiligen Wohnung ab. Der RH empfahl, auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge zu achten und bei unrichtigen Angaben ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Personalwesen Das BMaA teilte mit, dass es die Anträge bzw. die Wohnungen neu überprüft habe. Soweit erforderlich sei eine Neufestsetzung des Wohnkostenzuschusses vorgenommen worden. In einem Fall werde ein errechneter Übergenuss von rd. 11.600 EUR ratenweise eingehoben. 27.1 Die Bemessung des Wohnkostenzuschusses basierte auf einem Punkteschema, das sich am Familienstand des Bediensteten, dessen Repräsentationsaufgaben, den Parkmöglichkeiten sowie der Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung orientierte. 27.2 Nach Ansicht des RH war die Gewichtung der Punkte bei der Bewertung der jeweiligen Wohnobjekte zum Teil nicht nachvollziehbar. Er empfahl, das Punkteschema ausgewogener zu gestalten. 27.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei im Zuge der Neugestaltung des Punkteschemas durch die Auslandsverwendungsverordnung den Anregungen des RH Rechnung getragen worden. 27.4 Der RH wies in seiner Gegenäußerung darauf hin, dass die im Zuge seiner Überprüfung aufgezeigten ungleichen Gewichtungen der Punkte auch durch die Neuregelung im Rahmen der Auslandsverwendungsverordnung nicht beseitigt wurden. … 34.1 Ein am Kulturforum Budapest seit dem Jahr 2000 tätiger Kulturreferent war weder ein entsandter Bediensteter des BMaA noch hatte er einen Vertrag mit dem Kulturforum als sur–place–Kraft. Er war vielmehr bei der Österreich Institut G.m.b.H., einer ausgegliederten Gesellschaft zur Durchführung von Sprachkursen, in Wien angestellt und bezog von dieser auch sein Gehalt. Zusätzlich erhielt er vom BMaA über die Amtskassa des Kulturforums monatlich einen Auslandskostenersatz sowie einen Wohnkostenzuschuss. Der Kulturreferent hatte keine Aufnahmsprüfung für den diplomatischen Dienst (Préalable) im Bereich des BMaA abgelegt. 34.2 Der RH bemängelte das Arbeitsleihverhältnis, weil hiedurch die im Statut vorgesehenen Aufnahmevoraussetzungen umgangen wurden. Für die Auszahlung des Auslandskostenersatzes und des Wohnkostenzuschusses durch das BMaA bestand keine Rechtsgrundlage. Der RH empfahl, hinkünftig vom Abschluss derartiger Verträge Abstand zu nehmen. 34.3 Laut Stellungnahme des BMaA habe sich auf die ausgeschriebene Funktion kein geeigneter Kandidat gemeldet; es musste daher eine andere Lösung gefunden werden. Auch sehe es keine Umgehung des Statuts des auswärtigen Amtes, weil die Tätigkeit des Kulturreferenten nur zeitlich beschränkt erfolgen sollte. Im Hinblick auf die österreichische EU–Ratspräsidentschaft 2006 habe es den Vertrag mit dem Kulturreferenten bis Ende 2006 verlängert. Die Frage der Auszahlung des Auslandskostenersatzes werde geklärt werden. Personalwesen 34.4 Der RH hielt seine Empfehlung aufrecht, von derartigen Arbeitsleihverhältnissen grundsätzlich Abstand zu nehmen, weil sie seiner Ansicht nach eine Umgehung gesetzlicher Bestimmungen darstellen. … 37.1 Die Instandhaltung und Pfl ege der Residenz in Budapest wurden von zwei voll– und einem zu 50 % beschäftigten Hausangestellten durchgeführt. Zusätzlich wurde durch die Botschaft im Jahr 1996 ein Unternehmen mit Reinigungsarbeiten in der Residenz und der Gartenpflege beauftragt, wofür Kosten von rd. 50.000 EUR im Jahr anfielen. Darüber hinaus erhielt das Unternehmen ein eigenes Haus (rd. 90 m2) auf dem Residenzgrundstück zugewiesen, wobei der Mietzins (rd. 700 EUR jährlich) durch regelmäßig erbrachte Mehrleistungen (Überstunden) abgegolten wurde. Verwaltung Dienstleistungsverträge Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires 36 BMaA 37.2 Der RH beanstandete, dass die Kriterien zur Auswahl des Unternehmens mangels Unterlagen nicht nachvollziehbar waren. Auch die Angemessenheit der Kosten konnte nicht nachvollzogen werden. 37.3 Laut Mitteilung der Botschaft sei kein Vergleichsangebot vorgelegt worden, weil kein entsprechendes Unternehmen gefunden werden konnte. Insgesamt sei sie jedoch davon überzeugt, dass das beauftragte Unternehmen besonders kostengünstig sei. … 40.1 Die Österreichischen Botschaften in Belgrad und Budapest verfügten zeitweise über hohe Bargeldbestände. Diese wurden damit begründet, dass der Zahlungsverkehr mit Unternehmen überwiegend bar abgewickelt werde. Kontoüberweisungen würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingen. Über Initiative des RH wurden Kontakte mit mehreren Banken hinsichtlich Konditionen und einer einfacheren bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs aufgenommen. 40.2 Der RH empfahl, die hohen Geldbestände auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren und eventuelle Überschüsse umgehend auf das Bankkonto der Botschaft einzuzahlen. Weiters empfahl er, weitgehend auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, sie habe die Anregung des RH aufgegriffen und die Bargeldbestände bereits reduziert. Die mit österreichischen Banken geführten Gespräche über einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu günstigen Konditionen seien noch nicht abgeschlossen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, dass Schätzungen teuer und hierfür entsprechende Mittelzuweisungen durch das BMaA erforderlich seien. Das BMaA habe dem noch nicht zugestimmt. … 46.1 Die Überprüfung bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires betraf weiters die politische, wirtschaftliche und kulturelle Berichterstattung, die Postenberichte und administrativen Abschlussberichte, den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, die Krisenvorsorge, die Notrufbereitschaft im Ausland, die Vertrauensanwälte, die Rückstandsausweise der Kanzleien sowie die Fahrtenbücher der Dienstkraftfahrzeuge. 46.2 Das BMaA und die überprüften Botschaften teilten mit, dass sich die Empfehlungen des RH in Umsetzung befänden. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an das BMaA hervor: zum Konsularwesen: (1) Bei Abgehen von der persönlichen Antragstellung von Visawerbern sollten die Visaanträge nur über leitende Bedienstete der Botschaft bei der Konsularabteilung eingebracht werden. (2) Die regelmäßige Rotation von Bediensteten sollte — auch unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsvorbeugung — eingehalten werden. … (4) Die Konsularabteilung an der Österreichischen Botschaft in Budapest sollte als selbständige Organisationseinheit aufgelöst und der Aufgabenbereich in die Botschaft integriert werden. (5) Die unterbliebenen Inspektionen von Honorarkonsulaten sollten umgehend nachgeholt werden. (6) Die Dokumentation im Facility Management des BMaA wäre zu verbessern. (7) Nicht optimal genutzte Liegenschaften sollten in vertretbarer Zeit veräußert werden. (8) Hohe Mietzinsvorauszahlungen für angemietete Objekte sollten besichert werden. zum Personalwesen: (9) Es wäre auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge auf den Wohnkostenzuschuss zu achten. Bei unrichtigen Angaben wären ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Das Punkteschema für den Wohnkostenzuschuss sollte ausgewogener gestaltet werden. (10) Auf die ordnungsgemäße Abrechnung des „Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege“ wäre zu achten, ungerechtfertigt bezogene Zuschläge wären zurückzufordern. (11) Mit sur–place–Bediensteten und Hausangestellten sollten schriftliche Verträge abgeschlossen werden.
II. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Österreichische Botschaft in Budapest; Follow–up–Überprüfung
Bericht des Rechnungshofes vom 08.03.2010
Das BMeiA setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 betreffend das Facility–Management im Bereich der Österreichischen Botschaft in Budapest nur zu einem geringen Teil um. Ausständig war vor allem die Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms. Prüfungsziel Ziel der Follow–up–Überprüfung im Bereich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest war, die Umsetzung der Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte. Das damalige BMaA (nunmehr BMeiA) hatte die Verwirklichung dieser Empfehlungen zugesagt. (TZ 1) Raum– und Funktionsprogramm für das Botschaftsgebäude Das BMeiA setzte die Empfehlung des RH, unter Einbeziehung der ungenutzten Wohnungen ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Botschaftsgebäude zu erstellen, nicht um. (TZ 2) Amtswohnung des Erstzugeteilten Die Empfehlung des RH, die Amtswohnung des Erstzugeteilten zu veräußern, setzte das BMeiA nicht um, weil rechtliche Probleme hinsichtlich der Grundstücksgrenzen noch nicht geklärt werden konnten. (TZ 5) Nutzung eines unbebauten Grundstücks Die neuerliche Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später als Park umgewidmeten Liegenschaft konnte noch nicht erreicht werden. (TZ 6) Amtswohnungen im Botschaftsgebäude Das BMeiA trug der Empfehlung des RH zur Nutzung der drei Amtswohnungen im Botschaftsgebäude teilweise Rechnung. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 konnten im Jahresdurchschnitt Einsparungen in der Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Für das Jahr 2009 war eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. (TZ 2) Dokumentation im Facility–Management Das BMeiA setzte durch die Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank erste Schritte zur Verwirklichung der Empfehlung des RH, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern. Das BMeiA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Dieses enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. Die Anregung, Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen, wurde noch nicht umgesetzt. (TZ 3) Nutzung der Residenz des Botschafters Die Residenz des Botschafters wurde verstärkt für Veranstaltungen — auch in Kooperation mit anderen österreichischen Institutionen — genutzt. (TZ 4) Kenndaten zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest: Residenz Kulturforum (Miete) im 2008: 50.857 Eur Der RH überprüfte im April und Mai 2009 die Umsetzung jener Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des BMaA (nunmehr BMeiA) hinsichtlich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest abgegeben hatte und deren Verwirklichung das BMaA zugesagt hatte. Der in der Reihe Bund 2006/7 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Zu dem im Juli 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahm das BMeiA im Oktober 2009 Stellung. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, für das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu entwickeln, weil aufgrund der rückläufigen Anzahl der konsularischen Amtshandlungen das Generalkonsulat aufgelöst werden sollte und das BMLV zur Zeit der damaligen Gebarungsüberprüfung eine Umstrukturierung des Attaché–Dienstes plante.3) Zur Zeit der Follow–up–Überprüfung waren der Verteidigungsattaché sowie der Sozialattaché aus dem Amtsgebäude ausgezogen. Das Generalkonsulat war aufgelöst. Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde. Außerdem hatte der Generalkonsul die große Amtswohnung bis Jänner 2008 bewohnt. Seit April 2009 war eine Bedienstete des BMeiA, die ein Praktikum an der Botschaft absolvierte (Stagiaire), für einen Zeitraum von sechs Monaten in dieser Amtswohnung untergebracht. Seit Juni 2005 war auch die größere der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen für entsandte Bedienstete bereitgestellt. Die kleinere Wohnung wurde seit dem Jahr 2006 als Startwohnung für neu entsandte Bedienstete genutzt und war bis zum Jahr 2008 rd. 120 Tage bewohnt. Durch die Nutzung der beiden Dachgeschoßwohnungen konnten von 2006 bis 2008 im Jahresdurchschnitt Einsparungen in Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Im Jahr 2009 war aufgrund der Nutzung der Dachgeschoßwohnungen und der großen Wohnung durch eine Stagiaire eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. Das BMeiA hatte zwischenzeitig Überlegungen zum Verkauf des bestehenden Botschaftsgebäudes und zu einer neuen Unterbringung angestellt. Aufgrund der „verschlechterten Budgetsituation“ wurde der Verkauf nicht weiter verfolgt. 2.2 Das BMeiA kam der Empfehlung des RH zur Nutzung der Amtswohnungen zum Teil nach. Der RH hielt seine Empfehlung zur Erstellung eines neuen Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude unter Einbeziehung der Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude weiterhin aufrecht. 2.3 Laut Stellungnahme des BMeiA befinde sich ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest in Ausarbeitung. Auch sei der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung der Leiterin des Kulturforums gekündigt worden. 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe und Qualität für zu erwerbende Objekte festzulegen. Selbst ein im Eigentum der Stadt Budapest stehendes Grundstück wurde als Eigentum der Republik Österreich bezeichnet, was zu Unklarheiten bei den Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters führte. Das BMaA hatte die Umsetzung dieser Empfehlungen zugesagt. Darüber hinaus würde es Vorgaben für die Ausstattung von Botschaften festschreiben. Über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz seien Verhandlungen im Gange gewesen. Der RH stellte nunmehr fest, dass zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management eine web–basierte Liegenschaftsdatenbank ausgeschrieben wurde. Weiters hatte das BMaA ein Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude verfasst. Dieses wurde im Jahr 2006 genehmigt, es enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. In dem Entwurf einer Richtlinie für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen fehlten unter anderem noch Festlegungen zu vergaberechtlichen Fragen. Die Botschaft war aber noch zu keinem Ergebnis bei den Verhandlungen mit der lokalen Selbstverwaltung des Bezirks bezüglich der Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters gekommen. 3.2 Mit der Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank wurden erste Schritte zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management gesetzt. Das BMaA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Der RH empfahl jedoch, das Projekthandbuch um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen und Richtlinien für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen. Er hielt auch seine Anregung aufrecht, die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters zu bereinigen. 3.3 Laut Stellungnahme des BMeiA werde das Projekthandbuch bis Ende 2009 um die Kategorien „mittlere und kleinere Residenzen“ ergänzt. Die Ausstattungsrichtlinien würden dahingehend ausgearbeitet, dass im Bereich der Accessoires die österreichische Note betont werde. Weiters sei die Botschaft laufend bemüht, die Angelegenheit betreffend die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters voranzutreiben. 4.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass die Residenz des Botschafters nur wenig genutzt worden war. Die Botschaft hatte in der damaligen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2005 eine Großveranstaltung anlässlich des Staatsvertragsjubiläums stattgefunden habe und die Residenz durch gemeinsame Veranstaltungen mit dem Handelsdelegierten entsprechend genutzt worden sei. Der RH stellte nunmehr fest, dass im Vergleich zum Jahr 2004 die Anzahl aller Einladungen um mehr als 80 % angestiegen war. Jährlich wurden durchschnittlich 18 Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern organisiert. Einige Einladungen fanden unter Beteiligung von Partnern (z.B. Handelsdelegierter, Kulturforum, Firma) statt. 4.2 Das BMeiA nutzte somit die Residenz des Botschafters öfter für Veranstaltungen. 5.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Amtswohnung (Haus mit Garten) des Erstzugeteilten angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs nach Klärung rechtlicher Probleme zu veräußern. Gemäß Grundbuch war das bebaute Grundstück als Garten gewidmet, das Gebäude war darin überhaupt nicht verzeichnet. Ein Teil des Hauses bzw. des Gartens (275 m2) befand sich zudem auf öffentlichem Grund. Der RH stellte nunmehr fest, dass seine Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde. Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Budapest arbeiteten zwar an der Lösung der rechtlichen Probleme, sie konnten jedoch in den Verhandlungen mit der Selbstverwaltung des Bezirks bisher keine nennenswerten Fortschritte erzielen. 5.2 Der RH hielt daher weiterhin seine Empfehlung aufrecht, die Amtswohnung des Erstzugeteilten nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. 5.3 Laut Stellungnahme des BMeiA schließe es sich der Empfehlung des RH an, die Amtswohnung zu veräußern. Es seien bereits Schätzgutachten in Auftrag gegeben worden. 6.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht bemängelt, dass eine Liegenschaft, welche die Republik Österreich zur Errichtung eines Kulturinstituts gekauft hatte, über Jahrzehnte nicht genutzt worden war. Die Stadt Budapest hatte die Liegenschaft als öffentlichen Park umgewidmet. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Das BMaA hatte Verhandlungen zur neuerlichen Umwidmung der Fläche in Bauland zugesagt, um so eine Veräußerung zu ermöglichen. Der RH stellte nunmehr fest, dass trotz laufender Bemühungen noch keine Umwidmung erreicht werden konnte. 6.2 Der RH empfahl, die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. 6.3 Das BMeiA teilte in seiner Stellungnahme mit, dass auf Basis eines Rechtsgutachtens eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts angestrebt werde. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen: 7 Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt. Der RH hob die folgenden Empfehlungen hervor: (1) Für das bestehende Botschaftsgebäude wäre ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu erstellen. Die große Amtswohnung im Botschaftsgebäude wäre als Residenz der Leiterin des Kulturforums zu nutzen. (TZ 2) (2) Das Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschaft– und Residenzgebäude wäre um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen. Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären zu erstellen. (TZ 3) (3) Die Situation betreffend die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters wäre zu bereinigen. (TZ 3) (4) Die Amtswohnung des Erstzugeteilten wäre nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. (TZ 5) (5) Die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft wären fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. (TZ 6)
III. Im Bericht des Rechnungshofes Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der EU; Follow–up–Überprüfung:
Bericht des Rechnungshofes vom 20.05.2014
Auf Seite 15: die für 2016 gültigen Wirkungsziele des Ministeriums wurden nicht berücksichtigt
Auf Seite 20: Für das Jahr 2017 plante das Ministerium weitere Verwaltungszusammenlegungen wie insbesondere die Eingliederung der selbstständigen Kulturforen in Budapest … in die jeweilige Botschaft … .
Ab Seite 35: Verwertung ungenutzter Liegenschaftsobjekte
14.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, verstärkt nach Lösungen für rechtliche Probleme, die der Verwertung ungenutzter Liegenschafsobjekte in Budapest (ehemalige Amtswohnung, Grünfläche) … entgegenstanden, zu suchen. Die rechtlichen Probleme bestanden in Budapest darin, dass eine Liegenschaft mit einer leer stehenden Amtswohnung als Garten im Grundbuch gewidmet war und dass sich das Gebäude zum Teil auf einem Grundstück befand, das der Stadt Budapest gehörte. …
(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Grünfläche in Budapest veräußert worden sei.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Grünfläche in Budapest im Juni 2013 veräußert hatte. Betreffend die ehemalige Amtswohnung in Budapest führte das Ministerium zur Zeit der Follow–up–Überprüfung Gespräche mit der Stadt Budapest mit dem Ziel, die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme zu lösen.
14.2 Der RH wertete seine Empfehlung trotz noch ausständiger Veräußerungen der ehemaligen Amtswohnung in Budapest … als umgesetzt, weil das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres nachvollziehbar verstärkt nach Lösungen für die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme suchte, deren erfolgreicher Abschluss jedoch nicht ausschließlich vom Ressort abhing. Zudem gelang es dem Ministerium, die ungenutzte Grünfläche in Budapest zu verkaufen.
15.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, ungenutzte Liegenschafen in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu verwerten; dabei wären auch ressortübergreifend alternative Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen.
(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Empfehlung des RH unter Einschätzung der jeweiligen Marktentwicklung umgesetzt werde.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Prüfungszeitraum neben den ungenutzten Liegenschafsobjekten in Budapest und Bukarest (siehe TZ 14) noch über drei weitere Liegenschafsobjekte innerhalb der EU verfügte, die seit längerem ungenutzt waren: 35 exklusive des teilweise leer stehenden Liegenschafsobjekts des ehemaligen Generalkonsulats in Krakau (siehe TZ 17); von diesen drei Liegenschafsobjekten war eines (in Madrid) bereits zur Zeit des Vorberichts ungenutzt, die anderen beiden (in Rom bzw. Zagreb) kamen später dazu.
Empfangsbestätigung des BMEIA:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>
An: Dr. … <…@…>
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 20:00:34 MEZ
Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA
Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:
Betreff | an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ |
Mitteilung | —– Weitergeleitete Nachricht —– Von: … <…@…> An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at> CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at> Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ Titel des Blogbeitrags: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte |
…
Ihr Team BMEIA
Mein Ersuchen mit Internet-Quellenangaben:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
CC: office@rechnungshof.gv.at <office@rechnungshof.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2020, 18:41:21 MEZ
Betreff: nächster Blogbeitrag: an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Titel des Blogbeitrags:
an die innere Revision des BMEIA – Ersuchen an Herrn Generalinspektor MANZ
Anomalien der Österreichischen Botschaft in Budapest im Lichte der Rechnungshofsberichte
an Herrn Botschafter Dr.iur. Hans Peter MANZ
Generalinspektor, Leiter des Generalinspektorates – Innere Revision
hans-peter.manz@bmeia.gv.at, generalinspektorat@bmeia.gv.at
In Kopie:
an den Rechnungshof (als vorherige Auskunft und als Vorbereitungsschrift einer ausführlicheren Beschwerde – unbefugte Nutzung der öffentlich dienstlichen Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes für massenhafte pornografe Zwecke betreffend einen österreichischen Diplomaten durch die Mitarbeiterin der Webseite-Abteilung des BKA und ebenfalls unbefugte Nutzung des Diplomatenpasses und der öffentlich dienstlichen Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest als falscher ständiger Wohnsitz und als falscher Tatort ohne internationale Zuständigkeit, die rechtsverweigernd durch die zuständigen Stellen geduldet wird – Der betroffene Diplomat ist Referatsleiter im Bereich der EU Finanzen. https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/referat-vii1b/)
Bürgerservice des Bundeskanzleramtes
sonstige zuständigen Stellen des BMEIA
als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung auch am Blog veröffentlicht: kinderrechteinungarn.family.blog
Sehr geehrter Herr Generalinspektor!
Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass mein Gegner (österreichischer Diplomat albanischer Abstammung) gesetzlich – auch aus eigenem Antrieb – verpflichtet ist, mit seiner Gewalt in der Familie unverzüglich aufzuhören. Mein Gegner hat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit durch das Missbrauchen des Ansehens Österreichs und des österreichischen Auswärtigen Dienstes für sich grob gesetzwidrig und völlig unbefugt verfahrens- und materiell rechtliche Vorteile erreicht. Mein Gegner will diese gesetzwidrig erreichten Vorteile an mir exekutieren lassen, er hat schon den Exekutor auf mich aufgehetzt, der – rechtswidrig – meine Mädchenvermögenswohnung, unser Zuhause mit meinen österreichischen Diplomatenkindern will. (Im ungarischen Exekutionswesen herrschen öffentlich bekannt die gröbsten Missstände, der gegen mich gesetzwidrig aufgehetzter ungarischer Exekutor ist auch öffentlich bekannt betroffen. (https://olkt.hu/rendkivuli-hir-kest-rantott-egy-69-eves-asszonyra-a-birosagi-vegrehajto/, https://index.hu/belfold/2013/01/04/egymast_martjak_be_a_birosagi_vegrehajtok/). Verarmte Familien sind öffentlich bekannt besondere Zielscheibe der Anomalien des ungarischen Jugendamtes für ungarische staatliche Obhut mit öffentlich bekannt schrecklichen Zuständen (sexuelle Gewalt vom Direktoren, Gewalt, Drogen, Rauchen, Mangel an grundlegendste Hygiene – z. B. https://gyoriitelotabla.birosag.hu/sajtokozlemeny/20190912/jogeros-itelet-szuletett-bicskei-gyermekotthon-volt-igazgatoja) bzw. öffentlich bekannt ist, dass Nicht-Zigeuner Kinder bei der Adoption sehr begehrt sind (Z. B. http://www.atv.hu/belfold/20190702-a-szulok-reszerol-kilometeres-sorok-allnak-az-orokbefogadasnal). Meine österreichischen Diplomatenkinder sind nicht Zigeuner (sie haben weiße Haut, blaue Augen und blonde Haare) und sind von mir mit großer Liebe und Fürsorge erzogen und es ist vom Anfang an einstimmig und vielfach dokumentiert, dass sie erfolgreich sind. Mit rechtswidrigen Mitteln erreichten gesetzwidriger wirtschaftlicher Gewalt beabsichtigt mein Gegner uns zu ruinieren.
Aber das Verhalten meines Gegners und auch die in diesem Fall erfahrene Rechtsverweigerung verstoßen grob auch gegen die Vorschriften des österreichischen Auswärtigen Dienstes, somit gegen die Grundsätze des Rechnungshofes „Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ (Rechnungshofgesetz 1948 – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217).
Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass auch das Generalinspektorat – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, die gesetzkonforme Prüfung des Falles anzufangen, der vor dem Generalinspektorat seit 2012 bekannt ist.
Beilage 1 beweist, dass das seitdem unbeantwortete Schreiben vom 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide (Auszug des Schreibens im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) das Generalinspektorat, das damals schon Sie geleitet haben, auch erhalten hat.
Beilage 1:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: … <…@…>
An: „budapest-ob@bmeia.gv.at“ <budapest-ob@bmeia.gv.at>; „ralph.scheide@bmeia.gv.at“ <ralph.scheide@bmeia.gv.at>
CC: „… „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ generalinspektorat@bmeia.gv.at …
Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016, 06:03:04 MESZ
Betreff: medienöffentlich – Ermittlungen der ungarischen Polizei betreffend die Österreichische Botschaft Budapest
BESCHWERDE an Herrn Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE
ANTRAG AUF EIN SOFORTIGES TREFFEN
Österreichische Botschaft, Budapest
budapest-ob@bmeia.gv.at, ralph.scheide@bmeia.gv.at
Betreff:
Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn …
Ich lege ferner als Beilage 2 die Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Dr. Christian Lassmann, dem damaligen Leiter des Generalinspektorats vom 2. 11. 2012, dass das Anliegen den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Beilage 2.:
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…“ <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest
Sehr geehrte Frau Dr. … !
In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Lassmann
Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at
Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.
Dem Bürgerservice ist es – trotz gesetzlicher Pflicht – auch nicht dringend (siehe Urgieren im Blogbeitrag am 11. 3. 2020 an Herrn Abteilungsleiter Rendi), mich über die Zuständigkeiten zu informieren, z. B. darüber, ob das Generalinspektorat des BMEIA über den Blog mit den jüngsten Entwicklungen befasst wurde.
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Es entstehen wesentliche Schaden für uns dadurch, dass das BMEIA diesen Fall – trotz gesetzlicher Pflicht – nicht prüft und das wirft gleichzeitig Fragen auf, wie effizient die innere Revision funktioniert. Wie können Diplomaten sich solche Dienstpflichtverletzungen erlauben, die – trotz gesetzlicher Pflicht – letztendlich ungeprüft bleiben? Selbst Frau Botschafterin TICHY-FISSLBERGER betonte bei Ihrer Rede als UN Human Rights Council President: „My country Austria learnt the importance of human rights the hard way – in the course of two world wars and a civil war in between. This experience taught us that a society which upholds human rights is actually more resilient, more sustainable and more secure.” (https://www.ohchr.org/_layouts/15/WopiFrame.aspx?sourcedoc=/Documents/HRBodies/HRCouncil/StatPresident/SpeechAmbTichy-Fisslberger_HRC_6Dec2019_EN_FR_SP.docx&action=default&DefaultItemOpen=1)
Aufgrund der Geschäftseinteilung des BMEIA ist das Generalinspektorat – Innere Revision dieAnlaufstelle für ressortinterne Hinweise auf Missstände und Missbräuche, Compliance, ressortinterne Ombudsstelle; Wahrnehmung der in der Revisionsordnung für das BMEIA vorgesehenen Aufgaben; Verkehr mit dem Rechnungshof. (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/geschaeftseinteilung/organisation/show/generalinspektorat/) Als Juristen wissen wir beide, dass eine gesetzkonform abgewickelte Prüfung des Falles, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, würde eine rasche, rechtskonforme Lösung bringen. Darum bitte ich Sie im Einklang mit den Gesetzen und ich bedanke mich dafür. Mein Gegner muss mit seiner Gewalt in der Familie – im Einklang mit den Gesetzen – unverzüglich und vollständig aufhören. Das ist das Ziel.
Bei der Zusammenstellung dieses Ersuchens habe ich die öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest (2007, 2010, 2014) durchgelesen. Die vom Rechnungshof festgestellten Mängel (siehe Anhang II) sind zahlreich und schwerwiegend. In meinem Fall soll ich ähnliche Missstände der Rechtsverweigerung erleiden. Es muss die Frage gestellt werden, wenn sie gegenüber dem Rechnungshof so vorzugehen wagen, dann was ist in unserem Fall realistisch zu erwarten. Es kommt mir immer unrealistischer vor, von der Österreichischen Botschaft in Budapest – trotz gesetzlicher Pflicht – gesetzkonforme Vorgehensweise in unserem Fall zu erwarten. Bei solchen vom Rechnungshof dokumentierten sehr bedenklichen Zuständen und Arbeitsmoral ist es vielleicht eine Naivität darauf zu hoffen, dass die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – zur Wiederherstellung der gesetzkonformen Lage ohne Medienaufmerksamkeit beitragen wird. Z. B. „Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen.“ Beim Lesen des Rechnungshofberichts stellte sich die Frage, wie eine rechtlich korrekt zusammengestellte Auskunft bei einer Organisation mit solchen massenhaften Willkürsentscheidungen zu erwarten sind. Es herrscht da eine unheimliche Arroganz und Selbstsicherheit der langjährigen Mitarbeiterschaft (vom Rechnungshof auch bemängelt). Aus ähnlichen Mängeln wäre es naheliegend, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest Willkür herrscht und deswegen wird auch mein Anliegen nicht gesetzkonform bearbeitet. Ferner war mein Gegner da 3 Jahre stellvertretender Missionschef, der – trotz gesetzlicher Pflicht – zugeschaut hat, dass z. B. die Rechnungshofempfehlungen betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des damaligen Botschafters) nicht zur Geltung kamen und es ist gut möglich, dass es deswegen Schweigen an der Zentrale herrscht. Der Rechnungshof stellte schon im 2007 fest: „Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden.“ Im Rechnungshofbericht vom 2010 hieß es weiterhin: „Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde.“ Als Diplomatengattin war ich bis 2012 aktiv und im 2012 war keinerlei Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung veranlasst. Das sind nur für den Zeitraum für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012, 6 X 39.600 Euros = 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse. (Die Gesamtsumme ist möglicherweise noch höher, da als Kenndate zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest für die Residenz Kulturforum (Miete) im 2008 (mehr als 39.600 EUR) 50.857 Eur angegeben wurde. 6 X 50.857 Eur = 305.142 Eur) Wie soll ich darauf ernsthaft hoffen, dass es jemanden da – im Einklang mit den Gesetzen – bewegen wird, dass sie die öffentlich dienstliche Infrastruktur der Österreichischen Botschaft in Budapest meinem Gegner als falschen ständigen Wohnsitz und als falschen Tatort (ohne internationale Zuständigkeit!) nicht zur Verfügung stellen? Mein Gegner hat schon Loyalität gezeigt, mindestens 237.600 Euros den österreichischen Steuerzahlern entgangene Ersparnisse sind beim BMEIA auch Wurscht, warum sollte unser Zuhause (meine Mädchenvermögenswohnung) für das BMEIA ihrer Ansicht nach nicht Wurscht sein? Ich protestiere! Mein Gegner ist Teil des Systems und werden ihm Missstände toleriert, zu seiner Gewalt in der Familie die Österreichischen Botschaft in Budapest zu missbrauchen. Deswegen schärt sich keine zuständige Stelle, dass Dienstpass im Ausland bzw. die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort bzw. als falscher ständiger Wohnsitz zur Gewalt in der Familie missbraucht wird. Der Rechnungshof legt z. B. fest, dass sogar dem Rechnungshof lange Zeit Auskunft vorenthalten wurde und „erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt“. Verschweigen von Informationen kommt auch gegenüber dem Rechnungshof mehrfach vor. Wie erwarte ich gesetzkonforme Fallbearbeitung und gesetzkonforme Auskunft unter solchen Umständen? Unser Fall ist noch nicht in den Medien, obwohl das sogar bei dem Rechnungshof nötig war, um Auskunft zu bekommen. Wer wird schon sich an der Österreichischen Botschaft in Budapest – im Einklang mit den Gesetzen – darum kümmern, dass eine ungarische Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder eine gesetzkonforme oder überhaupt eine Empfangsbestätigung am Konsulat bekommt? (Details im Blogbeitrag vom 12. 02. 2020) Bereitschaft zu der gesetzkonformen Vorgehensweise in der Bearbeitung meines Falles gibt es gar keine an der Österreichischen Botschaft in Budapest. Gesetzwidrige, möglicherweise auch rassistisch bedingte Rechtsverweigerung und Ermüdungstechniken gibt es in unserem Fall. Ich meldete z. B. der Österreichischen Botschaft in Budapest noch im Sommer 2019, dass meine auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzende Kinder weder österreichische noch ungarische Familienleistungen der Geburt rückwirkend bekommen, obwohl die vom Kindesvater bei der Geburt in Österreich beantragt wurden mit Angabe der österreichischen Kontonummer des Kindesvaters. Nichts haben die Kinder aus den ihnen zustehenden österreichischen Familienleistungen bekommen seitdem sie (im 2010 und 2012) geboren sind! (Details im Blogbeitrag vom 13. 02. 2020) Der Kindesvater leistet sich das rechtswidrig und es wird ihm ebenfalls rechtswidrig toleriert! Der Österreichischen Botschaft in Budapest ist auch das Wurscht, es gibt keinerlei Auskunft, keinerlei Rechtsquellen, es gibt nur Rechtverweigerung. Mein Anliegen wird ähnlich behandelt wie die Anliegen vom Rechnungshof. Die Ibiza Affäre zeigte umsonst, dass Österreicher keine ungarischen Zustände wollen, deswegen gab es in Österreich – lobenswerterweise – Neuwahlen! (Siehe dazu auch die ORF Sendung: Medien in Ungarn | Gute Nacht Österreich mit Peter Klien – https://www.youtube.com/watch?v=Alzfi8tt5QY)
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich bitte höflichst – im Einklang mit den Gesetzen, wenn möglich schnell – um Ihre Auskunft, ob mein Anliegen bearbeitet wird. Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise wäre eine enorme Hilfe, vielen Dank. Ich bin gerne bereit, bei Ihrer Arbeit mit allen gesetzkonformen Mitteln behilflich zu sein, es gibt etwa 1 Kubikmeter Unterlage dieses Falles. Ich will mit allen notwendigen gesetzkonformen Mitteln erreichen, dass ich offiziell benachrichtigt werde, dass alle von meinem Gegner eingeleiteten gesetzwidrigen Verfahren gegen uns – im Einklang mit den Gesetzen – eingestellt sind, besondere Dringlichkeit hat die Exekution und das Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort.
Aber Katharina Stemberger mag vielleicht recht haben: „Und dass Worte wie Solidarität und Mitmenschlichkeit lächerlich gemacht werden, und zwar von der obersten Stelle, find’ ich sehr bedenklich …“ – https://www.youtube.com/watch?v=PvyOzuFce9I ab 13:55)
Falls uns die gesetzkonforme Fallbearbeitung weiterhin rechtswidrig verweigert wird muss ich daher als alleinerziehende Mutter zwei österreichischer Diplomatenkinder – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – einerseits den Rechnungshof direkt informieren, dass – grob gesetzwidrig – öffentlich dienstliche Infrastruktur zur Gewalt in der Familie missbraucht wird und das geduldet wird und ferner muss ich darauf fokussieren, die Zivilgesellschaft anzusprechen. Ich habe die kommunikationsstrategischen Aspekte des Falles Arigona Zogaj studiert. Arigona hat es geschafft, dass sie ihren Fall medienwirksam kommunizieren konnte und das hat ihr geholfen, die vielen wohlwollenden Österreicher erreichen zu können. Ich glaube auch fest daran, dass es in Österreich viele wohlwollende Menschen gibt, Dank gilt ihnen.
Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Trotz gesetzlicher Pflicht mag es in der Praxis Ihnen und Ihren Kollegen in hohen, aus öffentlichen Geldern finanzierten Funktionen Wurscht sein, dass ein öffentlich bekannt sehr gefährlicher ungarischer Exekutor meine Mädchenvermögenswohnung will, weil mein Gegner – in Gerichtsverfahren mit vielerlei gesetzwidrig erreichten Verfahrensvorteilen für meinen Gegner – vor ungarischen Gerichten durchsetzen konnte, dass öffentlich dienstliche österreichische Infrastruktur betreffender Porno ihm zusteht und zu seiner Privatsphäre gehört und ihm Schadensersatz zusteht. Aber vielleicht wird – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – gerade das interessant für die Medien sein.
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Nochmals: Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber – im Einklang mit den Gesetzen – verpflichtet ist, sich dafür einzusetzen, dass die Gewalt meines Gegners gegen uns unverzüglich aufhört. Sonst bleibt es nur übrig, Sie über die sonstigen gesetzkonformen Rechtsdurchsetzungsinitiativen zu informieren, damit es öffentlich dokumentiert ist, dass Sie und Ihre Kollegen darüber wissen und eines Tages vielleicht – im Einklang mit den Gesetzen – die gesetzwidrige Rechtverweigerung aufhören wird.
Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter
Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in Peking
Als Anhang I. lege ich meine Anmerkungen bei, die sehr ähnliche Themen ansprechen, die der Rechnungshof auch bemängelt. Aber seit 2012 gab es keinerlei Auskunft über die Bearbeitung meiner Anmerkungen.
—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: „generalinspektorat@bmeia.gv.at“ <generalinspektorat@bmeia.gv.at>
An: „…@…“ <…@…>
Gesendet: Freitag, 2. November 2012, 08:19:51 MEZ
Betreff: AW: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budape
Sehr geehrte Frau Dr. … !
In Beantwortung Ihres gestrigen E-mails teile ich Ihnen mit, dass dieses den zuständigen Fachabteilungen zur Kenntnis gebracht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Lassmann
Botschafter
Leiter des Generalinspektorats
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Tel. +43 / 5 / 01150 – 3515
e-mail: christian.lassmann@bmeia.gv.at
Von: … [mailto: ….@…]
Gesendet: Donnerstag, 01. November 2012 19:00
An: # GI-Generalinspektorat BMeiA Postfach; LASSMANN Christian <BMeiA/GI>
Cc: # Kabinett BM BMeiA Postfach; office@rechnungshof.gv.at
Betreff: problematische Dienstwohnung / Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest – an den Generalinspektor
An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof Sehr geehrter Herr Generalinspektor! … wohnt in der Dienstwohnung (über 200 m2) am Dienstort, zu der er den Kindern (die er im 5 WÖCHIGEN und 2 jährigen Alter verlassen hat) und mir keinen Schlüssel gibt. Bei der Berechnung der ihm/uns zustehenden Wohnungsgrösse waren die mitgereisten Familienangehörigen auch mitberücksichtigt. Bitte zu prüfen und um Auskunft: – ob er berechtigt ist, die mitgereisten Familienangehörigen aus der mindestens 200m2 grossen Dienstwohnung auszusperren, – welche andere Unterkunft die Botschaft den Kindern und mir anbieten kann, da das Aussenministerium verpflichtet ist am Dienstort auch mitgereiste Diplomatenangehörige zu unterbringen und zu unterstützen. – ob er alleine (ohne die Familienangehörigen) berechtigt ist, so eine grosse Wohnung zu haben – ob generell die Dienstwohnung bzw. die Immobilien an der Österreichschen Botschaft in Budapest den Grundsätzen des Rechnunghofes (z. B. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit) betrieben werden. Hinsichtlich meiner früheren Fragen (in 5 E-mails am 22. 10. 2012) warte ich ebenfalls Auskunft über Ihre Untersuchungsergebnisse. 1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) 2. ZÖK von … (E-mail 2) 3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3) 4. Auskunftpflicht (E-mail 4) 5. Sonstiges (E-mail 5) Hochachtungsvoll: Dr. … Gattin von … stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest) — … <…@…> schrieb am Mo, 22.10.2012: Von: …<…@…> Betreff: problematische Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) – an den Generalinspektor An: generalinspektorat@bmeia.gv.at, christian.lassmann@bmeia.gv.at CC: kabbm@bmeia.gv.at, office@rechnungshof.gv.at Datum: Montag, 22. Oktober, 2012 00:18 Uhr An Herrn Botschafter Mag. Dr. Christian LASSMANN In Kopie – zuständigkeitshalber – an den Rechnungshof Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich ersuche Sie bezüglich der Österreichischen Botschaft in Budapest folgende Themen zu untersuchen. Aus Überschaubarkeitsgründen schicke ich 5 E-mails. Die Themen 1 – 3 schicke ich – zuständigkeitshalber – in Kopie an den Rechnungshof auch. Ich bitte um Auskunft, ob die öffentliche Interessen betreffende Informationen unmittelbar für den Rechnungshof, für die Staatsanwaltschaft bzw. eventuell für die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen. 1. Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest (E-mail 1) 2. ZÖK von … (E-mail 2) 3. Obszene öffentlich dienstliche Korrespondenz/Bilder eines österreichischen Diplomaten (E-mail 3) 4. Auskunftpflicht (E-mail 4) 5. Sonstiges (E-mail 5) 1. Thema Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest Bitte zu überprüfen, ob der Umgang mit den Immobilien an der Österreichischen Botschaft in Budapest den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entspricht. … hat viel darüber geredet, dass die Immobilienangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest ein problematischer Bereich ist. 1.1. AW III. Im Zeitraum 15. September 2009 bis 16. August 2012 wurde im Amtswohnung III. (…) 2 (zwei!) Veranstaltungen gegeben (Photos liegen bei). am 26. 7. 2011 – etwa 13 Teilnehmer am 16. 9. 2011 – etwa 18 Teilnehmer Bitte zu überprüfen, ob es sparsame, wirtschaftliche und zweckmässige Nutzung öffentlicher Gelder bzw. den Empfehlungen des Rechnunghofes entsprechend ist, eine Dienstwohnung ausschliesslich für 2 Veranstaltungen 3 Jahre langaufrechtzuerhalten, wobei für andere Bedienstete Wohnungen gemietet werden. (Die Miete einer solchen Wohnung wäre ca. 2000 Euro pro Monat.) … wohnte 3 Jahre im Eigentumshaus seiner Gattin in Budapest. Die AW III. ist am 2. Stock und somit – mangels Lift – sehr unbequem für die Gäste hochzuklettern. Die Einladungen im Hause waren zweimal (17. 12. 2010 und 18. 2. 2011) im Konferenzraum der Botschaft veranstaltet (am 1. Stock geeigneter für die Gäste), aber dann gab es die ausdrückliche Weisung, die AW III. am 2. Stock für Einladungen im Hause zu benutzen. Der jetzige Zweitzugeteilter wohnte als Praktikant einige Monate in der AW III. Für den Zweitzugeteilter wird jetzt gemietet aus öffentlichen Geldern. Die AW III stand 3 Jahre lang leer, damit die sehr seltene Einladungen von … im Hause (2 Veranstaltungen in 3 Jahren) nicht in dem Konferenzraum am 1. Stock gegeben werden. 1.2. Residenz des Botschafters – Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) Ähnliche Lage wäre zu prüfen, ob die Residenz des Botschafters und die Residenz der Kulturforumsleiterin (damals Gattin des Botschafters) beide für mehrere Jahre ausreichend effizient für Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurden und es nicht notwendig gewesen wäre eine sparsamere, wirtschaftlichere, zweckmässigere, den Rechnungshofempfehlungen besser geeigneten Lösung zu finden. Bei der Residenz des Kulturforumsleiters gibt es beträchtliche Mietkosten (meines Wissens ca 3000 Euro/Monat). 1.3. Andere Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér) Zu prüfen wäre, welche Fortschritte hinsichtlich der anderen Problemimmobilien in Budapest (z. B. Fullánk utca, Döbrentei tér, etwas gab es sogar mit der Residenz des Botschafters) unter der jetzigen Führung der Botschaft erzielt bzw. erreicht wurden. 1.4. Nicht verwirklichter Umzug (Amtsgebäude) in die Nagyenyed utca Im Jahre 2009 hiess es, dass das ganze Amtsgebäude bald in die Nagyenyed utca beim Südbahnhof umgesiedelt wird, woraus vorläufig nichts geworden ist. Es kommen weitere E-mails mit den anderen Themen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf Ihre Rückmeldung. Hochachtungsvoll: Dr. … Gattin von … (stellvertretender Botschafter an der österreichischen Botschaft in Budapest) |
ANHANG II: Auszug aus den öffentlich zugänglichen Berichte des Rechnungshofes betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest
I. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires
Bericht des Rechnungshofes vom 19.04.2007
Die Präventionsmaßnahmen im Konsularbereich bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires waren unzureichend. Die Immobilienbewirtschaftung des BMaA im Bereich der überprüften Botschaften war zum Teil unwirtschaftlich und unzweckmäßig. … Ein Sonderbericht des Generalinspektorates des BMaA aus dem Jahre 2003 über vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Visaausstellung an der Österreichischen Botschaft in Budapest wurde dem RH erst Ende September 2005 zur Kenntnis gebracht, obwohl der RH vom BMaA ausdrücklich alle Inspektionsberichte zu Beginn der Gebarungsüberprüfung eingefordert hatte. Die diesbezüglichen Untersuchungen des BMI sowie des BMaA führten zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien. … An der Österreichischen Botschaft in Budapest unterblieben organisatorische Maßnahmen, obwohl der Arbeitsanfall stark rückläufig war. … Die neue Residenz des Missionschefs in Budapest wurde im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Nach dem Erwerb der Liegenschaft um insgesamt 1,472 Mill. EUR fielen mit 1,534 Mill. EUR unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten an. Ein Teil der Liegenschaften der Republik Österreich (Residenz des Missionschefs, Amtswohnung des Erstzugeteilten) befand sich im Eigentum der Stadt Budapest. Die Amtswohnung des Erstzugeteilten war zudem in hohem Ausmaß sanierungsbedürftig; überdies war die Liegenschaft laut Grundbuchsauszug als Garten gewidmet. Ein 1972 für die Errichtung eines Kulturinstitutes von der Republik Österreich erworbenes unbebautes Grundstück wurde von der Stadt Budapest als öffentlicher Park genutzt. Das BMaA verabsäumte eine geeignete Nutzung der Liegenschaft über Jahrzehnte hindurch. … Personalwesen Die Anträge von Bediensteten über Wohnzuschüsse waren teilweise unrichtig; die Abrechnung der Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege war mangelhaft. Mit Erlassung der Auslandsverwendungsverordnung kam die Bundesregierung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden Empfehlung des RH nach. … Verwaltung Die Inventarverwaltung der überprüften Vertretungen war mangelhaft. Seit In–Kraft–Treten des Bundeshaushaltsgesetzes aus dem Jahr 1986 und der Bundeshaushaltsverordnung 1989 hatte es das BMaA verabsäumt, seine Vorschriften über die Haushaltsverrechnung bei den österreichischen Vertretungen den geänderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMaA und dem BMLV betreffend den militärischen Attachédienst fehlte. … Bereits 1998 hatte das Generalinspektorat des BMaA auf die lange Verweildauer von Bediensteten an der Österreichischen Botschaft in Budapest hingewiesen. Im Jahr 2003 zeigte es im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung erneut auf, dass ein entsandter Bediensteter bereits seit 1989 in der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest, insbesondere im Visabereich, tätig war. Das Generalinspektorat verwies auf die Konsularische Instruktion des BMaA, wonach Bedienstete im Visabereich aus Sicherheitsgründen einer regelmäßigen Rotation zu unterziehen wären. Wie der RH feststellte, blieb der entsandte Bedienstete auch nach der Überprüfung des Generalinspektorates bis August 2004 an der Österreichischen Botschaft in Budapest und wurde erst danach an eine andere Botschaft versetzt. Er war somit 15 Jahre an der Österreichischen Botschaft in Budapest tätig. Weitere fünf Bedienstete versahen schon mehr als zehn Jahre (in einem Fall sogar mehr als 25 Jahre) ihren Dienst an der Österreichischen Botschaft in Budapest. … Erst nach Beginn der medialen Berichterstattung im September 2005 wurde dem RH ein Bericht des Generalinspektors des BMaA aus dem Jahr 2003 über eine von der damaligen Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero–Waldner, angeordnete Sonderprüfung über Visaangelegenheiten an der Österreichischen Botschaft in Budapest vorgelegt. Dem Bericht zufolge waren 70 Visaanträge, die auf Einladung eines österreichischen Unternehmens gestellt und von der Österreichischen Botschaft in Budapest genehmigt wurden, mangels Schlüssigkeit nicht genehmigungsreif. Bei der Überprüfung weiterer Visaanträge, die auf Einladung eines anderen österreichischen Unternehmens beruhten, fiel auf, dass rd. 300 Anträge vom selben Sachbearbeiter, nämlich dem damaligen Generalkonsul, persönlich genehmigt worden waren. Die Anträge waren insofern zweifelhaft, als nicht geklärt werden konnte, weshalb diesem Unternehmen eine bona–fide–Stellung zuerkannt wurde. Das jeweils mitbefasste BMI konnte jedoch seinerzeit kein Fehlverhalten feststellen. 9.2 Der RH beanstandete, dass ihm trotz Aufforderung nicht alle Inspektionsberichte betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest vorgelegt wurden. Von dem Sonderbericht aus dem Jahr 2003 erlangte er erst nach Beendigung der Gebarungsüberprüfung Kenntnis. 9.3 Laut Stellungnahme des BMaA hätten zum damaligen Zeitpunkt (Inspektion im April 2003) trotz wiederholter Anschuldigungen keine stichhaltigen Beweise für Verfehlungen von Bediensteten erbracht werden können. Erst nach Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle seien konkretere Anhaltspunkte zutage getreten. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dem RH gebarungsrelevante Unterlagen vorzuenthalten. … Die Konsularangelegenheiten der Österreichischen Botschaft in Budapest wurden von einer eigenen Konsularabteilung wahrgenommen. Laut Statistik waren die konsularischen Amtshandlungen von 2000 bis 2004 um 75 % und die Personalstände um 33 % rückläufig. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren sechs Bedienstete (davon drei sur–place–Bedienstete) in der Konsularabteilung tätig. 11.2 Aufgrund des stark rückläufigen Arbeitsanfalls empfahl der RH, die Konsularabteilung als selbständige Organisationseinheit aufzulösen und den Aufgabenbereich in die Botschaft zu integrieren. Durch weniger Mitarbeiter könnten jährlich rd. 61.000 EUR an Personalausgaben eingespart werden. … Laut Mitteilung des BMaA sei beabsichtigt, die Konsularabteilung in Budapest nach dem Beitritt Ungarns zu den Schengener Übereinkommen aufzulösen. … Bei der Österreichischen Botschaft in Budapest stellte der RH fest, dass die von ihm überprüften abgelehnten Visaanträge zu rd. 65 % keine Begründungen aufwiesen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest versicherte in ihrer Stellungnahme, künftig verstärkt auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien zu achten. … Der Österreichischen Botschaft in Belgrad waren ein Honorarkonsulat, der Österreichischen Botschaft in Budapest sechs … unterstellt. Diese hatten der Botschaft in jährlichen Geschäftsberichten über ihre konsularischen Tätigkeiten zu berichten. Eine Inspektion der Honorarkonsulate durch die Botschaft sollte mindestens alle drei Jahre erfolgen. 14.2 Der RH stellte fest, dass die Geschäftsnachweise der Honorarkonsulate nur teilweise vorlagen und regelmäßige Inspektionen unterblieben waren. 18.1 Die Österreichische Botschaft in Budapest verfügte über folgende Liegenschaften: das Amtsgebäude der Botschaft mit drei Amtswohnungen, die Residenz des Missionschefs, die Amtswohnung des Erstzugeteilten (Stellvertreter des Missionschefs) und ein unbebautes Grundstück des Kulturforums — jeweils im Eigentum der Republik Österreich — sowie die angemietete Residenz der Leiterin des Kulturforums. Das Amtsgebäude wurde 1969 erworben und hatte eine Nettogrundrissfläche von 2.646 m2. Darin waren unter anderem die Botschaft, die Konsularabteilung, das Kulturforum, der Militärattaché sowie drei Amtswohnungen (eine für den Generalkonsul und zwei ungenützte im Dachgeschoss) untergebracht. Bis zum Jahr 2000 befand sich die Residenz der Leiterin des Kulturforums in einer der Amtswohnungen des Amtsgebäudes. Danach wurde die Residenz in eine angemietete Wohnung (321 m2) verlegt. 18.2 Da die Anzahl der konsularischen Amtshandlungen stark rückläufig war und der militärische Attachédienst laut BMLV neu strukturiert werden sollte, empfahl der RH, ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das Amtsgebäude zu entwickeln. Durch eine Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Amtsgebäude könnten jährlich Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Bei einer Nutzung der beiden im Dachgeschoss des Amtsgebäudes gelegenen Wohnungen durch Bedienstete der Botschaft wären weitere Einsparungen möglich. 18.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest stimmte der Ansicht des RH, dass für das Amtsgebäude ein Raum– und Funktionskonzept erstellt werden sollte, zu. Laut Stellungnahme des BMaA werde aufgrund des Rückgangs des Arbeitsanfalls im Konsularbereich eine Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude in Erwägung gezogen. Die Neuorganisation werde erfolgen, sobald über den Verbleib des Militärattachés und über Änderungen im Konsularbereich Klarheit bestünde. … Das BMLV teilte dem RH mit, dass im Rahmen der Realisierung des Projekts „Bundesheer 2010“ die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Tätigkeit des militärdiplomatischen Personals in bilateraler Verwendung überarbeitet worden seien. 19.1 Die Republik Österreich hatte in den Jahren 1959 und 1969 für die Residenz des Missionschefs nebeneinander liegende Grundstücke im Gesamtausmaß von 2.916 m2 einschließlich eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von 528 m2 erworben. Da das sanierungsbedürftige Gebäude dem BMaA zu klein bzw. zu wenig repräsentativ erschien, erwarb es 1992 um einen Kaufpreis von insgesamt 1,472 Mill. EUR eine neue Residenz. Die Grundstücksfläche betrug laut Kaufvertrag rd. 11.000 m2 (laut Dokumentation im Facility Management des BMaA nur 9.300 m2) und die Nutzfläche des Gebäudes 1.400 m2 (ohne Garage). Die vom BMaA mit ursprünglich 800.000 EUR angenommene Sanierung des desolaten Gebäudes belief sich schließlich auf 1,534 Mill. EUR. Das in die Vertragsverhandlungen einbezogene BMF hatte bereits früher auf die Gefahr unverhältnismäßig hoher Sanierungskosten hingewiesen, die in Anbetracht der beschränkten Nutzung des Areals (Ensembleschutz) mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kaum vereinbar wären. Auch befanden sich, wie sich erst später herausstellte, 370 m2 des eingegrenzten Grundstücks im Eigentum der Stadt Budapest. 19.2 Der RH bemängelte, dass beim Ankauf der Residenz des Missionschefs kaum Alternativen in Erwägung gezogen wurden und die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig nutzbar war und auch wenig genutzt wurde. Er wies auf seine im Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2002/3 abgegebene Empfehlung, die Dokumentation im Facility Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe sowie Qualität der zu erwerbenden Objekte festzulegen, hin. 19.3 Hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft verwies die Österreichische Botschaft in Budapest auf die Feierlichkeiten anlässlich des Staatsvertragsjubiläums im Mai 2005, bei welchen 683 Gäste geladen waren. Auch werde die Liegenschaft für Veranstaltungen des Handelsdelegierten genutzt. … 27 Laut Mitteilung des BMaA würden ab 2006 sämtliche Instandhaltungs– und Betriebskosten erfasst, so dass Benchmark–Vergleiche hinsichtlich Liegenschaftskosten der jeweiligen Stadt möglich seien. Auch werde der Empfehlung des RH aus dem Bericht Reihe Bund 2002/3 bereits Rechnung getragen und Vorgaben hinsichtlich des Ausmaßes und der Qualität von Räumlichkeiten und der Ausstattung im Raumkonzept des BMaA festgeschrieben. Weiters seien Verhandlungen über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen laut Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Budapest bereits im Gange. 19.4 Der RH verblieb bei seiner Kritik, dass die Liegenschaft im Verhältnis zu ihrer Größe nur wenig genutzt wurde. Die Residenz wurde 2004 für 32 gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt, hievon 24 mit weniger als 30 Personen. Für einzelne Großveranstaltungen käme die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten kostengünstiger als der Ankauf und der laufende Betrieb einer Liegenschaft im bestehenden Ausmaß. 20.1 Obwohl die alte Residenz seit 1996 nicht mehr genutzt wurde und das Generalinspektorat des BMaA bereits 1998 den Verkauf wegen hoher Instandhaltungskosten empfohlen hatte, veräußerte sie das BMaA erst im Jahr 2001. Der Verkaufserlös betrug 785.000 EUR. Bis zum Verkauf fielen Bewachungs– und Instandhaltungskosten in Höhe von 120.000 EUR an. 20.2 Wie der RH bereits im erwähnten Bericht Reihe Bund 2002/3 betreffend das Facility Management empfohlen hatte, sollten ungenutzte Liegenschaften in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu veräußern sein. 20.3 Laut Stellungnahme des BMaA veräußere es laufend nicht benötigte Liegenschaften, wobei im Einvernehmen mit dem BMF eine „Verschleuderung von Grundstücken“ vermieden werde. 20.4 Der RH entgegnete, dass das BMaA der Empfehlung des Generalinspektorates zur Veräußerung erst nach Jahren nachkam. 21.1 Im Jahr 1990 kaufte die Republik Österreich für den Generaldirektor und späteren Präsidenten der Donaukommission ein Haus mit Garten in Budapest mit einer Grundfläche von 1.129 m2 um 727.500 EUR an. Nach Beendigung seiner Amtsperiode wurde diese Amtswohnung ab 2002 vom Erstzugeteilten der Österreichischen Botschaft in Budapest benutzt, der sie jedoch seit 2004 wegen des schlechten Bauzustands nicht mehr bewohnte. Bis 2002 waren 16.400 EUR an Sanierungskosten angefallen; eine Generalsanierung der Liegenschaft würde laut BMaA weitere 100.000 EUR erfordern. Laut Grundbuch war die Liegenschaft ausschließlich als Garten gewidmet und wies kein Gebäude auf. Bereits 2001 hatte die Stadt Budapest die Botschaft informiert, dass von der Grundstücksfläche 275 m2 im Eigentum der Stadt Budapest stünden und sich auch das Haus teilweise darauf befände. Die Stadt bot der Österreichischen Botschaft in Budapest ihren Grundstücksteil zum Kauf um 49.000 EUR an. 21.2 Der RH empfahl, die Amtswohnung angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs — nach Klärung der rechtlichen Probleme — zu veräußern. 21.3 Die Österreichische Botschaft in Budapest erwiderte, dass sie um eine Lösung des Problems bemüht sei und diesbezüglich laufend Kontakt mit der Stadt Budapest pflege. 22.1 Im Jahr 1972 erwarb die Republik Österreich vom ungarischen Staat ein unverbautes, 2.137 m2 großes Grundstück um 289.000 EUR (einschließlich Nebenkosten) für den Neubau eines Österreichischen Kulturinstitutes. Da das Projekt vom BMaA nicht weiter verfolgt wurde, widmete die Stadt Budapest die Liegenschaft als „öffentlicher Park“. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Laut Botschaft wurde der Wert der Liegenschaft als Park auf rd. 83.700 EUR, als Bauland auf rd. 828.000 EUR geschätzt. 22.2 Der RH bemängelte, dass das BMaA über Jahrzehnte verabsäumt hatte, die Liegenschaft geeignet zu nutzen. Facility Management BMaA BMaA 29 22.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei vor Verkauf der Liegenschaft eine Umwidmung der Fläche in Bauland erforderlich. Diesbezügliche Verhandlungen mit den ungarischen Stellen hätten bereits zu einem Teilerfolg geführt. Die Angelegenheit werde laufend weiterverfolgt. 25.2 Wie der RH feststellte, waren die Gesellschaftsberichte der Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires in vielen Fällen mangelhaft oder fehlten überhaupt. Der RH empfahl, auf die ordnungsgemäße Abrechnung des Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpfl ege zu achten und ungerechtfertigt bezogene Zuschläge zurückzufordern. 25.3 Laut Mitteilung des BMaA seien anlässlich der Botschafterkonferenz 2005 die anwesenden Amtsleiter mehrmals auf die dringende Notwendigkeit der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Vorgesetzten in allen Bereichen hingewiesen worden. Fehlende Abrechnungen seien nachgereicht, unrichtige Abrechnungen richtig gestellt worden. 26.1 Für die von Bediensteten im jeweiligen Land angemieteten Wohnungen erstattet das BMaA den Bediensteten auf Antrag einen Wohnkostenzuschuss bis zu 100 % der Mietkosten unter Berücksichtigung des Wohnbedarfs sowie der Wohnungsausstattung. 26.2 Die Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires wichen teilweise von den Naturmaßen der jeweiligen Wohnung ab. Der RH empfahl, auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge zu achten und bei unrichtigen Angaben ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Personalwesen Das BMaA teilte mit, dass es die Anträge bzw. die Wohnungen neu überprüft habe. Soweit erforderlich sei eine Neufestsetzung des Wohnkostenzuschusses vorgenommen worden. In einem Fall werde ein errechneter Übergenuss von rd. 11.600 EUR ratenweise eingehoben. 27.1 Die Bemessung des Wohnkostenzuschusses basierte auf einem Punkteschema, das sich am Familienstand des Bediensteten, dessen Repräsentationsaufgaben, den Parkmöglichkeiten sowie der Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung orientierte. 27.2 Nach Ansicht des RH war die Gewichtung der Punkte bei der Bewertung der jeweiligen Wohnobjekte zum Teil nicht nachvollziehbar. Er empfahl, das Punkteschema ausgewogener zu gestalten. 27.3 Laut Stellungnahme des BMaA sei im Zuge der Neugestaltung des Punkteschemas durch die Auslandsverwendungsverordnung den Anregungen des RH Rechnung getragen worden. 27.4 Der RH wies in seiner Gegenäußerung darauf hin, dass die im Zuge seiner Überprüfung aufgezeigten ungleichen Gewichtungen der Punkte auch durch die Neuregelung im Rahmen der Auslandsverwendungsverordnung nicht beseitigt wurden. … 34.1 Ein am Kulturforum Budapest seit dem Jahr 2000 tätiger Kulturreferent war weder ein entsandter Bediensteter des BMaA noch hatte er einen Vertrag mit dem Kulturforum als sur–place–Kraft. Er war vielmehr bei der Österreich Institut G.m.b.H., einer ausgegliederten Gesellschaft zur Durchführung von Sprachkursen, in Wien angestellt und bezog von dieser auch sein Gehalt. Zusätzlich erhielt er vom BMaA über die Amtskassa des Kulturforums monatlich einen Auslandskostenersatz sowie einen Wohnkostenzuschuss. Der Kulturreferent hatte keine Aufnahmsprüfung für den diplomatischen Dienst (Préalable) im Bereich des BMaA abgelegt. 34.2 Der RH bemängelte das Arbeitsleihverhältnis, weil hiedurch die im Statut vorgesehenen Aufnahmevoraussetzungen umgangen wurden. Für die Auszahlung des Auslandskostenersatzes und des Wohnkostenzuschusses durch das BMaA bestand keine Rechtsgrundlage. Der RH empfahl, hinkünftig vom Abschluss derartiger Verträge Abstand zu nehmen. 34.3 Laut Stellungnahme des BMaA habe sich auf die ausgeschriebene Funktion kein geeigneter Kandidat gemeldet; es musste daher eine andere Lösung gefunden werden. Auch sehe es keine Umgehung des Statuts des auswärtigen Amtes, weil die Tätigkeit des Kulturreferenten nur zeitlich beschränkt erfolgen sollte. Im Hinblick auf die österreichische EU–Ratspräsidentschaft 2006 habe es den Vertrag mit dem Kulturreferenten bis Ende 2006 verlängert. Die Frage der Auszahlung des Auslandskostenersatzes werde geklärt werden. Personalwesen 34.4 Der RH hielt seine Empfehlung aufrecht, von derartigen Arbeitsleihverhältnissen grundsätzlich Abstand zu nehmen, weil sie seiner Ansicht nach eine Umgehung gesetzlicher Bestimmungen darstellen. … 37.1 Die Instandhaltung und Pfl ege der Residenz in Budapest wurden von zwei voll– und einem zu 50 % beschäftigten Hausangestellten durchgeführt. Zusätzlich wurde durch die Botschaft im Jahr 1996 ein Unternehmen mit Reinigungsarbeiten in der Residenz und der Gartenpflege beauftragt, wofür Kosten von rd. 50.000 EUR im Jahr anfielen. Darüber hinaus erhielt das Unternehmen ein eigenes Haus (rd. 90 m2) auf dem Residenzgrundstück zugewiesen, wobei der Mietzins (rd. 700 EUR jährlich) durch regelmäßig erbrachte Mehrleistungen (Überstunden) abgegolten wurde. Verwaltung Dienstleistungsverträge Österreichische Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires 36 BMaA 37.2 Der RH beanstandete, dass die Kriterien zur Auswahl des Unternehmens mangels Unterlagen nicht nachvollziehbar waren. Auch die Angemessenheit der Kosten konnte nicht nachvollzogen werden. 37.3 Laut Mitteilung der Botschaft sei kein Vergleichsangebot vorgelegt worden, weil kein entsprechendes Unternehmen gefunden werden konnte. Insgesamt sei sie jedoch davon überzeugt, dass das beauftragte Unternehmen besonders kostengünstig sei. … 40.1 Die Österreichischen Botschaften in Belgrad und Budapest verfügten zeitweise über hohe Bargeldbestände. Diese wurden damit begründet, dass der Zahlungsverkehr mit Unternehmen überwiegend bar abgewickelt werde. Kontoüberweisungen würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingen. Über Initiative des RH wurden Kontakte mit mehreren Banken hinsichtlich Konditionen und einer einfacheren bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs aufgenommen. 40.2 Der RH empfahl, die hohen Geldbestände auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren und eventuelle Überschüsse umgehend auf das Bankkonto der Botschaft einzuzahlen. Weiters empfahl er, weitgehend auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzusteigen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, sie habe die Anregung des RH aufgegriffen und die Bargeldbestände bereits reduziert. Die mit österreichischen Banken geführten Gespräche über einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu günstigen Konditionen seien noch nicht abgeschlossen. … Die Österreichische Botschaft in Budapest teilte mit, dass Schätzungen teuer und hierfür entsprechende Mittelzuweisungen durch das BMaA erforderlich seien. Das BMaA habe dem noch nicht zugestimmt. … 46.1 Die Überprüfung bei den Österreichischen Botschaften in Belgrad, Budapest und Buenos Aires betraf weiters die politische, wirtschaftliche und kulturelle Berichterstattung, die Postenberichte und administrativen Abschlussberichte, den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, die Krisenvorsorge, die Notrufbereitschaft im Ausland, die Vertrauensanwälte, die Rückstandsausweise der Kanzleien sowie die Fahrtenbücher der Dienstkraftfahrzeuge. 46.2 Das BMaA und die überprüften Botschaften teilten mit, dass sich die Empfehlungen des RH in Umsetzung befänden. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an das BMaA hervor: zum Konsularwesen: (1) Bei Abgehen von der persönlichen Antragstellung von Visawerbern sollten die Visaanträge nur über leitende Bedienstete der Botschaft bei der Konsularabteilung eingebracht werden. (2) Die regelmäßige Rotation von Bediensteten sollte — auch unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsvorbeugung — eingehalten werden. … (4) Die Konsularabteilung an der Österreichischen Botschaft in Budapest sollte als selbständige Organisationseinheit aufgelöst und der Aufgabenbereich in die Botschaft integriert werden. (5) Die unterbliebenen Inspektionen von Honorarkonsulaten sollten umgehend nachgeholt werden. (6) Die Dokumentation im Facility Management des BMaA wäre zu verbessern. (7) Nicht optimal genutzte Liegenschaften sollten in vertretbarer Zeit veräußert werden. (8) Hohe Mietzinsvorauszahlungen für angemietete Objekte sollten besichert werden. zum Personalwesen: (9) Es wäre auf die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Anträge auf den Wohnkostenzuschuss zu achten. Bei unrichtigen Angaben wären ungerechtfertigt bezogene Zuschüsse von den Bediensteten zurückzufordern. Das Punkteschema für den Wohnkostenzuschuss sollte ausgewogener gestaltet werden. (10) Auf die ordnungsgemäße Abrechnung des „Zuschlags für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege“ wäre zu achten, ungerechtfertigt bezogene Zuschläge wären zurückzufordern. (11) Mit sur–place–Bediensteten und Hausangestellten sollten schriftliche Verträge abgeschlossen werden.
II. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Österreichische Botschaft in Budapest; Follow–up–Überprüfung
Bericht des Rechnungshofes vom 08.03.2010
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Oesterreichische_Botschaft_in_Budapest__Follow_up
Das BMeiA setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 betreffend das Facility–Management im Bereich der Österreichischen Botschaft in Budapest nur zu einem geringen Teil um. Ausständig war vor allem die Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms. Prüfungsziel Ziel der Follow–up–Überprüfung im Bereich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest war, die Umsetzung der Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben hatte. Das damalige BMaA (nunmehr BMeiA) hatte die Verwirklichung dieser Empfehlungen zugesagt. (TZ 1) Raum– und Funktionsprogramm für das Botschaftsgebäude Das BMeiA setzte die Empfehlung des RH, unter Einbeziehung der ungenutzten Wohnungen ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Botschaftsgebäude zu erstellen, nicht um. (TZ 2) Amtswohnung des Erstzugeteilten Die Empfehlung des RH, die Amtswohnung des Erstzugeteilten zu veräußern, setzte das BMeiA nicht um, weil rechtliche Probleme hinsichtlich der Grundstücksgrenzen noch nicht geklärt werden konnten. (TZ 5) Nutzung eines unbebauten Grundstücks Die neuerliche Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später als Park umgewidmeten Liegenschaft konnte noch nicht erreicht werden. (TZ 6) Amtswohnungen im Botschaftsgebäude Das BMeiA trug der Empfehlung des RH zur Nutzung der drei Amtswohnungen im Botschaftsgebäude teilweise Rechnung. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 konnten im Jahresdurchschnitt Einsparungen in der Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Für das Jahr 2009 war eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. (TZ 2) Dokumentation im Facility–Management Das BMeiA setzte durch die Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank erste Schritte zur Verwirklichung der Empfehlung des RH, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern. Das BMeiA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Dieses enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. Die Anregung, Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen, wurde noch nicht umgesetzt. (TZ 3) Nutzung der Residenz des Botschafters Die Residenz des Botschafters wurde verstärkt für Veranstaltungen — auch in Kooperation mit anderen österreichischen Institutionen — genutzt. (TZ 4) Kenndaten zum Facility–Management der Österreichischen Botschaft in Budapest: Residenz Kulturforum (Miete) im 2008: 50.857 Eur Der RH überprüfte im April und Mai 2009 die Umsetzung jener Empfehlungen, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des BMaA (nunmehr BMeiA) hinsichtlich des Facility–Managements der Österreichischen Botschaft in Budapest abgegeben hatte und deren Verwirklichung das BMaA zugesagt hatte. Der in der Reihe Bund 2006/7 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Zu dem im Juli 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahm das BMeiA im Oktober 2009 Stellung. Eine Gegenäußerung des RH war nicht erforderlich. 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, für das Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu entwickeln, weil aufgrund der rückläufigen Anzahl der konsularischen Amtshandlungen das Generalkonsulat aufgelöst werden sollte und das BMLV zur Zeit der damaligen Gebarungsüberprüfung eine Umstrukturierung des Attaché–Dienstes plante.3) Zur Zeit der Follow–up–Überprüfung waren der Verteidigungsattaché sowie der Sozialattaché aus dem Amtsgebäude ausgezogen. Das Generalkonsulat war aufgelöst. Weiters sollte die Wiedereingliederung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in die große Amtswohnung im Amtsgebäude sowie die Nutzung der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen berücksichtigt werden. Allein durch die Wiedereingliederung der Residenz könnten jährliche Mietkosten von rd. 39.600 EUR eingespart werden. Der RH stellte nunmehr fest, dass die Empfehlung zur Erstellung eines Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude nicht umgesetzt wurde. Außerdem hatte der Generalkonsul die große Amtswohnung bis Jänner 2008 bewohnt. Seit April 2009 war eine Bedienstete des BMeiA, die ein Praktikum an der Botschaft absolvierte (Stagiaire), für einen Zeitraum von sechs Monaten in dieser Amtswohnung untergebracht. Seit Juni 2005 war auch die größere der beiden im Dachgeschoß gelegenen Amtswohnungen für entsandte Bedienstete bereitgestellt. Die kleinere Wohnung wurde seit dem Jahr 2006 als Startwohnung für neu entsandte Bedienstete genutzt und war bis zum Jahr 2008 rd. 120 Tage bewohnt. Durch die Nutzung der beiden Dachgeschoßwohnungen konnten von 2006 bis 2008 im Jahresdurchschnitt Einsparungen in Höhe von rd. 15.000 EUR erzielt werden. Im Jahr 2009 war aufgrund der Nutzung der Dachgeschoßwohnungen und der großen Wohnung durch eine Stagiaire eine Einsparung von rd. 18.000 EUR zu erwarten. Das BMeiA hatte zwischenzeitig Überlegungen zum Verkauf des bestehenden Botschaftsgebäudes und zu einer neuen Unterbringung angestellt. Aufgrund der „verschlechterten Budgetsituation“ wurde der Verkauf nicht weiter verfolgt. 2.2 Das BMeiA kam der Empfehlung des RH zur Nutzung der Amtswohnungen zum Teil nach. Der RH hielt seine Empfehlung zur Erstellung eines neuen Raum– und Funktionsprogramms für das Botschaftsgebäude unter Einbeziehung der Rückübersiedlung der Residenz der Leiterin des Kulturforums in das Botschaftsgebäude weiterhin aufrecht. 2.3 Laut Stellungnahme des BMeiA befinde sich ein neues Raum– und Funktionsprogramm für das bestehende Amtsgebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest in Ausarbeitung. Auch sei der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung der Leiterin des Kulturforums gekündigt worden. 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Dokumentation im Facility–Management zu verbessern und Richtwerte hinsichtlich Lage, Größe und Qualität für zu erwerbende Objekte festzulegen. Selbst ein im Eigentum der Stadt Budapest stehendes Grundstück wurde als Eigentum der Republik Österreich bezeichnet, was zu Unklarheiten bei den Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters führte. Das BMaA hatte die Umsetzung dieser Empfehlungen zugesagt. Darüber hinaus würde es Vorgaben für die Ausstattung von Botschaften festschreiben. Über die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz seien Verhandlungen im Gange gewesen. Der RH stellte nunmehr fest, dass zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management eine web–basierte Liegenschaftsdatenbank ausgeschrieben wurde. Weiters hatte das BMaA ein Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude verfasst. Dieses wurde im Jahr 2006 genehmigt, es enthielt jedoch keine Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen. In dem Entwurf einer Richtlinie für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen fehlten unter anderem noch Festlegungen zu vergaberechtlichen Fragen. Die Botschaft war aber noch zu keinem Ergebnis bei den Verhandlungen mit der lokalen Selbstverwaltung des Bezirks bezüglich der Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters gekommen. 3.2 Mit der Ausschreibung einer web–basierten Liegenschaftsdatenbank wurden erste Schritte zur Verbesserung der Dokumentation im Facility–Management gesetzt. Das BMaA kam auch mit der Verfügung des Projekthandbuchs für neu zu eröffnende Botschafts– und Residenzgebäude der Empfehlung des RH zu einem wesentlichen Teil nach. Der RH empfahl jedoch, das Projekthandbuch um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen und Richtlinien für die Ausstattung der Österreichischen Vertretungen zu erstellen. Er hielt auch seine Anregung aufrecht, die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters zu bereinigen. 3.3 Laut Stellungnahme des BMeiA werde das Projekthandbuch bis Ende 2009 um die Kategorien „mittlere und kleinere Residenzen“ ergänzt. Die Ausstattungsrichtlinien würden dahingehend ausgearbeitet, dass im Bereich der Accessoires die österreichische Note betont werde. Weiters sei die Botschaft laufend bemüht, die Angelegenheit betreffend die Bereinigung der Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters voranzutreiben. 4.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass die Residenz des Botschafters nur wenig genutzt worden war. Die Botschaft hatte in der damaligen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2005 eine Großveranstaltung anlässlich des Staatsvertragsjubiläums stattgefunden habe und die Residenz durch gemeinsame Veranstaltungen mit dem Handelsdelegierten entsprechend genutzt worden sei. Der RH stellte nunmehr fest, dass im Vergleich zum Jahr 2004 die Anzahl aller Einladungen um mehr als 80 % angestiegen war. Jährlich wurden durchschnittlich 18 Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern organisiert. Einige Einladungen fanden unter Beteiligung von Partnern (z.B. Handelsdelegierter, Kulturforum, Firma) statt. 4.2 Das BMeiA nutzte somit die Residenz des Botschafters öfter für Veranstaltungen. 5.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Amtswohnung (Haus mit Garten) des Erstzugeteilten angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs nach Klärung rechtlicher Probleme zu veräußern. Gemäß Grundbuch war das bebaute Grundstück als Garten gewidmet, das Gebäude war darin überhaupt nicht verzeichnet. Ein Teil des Hauses bzw. des Gartens (275 m2) befand sich zudem auf öffentlichem Grund. Der RH stellte nunmehr fest, dass seine Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde. Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Budapest arbeiteten zwar an der Lösung der rechtlichen Probleme, sie konnten jedoch in den Verhandlungen mit der Selbstverwaltung des Bezirks bisher keine nennenswerten Fortschritte erzielen. 5.2 Der RH hielt daher weiterhin seine Empfehlung aufrecht, die Amtswohnung des Erstzugeteilten nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. 5.3 Laut Stellungnahme des BMeiA schließe es sich der Empfehlung des RH an, die Amtswohnung zu veräußern. Es seien bereits Schätzgutachten in Auftrag gegeben worden. 6.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht bemängelt, dass eine Liegenschaft, welche die Republik Österreich zur Errichtung eines Kulturinstituts gekauft hatte, über Jahrzehnte nicht genutzt worden war. Die Stadt Budapest hatte die Liegenschaft als öffentlichen Park umgewidmet. Auch eine spätere aufgrund einer Initiative des BMaA erfolgte Umwidmung in ein „von landwirtschaftlicher Bebauung ausgenommenes Gebiet“ schloss sowohl die bauliche Nutzung als auch den Verkauf zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen aus. Das BMaA hatte Verhandlungen zur neuerlichen Umwidmung der Fläche in Bauland zugesagt, um so eine Veräußerung zu ermöglichen. Der RH stellte nunmehr fest, dass trotz laufender Bemühungen noch keine Umwidmung erreicht werden konnte. 6.2 Der RH empfahl, die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. 6.3 Das BMeiA teilte in seiner Stellungnahme mit, dass auf Basis eines Rechtsgutachtens eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts angestrebt werde. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen: 7 Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt. Der RH hob die folgenden Empfehlungen hervor: (1) Für das bestehende Botschaftsgebäude wäre ein neues Raum– und Funktionsprogramm zu erstellen. Die große Amtswohnung im Botschaftsgebäude wäre als Residenz der Leiterin des Kulturforums zu nutzen. (TZ 2) (2) Das Projekthandbuch für neu zu eröffnende Botschaft– und Residenzgebäude wäre um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen. Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären zu erstellen. (TZ 3) (3) Die Situation betreffend die Grundstücksgrenzen der Residenz des Botschafters wäre zu bereinigen. (TZ 3) (4) Die Amtswohnung des Erstzugeteilten wäre nach Klärung der rechtlichen Probleme zu veräußern. (TZ 5) (5) Die Bemühungen zur Umwidmung der zum Bau eines Kulturinstituts erworbenen und später umgewidmeten Liegenschaft wären fortzusetzen, um diese entsprechend nutzen zu können. (TZ 6)
III. Im Bericht des Rechnungshofes Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der EU; Follow–up–Überprüfung:
Bericht des Rechnungshofes vom 20.05.2014
Klicke, um auf Struktur_Oesterr.Vertretungen_EU_Follow_up.pdf zuzugreifen
Auf Seite 15: die für 2016 gültigen Wirkungsziele des Ministeriums wurden nicht berücksichtigt
Auf Seite 20: Für das Jahr 2017 plante das Ministerium weitere Verwaltungszusammenlegungen wie insbesondere die Eingliederung der selbstständigen Kulturforen in Budapest … in die jeweilige Botschaft … .
Ab Seite 35: Verwertung ungenutzter Liegenschaftsobjekte
14.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, verstärkt nach Lösungen für rechtliche Probleme, die der Verwertung ungenutzter Liegenschafsobjekte in Budapest (ehemalige Amtswohnung, Grünfläche) … entgegenstanden, zu suchen. Die rechtlichen Probleme bestanden in Budapest darin, dass eine Liegenschaft mit einer leer stehenden Amtswohnung als Garten im Grundbuch gewidmet war und dass sich das Gebäude zum Teil auf einem Grundstück befand, das der Stadt Budapest gehörte. …
(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Grünfläche in Budapest veräußert worden sei.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Grünfläche in Budapest im Juni 2013 veräußert hatte. Betreffend die ehemalige Amtswohnung in Budapest führte das Ministerium zur Zeit der Follow–up–Überprüfung Gespräche mit der Stadt Budapest mit dem Ziel, die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme zu lösen.
14.2 Der RH wertete seine Empfehlung trotz noch ausständiger Veräußerungen der ehemaligen Amtswohnung in Budapest … als umgesetzt, weil das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres nachvollziehbar verstärkt nach Lösungen für die einer Verwertung entgegenstehenden rechtlichen Probleme suchte, deren erfolgreicher Abschluss jedoch nicht ausschließlich vom Ressort abhing. Zudem gelang es dem Ministerium, die ungenutzte Grünfläche in Budapest zu verkaufen.
15.1 (1) Der RH hatte dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in seinem Vorbericht (TZ 28) empfohlen, ungenutzte Liegenschafen in vertretbarer Zeit einer geeigneten Nutzung zuzuführen oder zu verwerten; dabei wären auch ressortübergreifend alternative Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen.
(2) Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Empfehlung des RH unter Einschätzung der jeweiligen Marktentwicklung umgesetzt werde.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Prüfungszeitraum neben den ungenutzten Liegenschafsobjekten in Budapest und Bukarest (siehe TZ 14) noch über drei weitere Liegenschafsobjekte innerhalb der EU verfügte, die seit längerem ungenutzt waren: 35 exklusive des teilweise leer stehenden Liegenschafsobjekts des ehemaligen Generalkonsulats in Krakau (siehe TZ 17); von diesen drei Liegenschafsobjekten war eines (in Madrid) bereits zur Zeit des Vorberichts ungenutzt, die anderen beiden (in Rom bzw. Zagreb) kamen später dazu.