—– Weitergeleitete Nachricht —–
Von: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres <noreply@bmeia.gv.at>
An: Dr. … <…@…>
Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 14:24:34 MEZ
Betreff: Ihre Nachricht an das BMEIA
Sie haben folgende Nachricht an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres via Kontaktformular auf unserer Website verschickt:
Betreff | an den Herrn Generalinspektor: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest? |
Mitteilung | —- Weitergeleitete Nachricht —– Von: … <…@…> An: hans-peter.manz@bmeia.gv.at <hans-peter.manz@bmeia.gv.at>; generalinspektorat@bmeia.gv.at <generalinspektorat@bmeia.gv.at> CC: buergerservice@bmeia.gv.at <buergerservice@bmeia.gv.at>; Bka Gv Service <service@bka.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; sektioni@bmeia.gv.at <sektioni@bmeia.gv.at>; petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; michael.rendi@bmeia.gv.at <michael.rendi@bmeia.gv.at>; wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at <wolfgang.renezeder@bmeia.gv.at>; abtiv1@bmeia.gv.at <abtiv1@bmeia.gv.at>; elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at <elisabeth.tichy-fisslberger@bmeia.gv.at>; genf-ov@bmeia.gv.at <genf-ov@bmeia.gv.at>; elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at> Gesendet: Freitag, 13. März 2020, 14:19:55 MEZ Betreff: an den Herrn Generalinspektor: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest? Neuer Blogbeitrag: Dubioser ungarischer Rechtsanwalt hat Sonderrechte an der Österreichischen Botschaft in Budapest? Sehr geehrter Herr Generalinspektor! Ich möchte mich erkundigen, ob Sie mein Anliegen – im Einklang mit den Gesetzen – zu prüfen beabsichtigen und ob Sie zusätzliche Unterlagen aus der 1 Kubikmeter Dokumentation zur gesetzkonformen Bearbeitung des Falles benötigen. Ich helfe bei Ihrer Arbeit gerne mit allen nötigen gesetzkonformen Mitteln. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Die Beseitigung der gesetzwidrigen Exekution ist sehr dringend. Ich habe heute verlangt, den gesetzwidrig aufzutretenden ungarischen Exekutor aus meinem Fall auszuschließen (siehe voriger Blogbeitrag), aber in Ungarn ist das Exekutionswesen besonders skandalös gesetzwidrig, es gibt praktisch keine Rechtssicherheit. Mein Gegner mit Frauennamen aus einem Hotel soll das – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – unverzüglich einstellen lassen. Ich habe niemandem die Privatsphäre verletzt, daher sollte ich nicht meine Mädchenvermögenswohnung verlieren. Kein Bediensteter ist berechtigt österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur zu pornographen Zwecken zu missbrauchen. Ich habe großes Vertrauen, dass Sie meine Rechtsmeinung diesbezüglich – im Einklang mit den Gesetzen – teilen. Ich hoffe auf Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise und bedanke mich sehr dafür. Ferner möchte ich fragen, ob Sie in die Prüfung des Falles die Anomalien des ungarischen Rechtsanwaltes meines Gegners einbezogen haben. Der ungarische Rechtsanwalt wagt es in der Praxis, die Österreichische Botschaft als falscher ständiger Wohnsitz bzw. als Tatort zu missbrauchen, obwohl er im Sinne des ungarischen Rechtsanwaltsgesetzes (https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1700078.tv) gesetzlich verpflichtet ist, Missstände zu unterlassen. Im Herbst 2012 war als Missionschef Herr Botschafter Dr. Michael Zimmermann für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige zuständig und ich habe vom Herrn Botschafter Zimmermann eine Auskunft erhalten, dass mein Gegner vom oben erwähnten, die österreichische Botschaftsinfrastruktur missbrauchenden Rechtsanwalt vertreten ist (Beilage). D. h., dass Herr Botschafter Zimmermann über diesen Rechtsanwalt wusste. Ich möchte mich erkundigen, ob Sie das – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – prüfen werden, ob der Rechtsanwalt von wem das Erlaubnis bekommen hat, sei es auch stillschweigend, dass die Österreichische Botschaft ihm in diversen Verfahren, in denen er meinen Gegner vertritt – zu privaten Zwecken – z. B. als falsche ständige Wohnsitzangabe, als Tatort – zur Verfügung steht. Und ob die Prüfung auch das analysieren wird, wie ein Missionschef zuständig damals für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige in einer Notsituation einen solchen Rechtsanwalt weitervermittelt, der schon am 3. 9. 2012 die Botschaftsadresse als falsche ständige Wohnsitzangabe und am 28. 12. 2012 die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort zu missbrauchen angefangen hat und das lange betrieben hat bzw. betreibt. Welche Genehmigungen hat eventuell Herr Botschafter Zimmermann meinem Gegner und seinem Rechtsanwalt zur privaten Nutzung der Botschaftsinfrastruktur meinen Kindern und mir gegenüber erteilt, obwohl er als für meine Kinder (damals 5 Wochen und 2 Jahre alt!) und mich als mitgereiste Familienangehörige zuständiger Missionschef verpflichtet gewesen wäre, auch unsere Interessen und vor allem die widmungsgemässe Nutzung der Botschaftsinfrastruktur zu berücksichtigen. Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar. Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter Mit freundlichen Grüßen: Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in … P.S. Es ist für mich immer erstaunlich, wenn hochqualifizierte Leute anspruchslose Schriften ausschicken. In diesem kurzen Text vom Herrn Botschafter gibt es zwei Tippfehler. Und wesentliche Schaden wurden meinen österreichischen Diplomatenkindern und mir verursacht, dass die Botschaftsinfrastruktur meinem Gegner und seinem ungarischen Rechtsanwalt zu privaten Zwecken vom Anfang an – unzulässig – in der Praxis zur Verfügung stand. Beilage: 05.10.2012.Benachrichtigung vom Herrn Botschafter Zimmermann an mich über den Rechtsanwalt (Im Blog und in den direkt geschickten E-Mails vorhanden.) |
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