Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über unseren Fall

Deutsche Übersetzung vom Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk vom 7. 6. 2016

http://www.blikk.hu/aktualis/belfold/jatszoterrol-vittek-el-a-rendorok-a-volt-konzult/v56sq15

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Von dem Spielplatz hat die Polizei die Ex-Konsulin abgeliefert

gestern 05:20

Edit zeigt, woher sie von der Polizei abgeliefert wurde, während sie mit ihren Kindern gespielt hat / Photo: Pozsonyi Zita

Csikós Klaudia Leitende Mitarbeiterin

Budapest — Die Hölle der Hölle erfährt seit viel Jahren die Pekinger Ex-Konsulin, Dr. ……………(40), gegen die zur Zeit 28 Verfahren laufen.

Als Mutter zwei Kleinkinder kämpft sie dafür, dass sie ihre Kinder in Ruhe erziehen darf, aber in einem unschönen Scheidungsprozess hat ihr Diplomat-Ex und sein Rechtsanwalt – sagt sie – ein Haufen Verfahren auf sie gegossen. Somit ermitteln die Organe gegen sie – unter anderem – wegen Erpressung und Verleumdung.

Es kam vor, dass gegen sie drei Fahndungsbefehle ausgegeben wurden. Edit wurde letztendlich von dem Spielplatz durch die Polizei abgeliefert, sie war 3 Tage festgenommen. Die 30 tägige Geisteszustandsbeobachtung unter den Geisteskranken hat ihr „nur“ deswegen entgangen, weil sie inzwischen die richterliche Eignungsprüfung mit 90 % bestanden hat. Über das von ihr erlittene Diffamieren spricht die Ex-Konsulin zuerst dem Blikk.

– Dann hat alles angefangen, als mein Ehemann, österreichischer Diplomat albanischer Abstammung, verschwand. Ich war an der Intensivstation mit unserem damals 5 wöchigen Kind und als wir heimkehrten, in einigen Tagen kam mein Mann nicht mehr nach Hause. Ich suchte ihn, und es wurde dann klar, dass er ein neues Leben angefangen hat – erinnerte sich Edit, die nicht einmal die Bruch verarbeitete, als sie wieder eine kalte Dusche bekommen hat.

 Edit wurde von der Polizei ab dem Spielplatz abgeliefert /Illustration: Northfoto

– Nach einigen Monaten bekam ich von meinem Mann einen Antrag. Nachher ging eine Irrsinnigkeit los. Die Papiere waren voll mit Fehlern. Sogar sein Name, seine Adresse, aber auch der Name seiner Mutter war nicht richtig. Das habe ich an allen möglichen Foren bemängelt. Wie kann ich so wissen, wer meine Kinder will? – erklärt die Juristin-Diplomatin, laut der auf all das mehrere Millionen Forint Schadensersatzprozesse gefolgt sind. Ihr Mann hat sie dann wegen eines E-mails wegen Verleumdung angezeigt, obwohl es nach wie vor unklar ist, wer das E-Mail ihm geschickt hat. In diesem E-Mail – angeblich – verlangt Edit Kindesunterhaltszahlung und Vermögensteilung, deswegen wurde sie durch die Polizei abgeliefert.

– Ich versteckte mich nicht vor den Organen, wir haben ständig Briefe gewechselt, bei Notwendigkeit wurde meine Abwesenheit bestätigt. Ich habe nicht bewusst, dass es sogar drei Haftbefehle gegen mich gibt. Eines Tages waren wir am Spielplatz, die Polizisten kamen und sagten, dass ich mit ihnen mitkommen muss. Sie waren freundlich, vor den Kleinen haben sie so getan, als würden wir spielen. Ich wurde in den Karzer geliefert, das war sehr erniedrigend. Als ich vor den Polizisten mich ausziehen musste, wurde es mir übel. Die Nacht verbrachte ich im Krankenhaus. Dann folgte der Karzer in der Gyorskocsi Straβe – fügte sie hinzu, die behauptet, dass die Geschehnisse die Kinder auch mitgenommen haben. Ihre kleine Tochter begann wegen des Schocks erst dann zu reden, als ihre Mutter aus der Festnahme entlassen wurde.

 

Edit war an der Intensivstation mit ihrem 5 wöchigen Kind, als ihr Ehemann verschwand /Illustration: Northfoto

– Ich möchte nicht kämpfen. Mein einziges Ziel ist, meine Kinder in Ruhe groβzuziehen. Sie sind Alles für mich. Eben deswegen habe ich einen Verfahrensgnade-Antrag zum Staatsoberhaupt eingereicht – seufzt Edit, die darauf hofft, dass es für sie endlich Barmherzigkeit geübt wird.

Übertriebene Maβnahme

Laut dem von dem Blikk angefragten Experten war die Festnahme der Ex-Konsulin Extremität. – Bei Straftaten solcher Art wird Gewalt gewöhnlich nur beim Ergreifen auf frischer Tat angewendet, bei der Erpressung, wenn das Geld gerade übernommen wird, aber in diesem Fall am Spielplatz passierte vermutlich so etwas nicht – erklärte Dr. Kamarás Péter.

On-line Erscheinung: http://www.blikk.hu/aktualis/belfold/jatszoterrol-vittek-el-a-rendorok-a-volt-konzult/v56sq15

Österreichische Botschaft in Budapest gilt als Tatort einer angeblichen Erpressung in einem ungarischen Strafverfahren

Sehr geehrte Frau Botschafterin!

Es ist Ihnen bekannt, dass ein österreichischer Diplomat vor der ungarischen Polizei in Budapest am 28. 12. 2012 eine Strafanzeige erstattet hat (Beilage), dass er sich wegen eines angeblichen an der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesenen privaten E-mails erpresst fühlte. Tatort der angeblichen Erpressung ist somit die Österreichische Botschaft in Budapest. Dieses die Österreichische Botschaft in Budapest betreffende Strafverfahren dauert seit 7 Jahren, obwohl die Anzeige nicht einmal unterzeichnet ist. Der Ihnen bekannte österreichische Diplomat hat vor der ungarischen Polizei den Diplomatenpass D1101737 vorgelegt.

Ferner bezeichnet sich die Anzeige erstattende Person als hochrangige österreichischer Bediensteter des Außenministeriums.

Ich bitte Sie um Ihre Auskunft über folgende Fragen:

– Stehen Österreichische Vertretungen im Ausland weltweit zu privaten Rachezwecken Österreicher / österreichischer Diplomaten gegen eigene Familienmitglieder zur Verfügung? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

– Finanzieren österreichische Steuerzahler Österreichische Vertretungen im Ausland, um vor der Polizei im Ausland durch das Ansehen Österreichische Vertretungen Vorteile für Anzeigenden zu erzielen?

– Steht das jeden Österreicher zu? Oder nur österreichischen Diplomaten? Sowohl Damen als auch Männern? Oder nur Männern? Weltweit oder nur in Budapest?

– Darf sich eine österreichische Botschaft im Ausland als Tatort einer Straftat in der die ungarische Polizei ermittelt anbieten und darf dieser Zustand seit 7 Jahren toleriert werden?

– Haben Sie das beigelegte Dokument/den Fall geprüft/prüfen lassen (bei wem)? Mit welchem Ergebnis? Haben Sie es vor, mir zu antworten? Sind Sie verpflichtet, diesen Fall zu prüfen/prüfen lassen? In welcher Frist? Sind Sie verpflichtet, mir meritorisch zu antworten? In welcher Frist?

– Hat der betroffene österreichische Diplomat mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?

Rechtlicher Hintergrund:

Im Sinne des Artikels 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – ist es strengst verboten, die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort einer angeblichen Straftat zu missbrauchen.

Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks: 01060/1501/2013.bü.

Geschäftszahl an dem ungarischen Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10.717/2018.

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Artikel 22

(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.

(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.

Aber in einer gegen mich gerichtete Strafanzeige – wegen angeblicher Erpressung – behauptet der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat, mein angebliches privates E-Mail im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesen zu haben.

In diesem angeblichen E-mail soll es angeblich um Unterhaltszahlungs- und Vermögensteilungsansprüche gehen.

Diese angeblichen Ansprüche haben in dem Ihnen bekannten österreichischen Diplomaten angeblich große Angst erweckt, und deswegen hat er mich in Ungarn wegen Erpressung angezeigt.

Laut § 367 des ungarischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2012) ist Erpressung mit bis zu 5 Jahre Haft gedroht.

Laut § 174 der ungarischen Strafprozessordnung (Gesetz Nr. XIX. aus dem Jahre 1998) ist das Strafverfahren binnen 3 Tagen mangels internationaler Zuständigkeit einzustellen.

Der angebliche Tatort der angeblichen Straftat ist die Österreichische Botschaft in Budapest, da der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat das angebliche private E-Mail im Botschaftsgebäude las.

Das Passwort des Familienpostfachs hat der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat auch gekannt. Ich habe KEINERLEI erpressendes E-Mail geschrieben!

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

Darf ein österreichischer Diplomat sich mit Diplomatenpass (D1101737) vor der ungarischen Polizei ausweisen, als er vor der ungarischen Polizei eine Anzeige – ohne Unterschrift! – erstattet, dass er sich an der österreichischen Botschaft in Budapest erpresst wurde?

Darf ein in Österreich wohnhaft gemeldeter österreichischer Diplomat vor Gericht im Ausland ein HOTEL-Adresse als temporärer Aufenthaltsort angeben, obwohl das Gesetz die Angabe des ständigen Wohnsitzes vorschreibt?

Darf ein Missionschef tolerieren, dass die Adresse der Botschaft zu privaten Zwecken missbraucht wird?

Sehr geehrte Frau Botschafterin!

Es ist Ihnen bekannt, dass ein österreichischer Diplomat, dessen Namen Sie auch kennen, zu seiner Scheidung in Ungarn die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest (1068 Budapest Benczúr utca 16.) als ständiger Wohnsitz nutzte, obwohl er damals in Wien wohnhaft gemeldet war.

Ich bitte Sie um Ihre Auskunft über folgende Fragen:

– Stehen Österreichische Vertretungen im Ausland weltweit zu privaten Scheidungszwecken in Österreich wohnhaft gemeldeten Österreicher bzw. österreichischer Diplomaten als ständiger Wohnsitz vor Gericht im Ausland zur Verfügung? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

– Finanzieren österreichische Steuerzahler Österreichische Vertretungen im Ausland, um vor Scheidungsgericht im Ausland durch das Ansehen Österreichische Vertretungen Vorteile zu erzielen?

– Steht das jeden Österreicher zu? Oder nur österreichischen Diplomaten? Sowohl Damen als auch Männern? Oder nur Männern? Weltweit oder nur in Budapest?

– Haben Sie das beigelegte Dokument/den Fall geprüft/prüfen lassen (bei wem)? Mit welchem Ergebnis? Haben Sie es vor, mir zu antworten? Sind Sie verpflichtet, diesen Fall zu prüfen/prüfen lassen? In welcher Frist? Sind Sie verpflichtet, mir meritorisch zu antworten? In welcher Frist?

– Hat der betroffene österreichische Diplomat mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

Österreichischer Diplomat nutzt zu seiner Scheidung in Ungarn die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest (1068 Budapest Benczúr utca 16.) als ständiger Wohnsitz obwohl er in Wien wohnhaft gemeldet war

Erkundigung an die österreichische Botschafterin in Budapest

Sehr geehrte Frau Botschafterin!

Ich möchte mich über diesen Fall in dieser öffentlichen Form erkundigen, da in Ihrem beigelegten Schreiben (ÖB/PERS/0030/2019 vom 23. 07. 2019) es keinerlei Auskunft darüber gibt, in welcher Frist und durch welche zuständigen Stellen mit der Erledigung zu rechnen ist und mit mir in diesem, meine auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzende Kinder betreffenden, dringenden Fall keinerlei Kontakt aufgenommen wurde.

Da die Bearbeitung dieses Falles sehr langwierig ist, – als gesetzkonforme Rechtsdursetzung – wende ich mich an Sie öffentlich und lade die Dokumentation des Falles auf dieser Webseite auch hoch.

Ich hoffe auf eine raschestmögliche gesetzekonforme Bearbeitung meines Anliegens, ich bedanke mich für Ihre Hilfe und verbleibe mit besten Wünschen auch als Vertreterin meiner minderjährigen, auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzenden Kinder.

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Die Sonne scheint auf!

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. …

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. … die Zufügung seelischen Leides, … und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher … Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

„Ist Schreiben die Gabe der Schmiegsamkeit, der Anschmiegsamkeit an die Wirklichkeit? Man möchte sich ja gern anschmiegen, aber was geschieht da mit mir? Was geschieht mit denen, die die Wirklichkeit gar nicht wirklich kennen? Die ist ja sowas von zerzaust.“ Elfriede Jelinek – Nobelvorlesung

„Wir ehren diese Menschen, die Widerstand geleistet haben, nicht mit würdigen Reden sondern mit konkreten Taten der Solidarität und Menschlichkeit. Es ist unsere Aufgabe dafür einzutreten, dass Menschen nicht zu Nummern werden, sondern immer Menschen bleiben. Niemals wieder!“

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