



Das Gedicht des ungarischen Schriftstellers Illyés Gyula „Ein Satz über die Tyrannei” wurde symbolhaft für die Freiheit in Ungarn und in der Schule hat die Schülerschaft dieses Gedicht zum ungarischen Nationalfeiertag am 23. Oktober vorgetragen.
Die dritte Klasse trug diesen Teil des Gedichts vor:
„(wo es Tyrannei gibt, …)
es gibt Tyrannei
in Kindergärten,
im väterlichen Rat,
im Lächeln der Mutter,
in der Art, wie das Kind
einem Fremden antwortet; …“
Da dieses Gedicht in der Schule analysiert war und gerade dann wir es aus Deutsch üben sollten, wie das Wörterbuch zu benutzen, haben wir es aus diesem Anlass versucht, dieses berühmte ungarische Gedich zu übersetzen, mit der wir den Sonderpreis des Wettbewerbs gewonnen haben. Unsere Übersetzung wurde an der Preisverleihung von Schauspielerin der Deutschen Bühne Ungarns, Cathrein Unger vorgelesen (https://www.teol.hu/kultura/helyi-kultura/illyes-gyulara-emlekeztek-a-konyvtarban-1975491/).




Ist PORNO via ÖFFENTLICH DIENSTLICHE Kommunikationskanäle in Österreich tatsächlich zulässig? Sie ist am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes tätig!
Ist es tatsächlich eine PRIVATSACHE, massenhaft, EINEN ÖSTERREICHISCHEN DIPLOMATEN BETREFFENDE PORNOMATERIALIEN via DIE ÖSTERREICHISCHE ÖFFENTLICH DIENSTLICHE INFRASTRUKTUR – von der E-Mail Adresse Vorname.Nachname@bka.gv.at (konkreter Name ist der Österreichischen Botschaft Budapest seit langem bekannt) bzw. von dem Bereitschaftsdienstfax des Bundekanzleramtes (BKA) – zu schicken?
Darf die Absenderin von Pornomaterialien via die öffentlich dienstlichen Kommunikationskanäle des BKA weiterhin am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes tätig sein?
an Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer, Missionschefin der Österreichischen Botschaft Budapest
Kopie:
an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) – via Kontaktformular
an das Bürgerservice des Bundeskanzleramtes (BKA) – via E-Mail: service@bka.gv.at
Sehr geehrte Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer!
Seit langem ist es Ihnen – unter zahlreichen anderen Anomalien dieses Falles – auch jener Missstand mit konkreten Daten bekannt, dass eine Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes (BKA), zur Zeit am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes (https://bka.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1011614%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A111%2Cdc%3Dat) tätig, öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle des BKA betreffend eines österreichischen Diplomaten massenhaft missbraucht hat.
– Z. B. sie schickte von ihrer dienstlichen BKA E-Mail Adresse Vorname.Nachname@bka.gv.at (konkreter Name der Österreichischen Botschaft Budapest seit langem bekannt) PORNOBILDER ÜBER EINEN NACKT FOTOGRAFIERTEN ÖSTERREICHISCHEN DIPLOMATEN MIT ERREGTEM GESCHLECHTSORGAN BZW. BEI ORALEM GESCHLECHTSVERKEHR.
– Frau Botschafterin, Sie kennen auch den Namen des betroffenen österreichischen Diplomaten.
– Diese via von den Steuerzählern finanzierten öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle kommunizierten Pornomaterialen sind gesetzkonform zu veröffentlichen, da es für die Steuerzähler ein öffentlicheres Interesse darstellt, wozu die aus Steuergeldern finanzierte öffentlich dienstliche Infrastruktur genutzt wurde.
Der betroffene österreichische Diplomat gewann gegen mich in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn (z. B. https://www.transparency.org/files/content/pages/2019_CPI_Report_EN.pdf) mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien (z. B. https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/jun/20/viktor-orban-democracy-hungary-eu-funding) bürgerrechtliche Schadensersatzverfahren mit dem Argument, dass der österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur betreffende Porno eine PRIVATSACHE ist und ließ für sich mehrere Millionen HUF Schadensersatz gerichtlich verurteilen, er lässt das jetzt exekutieren, daher ist meine Wohnung (mein Mädchenvermögen), in der wir mit meinen zwei österreichischen Kindern wohnen, unter Beschlag und der betroffene österreichische Diplomat besteht darauf, meine Wohnung versteigern zu lassen. Er ist – vor ungarischen Gerichten mehrfach vom Diplomaten anerkannt! – im öffentlich dienstlichen Porno involviert, aber wir sollen mit meinen österreichischen minderjährigen Diplomatenkindern Obdachlos werden!
Der betroffene österreichische Diplomat hat gegen mich in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien ebenfalls Strafverfahren eingeleitet wieder mit dem Argument, dass der die österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur betreffende Porno eine PRIVATSACHE ist. Bei diesem Strafverfahren (Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10717/2018) nutzt der betroffene österreichische Diplomat – ebenfalls grob gesetzwidrig – sogar die Österreichische Botschaft Budapest als Tatort, an der er mit den öffentlich dienstlichen Pornomaterialen – aufgrund seiner Anzeige – angeblich erpresst wurde. Seine Strafanzeige hat der betroffene österreichische Diplomat zwar nicht unterzeichnet, aber er nutze seinen dienstlichen Diplomatenpass (D1101737) bei dem Verhör an der ungarischen Polizei und er betonte seine Funktion als hochrangiger österreichischer Diplomat. (Dokumentation siehe früher im Blog) Seit 7 Jahren dauert dieses Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft Budapest als Tatort ohne internationale Zuständigkeit geführt von den ungarischen Ermittlungsorganen. Ich bin deswegen als Verdächtigte, als alleinerziehende Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder, seit 7 Jahren mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bedroht. (Der betroffene österreichische Diplomat hat – trotz seiner gesetzlichen Pflicht – nicht seine Vorgesetzten unverzüglich darüber informiert, dass er sich an der Österreichischen Botschaft Budapest erpresst empfindet, sondern – nach einigen Monaten – meldete er den Fall bei der ungarischen Polizei, dass er Angst bekam, dass ich – laut seiner Anzeige – Ansprüche bei der Scheidung habe.)
RECHTLICHER HINTERGRUND:
Ich vertrete weiterhin die Rechtsmeinung, dass österreichische Steuerzahler die österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur nicht zu Pornozwecken finanzieren.
FOLGENDE RECHTSQUELLEN UNTERMAUERN MEINE RECHTAUFFASSUNG:
– Im Sinne des Rechnungshofgesetzes 1948 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217) ist bei öffentlichen Geldern die ziffernmäßige Richtigkeit, die auftrags- und widmungsmäßige Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und ZWECKMÄßIGKEIT der Gebarung zu prüfen.
– Im Sinne des Punktes 3 des Absatzes (4) des § 4 der Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKTNutzungsverordnung – – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006428) ist jedenfalls untersagt der Zugriff auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt.
– Absatz (1) des § 4. der IKTNutzungsverordnung schreibt ferner eindeutig vor, dass die Bediensteten vom Dienstgeber bereitgestellte Internetdienste für private Zwecke nur dann verwenden dürfen, wenn
1. eine Beeinträchtigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes,
2. ein mehr als bloß geringfügiger Zeitaufwand während der Dienstzeit,
3. eine Anscheinserweckung, dass die Nutzung im Namen, Interesse oder mit Wissen des Dienstgebers vorgenommen wird,
4. die Erzeugung negativer Rechtsfolgen beim Dienstgeber,
5. eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten,
6. eine Verletzung eigener oder fremder Dienstpflichten,
7. eine Verursachung von mehr als bloß geringfügigen Kosten und 8. eine Störung des Dienstbetriebes ausgeschlossen sind.
D.h. dass es österreichischen Bediensteten ausdrücklich gesetzlich verboten ist die österreichische öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle zu pornografen Zwecken zu missbrauchen, unabhänging davon dass der betroffene österreichische Diplomat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatanomalien in offiziellen Verfahren – mit häufigem Hinweis auf seiner hohen beruflichen Funktion in Österreich und seinen Diplomatenpass zeigend – als Privatsache einstellt und seit 7 Jahren in diversen Verfahren das durchsetzt.
MEIN ERSUCHEN AN FRAU BOTSCHAFTERIN MAG.IUR. ELISABETH ELLISON-KRAMER, MISSIONSCHEFIN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT BUDAPEST:
Aufgrund der auf der offiziellen Webseite der von Ihnen als Juristin seit mehr als Jahren (seit dem 6. Februar 2017 – https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/die-botschafterin/) geführten Österreichische Botschaft Budapest erbringt die Österreichische Botschaft Budapest, als Drehscheibe der Zusammenarbeit in der unmittelbaren Nachbarschaft, folgende Leistungen:
„- Sicherung österreichischer Interessen und Schaffung von gegenseitigem Verständnis,
– Unterstützung von Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Bildung, allgemein und in konkreten Projekten,
– Bürgerservice für österreichische StaatsbürgerInnen,
– Erstellung von Hintergrundinformationen und Analysen,
– Unterstützung europapolitischer Ziele.“
https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/
Bei Ihrem Amtsantritt am 06. 02. 2017 war dieser Fall an der Österreichischen Botschaft Budapest schon bekannt, trotzdem gibt es bis jetzt eine einzige (recht unprofessionelle – siehe frühere Blogbeiträge) Rückmeldung Ihrerseits vom 23. 07. 2019 (siehe früher im Blog), obwohl Ihre Tätigkeit als Botschafterin aus öffentlichen Geldern deswegen finanziert ist, um österreichische Interessen und die Rechte österreichischer StaatsbürgerInnen im Empfangsstaat (in diesem Fall: in Ungarn) zu sichern (siehe Zitat auf der Botschaftswebseite oben).
Als Beilage zu diesem Blogbeitrag lege ich die Empfangsbestätigung des BMEIA über meine Erkundigung vom 22. 07. 2019 bei, nach der endlich am 23. 07. 2019 eine (zwar sehr unprofessionelle) Rückmeldung von Ihnen – nach etwa 3 Jahren! – doch eingetroffen ist. Bis zum 23. 07. 2019 gab es – trotz gesetzlicher Pflicht (siehe AVG § 6) und trotz vielfacher Urgierungen und Erkundigungen meinerseits – keinerlei Bearbeitung meines Ersuchens vom 22. 06. 2016 an den damaligen Missionschef der Österreichischen Botschaft Budapest. In meinem Ersuchen musste ich auf die öffentlich zugänglichen Informationen über die Schredderaffäre, die Ibiza Affäre und die diesbezüglichen Ermittlungen hinweisen. Ich musste die vor den Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns warnenden Aussagen der damaligen österreichischen Bundeskanzlerin und die Wichtigkeit der Zuversicht und Bürgernähe betonenden Anmerkungen des österreichischen Staatsoberhaupts und des damaligen EPP Fraktionsvorsitzenden zitieren und ich musste – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – in Aussicht stellen, die Problematik auf EU Ebene zu thematisieren.
Seit dem 23. 07. 2019 werden die Missstände des betroffenen österreichischen Diplomaten weiterhin toleriert.
Faktum ist, dass die Follow–up Überprüfung des Rechnungshofs an der Österreichischen Botschaft in Budapest Folgendes feststellte: „Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt”. (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Oesterreichische_Botschaft_in_Budapest__Follow_up) Der betroffene österreichische Diplomat, der in dieser Periode an der Österreichischen Botschaft in Budapest diente, bekommt vielleicht wegen der auch vom Rechnungshof festgestellte mangelhaften Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätze (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) enorme dienstliche Vorteile mir gegenüber, die ihm gesetzlich NICHT zustehen! Betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin war der damalige Botschafter befangen, weil die damalige Kulturforumsleiterin – öffentlich bekannt – die Ehegattin des Missionschefs war. Betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin war daher der betroffene Diplomat zuständig. Aber der betroffene Diplomat ließ es während seiner Dienstzeit an der Österreichischen Botschaft in Budapest zu, dass die die Residenz der Kulturforumsleiterin betreffende Rechnungshofsemfehlung unerfüllt bleibt. Faktum ist ferner, dass der betroffene Diplomat sich in zahlreichen privaten Verfahren mit Diplomatenpass als hochrangiger österreichischer Diplomat aufführen darf und dadurch wesentliche Vorteile auf meinem Kosten genießt.
Ferner kann die rechtlich äußerst bedenkliche Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall auch RASSISTISCH BEDINGTE GRÜNDE haben, da ich Ungarin bin. Möglicherweise werden die Rechte meiner österreichischen Diplomatenkinder an der Österreichischen Botschaft in Budapest aus rassistischen Gründen verweigert, weil ihre Mutter Ungarin ist, obwohl Diskriminierung in Österreich strengst verboten ist.
Wieder – erfahrungsgemäß – etwa 3 Jahre bis zu einer nächsten unprofessionellen Antwort der Österreichischen Botschaft in Budapest kann ich nicht mehr warten. Deswegen – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – veröffentliche ich durchgehend die Dokumentation dieses Falles und reiche – medienöffentlich – eine RASSISMUS-BESCHWERDE ein. Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer wurde öffentlich wegen ihrer raschen, professionellen und erfolgreichen Hilfeleistung in einem schweren konsularischen Fall als „Engel von Dubai“ bezeichnet (https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Ellison-Kramer). Aber in jenem Fall ging es um eine „echte” (womöglich gebürtige) Österreicherin (https://www.welt.de/vermischtes/article124466261/Ich-wurde-in-Dubai-behandelt-wie-ein-Hund.html) und nicht von der Österreichischen Botschaft in – in diesem Fall – als minderwertige Österreicher behandelte österreichische Diplomatenkinder mit ungarischer Mutter.
Ferner informiere ich – ebenfalls als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – den Rechnungshof über die Vorgehensweise der Österreichischen Botschaft in Budapest in unserem Fall, da Rechtsverweigerung auch ein mangelhafter Umgang mit öffentlicher Kapazität ist und für meine Kinder und mich Schadensersatzansprüche gründet, die wieder – zwar mit Regressanspruch – die Steuerzähler werden vorerst bezahlen müssen. Ferner ist die in diesem Fall erlittene unprofessionelle Kundenbetreuung an der von Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer seit 3 Jahren geführten Österreichischen Botschaft in Budapest werfen auch von dem Rechnungshof zu prüfenden wirtschaftlichen, rechtlichen Bedenken auf! Finanzieren österreichische Steuerzähler die Personal der Österreichischen Botschaft in Budapest damit sie grundlegende Rechte meiner österreichischen Diplomatenkinder verweigern? Sogar die Ausstellung einer aus vielerlei Hinsicht unprofessionellen Empfangsbestätigung dauert Monate, wozu man sehr oft nachfragen muss. (Dokumentation siehe früher im Blog)
Selbstverständlich könnte (und sollte) die Botschafterin – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten – wesentlich dazu beitragen, dass diese vom betroffenen Diplomaten in Ungarn gesetzwidrig geführte Fälle – im Einklang mit den Gesetzen – schnellstmöglich eingestellt sind.
Daher möchte ich Sie, sehr geehrte Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer, höflichst fragen, ob Sie es für denkbar möglich halten, z. B. dass Sie es für das ungarische Gericht – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten, möglichst binnen kurzer Zeit (ich bin seit 7 Jahren – grob gesetzwidrig – Verdächtigte) – klären, dass öffentlich dienstliches Porno in Österreich unzulässig ist. Mir glaubt das das ungarische Gericht – trotz genauer Rechtsquellenangabe – gegenüber einem sich als mächtig aufführenden österreichischen in öffentlich dienstlichen Porno verwickelten Diplomaten nicht.
– Die Botschaft hat den Ruhm Österreichs zu schützen und es ist äußerst unangenehm, dass diese grundlegendsten Grundsätze – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – wegen der gesetzwidrigen, dokumentierten Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall breit öffentlich kommuniziert werden müssen. Ich will meine Mädchenvermögenwohnung nicht verlieren und ich möchte nicht ins Gefängnis geraten, damit die zwei vor Ihnen auch bekannten österreichischen Bediensteten – grob gesetzwidrig – ihr öffentlich dienstlichen Porno gefällig betreiben können, daher werde ich mit allen notwendigen gesetzekonformen Mittel dagegen auftreten.
Keine(r) im österreichischen öffentlichen Dienst darf Befugnisse missbrauchen.
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302)
Es ist ein klarer Disziplinarfall. Daher möchte ich mich erkundigen, ob die disziplinarrechtlichen Aspekte des Falles – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – geprüft werden.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt
Beilage:
mein Ersuchen vom 22. 07. 2019 vor Rückmeldung der Botschafterin am 23. 07. 2019


Sehr geehrte Frau Botschafterin!
Als Ergänzung zu meinem vorherigen Blogbeitrag finden Sie In der Beilage das Schreiben des ungarischen Sozialamtes (Győr-Moson-Sopron Megyei Kormányhivatal Családtámogatási és Társadalombiztosítási Főosztálya – GYB-16/11-131/2016), das Ihnen auch seit Juni 2019 vorliegt.
Ich bitte – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Ihre effiziente Hilfe, dass wir die uns gesetzlich zustehenden österreichischen Familienleistungen tatsächlich schnellstmöglich bekommen. Danke.
Stand der Sache:
Die ungarische Behörde vertritt in ihrem Schreiben (GYB-16/11-131/2016) – wie es vor Ihnen auch bekannt ist – seit 2016 die Rechtsmeinung, dass ausschließlich Österreich in unserem Fall für Familienleistungen zuständig ist, da die österreichischen Familienleistungen höher sind.
– Deswegen erfolgen seit dem 2016 weder aus Ungarn noch aus Österreich keinerlei Familienleistungen an uns.
– Bis 2016 bekamen wir die ungarischen Familienleistungen und die österreichische Ausgleichszahlung sollte uns zur Geburt der Kinder rückwirkend überwiesen werden.
– Vom Kindesvater ist keinerlei Kooperation zu erwarten, seit dem 16. 08. 2012 ist er vor uns praktisch verschwunden.
– Als die Kinder geboren sind (im 2010 und 2012), erteilte mir der Kindesvater mündlich die Auskunft, dass er – mit der Angabe seiner österreichischen Bankkontonummer – die österreichischen Familienleistungen im Fall beider Kinder fristgerecht beantragt hat.
– Zu klären ist, was für österreichische Familienleistungen der Kindesvater in Anspruch nahm, weil er die ganze Summe für sich behalten hat und es soll dafür schnellstmöglich gesetzekonform gesorgt werden, dass die uns zustehende österreichische Familienleistungen den Berechtigten zukommen.
Danke für Ihre Hilfe auch diesbezüglich.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt



Sehr geehrte Frau Botschafterin!
Am 11. 06. 2019 wandte ich mich – via E-Mail (Beilage 1 zu diesem Blogbeitrag) – an Sie in einem ungarisch sprachigen Schreiben, da am Konsulat auch ungarische Ortskräfte arbeiten. Originalexemplar des Schreibens wurde an dem Konsulat der Österreichischen Botschaft in Budapest am 12. 06. 2019 eingereicht. Mündlich! wurde am Konsulat versprochen, dass mein Ersuchen Sie ganz sicher erreichen wird und es bearbeitet wird. Eine Ausstellung einer Empfangsbestätigung wurde – ohne Benennung der rechtlichen Grundlage – am Konsulat abgewiesen.
Am 23. 7. 2019 haben Sie es den Erhalt meiner E-Mails vom Mai und Juni 2019 bestätigt (Beilage 2 zu diesem Blogbeitrag). Somit bestätigten Sie auch den Erhalt meines Schreibens vom 11. 06. 2019.
Aber seitdem gibt es keinerlei Rückmeldung Ihrerseits.
Mein Schreiben vom 11. 6. 2019 befasste 3 Themen:
1. angebliche Erpressung an der Österreichischen Botschaft in Budapest (GZ. am Gericht: 5.B.10717/2018)
2. Jugendamtsanomalien (GZ. am Jugendamt: BK-07/HGYO/00118-22 és 23/2019, bei der Polizei: 01200/771-26/2018.bü.)
3. österreichische soziale Familienleistungen (GZ. am ungarischen Sozialamt (Győr-Moson-Sopron Megyei Kormányhivatal Családtámogatási és Társadalombiztosítási Főosztálya): GYB-16/11-131/2016))
ad 3.) Die ungarische Behörde vertritt in ihrem Schreiben – wie es vor Ihnen auch bekannt ist – seit 2016 die Rechtsmeinung, dass ausschließlich Österreich in unserem Fall für Familienleistungen zuständig ist, da die österreichischen Familienleistungen höher sind
– Deswegen erfolgen seit dem 2016 weder aus Ungarn noch aus Österreich keinerlei Familienleistungen an uns.
– Bis 2016 bekamen wir die ungarischen Familienleistungen und die österreichische Ausgleichszahlung sollte uns zur Geburt der Kinder rückwirkend überwiesen werden.
– Vom Kindesvater ist keinerlei Kooperation zu erwarten, seit dem 16. 08. 2012 ist er vor uns praktisch verschwunden.
– Als die Kinder geboren sind (im 2010 und 2012), erteilte mir der Kindesvater mündlich die Auskunft, dass er – mit der Angabe seiner österreichischen Bankkontonummer – die österreichischen Familienleistungen im Fall beider Kinder fristgerecht beantragt hat.
– Zu klären ist, was für österreichische Familienleistungen der Kindesvater in Anspruch nahm, weil er die ganze Summe für sich behalten hat und es soll dafür schnellstmöglich gesetzekonform gesorgt werden, dass die uns zustehenden österreichischen Familienleistungen den Berechtigten zukommen. Danke für Ihre Hilfe auch diesbezüglich.
Ich möchte mich erkundigen, ob mein Ersuchen vom 11. 06. 2019 durch das Konsulat an Sie weitergeleitet wurde und ob und mit welchem Ergebnis mein Anliegen bearbeitet wurde. Danke.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt
Auszug aus meinem Ersuchen an Sie vom 11. 06. 2019:
ügyszám a PKKB-n: 5.B.10717/2018, de előfordul az 5.B.VI.10717/2018 ügyszám is
van amikor zsarolás miatt vádolnak, van úgy, hogy ez közokiratban – minden indoklás nélkül – átváltozik csalássá
kitűzött időpont: 2019. 06. 13. – IGAZOLÁSI KÉRELEMKÉNT IS és TÖRVÉNYESSÉGET KÉRVE
eljáró bíró: dr. Varga Mónika Katalin
ügyszám a Bács-Kiskun Megyei Kormányhivatal Kiskunfélegyházi Járási Hivatalánál: BK-07/HGYO/00118-22 és 23/2019 (számomra – rendkívül rövid, 5 napos határidővel – kézbesítve: 2019. 06. 05., amely a pünkösd hétfői munkaszüneti nap miatt 2019. 06. 11-én jár le, amelynek aznapi benyújtását nem tudtuk megszervezni, ezért igazolási kérelemmel élek, hogy az irat eredeti példánya 2019. 06. 12-én kerül a minisztériumban benyújtásra
ügyintéző: Varga Marianna
kapcsolódó rendőrségi ügyszám: 01200/771-26/2018.bü. (előadó: Bércesné Feleki Katalin)
Tisztelt Kádárné dr. Báló Ágnes elnök asszony elnök asszony!
Tisztelt dr. Novák Katalin államtitkár asszony!
Tisztelt Elisabeth Ellison-Kramer nagykövet asszony! (Kérem az irat érkeztetését és az ügyszám közlését! Köszönöm!)
Tisztelt Jogász kollegák!
Soron kívül kérem intézkedésüket törvényi kötelességeikkel összhangban, hogy mind a bírósági, mind a gyámügyes JOGELLENES RENDŐRSÉGI FENYEGETÉS elháruljon. Köszönöm.
Nagy örömmel adunk tájékoztatást arról, hogy gyermekeim, Editke (7 éves) és Lacika (9 éves) bejutott az ENSZ fejlődési keretrendszerének gerincét alkotó 17 fenntartható fejlődési cél (Sustainable Development Goals – röviden SDGs) kapcsán kiírt „Fenntartható fejlődési célok gyerekszemmel” című pályázat országos döntőjébe.
– A díjátadóra 2019 októberében kerül sor a Magyarország Kormánya szervezésében megrendezendő Budapest Water Summit (Budapest Víz Világtalálkozó – https://www.budapestwatersummit.hu/) keretében, amelynek fővédnöke dr. Áder János köztársasági elnök úr.
– Így az a megtiszteltetés ért bennünket, hogy személyesen is találkozhatunk a díjkiosztó alkalmával dr. Áder János köztársasági elnök úrral, amely lehetőséget – törvényes védekezésül, szükség esetén – arra is fel szeretnék használni, hogy eljárási kegyelmet kérjek fenti ügyeimben személyesen dr. Áder János köztársasági elnök úrtól.
– Továbbá magas rangú kormányzati tisztviselők szervezik az eseményt, akiktől ahhoz szeretnék – szintén törvényes védekezésül, szükség esetén –, hogy gyámügyi téren segítsenek a törvényesség elérésében.
A legnagyobb tisztelettel nagyon szépen kérem ismét Elnök asszonyt és Államtitkár asszonyt, hogy – törvényi kötelességeikkel összhangban – biztosítsák a törvényességet ügyeinkben. Fenti eljárásokat mihamarabb, számomra kedvezően törvényileg kötelező lezárni. (Részletek az előzmény iratokban és a beadvány későbbi részében is.)
Nagykövet asszonyt – pedig szintén a legnagyobb tisztelettel, törvényi kötelességével összhangban – arra kérem,
1) hogy tájékozódjon a fenti büntetőeljárásról, amelynél a vád szerint a tetthely a budapesti osztrák nagykövetség
2) és Nagykövet asszony segítségét kérem abban is, hogy az osztrák állampolgársággal is rendelkező, kiemelkedően sikeres gyermekeimet ne fenyegesse jogellenesen a köztudomásúan rengeteg anomáliával eljáró gyámhivatal.
3) Továbbá – Nagykövet asszony intézkedésével – törvényesen, gyermekeim születésére visszamenőleg biztosítani kell azt, hogy osztrák állampolgársággal is rendelkező gyermekeim hozzájussanak az osztrák szociális juttatásokhoz, amelyeket az apjuk születésükkor Ausztriában megigényelt, ám amelyet hozzánk nem juttatott el.
– Gyermekeim apja 2012. 08. 16. óta eltűnt előlünk, azóta nem ismertek a magánelérhetőségei, azóta nem kérdezett gyermekei felől, akik sem Magyarországon, sem Ausztriában nem részesülnek szociális juttatásban, mert a Győr-Moson-Sopron Megyei Kormányhivatal Családtámogatási és Társadalombiztosítási Főosztályának GYB-16/11-131/2016 szerint Ausztria köteles eljárni.
– Minden tekintetben irreális, hogy én intézzem az apával a fentieket, hiszen fenti, durván jogsértő büntetőeljárás koholt előidézője is az, hogy az apa megfélemlítőnek és zsarolásnak tartja, hogy törvényes tartásdíjat és vagyonmegosztást kelljen fizetnie válás esetén. (Mindenesetre vizsgálandó az apa által gyerekeink születésekor megigényelt osztrák juttatás, amely hozzánk nem jut el.)
Nagykövet asszonyt arra is kérem, hogy – a törvényes ügyviteli renddel összhangban – tájékozódjon az osztrák államfőnél, hogy közben tudna-e járni a magyar államfőnél, hogy eljárási kegyelemben részesülhessek. Köszönöm.
Nagyon abszurd helyzet állt elő.
– Egyrészt kiemelkedően sikeres gyermekeim – ENSZ vonatkozású nemzetközi témakörben – a legfőbb magyar közjogi méltóságtól kapnak elismerést magas rangú kormányzati tisztviselők által szervezett világeseményen.
– Másrészt folyamatos a jogellenes rendőrségi fenyegetettségünk, mert 1) a PKKB és 2) a gyámhivatal – törvényi kötelességük ellenére – nem hajlandó biztosítani a törvényességet ügyünkben.
Az ellenérdekű fél ügyvédje, dr. … az elmúlt közel 7 évben 30 jogellenes alapügyet indított ellenünk.
…
Kérem, hogy az ügyből ránk semmiféle anyagi és/vagy egyéb teher ne háruljon.
Valamennyi észrevétel ismeretlen tettes(ek) ellen irányul. Valamennyi korábbi beadványomat fenntartom.
2019. 06. 11. (eredeti iratként: 2019. 06. 12.) Tisztelettel és köszönettel: …


Sehr geehrte Frau Botschafterin!
Ich möchte mich erkundigen, ob mein unterliegender, anonymisiert veröffentlichter an die Österreichische Botschaft in Budapest am 28. 05. 2019 in Originalschrift eingereichter Brief an den Herrn Bundespräsidenten an das Büro des Bundespräsidenten weitergeleitet wurde. Danke für Ihre Auskunft.
Als Juristin vertrete ich die Rechtsmeinung, dass Ihr Schweigen keine gesetzekonforme Erledigung meines Anliegens ist.
Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:
§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen.
Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt ferner:
Befangenheit von Verwaltungsorganen
§ 7. (1) Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen:
| 1. | in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind; |
| 2. | in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind; |
| 3. | wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen; |
| 4. | im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 64a) mitgewirkt haben. |
(2) Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich bewirkt werden kann, auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen.
Sollten Sie die Rechtsmeinung vertreten, dass Sie mit meinem Anliegen überhaupt nichts zu tun haben, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet das mir fristgerecht, mit genauen Rechtsquellen versehenen juristischer Begründung und Rechtsmittelbelehrung und mit der gleichzeitigen Benennung der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ich möchte auf das Regierungsprogramm „Regierungsprogramm 2020–2024 – Aus Verantwortung für Österreich.” (https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf) hinweisen, das die Rechtsstaatlichkeit in Österreich als ausdrücklicher Schwerpunkt beinhaltet.
Als – öffentlich bekannt (https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/die-botschafterin/ ) – studierte Juristin muss es Ihnen bekannt sein, dass kein österreichischer Bediensteter das öffentlich bekannte Rechtsstaatlichkeitsdefizit ausnutzen darf. Das gilt für meinen Gegner auch.
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302)
Amtswegen verfolgen Sie sicherlich den aktuellen Skandal in Ungarn, dass der ehemalige ungarische Botschafter in Peru massenhaft seinen Dienstcomputer zu pornographen Zwecken missbraucht hat. Es ist unbestritten, dass öffentlich dienstliche Infrastruktur NICHT zu Pornozwecken missbraucht werden darf.
https://index.hu/english/2020/02/10/peru_hungarian_ambassador_child_pornography_gabor_kaleta/
Es ist Ihnen (z.B. aus meiner Benachrichtigung vom 28. 05. 2019) bekannt, dass mein Gegnern in zahlreichen offiziellen Schriften vor ungarischen Organen an erkennt, dass seine Liebhaberin von ihrem dienstlichen Bundeskanzleramt (BKA) E-Mail (Vorname.Nachname@bka.gv.at – Name ist Ihnen bekannt) und von dem Bereitschaftsdienstfax des BKA massenhaft meinen Gegner betreffende PORNO Materialien geschickt hat, aber mein Gegner – mit missbräuchlichen, häufigen Hinweisen auf seine Funktion in Österreich – in Ungarn mit enormer Rechtsstaatlichkeitsdefizit in ungarischen Verfahren den Eindruck erwecken konnte, dass der Missbrauch öffentlich dienstlicher Infrastruktur für pornografe Zwecke unter Bediensteten in Österreich eine reine Privatsache ist. (Die Mitarbeiterin, die öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes (BKA) massenhaft für Pornozwecke missbraucht hat ist zur Zeit für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistung – REFERAT I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes)
Als Juristin teilen Sie vielleicht die Rechtsmeinung, dass österreichische Bediensteten die aus österreichischen öffentlichen Geldern finanzierte öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur nicht zu Pornozwecken missbrauchen dürfen. Es ist KEINE Privatsache!
Gesamte Rechtsvorschrift für Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008470
Grundsätze der IKT-Nutzung:
§ 79c. Im Sinne der §§ 79d bis 79h bedeuten die folgenden Begriffe:
1. „IKT“ (Informations- und Kommunikationstechnologie oder -technik): alle Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegbildern sowie Daten,
2. „IT-Stelle“: die für die technische Ermöglichung oder die Sicherheit der IKT-Nutzung zuständige Organisationseinheit,
3. „IKT-Infrastruktur“: alle Geräte („Hardware“), die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden oder im Einvernehmen mit dem Dienstgeber für dienstliche Zwecke benutzt werden und der Informationsverarbeitung für Zwecke des Dienstgebers dienen, sowie die darauf befindlichen Programme und Daten („Software“),
4. „IKT-Nutzung“: Nutzung der IKT-Infrastruktur,
5. „korrekte Funktionsfähigkeit“: Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität und Verfügbarkeit der IKT-Infrastruktur,
6. „Nachricht“: jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlichen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird.
§ 79d. Die IKT-Infrastruktur darf von den Beamten grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. In einem eingeschränkten Ausmaß ist auch die private Nutzung der für den Dienstbetrieb zur Verfügung stehenden IKT-Infrastruktur erlaubt, sofern sie nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes nicht entgegensteht und sie die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur nicht gefährdet. Die Beamten haben keinen Rechtsanspruch auf eine private IKT-Nutzung. Die Beamten sind verpflichtet, sich an die durch Verordnung der Bundesregierung festzulegenden Nutzungsgrundsätze sowie allfällige weitere ressort- oder arbeitsplatzspezifische Nutzungsregelungen für eine private IKT-Nutzung zu halten. Mit diesen Nutzungsgrundsätzen werden inhaltliche Vorgaben für die Zulässigkeit einer privaten IKT-Nutzung festgelegt, wobei insbesondere der zeitliche Rahmen, der Umfang und die Art einer zulässigen privaten IKT-Nutzung geregelt werden. Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKTNutzungsverordnung – IKT-NV) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006428
§ 4. (1) Die Bediensteten dürfen vom Dienstgeber bereitgestellte Internetdienste für private Zwecke nur dann verwenden, wenn
1. eine Beeinträchtigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes,
2. ein mehr als bloß geringfügiger Zeitaufwand während der Dienstzeit,
3. eine Anscheinserweckung, dass die Nutzung im Namen, Interesse oder mit Wissen des Dienstgebers vorgenommen wird,
4. die Erzeugung negativer Rechtsfolgen beim Dienstgeber,
5. eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten,
6. eine Verletzung eigener oder fremder Dienstpflichten,
7. eine Verursachung von mehr als bloß geringfügigen Kosten und 8. eine Störung des Dienstbetriebes ausgeschlossen sind. …
(4) Jedenfalls untersagt ist
1. der Zugriff auf strafrechtlich verbotene oder sonstige gesetzwidrige Inhalte,
2. jegliche Benutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen im Rahmen eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes,
3. der Zugriff auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt …
Daher möchte ich um Ihre Auskunft bitten, ob Sie – Amtswegen – das Bundeskanzleramt über dieses Anliegen informiert haben.
Die damalige Bundeskanzlerin warnte ausdrücklich von ungarischen Anomalien. „Von den berüchtigten „ungarischen Verhältnissen“ sei man in Österreich weit entfernt, dennoch müsse man wachsam sein – das sagte mit Brigitte Bierlein eine gewichtige Rednerin.” (https://kurier.at/politik/ausland/richter-warnen-vor-verfassungskrise-in-ungarn/400552181) Und die Bundeskanzlerin a. D. stand ausdrücklich zur Internetsicherheit. „Bundeskanzlerin Bierlein und Frauenministerin Stilling warnen vor zunehmender digitaler Gewalt, von der vor allem Frauen und junge Menschen betroffen sind.” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191030_OTS0156/bundeskanzleramt-sichert-finanzierung-der-beratungsstelle-gegen-hass-im-netz-fuer-2020)
Daher ist es wichtig zu erfahren, ob Sie – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – das Bundeskanzleramt informiert haben und ob Sie eine Rückmeldung erhalten haben. Ich wiederhole: Die Mitarbeiterin, die öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes (BKA) massenhaft für Pornozwecke missbraucht hat ist zur Zeit für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistung – REFERAT I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes Und all das wird in ungarischen Verfahren als „Privatsache” eingestellt.
Das ist ferner ein klarer Disziplinarfall (eventuell mit Verdacht auf Amtsmissbrauch), worüber die österreichische Botschaft seit 2016 weißt und daher ersuche ich Sie um Auskunft, ob Sie die Disziplinarkommission des BMEIA – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – benachrichtigt haben.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Alle meine vorherigen Schriften bleiben aufrecht. Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und verbleibe mit besten Wünschen:
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt
Anhang: mein ersuchen an den Herrn Bundespräsidenten vom 28. 05. 2019
AN DEN HERRN BUNDESPRÄSIDENTEN PROF. DR. ALEXANDER VAN DER BELLEN
als Originalschrift via Frau Botschafterin Mag. iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER, Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Budapest
Ich ersuche die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften – um die Bekanntgabe der Geschäftszahl und um die Bestätigungsmitteilung, dass die Zustellung an den Herrn Bundespräsidenten erfolgte. Danke.
Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:
§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen.
Kopie:
an Herrn Prof. Paul LENDVAI, Chefredakteur und Mitherausgeber von der Europäischen Rundschau
gratulierend ihm – neben seinen zahlreichen Ehrungen – zu dem im 2019 erhaltenen Radnóti Miklós Preis, gegründet von der Allianz der Ungarischen Wiederständer und Antifaschisten und dankend ihm für seine hervorragenden Analysen auch über die Rechtsstaatlichkeitsdefizite Ungarns
E-Mail: europ.rundschau@aon.at
an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut TICHY, Vorsitzender der Disziplinarkommission beim BMEIA
E-Mail: Helmut.TICHY@bmeia.gv.at
Betreff:
Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn:
– minderjähriger … (geb. … 2010)
– minderjährige … (geb. … 2012)
VON: Kindesmutter Dr. …, dipl. Juristin
Adresse: H-… Budapest, …, Ungarn, Tel: …
BETROFFENER KINDESVATER: Dr. …
Referatsleiter … des BMEIA
GESCHÄFTSZAHLEN IN UNGARN – in allen 3 Verfahren gesetzwidrige ungarische polizeiliche Drohung gegen uns!
Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 5.B.10717/2018 (meine Anmerkung vom 13. 02. 2020: seitdem – nach einem unbegründeten, somit gesetzwidrigen Richterwechsel: 27.B.10717/2018)
– ANGEBLICHE ERPRESSUNG AN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT IN BUDAPEST
Richterin: dr. Varga Mónika Katalin (nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019)
Geschäftszahl am Jugendamt (Bács-Kiskun Megyei Kormányhivatal Kiskunfélegyházi Járási Hivatal):
BK-07/HGYO/00487-10/2019
– Schutzverfahren durch das öffentlich bekannt skandalös dilettanten ungarischen Jugendamt mit möglichem Ausgang eines gesetzwidrigen staatlichen ungarischen Obhutnahme meiner österreichischen Diplomatenkinder
Referentin: Varga Marianna (nächster Jugendamtstermin: 31. 05. 2019)
(ein Artikel in der Presse über den Dilettantismus des ungarischen Jugendamtswesen: Wenn das System gewalttätig ist: https://wmn.hu/ugy/49901-serul-a-felnott-serul-a-gyerek–amikor-a-rendszer-bantalmaz)
aufgrund Anzeige vom obigen Jugendamt:
Geschäftszahl an der Polizeikommission des 20. Bezirks in Budapest: 01200/771-26/2018.bü.
– Kindeswohlgefährdung durch die vom Anfang an einstimmig und vielfach erwiesen liebevollen und fürsorglichen Kindesmutter, weil ich als Juristin gesetzkonforme Vorgehensweise in Ungarn verlangt habe
Polizistin: Bércesné Feleki Katalin
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen!
Als Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder und als Herzensösterreicherin möchte ich mich vorerst für Ihre kinderfreundlichen Aussagen, die uns in unserer Not viel Hoffnung geben, höflichst bedanken.
Sehr bewegt habe ich meinen österreichischen Kindern (jetzt 7 und 9 Jahre alt) die Message an die Jüngsten Ihrer Amtsantrittsrede (https://kurier.at/politik/inland/bundespraesident-die-rede-von-alexander-van-der-bellen-im-wortlaut/243.182.326) übersetzt, vielen Dank für Ihre wertvollen Gedanken: „In diesem Zusammenhang lassen Sie mich bitte mit einem Wort an die jüngsten Generationen schließen. … an die Jüngsten, die Ihr am Beginn Eures Weges steht. Ihr, die ihr vielleicht noch in den Kindergarten geht. … Ihr werdet die Welt neu bauen. Und wir Älteren, wir brauchen euch. Wir brauchen euren Mut, wir brauchen eure Leidenschaft, wir brauchen eure Ideen, euren Respekt, euren Fleiß. Jedenfalls euren Widerspruch, eure Talente. Und last not least, eure Zuversicht. Darauf bauen wir, wir brauchen Euch.”
Danke Ihnen auch für diese Grußworte:
„Mein Herzensanliegen ist ein wertschätzendes Miteinander. Unsere gemeinsame Zukunft und jene unserer Kinder und Enkelkinder. Unser aller Wohlergehen. … Ein gutes österreichisches Prinzip lautet: »Durchs Reden kommen die Leut z’samm.« Ich freue mich, wenn Sie mit mir und meinem Team in Kontakt treten und Ihre persönlichen Anliegen an mich richten.” (https://www.bundespraesident.at/)
Ebenfalls vielen Dank Ihnen für diesen Klartext:
„Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen: So sind wir nicht! So ist Österreich einfach nicht! Die österreichische Bevölkerung muss sich auf die Integrität der Regierung, auf die Integrität der Verantwortungsträger und auf die Integrität der Institutionen verlassen können.” (https://bundespraesident.at/aktuelles/detail/news/erklaerung-neuwahl/)
Das heißt für mich auch, dass Österreich – wie auch im Bundesverfassungsgesetz und in sonstigen österreichischen Gesetzen verankert – ein Rechtsstaat ist und keinerlei rechtswidrige, faschistoide Methoden Ungarns in Österreich zu tolerieren sind.
Festzuhalten ist, dass Ungarn am meisten antisemitisches Land Europas ist! (z. B. http://observer.com/2016/07/world-jewish-congress-head-ronald-lauder-expects/)
Daher bitte ich höflichst darum, dass die rechtswidrigen, faschistoiden Methoden Ungarns gegen meine Kinder, die die österreichische Staatsangehörigkeit auch besitzen, nicht länger angewendet werden können.
FALLBESCHREIBUNG:
Der Vater der Kinder, Dr. …, zur Zeit Referatsleiter im BMEIA (Referat …), missbrauchte die Adresse der Österreichischen Botschaft Budapest auf dem Scheidungsantrag als seinen Wohnsitz, obwohl er damals in Wien wohnhaft gemeldet war. (Beilage 1)
I. ANGEBLICHE ERPRESSUNG AN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT IN BUDAPEST
Dr. … lässt seit etwa 7 Jahren durch die ungarische Polizei betreffend die österreichische Botschaft in Budapest ermitteln, obwohl – im Sinne des Artikels 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – das strengst verboten ist.
Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks:01060/1501/2013.bü.
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Artikel 22
(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
In einer gegen mich gerichtete Strafanzeige – wegen angeblicher Erpressung – behauptet Dr. …, mein angebliches privates E-Mail im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesen zu haben.
In diesem angeblichen E-mail soll es angeblich um Unterhaltszahlungs- und Vermögensteilungsansprüche gehen, die bei der Scheidung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Diese angeblichen Ansprüche haben in Dr. … angeblich große Angst erweckt, und deswegen hat er mich in Ungarn wegen Erpressung angezeigt.
Laut § 367 des ungarischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2012) ist Erpressung mit bis zu 5 Jahre Haft gedroht.
Laut § 174 der ungarischen Strafprozessordnung (Gesetz Nr. XIX. aus dem Jahre 1998) ist das Strafverfahren binnen 3 Tagen mangels internationaler Zuständigkeit einzustellen.
Der angebliche Tatort der angeblichen Straftat ist die österreichische Botschaft in Budapest, da Dr. … das angebliche private E-Mail im Botschaftsgebäude las.
Das Passwort des Familienpostfachs hat Dr. … auch gekannt. Ich habe KEINERLEI erpressendes E-Mail geschrieben!
Da sich die österreichische Botschaft Budapest im 6. Bezirk befindet, ermittelte die ungarische Polizei des 6. Bezirks betreffend die österreichische Botschaft Budapest.
Der Fall ist schon vor dem ungarischen Gericht.
Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 5.B.10717/2018, nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019
Zu klären ist: Auf welcher gesetzlicher Grundlage darf Dr. … die Österreichische Botschaft Budapest zu privaten Zwecken benutzen – die sogar ungarische Polizei und das ungarische Gericht involvieren.
Zum Beispiel wieso liest er ein angeblich privates E-Mail am Arbeitsplatz, und warum gibt er die Adresse der Botschaft der Republik Österreich in Ungarn als seine private Adresse vor Gericht an.
Es wäre notwendig, dass die zuständige österreichische Stelle das ungarische Gericht unverzüglich informiert, dieses Verfahren, das die österreichische Botschaft in Budapest betrifft, unverzüglich einzustellen, weil die ungarischen Ermittlungsorgane wegen einer angeblichen Straftat im Gebäude der österreichischen Botschaft nicht ermitteln dürfen.
Der angebliche Opfer Dr. … hätte sich an seinen Dienstgeber bzw. an die österreichische Polizei und die österreichische Staatsanwaltschaft wenden können, und bekanntgeben, dass er ein angebliches privates E-Mail im Gebäude der österreichischen Botschaft in Budapest gelesen hatte, und Angst bekommen hat. Ob es sich um eine Straftat handelt, hätte in Österreich, durch die österreichischen Organe ermittelt werden können, aber nicht in Ungarn, durch die ungarische Polizei.
II. DR. … LIEFERT UNSERE KINDER DEN GROBEN GESETZWIDRIGKEITEN DES UNGARISCHEN JUGENDAMTES AUS
Dr. … unternimmt erneut Versuche, dass unsere minderjährigen Kinder in die ungarische staatliche Obhut gezwungen werden können, obwohl ich – einstimmig, mehrfach dokumentiert – eine ausgezeichnete Mutter bin.
Das ist dienstlich auch relevant, da es um österreichische Diplomatenkinder geht.
III. 30 GRUNDVERFAHREN IN UNGARN GEGEN UNS MIT FALSCHEN PERSÖNLICHEN DATEN
Dr. … tritt in Ungarn unter zwar ähnlichen, aber aus juristischer Hinsicht falschen persönlichen Daten auf.
Da die EU auf Rechtsstaatlichkeit beruht (EU Vertrag Artikel 2), darf niemand aus juristischer Hinsicht falsche Namen benutzen. Das ruht auf § 10 Absatz der ungarischen Gesetzverordnung Nr. 13. aus dem Jahre 1979 über das internationale Privatrecht, im Einklang mit der konsequenten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Dr. … wagt es aber in Ungarn – z. B. bei der Scheidung – als „dr. …“ aufzutreten. Dieser Name ist in Ungarn ein Frauenname! Er gibt die Adresse der österreichischen Botschaft in Budapest als ständiger Wohnsitz an, obwohl er in Wien wohnhaft gemeldet war. (Beilage 1 und 2)
Sowohl aus dienstlicher als auch aus konsularischer Sicht ist es relevant, dass Dr. … in Ungarn gegen mich 30 Grundverfahren einleiten ließ, und er hat in allen Verfahren falsche persönliche Daten angegeben.
Die 30 rechtswidrige Verfahren gegen uns in Ungarn werden mit äußerst chaotischen, falschen (Verdacht auf Urkundenfälschung aufwerfenden) persönlichen Datenangaben abgewickelt. Die von Dr. … angegebenen persönlichen Daten – z.B. sein eigener Name, Name seiner Mutter, Wohnsitz – sind alle konsequent falsch.
Für den Kindesvater gibt es folgende persönliche Daten in den ungarischen amtlichen Schriften:
VIERFACHE verschiedene Namen für den Kindesvater: dr. … (Frauenname als Vatername!), … (ebenfalls Frauenname als Vatername!), … és …; (siehe z. B. Beilage 2)
SIEBENFACHE verschiedene Geburtsnamen der Mutter des Kindesvaters: …, …, …, …, …, …, …;
ZWEIFACHE verschiedene Geburtsorten für den Kindesvater: Tirana, Tirol;
Mangelnde bzw. falsche Wohnsitzangabe für den Kindesvater: (z. B die österreichische Botschaft in Budapest (Beilage 1), Hotel und Rechtsanwaltskanzlei als ständiger Wohnsitz!, Adresse wohin keine Post zugestellt werden kann, etc.).
Beilage 2: Illustration für den rechtswidrigen Datenchaos
ad I. – III.
Es ist zu untersuchen, ob das Verhalten des österreichischen Diplomaten Dr. … in Ungarn den Vorschriften und den hohen Anforderungen des Diplomatischen Dienstes der Republik Österreich entspricht, oder ob ein Disziplinarverfahren dringend nötig ist.
Beamten-Dienstrechtsgesetz
Ernennungserfordernisse
§ 4. (1) Allgemeine Ernennungserfordernisse sind
| 3. | die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind |
Allgemeine Dienstpflichten
§ 43. (2) Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Auch aus dienstlicher Hinsicht muss es untersucht werden, inwiefern ein österreichischer Diplomat im Ausland die weltweit bekannten Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns ausnutzen kann.
Sonstige Aspekte (z. B. massenhafte öffentlich dienstliche Pornografie, Abrechnung der Repräsentationszulage – dokumentiert, auch mit Fotos) sind auch zu prüfen.
Es ist zu bedenken, ob über das Verhalten des österreichischen Diplomaten Dr. … in Ungarn die österreichische Staatsanwaltschaft dringend benachrichtigt werden muss.
Integration ist Schwerpunkt in Österreich. Dr. … stammt aus Albanien und hat seinen Werdegang Österreich zu verdanken.
Ich erwarte, dass Dr. … seinem ungarischen beauftragten Rechtsanwalt die Weisung erteilt, dass alle Verfahren in Ungarn unverzüglich eingestellt werden, inbegriffen die Tilgung aller Kosten und Schaden.
Sollte ich von den zuständigen österreichischen Organen – trotz ihrer gesetzlichen Pflicht – weiterhin keine Hilfe bekommen, damit die rechtswidrigen Angriffe gegen meine Kinder und mich in Ungarn sofort eingestellt werden, wende mich – als gesetzekonforme Verteidigung – direkt an die österreichische Öffentlichkeit bzw. reiche eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen!
Daher möchte ich höflichst um Ihre Hilfe bitten, damit mein Anliegen jene zuständige österreichische Institution erreicht, die bereit und fähig ist, – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten – unseren Fall rechtskonform zu bearbeiten. Danke sehr!
Ich lege mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an den damaligen Missionschef der österreichischen Botschaft in Budapest bei, über das ich – trotz Erkundigungen – noch keinerlei Rückmeldung erhalten habe.( Die seit fast 3 Jahren andauernde Rechtsverweigerung der österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall wirft Bedenken auf, dass sie meinen österreichischen Kindern und mir absichtlich Schaden verursachen. Wegen der uns verursachten Schaden der österreichischen Botschaft in Budapest wurde schon ein international angesehener Schadensersatzspezialist kontaktiert.)
Beilage 3 – mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide mit dem Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über unseren Fall auf Deutsch und auf Ungarisch
In den letzen 3 Jahren hat sich die Lage sehr verschlechtert.
Als mit Auszeichnung promovierte Juristin, bin ich fest überzeugt, dass österreichische Organe es auch in unserem Fall nicht zulassen dürften, dass Organe des öffentlich auch international breit bekannt korrupten Ungarns mit enormen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten betreffend die österreichische Botschaft in Budapest als Tatort seit fast 7 Jahren ermitteln und über den Fall die ungarische Justiz mit ebenfalls enormen Rechtsstaatlichkeitsmangel entscheidet.
Hungary has stabilised its position at the tail-end in both the European Union and in Central and Eastern Europe, as revealed by the most recent corruption ranking of Transparency International (TI). With its score of 46 points, Hungary ranks 64th globally, having only climbed two places in the global ranking and one place among EU Member States. Even though state institutions in Hungary, due to the country’s poor rule of law and democracy performance are unable to effectively curb corruption …
A EUROPEAN PARLIAMENT RESOLUTION
Proposal for a Council decision determining, pursuant to Article 7 (1) of the Treaty on European Union, the existence of a clear risk of a serious breach by Hungary of the values on which the Union is founded
(3)In its reasoned proposal, the European Parliament presented its concerns related to the situation in Hungary. In particular, the main concerns related to the functioning of the constitutional and electoral system, the independence of the judiciary and of other institutions, the rights of judges, corruption and conflicts of interest, privacy and data protection, freedom of expression, academic freedom, freedom of religion, freedom of association, the right to equal treatment, the rights of persons belonging to minorities, including Roma and Jews, and protection against hateful statements against such minorities, the fundamental rights of migrants, asylum seekers and refugees, and economic and social rights.
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0250_EN.html
Falls keinerlei österreichische Dienststelle für diesen Fall zuständig wäre, ersuche ich Sie höflichst, beim ungarischen Staatoberhaupt für mich für Verfahrensgnade zu intervenieren. Vielen Dank!
ABOUT THE INSTITUTION OF THE PRESIDENT OF THE REPUBLIC
Presidential pardons: Section g) paragraph (4) of Article 9. of the Fundamental Law sets forth that the President of the Republic shall exercise the right of granting individual pardons on the basis of a recommendation coming from the Minister of Public Administration and Justice or from the Supreme Prosecutor. (https://www.keh.hu/about_the_institution_of_the_president_of_the_republic/1586-About_the_institution_of_the_President_of_the_Republic&pnr=3)
Ich zitiere erneut den von Ihnen erwähnten österreichischen Prinzip: »Durchs Reden kommen die Leut z’samm.« Die schweigsame Gleichgültigkeit der österreichischen Botschaft in Budapest ist gesetzwidrig und unzulässig!
Meines Erachtens ist für den Fall die österreichische Botschaft in Budapest sehr wohl zuständig und die österreichische Botschaft in Budapest ist gesetzlich verpflichtet sowohl die Zentrale des BMEIA als auch mich zu informieren.
Liegt eine Befangenheit der österreichischen Botschaft in Budapest vor, trotzdem ist das jahrelange Schweigen der österreichischen Botschaft in Budapest keine gesetzkonforme Option.
Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:
Befangenheit von Verwaltungsorganen
§ 7. (1) Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen:
| 1. | in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind; |
| 2. | in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind; |
| 3. | wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen; |
| 4. | im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 64a) mitgewirkt haben. |
(2) Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich bewirkt werden kann, auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen.
Ich schätze Österreich sehr für den aktiven Schutz der Menschenrechte auch durch Zivilen.
Z. B. Das Mauthausen Komitee Österreich tritt für eine freie und demokratische Gesellschaft und für die Wahrung der Menschenrechte aller ein, unabhängig von Staatsangehörigkeit, politischer Gesinnung und Religion, und sie arbeiten entschieden gegen alle Arten von Faschismus, Rassismus, Neonazimus, Chauvinismus und Antisemitismus. https://www.mkoe.at/ueber-uns/mauthausen-komitee-oesterreich
Sollten die zuständigen österreichischen Organe uns weiterhin gesetzkonforme Hilfe verweigern wende ich mich auch – als gesetzkonforme Verteidigung – auch an die österreichische Öffentlichkeit, somit an Menschenrechtsverteidiger.
Da Österreich Mitglied der EU ist und Dr. … über EU Gelder als Referatsleiter entscheidet, sollen – als gesetzekonforme Verteidigung – auch die zuständigen Foren der EU einbezogen werden.
Holocaust Überlebender Friedennobelpreisträger Elie Wiesel betonte: „Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.”
Daher bitten wir um Ihre gesetzekonforme Hilfe. Vielen Dank!
Ich möchte noch einige Infos über die Erfolge meiner Kinder zur Illustration dass ich KEINE kindergefährdende Mutter bin!
Meine Kinder sind – Gott sei Dank – gesund, glücklich und erfolgreich.
Wir pflegen auch ihre österreichische Identität, die Tochter besucht den deutschsprachigen Kindergarten, der Sohn die deutschsprachige Schule.
Meine Kinder sind sehr erfolgreich an zahlreichen Wettbewerben (z. B. an sportlichen, Zeichnen-, Literatur- und an sonstigen Wettbewerben).
Z.B. meine Kinder nahmen erfolgreich an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest mit dem oberösterreichischen Märchen „Mühle, Mühle, mahle mir!” http://www.sagen.at/texte/maerchen/maerchen_oesterreich/oberoesterreich/muehlemalemir.html teil.
Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Preisübergabe an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest
Titel des Bildes:
Pflege der österreichischen Identität: Preisübergabe an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest mit dem oberösterreichischen Märchen „Mühle, Mühle, mahle mir!”
– Sie bekamen Lobesbrief und eine Anthologie geschenkt aus der Litaraturwerkstatt in Graz (http://www.literaturwerkstatt.at/) für die Teilnahme an dem Europäischen Literaturwettbewerb 2019 für ihr Märchen inspiriert von dem Mond (https://www.br.de/mediathek/video/koehlmeiers-maerchen-folge-2-42-der-mond-av:5be30797cfdd4f00184bc5f3), Märchen vom österreichischen Schriftsteller/Märchenerzähler, Herrn Michael Köhlmeier.
– Meine Kinder gewannen Sonderpreis des Essaywettbewerbs „Gespräche über die Zukunft” organisiert von der ungarischen Wochenzeitschrift HVG (https://www.facebook.com/beszelgetesekajovorol/
https://www.facebook.com/pg/beszelgetesekajovorol/about/?ref=page_internal https://www.facebook.com/beszelgetesekajovorol/posts/2078924128895686?__tn__=K-R) und der Privatuniversität Aquincum Institute of Technology (AIT) (https://www.ait-budapest.com/people/letter-from-the-founder) inspiriert von der Initiative “Open Future” der Zeitschrift The Economist. (What is The Economist’s Open Future project? – https://www.youtube.com/watch?v=UrHX-MVMGTY
https://www.economist.com/open-future/2018/04/16/our-essay-competitions-for-young-people)
Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Preisübergabe
Meine Kinder beim Zuhören der Widmung beim Überreichen des Sonderpreises des Essaywettbewerbs vom Herrn Bojár Gábor (https://en.wikipedia.org/wiki/G%C3%A1bor_Boj%C3%A1r), Gründer der Firma Graphisoft und Privatuniversität Aquincum Institute of Technology (AIT) im Graphisoft Park (http://www.graphisoftpark.com/)
Pflege der ungarischen Identität: Preis gewonnen mit dem ungarischen Märchen König Matthias und Beatrix an dem ungarischen landesweiten Kinderschauspielfestival
Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Kinderschauspielfestival Aufführung
Meine Kinder gewinnen sehr oft auch Zeichnen-Wettbewerbe. Diese Bilder meiner Kinder zeigen viel Optimismus. Mit diesen Bildern wünschen wir Ihnen alles Gute und drücken wir Hoffnung aus, dass Sie helfen werden.
Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: einige Bilder gemalt von meinen Kindern
Alles ist in unserem Fall genau dokumentiert. Die ganze Dokumentation steht selbstverständlich zur Verfügung.
Seit Jahren steht mein Einigungsvorschlag an Dr. … um eine gesetzekonforme Scheidung aufrecht, auf die Dr. … – trotz seiner gesetzlichen Pflicht – noch nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und Antwort. Wir verbleiben mit besten Wünschen.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Hochachtungsvoll: Whistleblowerin Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in Peking
Budapest, am 28. Mai 2019
Liste der Beilagen:
Beilage 1: Scheidungsantrag mit Frauenname „dr. …“ und mit der Adresse der österreichischen Botschaft (1068 Budapest Benczúr u. 16.) als ständiger Wohnsitz, obwohl Dr. … in Wien wohnhaft gemeldet war
Beilage 2: Illustration für den rechtswidrigen Datenchaos
4 verschiedene Namen (…, …, Dr. …, Dr. …) auf einem einzigen Dokument (Ermächtigung für den Rechtsanwalt vom 27. 08. 2012), falsche Muttername (…), kein Wohnsitzangabe
Beilage 3: mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide mit dem Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über unseren Fall auf Deutsch und auf Ungarisch


Mein hiermit veröffentlichtes Schreiben vom 28. 05. 2019 ist eine Illustration dafür, dass eine alleinerziehende Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder an der Österreichischen Botschaft in Budapest sich mehr als 3 Jahre (zwischen dem 22. 06. 2016 und 23. 07. 2019) erkundigen muss, damit endlich am 23. 07. 2019 eine Geschäftszahl des Falles bekannt wurde.
Aber seit dem 23. 07. 2019 wird die gesetzkonforme Bearbeitung an der Österreichischen Botschaft in Budapest weiterhin sabotiert. Es gibt keinerlei meritorische Auskunft in der Benachrichtigung der Botschafterin vom 23. 07. 2019, wohin und wann mein Anliegen weitergeleitet wurde, mit welcher Frist der Bearbeitung zu rechnen ist, es gibt keine Rechtsmittelbelehrung, nur ein Rechtschreibefehler als Zeichen der Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Mangel an Professionalität, dass die Botschafterin (öffentlich bekannt studierte Juristin und Mutter) ein kurzes Schreiben mit der Ansprache „Sehr geehrter Frau Dr. ...“ unterschreibt, das sie ganz bestimmt nicht einmal aufmerksam durchgelesen hat.
Interessant ist, dass ich als Vertreterin zweier österrechischen Diplomatenkinder noch nach dem 28. 05. 2019 weiterhin monatelang warten musste, eine nicht näher erläutere und somit völlig unnachvollziehbare Empfangsbestätigung der Botschafterin über den „Erhalt meiner E-mails vom Mai und Juni 2019“ am 23. 07. 2019 zu erhalten.
Skurril und grob unprofessionell ist auch die Empfangsbestätigung der Österreichischen Botschaft in Budapest vom 28. 05. 2019 (Beilage) ausgestellt von der Vertretung des weltweit bekannt modernen Österreichs im digitalen 21. Jahrhundert, die ich ebenfalls bemängelte (mein E-mail vom 28. 05 2019 unten), ohne jegliches Ergebnis. D. h. dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest – z. B. in unserem Fall – technisch nicht orgarisiert ist, dass der Kunde eine nachvollziehbare Empfangsbestätigung bei dem Einreichen der Schrift bekommt.
Ferner ist es seit dem 28. 05. 2019 keine Auskunft darüber, ob mein via die Österreichische Botschaft in Budapest für den Herrn Bundespräsidenten eingereichtes Schreiben zum Bundespräsidentenamt weitergeleitet wurde.
An Österreich als Rechtsstaat deklariert in der Bundesverfassung, vertreten auf höchster Ebene von dem Herrn Bundesprasidenten, haben wir grosses Vertrauen und Hoffnung. Sehr bewegt habe ich meinen österreichischen Kindern (jetzt 8 und 10 Jahre alt) die Message an die Jüngsten der Amtsantrittsrede des Herrn Bundespräsidenten übersetzt, vielen Dank für diese wertvollen Gedanken: „In diesem Zusammenhang lassen Sie mich bitte mit einem Wort an die jüngsten Generationen schließen. … an die Jüngsten, die Ihr am Beginn Eures Weges steht. Ihr, die ihr vielleicht noch in den Kindergarten geht. … Ihr werdet die Welt neu bauen. Und wir Älteren, wir brauchen euch. Wir brauchen euren Mut, wir brauchen eure Leidenschaft, wir brauchen eure Ideen, euren Respekt, euren Fleiß. Jedenfalls euren Widerspruch, eure Talente. Und last not least, eure Zuversicht. Darauf bauen wir, wir brauchen Euch.” https://kurier.at/politik/inland/bundespraesident-die-rede-von-alexander-van-der-bellen-im-wortlaut/243.182.326
Das Niveau einer Empfangsbestätigung der Österreichischen Botschaft in Budapest im digitalen 21. Jahrhundert:

—– Weitergeleitete Nachricht
—–Von: …
An: elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>
CC: petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019, 18:10:04 MESZ
Betreff: Disziplinarfall … – Anhang: Ersuchen an den Herrn Bundespräsidenten
an Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER, Missionschefin, ÖB Budapest
Kopie: an Frau Botschafterin Mag.phil. Dr. phil. et Mag.iur. Dr. iur. Petra SCHNEEBAUER, Sektionsleiterin, Sektion IV.
an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut TICHY, Vorsitzender der Disziplinarkommission beim BMEIA
Betreff:
Ersuchen – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Bekanntgabe der Geschäftszahl meines Anliegens an der österreichischen Botschaft in Budapest und Erkundigung über den Stand der Zustellung meines Briefes an den Herrn Bundespräsidenten (Anhang 1)
Sehr geehrte Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER!
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Als Juristin leitete ich 4 Jahre lang die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Peking, somit sind wir quasi Kollegen.
Ich erwarte daher – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – gesetzekonforme und professionelle Erledigung meines Anliegens. Danke.
Ich bin Mutter und somit gesetzliche Vertreterin zwei österreichischer Diplomatenkinder.
Ich möchte mich mit diesem Brief über den Stand der Erledigung meines Anliegens erkundigen.
– Kindesvater Dr. … lässt gesetzwidrig die ungarischen Organe betreffend die österreichische Botschaft in Budapest als Tatort ermitteln (nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019) und er hält gesetzwidrig die Gefahr auf, dass unsere österreichischen Diplomatenkinder in die schreckliche ungarische staatliche Obhut gezwungen werden (nächster Jugendamtstermin: 31. 05. 2019), obwohl ich – einstimmig, vielfach und dokumentiert bewiesen – eine ausgezeichnete Mutter bin. Dabei lässt Dr. … die ungarische Polizei auf uns gesetzwidrig aufhetzen.
– In zahlreichen offiziellen Schriften erkennt Dr. … vor ungarischen Organen an, dass … von ihrem dienstlichen Bundeskanzleramt (BKA) E-Mail (…@bka.gv.at) und von dem Bereitschaftsdienstfax des BKA massenhaft Dr. … betreffende PORNO Materialien geschickt hat, aber Dr. … – mit missbräuchlichen, häufigen Hinweisen auf seine Funktion in Österreich – in Ungarn mit enormer Rechtsstaatlichkeitsdefizit in ungarischen Verfahren den Eindruck erwecken konnte, dass der Missbrauch öffentlich dienstlicher Infrastruktur für pornografe Zwecke unter Bediensteten in Österreich eine reine Privatsache ist. (… ist für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistung)
– Das ist ein klarer Disziplinarfall (eventuell mit Verdacht auf Amtsmissbrauch), worüber die österreichische Botschaft seit 2016 weißt und zuletzt am 24. 04. 2019 informiert wurde.
Ferner ist es eine klare Rechtsverweigerung der österreichischen Botschaft in Budapest, dass es in diesem Fall seit 2016 überhaupt keine Geschäftszahl und überhaupt keine juristisch begründete Erledigung gibt und somit jeglicher Rechtsweg versperrt ist.
– Deswegen – als gesetzkonforme Verteidigung – entschied ich, mich an den Staatsoberhaupt zu wenden (Anhang 1) und wenn notwendig ist, muss – ebenfalls als gesetzkonforme Verteidigung – auch die österreichische Öffentlichkeit informiert werden.
– Österreichische Steuerzahler finanzieren amtliche Tätigkeit österreichischer Bediensteten nicht deswegen, damit die österreichische Botschaft in Budapest und meine österreichischen Diplomatenkinder rechtswidrig den öffentlich bekannt enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns ausgeliefert sind.
In meiner heute eingereichten Schrift (Anhang 1) ersuche ich die österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften – um die Bekanntgabe der Geschäftszahl und um die Bestätigungsmitteilung, dass die Zustellung an den Herrn Bundespräsidenten erfolgte. Hiermit möchte ich mich ferner darüber erkundigen. Danke.
Gerade in der jetzigen österreichischen innenpolitischen Lage, dass es klar wurde, dass in Österreich kein Rechtstaatabbau ungarischer Art toleriert wird, bitte ich – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Ihre gesetzekonforme Vorgehensweise, darunter gesetzekonforme Kommunikation in unserem Fall. Danke sehr.
Ich ersuche höflichst um Bekanntgabe eines Ansprechpartners für diesen Fall. Heute habe ich erlebt, dass an der österreichischen Botschaft in Budapest – völlig unbefugt – der ungarische Pförtner über Zuständigkeitsfragen und Menschenrechte entscheidet nachdem man viel warten muss, bis er das Telefon abhebt. Er hat – ohne Rechtsauskunft – mir verweigert, zu der Büroleiterin der Botschafterin zu schalten. Letztendlich hat sich mit meinem Anliegen – wie unten und im Anhang 2 festgehalten – das Konsulat befasst. (Selbstverständlich wäre es grob diskriminierend und bundesverfassungswidrig, wenn uns gesetzekonforme Erledigung deswegen verweigert wäre, weil die Missstände von einem Bediensteten des BMEIA begangen sind.)
Alle meine Ersuchen bleiben aufrecht.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Danke – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – für Ihre Hilfe und Antwort!
Mit kollegialen Grüßen:
Dr. …
Beilage:
Eingabe am österreichischen Konsulat in Budapest am 28. 05. 2019:
Aufgrund der Bürgerinformation gibt es Parteienverkehr an dem Konsulat in Budapest von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr. (https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/anfahrt-und-oeffnungszeiten/)
Daher schickte ich meinen als Anhang 1 beigefügten Brief, der die österreichische Botschaft auch betrifft, in Originalschrift mit meiner Vertreterin an die Konsularabteilung während der Öffnungszeit des Konsulates.
Dort war meine Vertreterin informiert, dass Schriftverkehr mit dem Konsulat ausschließlich per Post möglich ist.
Meine Vertreterin hat mich telefonisch über diese Auskunft des Konsulats informiert.
Sehr langwierig gelang mir, mit einer ungarisch sprachigen Dame zu telefonieren, die die Bekanntgabe ihres Namen und die Erfüllung meines Ersuchens um das Schriftstück bestätigt zu übernehmen – ohne Rechtsauskunft – willkürlich verweigert hat.
Nachher hat das Telefon eine andere Dame, die den Namen „Grünewald“ erwähnt hat, übernommen, die Deutsch geredet hat und mir – ebenfalls ohne Rechtsauskunft – ihre Meinung mitgeteilt hat, dass sie nicht verpflichtet ist ihren vollständigen Namen bekanntzugeben und ihrer unbegründeter Auffassung nach bin ich ausschliesslich berechtigt, mit der Botschaft ausdrücklich per Post zu kommunizieren.
Nach juristischer Erläuterung der Lage meinerseits hat sie mitgeteilt, dass sie höchstens bereit wäre, OHNE Empfangsbestätigung meinen Brief zu übernehmen.
Nachher hat diese Dame das Telefon – sehr unhöflich und äußerst unprofessionell, ohne sogar sich von mir zu verabschieden – aufgelegt.
Auch aus konsularischer Sicht ist ihre Vorgehensweise sehr bedenklich und äußerst unprofessionell:
Sie hat nicht geprüft, worum es geht, ob Hilfeleistungsbedarf bzw. Dringlichkeit besteht und sie verweigerte mich zu ihrer Vorgesetzten weiterzuverbinden.
Ferner konnte mir niemand am Konsulat eine juristisch fundierte verfahrensrechtliche und materiell rechtliche Auskunft geben.
Nach dem Telefonat habe ich es geprüft. Der Name „Grünewald“ ist auf der öffentlichen Mitarbeiterliste der Konsularabteilung nicht zu lesen. http://www.kulugyminiszterium.hu/dtweb/reszletes.aspx?Orszag=Osztr%C3%A1k%20K%C3%B6zt%C3%A1rsas%C3%A1g
Meine Vertreterin überging zum Eingang der Botschaft, wo sie informiert wurde, dass die als Anhang 2 beigefügte Empfangsbestätigung (ein weisser Blatt ohne Unterschrift) schon am Konsulat zubereitet wurde.
Nachher wurde meiner Vertreterin am Konsulat noch – auch jetzt ohne Rechtsauskunft – die Unterschrift der Empfangsbestätigung verweigert.
Übrigens ist mein Name auf der Empfangsbestätigung falsch (ich heiße Dr. … und auf der Empfangsbestätigung steht …th mit th und ohne Doktortitel.) Außerdem geht aus der Empfangsbestätigung es nicht genau hervor, welche Eingabe von „Frau …th“ am 28. 5. 2019 entgegengenommen wurde.
Auszug aus meinem Schreiben vom 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide mit genauen Daten, auf die erst eine Antwort am 23. 07. 2019 kam, – trotz gesetzlicher Pflicht – ohne Klärung der Zuständigkeiten, ohne Rechtsmittelbelehrung, aber mit Rechtsschreibefehler (Sehr geehrter Frau Dr. …) und mit einer Empfangsbestätigung, aus der es nicht nachvollziehbar ist, welche Ersuchen genau die Botschafterin erhalten hat.
Mein Schreiben vom 22. 06. 2016 an den Missionschef der Österreichischen Botschaft in Budapest:
BESCHWERDE an Herrn Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE
ANTRAG AUF EIN SOFORTIGES TREFFEN
Österreichische Botschaft, Budapest, 1068 Budapest Benczúr utca 16.
budapest-ob@bmeia.gv.at, ralph.scheide@bmeia.gv.at
VON: Kindesmutter Dr. … , dipl. Juristin
Adresse: … Budapest Ungarn
Betreffender Kindesvater: …
Beilage: Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über den Fall auf Deutsch und auf Ungarisch
Sehr geehrter Herr Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Unterzeichnende, Dr. …, Juristin, Ex-Chefkonsulin, Menschenrechtsaktivistin, alleinerziehende Mutter zwei österreichischer minderjähriger Diplomatenkinder bitte ich die Republik Österreich, meine beiden Diplomatenkinder, die österreichische Staatsbürger sind, vor den rechtswidrigen Angriffen in Ungarn zu schützen.
MEINE BITTE AN SIE:
I. Ich bitte Sie, mir einen sofortigen Termin zu geben, damit wir die Angelegenheit – rechtswidriges und kindeswohlgefährdendes Verhalten des österreichischen Diplomaten, Dr. … in Ungarn – persönlich besprechen.
Ungarns meistgelesene Zeitung BLIKK (mehr als 1 Million Leser) hat bereits über meinen Fall berichtet.
Zwar stand der Name des betroffenen österreichischen Diplomaten noch nicht in der Zeitung, aber ich gehe davon aus, dass Sie als beauftragter Botschafter der Republik Österreich in Ungarn alle Fälle mit großer Aufmerksamkeit verfolgen – und sofort an das österreichische Außenministerium weitermelden – , wo ein österreichischer Diplomat in der ungarischen Medien auftaucht.
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Artikel 5
(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
II. Als Botschafter der Republik Österreich bitte ich Sie sofort tätig zu werden, und auf alle Punkte dieses Briefes binnen kürzester Zeit mir eine schriftliche Antwort zu geben, damit ich die Staatsanwaltschaft in Österreich ausführlich benachrichtigen kann.
Dr. Josef Weidenholzer, österreichischer Europaabgeordneter hat bereits gegen Ungarn eine europaweit medienöffentliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, wegen rechtswidrige Tätigkeit der ungarischen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Verletzung der Rechtsstaatlichkeit.
1. Fallbeschreibung:
1.1. Der Vater der Kinder, Dr. …, zur Zeit Büroleiter der EZA …, missbrauchte die Adresse der Österreichischen Botschaft Budapest auf dem Scheidungsantrag als seinen Wohnsitz, obwohl er damals in Wien wohnhaft gemeldet war.
1.2. Dr. … lässt seit 3 Jahren durch die ungarische Polizei betreffend die Österreichische Botschaft in Budapest ermitteln, obwohl – im Sinne des Artikels 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – das strengst verboten ist. Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks: 01060/1501/2013.bü.
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Artikel 22
(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
1.3. In einer gegen mich gerichtete Strafanzeige – wegen angeblicher Erpressung – behauptet Dr. …, mein angebliches privates E-Mail im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesen zu haben.
In diesem angeblichen E-mail soll es angeblich um Unterhaltszahlungs- und Vermögensteilungsansprüche gehen.
Diese angeblichen Ansprüche haben in Dr. … angeblich große Angst erweckt, und deswegen hat er mich in Ungarn wegen Erpressung angezeigt.
Laut § 367 des ungarischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2012) ist Erpressung mit bis zu 5 Jahre Haft gedroht.
Laut § 174 der ungarischen Strafprozessordnung (Gesetz Nr. XIX. aus dem Jahre 1998) ist das Strafverfahren binnen 3 Tagen mangels internationaler Zuständigkeit einzustellen.
Der angebliche Tatort der angeblichen Straftat ist die Österreichische Botschaft in Budapest, da Dr. …das angebliche private E-Mail im Botschaftsgebäude las.
Das Passwort des Familienpostfachs hat Dr. … auch gekannt. Ich habe KEINERLEI erpressendes E-Mail geschrieben!
Da sich die Österreichische Botschaft Budapest im 6. Bezirk befindet, ermittelt die ungarische Polizei des 6. Bezirks betreffend die Österreichische Botschaft Budapest seit 3 Jahren.
2. DIE NÖTIGEN SCHRITTE
2.1. Zu klären ist: Auf welcher gesetzlicher Grundlage darf Dr. … die Österreichische Botschaft Budapest zu privaten Zwecken benutzen – die sogar ungarische Polizei und das ungarische Gericht involvieren.
Zum Beispiel wieso liest er ein angeblich privates E-Mail am Arbeitsplatz, und warum gibt er die Adresse der Botschaft der Republik Österreich in Ungarn als seine private Adresse vor Gericht an.
2.2. Ich bitte Sie, Herr Botschafter, die ungarische Polizei im 6. Stadtbezirk in Budapest unverzüglich zu informieren, die Ermittlungen, die die Österreichische Botschaft in Budapest betreffen, unverzüglich einzustellen, weil die ungarische Polizei wegen einer angeblichen Straftat im Gebäude der österreichischen Botschaft nicht ermitteln darf.
Der angebliche Opfer Dr. … hätte sich an seinen Dienstgeber bzw. an die österreichische Polizei und die österreichische Staatsanwaltschaft wenden können, und bekanntgeben, dass er ein angebliches privates E-Mail im Gebäude der österreichischen Botschaft in Budapest gelesen hatte, und Angst bekommen hat. Ob es sich um eine Straftat handelt, hätte in Österreich, durch die österreichischen Organe ermittelt werden können, aber nicht in Ungarn, durch die ungarische Polizei.
3. MEINE SOFORTIGE BITTE an den Botschafter Dr. iur. Ralph SCHEIDE:
Untersuchen Sie bitte, ob das Verhalten des österreichischen Diplomaten Dr. … in Ungarn den Vorschriften des Diplomatischen Dienstes der Republik Österreich entspricht, oder ob ein Disziplinarverfahren dringend nötig ist.
Informieren Sie mich bitte unverzüglich über das Ergebnis, weil ich im Interesse der betroffenen Kinder auch die österreichische Staatsanwaltschaft dringend benachrichtigen muss.
3.1. Dr. … unternimmt zum dritten Mal Versuche, dass unsere minderjährigen Kinder in die ungarische staatliche Obhut gezwungen werden, obwohl ich – einstimmig, mehrfach dokumentiert – eine ausgezeichnete Mutter bin.
Das ist dienstlich auch relevant, da es um österreichische Diplomatenkinder geht.
Sehr geehrter Herr Botschafter!
DRINGEND muß es untersucht werden, warum ein österreichischer Diplomat Dr. … seine eigenen Kinder in die ungarische staatliche Obhut zwingen will, und die Kinder um jeden Preis von der liebenden Kindesmutter trennen will.
Österreichische Diplomaten repräsentieren weltweit die Werte der Republik Österreich.
Österreich hat – auch im internationalen Vergleich – besonders viel unternommen, damit die Rechte des Kindes geschützt werden.
Die österreichische Bundesverfassung garantiert jedem Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
MEINE BITTE AN SIE:
Es muss unbedingt verhindert werden, dass meine – von mir liebevoll und ausgezeichnet erzogenen Kinder, die auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen – in die schreckliche, öfters kindergefährdende ungarische staatliche Obhut gezwungen werden, weil der österreichische Diplomat Dr. … aufgrund seines tatsächlichen österreichischen Gehaltes keinen Unterhalt bezahlen will, und mich finanziell ruinieren will.
Bitte unternehmen Sie alles, damit es sofort überprüft wird, ob das Verhalten von Dr. … mit den Anforderungen des diplomatischen Dienstes in Österreich überhaupt vereinbar ist.
Das KINDESWOHL meiner beiden Kinder muß geschützt werden.
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder
Artikel 5
(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
4. Österreich ist ein Vorzeigeland für Rechtsstaatlichkeit in der ganzen EU
4.1 Jean-Claude Juncker, Präsident der EU Kommission betonte bereits im Sommer 2014 seine politische Prioritäten:
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Regierungen, dass sie Recht, Schutz und Gerechtigkeit gewährleisten und dass die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt geachtet werden. Dies erfordert auch ein gemeinsames europäisches Handeln auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte.
Ich erwarte auch mit Recht, dass Sie als Botschafter der Republik Österreich dafür sorgen, dass meine beiden Diplomatenkinder vor rechtswidrigen Angriffen geschützt werden.
Bundeskanzler Christian Kern betonte mehrmals, dass Österreich wieder Vorreiter sein muß, und alle Kinder das Recht auf Chancengleichheit haben.
4.2. Sowohl aus dienstlicher als auch aus konsularischer Sicht ist es relevant, dass Dr. … in Ungarn gegen mich 28 Grundverfahren einleiten ließ, und er hat in allen Verfahren falsche persönliche Daten angegeben.
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Auch aus dienstlicher Hinsicht muß es untersucht werden, inwiefern ein österreichischer Diplomat im Ausland die weltweit bekannten Rechtsstaatlichkeitsanomalien ausnutzen kann.
Die von Dr. … angegebenen persönlichen Daten – z.B. sein eigener Name, Name seiner Mutter, Wohnsitz – sind alle konsequent falsch.
Dr. … hat sich in Ungarn unter einem zwar ähnlichen, aber aus juristischer Hinsicht falschen Namen von mir scheiden lassen.
Da die EU auf Rechtsstaatlichkeit beruht (EU Vertrag Artikel 2), darf niemand aus juristischer Hinsicht falsche Namen benutzen. Das ruht auf § 10 Absatz der ungarischen Gesetzverordnung Nr. 13. aus dem Jahre 1979 über das internationale Privatrecht, im Einklang mit der konsequenten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Dr. … wagt es aber in Ungarn – in 28 Grundverfahren in Ungarn – als „dr. …“ aufzutreten.
Dieser Name ist in Ungarn ein Frauenname!
Ich bitte Sie auch diesen UMSTAND dringend zu untersuchen, wie weit dieses Verhalten mit den hohen Anforderungen, die ein österreichischer Diplomat erfüllen muß, vereinbar sind.
Sonstige Aspekte (z. B. massenhafte öffentlich dienstliche Pornografie, Abrechnung der Repräsentationszulage – dokumentiert, auch mit Photos) sind auch zu prüfen.
Integration ist Schwerpunkt vom Herrn Bundesminister Kurz. Dr. … stammt aus Albanien.
5. MEINE ERWARTUNG
5.1. Ich erwarte, dass Dr. … seinem ungarischen beauftragten Rechtsanwalt die Weisung erteilt, dass alle Verfahren in Ungarn unverzüglich eingestellt werden, inbegriffen die Tilgung aller Kosten und Schaden.
Sollte ich von der österreichischer Botschaft keine Hilfe bekommen, damit die rechtswidrigen Angriffe gegen meine Kinder und mich in Ungarn sofort eingestellt werden, wende mich direkt an den österreichischen Bundeskanzler, an die österreichische Öffentlichkeit bzw. reiche eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.
Die UN Kinderrechtskonvention
Artikel 4
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte.
Artikel 37
Die Vertragsstaaten stellen sicher,
a) dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird.
b) dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird.
Ich bitte Sie, persönlich dafür zu sorgen, dass diese Kinderrechte durch Österreich auch meinen Kindern gewährleistet werden.
Hoffnung geben mir die klaren kinderfreundlichen und diskriminierungsverneinenden Aussagen des neuen Bundeskanzlers Herrn Mag. Christian Kern und der neuen Frauenministerin Dr. Sabine Oberhauser.
„Ich will in einer Gesellschaft leben, in der jedes Kind die gleichen Chancen hat.“ – richtete der frisch angelobte Bundeskanzler aus.
Ich bedanke mich bei den Europaabgeordneten Frau Dr. Viviane Reding, Frau Dr. Cecilia Wikström und Herrn Dr. Josef Weidenholzer dafür, dass sie die enormen, weltweit bekannten Rechtsstaatlichkeitsdefizite in UNGARN weiterhin ansprechen.
Ich warte dringend auf Ihre Antwort.
Budapest, dem 22. 06. 2016
Mit kollegialen Grüßen:
Dr. …
Beilage: Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über den Fall auf Deutsch und auf Ungarisch
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Antwort vom 23. 7. 2019! Ohne Klärung der Zuständigkeiten, ohne Rechtsmittelbelehrung, aber mit Rechtsschreibefehler (Sehr geehrter Frau Dr. …) und mit einer Empfangsbestätigung, aus der es nicht nachvollziehbar ist, welche Ersuchen genau die Botschafterin erhalten hat! Auf so eine unprofessionelle und rechtlich auch bedenkliche Antwort muss man an der aus Steuergeldern finanzierten Österreichischen Budapest mehr als 3 Jahre warten in einem minderjährige österreichische Diplomatenkinder betreffenden Fall! Seit dem 23. 07. 2019 wird die gesetzekonforme Bearbeitung dieses Falles an der Österreichischen Botschaft weiterhin sabotiert!
Obwohl das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768) klare Vorschriften hat:
