Sehr geehrte Frau Botschafterin!
Es ist Ihnen bekannt, dass ein österreichischer Diplomat vor der ungarischen Polizei in Budapest am 28. 12. 2012 eine Strafanzeige erstattet hat (Beilage), dass er sich wegen eines angeblichen an der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesenen privaten E-mails erpresst fühlte. Tatort der angeblichen Erpressung ist somit die Österreichische Botschaft in Budapest. Dieses die Österreichische Botschaft in Budapest betreffende Strafverfahren dauert seit 7 Jahren, obwohl die Anzeige nicht einmal unterzeichnet ist. Der Ihnen bekannte österreichische Diplomat hat vor der ungarischen Polizei den Diplomatenpass D1101737 vorgelegt.
Ferner bezeichnet sich die Anzeige erstattende Person als hochrangige österreichischer Bediensteter des Außenministeriums.
Ich bitte Sie um Ihre Auskunft über folgende Fragen:
– Stehen Österreichische Vertretungen im Ausland weltweit zu privaten Rachezwecken Österreicher / österreichischer Diplomaten gegen eigene Familienmitglieder zur Verfügung? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
– Finanzieren österreichische Steuerzahler Österreichische Vertretungen im Ausland, um vor der Polizei im Ausland durch das Ansehen Österreichische Vertretungen Vorteile für Anzeigenden zu erzielen?
– Steht das jeden Österreicher zu? Oder nur österreichischen Diplomaten? Sowohl Damen als auch Männern? Oder nur Männern? Weltweit oder nur in Budapest?
– Darf sich eine österreichische Botschaft im Ausland als Tatort einer Straftat in der die ungarische Polizei ermittelt anbieten und darf dieser Zustand seit 7 Jahren toleriert werden?
– Haben Sie das beigelegte Dokument/den Fall geprüft/prüfen lassen (bei wem)? Mit welchem Ergebnis? Haben Sie es vor, mir zu antworten? Sind Sie verpflichtet, diesen Fall zu prüfen/prüfen lassen? In welcher Frist? Sind Sie verpflichtet, mir meritorisch zu antworten? In welcher Frist?
– Hat der betroffene österreichische Diplomat mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?
Rechtlicher Hintergrund:
Im Sinne des Artikels 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – ist es strengst verboten, die Österreichische Botschaft in Budapest als Tatort einer angeblichen Straftat zu missbrauchen.
Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks: 01060/1501/2013.bü.
Geschäftszahl an dem ungarischen Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10.717/2018.
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Artikel 22
(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
Aber in einer gegen mich gerichtete Strafanzeige – wegen angeblicher Erpressung – behauptet der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat, mein angebliches privates E-Mail im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesen zu haben.
In diesem angeblichen E-mail soll es angeblich um Unterhaltszahlungs- und Vermögensteilungsansprüche gehen.
Diese angeblichen Ansprüche haben in dem Ihnen bekannten österreichischen Diplomaten angeblich große Angst erweckt, und deswegen hat er mich in Ungarn wegen Erpressung angezeigt.
Laut § 367 des ungarischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2012) ist Erpressung mit bis zu 5 Jahre Haft gedroht.
Laut § 174 der ungarischen Strafprozessordnung (Gesetz Nr. XIX. aus dem Jahre 1998) ist das Strafverfahren binnen 3 Tagen mangels internationaler Zuständigkeit einzustellen.
Der angebliche Tatort der angeblichen Straftat ist die Österreichische Botschaft in Budapest, da der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat das angebliche private E-Mail im Botschaftsgebäude las.
Das Passwort des Familienpostfachs hat der Ihnen bekannter österreichischer Diplomat auch gekannt. Ich habe KEINERLEI erpressendes E-Mail geschrieben!
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt