Zweiprachiger Blog

Deutscher Blog: https://kinderrechteinungarn.family.blog/

Ungarischer Blog: https://intezmenyibantalmazasmonitoring.blog.hu/

ügyszám a Fővárosi Főügyészségen: KÜFO 4699/2013/76. és 83. (a személyes adatok törlésével a blogokon mellékelve)

Geschäftszahl (GZ) an der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt: KÜFO 4699/2013/76. und 83. (schattiert an den Blogs beigelegt)

ügyszám a Nemzeti Adó- és Vámhivatal Dél-budapesti Adó- és Vámigazgatóságán: 4326235008/3976670452 (számomra kézbesítve: 2020. 02. 07., 8 napos határidő, a beadvány határidőben elkészült, a benyújtás 1 napos késéssel történik technikai okból, amiért elnézést kérek és igazolási kérelemmel élek)

GZ am Steueramt Süd-Pest: 4326235008/3976670452

ügyszám NAV Középmagyarországi Bűnügyi Igazgatóságán (1033 Budapest Huszti út 42.): 60300/2126/2018.bü.

ügyintéző: Gréczi Andrea p. fhdgy. asszony (e-mail: greczi.andrea@nav.gov.hu, kmbig@nav.gov.hu)

tanúkihallgatás: 2018. 11. 18., az ügy áttételre került a rendőrségre, ám azóta nincs hír a nyomozásról

GZ an der Kriminalpolizeilichen Abteilung des Steueramtes zuständig für Zentral-Ungarn: 60300/2126/2018.bü.

ügyszám az Igazságügyi Minisztériumnál (IM): XX-ISZIMFO-40/2020 (aláíró: dr. Gellén Márton helyettes államtitkár úr)

GZ im Justizministerium: XX-ISZIMFO-40/2020 (unterzeichnet von dem stellvertretenden Staatssekretär Dr. Gellén Márton)

ügyszámok az Emberi Erőforrások Minisztériumánál (EMMI) – GZ im Ministerium der Human Ressourcen:

EMMI/42648/2019 – aláíró: Novák Katalin államtitkár asszony, unterzeichnet von Staatssekretärin Novák Katalin

53883-2/2019/ADATVED – aláíró: dr. Katona Gábor helyettes államtitkár úr /unterzeichnet von dem stellvertretenden Staatssekretär Dr. Katona Gábor

Interneten nyilvános adatigénylés: / im Internetöffentlich zugängliche Anfrage: https://kimittud.atlatszo.hu/request/13735/response/20062/attach/3/SMiBiz224%20K19122014080.pdf

A panasz megválaszolásának törvényi határideje 2020. 01. 09-én lejárt, azóta sincs válasz.

Die gesetzliche Frist für Beantwortung meiner Beschwerde ist am 9. 1. 2020 abgelaufen, es gibt weiterhin keine Antwort.

ügyszámok a Bács-Kiskun Megyei Kormányhivatal Kiskunfélegyházi Járási Hivatalánál:

legutóbb BK-07/HGYO/00118-92, 93, 97, 98, 99, 100/2019 és BK-07/HGYO/00054-3 és 4/2020 – több millió Ft-os jogellenes bírságok (legutóbb 6 hét alatt 1,7 millió Ft bírság, bármiféle háttérdokumentáció nélkül, „bemondásra”, hamis személyes adatokkal)

GZ am Jugendamt: BK-07/HGYO/00118-92, 93, 97, 98, 99, 100/2019 und BK-07/HGYO/00054-3 és 4/2020

zuletzt –binnen 6 Wochen – 1,7 Millionen HUF (5000 Euro, da 1 Euro jetzt 340 HUF ist) gesetzwidrige Strafe des Jugendamtes, ohne Hintergrundsdokumentation, mit falschen persönlichen Daten

ügyszámok Ferencvárosi Szociális és Gyermekjóléti Intézmények Igazgatóságán (FESZGYI):

FESZGYI: 234-K/2020 JAN 29. és 320-K/2020. FEBR 07.

GZ an der Kinderbetreuungstelle FESZGYI: 234-K/2020 JAN 29. und 320-K/2020. FEBR 07.

ügyszámok a Budapesti XX., XXI. és XXIII. Kerületi Bíróságon:

0106-5.Vh.1730/2015/82. (számomra kézbesítve: 2020. 02. 04., 15 napos határidő – a semmilyen egyéb adattal nem azonosított végrehajtást kérő neve az előzményiratokban nem szerepel!)

17.Pk.50.018/2020/3. (a semmilyen egyéb adattal nem azonosított végrehajtást kérő neve hamis és nem azonos a 0106-5.Vh.1730/2015/82. sz. irat szerinti végrehajtást kérő nevével)

GZ am Budapester Bezirksgericht der Bezirke XX., XXI. und XXIII.: 0106-5.Vh.1730/2015/82. und 17.Pk.50.018/2020/3.

ügyszám a Fővárosi Törvényszéken: 18.P.23.553/2017/35. (számomra kézbesítve: 2020. 02. 05., 15 napos határidő)

GZ am Komitatsgericht der Hauptstadt: 18.P.23.553/2017/35.

ügyszám a Pesti Központi Kerületi Bíróságon: 27.B.10.717/2018. (7 éve tartó büntetőeljárás aláírás nélküli feljelentéssel, hivatkozással a magas osztrák állami funkcióra, sokszorosan átszámozott, a bírósági ügyszakra csökkenő! mennyiségű nyomozati iratanyaggal, amely eljárásban – joghatóság nélkül! – tetthely a budapesti Osztrák Nagykövetség, amely aláírás nélküli feljelentést – a törvény szerint – 3 munkanapon belül kötelező elutasítani– a blogbejegyzéshez mellékelve)

Geschäftszahl an dem ungarischen Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10.717/2018. (seit 7 Jahren andauerndes Strafverfahren gegen mich mit Anzeige ohne Unterschrift, mit Hinweis auf die hohe österreichische staatliche Funktion, mehrfach umnummeriert mit der Zeit weniger! werdenden Ermittlungsdokumentation, – ohne internationale Zuständigkeit mit der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort, obwohl eine solche Anzeige ohne Unterschrift – im Sinne der Gesetze – binnen 3 Arbeitstage abzuweisen ist – zum Blogbeitrag beigelegt!)

ügyszám a budapesti Osztrák Nagykövetségen: Budapest-ÖB/PERS/0030/2019 (aláíró: Elisabeth Ellison-Kramer nagykövet asszony)

GZ an der Österreichischen Botschaft in Budapest: Budapest-ÖB/PERS/0030/2019 (unterzeichnet von Botschafterin Elisabeth Ellison-Kramer)

tárgy: ellenfelem és ügyvédje jogsértései miatti magyarországi nyomozás / osztrák diplomata nem használhatja ki a köztudomású magyar jogállamisági anomáliákat gyermekei és azok anyja sérelmére, azt az osztrák jog büntetni rendeli

Betreff: Ermittlung in Ungarn wegen der Anomalien meines Gegners und seines Rechtsanwalts / österreichischer Diplomat darf die öffentlich bekannten Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns gegen seine Kinder und ihre Mutter nicht ausnutzen, da es in Österreich strafrechtlich verboten ist!

Tisztelt Mindannyiuk! / Sehr geehrte Adressaten!

Osztrák állampolgársággal is rendelkező gyermekeim ügyében – törvényes jogérvényesítésül – mind a magyar, mind a német nyelvű blog azt a célt szolgálja, hogy az interneten a magyar mellett a német nyelvű nyilvánosság közvetlenül tájékozódhasson azon anomáliákat bemutató dokumentációról, amely igazolja, hogy egy „magas rangú osztrák tisztviselőként fellépő”, 7 éve 30 magyarországi alapügyben adatkáoszt alkalmazó személy a legdurvább anomáliákat el tudja érni az ügyeinkben eljáró hivatalos szerveknél.

Im Fall meiner Kinder, die auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen, dient – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – sowohl der ungarischsprachige als auch der deutschsprachige Blog dazu, zusätzlich zur ungarischen auch die deutschsprachige Öffentlichkeit im Internet direkt über die Dokumentation von Anomalien zu informieren, die belegen, dass mein sich als „hochrangiger österreichischer Beamter“ bei den offiziellen ungarischen Stellen auftretender Gegner in unserem Fall die schwerwiegendsten Anomalien in Ungarn erreichen kann, der seit 7 Jahren im 30 ungarischen Hauptverfahren Datenchaos nutzt.

Leginkább a német nyelvű nyilvánosságban bízom, hiszen az osztrák adófizetők biztosan nem azért finanszírozzák az ellenfelemet osztrák hivatalnokként, hogy Magyarországon – az osztrák hivatalnoki státuszára hivatkozással – osztrák állampolgársággal is rendelkező gyerekei és az anyjuk ellen – durván jogsértően – a köztudomású magyar jogállamisági anomáliákat kihasználja.

Ich hoffe auf die deutschsprachige Öffentlichkeit am meisten, weil die österreichischen Steuerzahler meinen Gegner als österreichischen Beamten sicherlich nicht deswegen finanzieren, damit dieser österreichische Beamte die öffentlich bekannte Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns gegen meine Kinder mit österreichischer Staatsangehörigkeit und ihre Mutter (mich) hinweisend auf den Status eines österreichischen Beamten ausnutzt.

Ausztriában elképzelhetetlen lenne egy 7 éve tartó büntetőeljárás aláírás nélküli feljelentéssel, hivatkozással a magas osztrák állami funkcióra, sokszorosan átszámozott, a bírósági ügyszakra csökkenő! mennyiségű nyomozati iratanyaggal, amely eljárásban – joghatóság nélkül! – tetthely a budapesti Osztrák Nagykövetség, amely aláírás nélküli feljelentést – a törvény szerint – 3 munkanapon belül kötelező elutasítani. (A blogbejegyzéshez mellékelve van a 2012. 12. 28-án kelt teljességgel megalapozatlan, aláírás nélküli feljelentés kivonata utalással a magas osztrák közszolgálati funkcióra).

In Österreich wäre es undenkbar, 7 Jahre lang jemanden aufgrund einer nicht unterzeichneten Strafanzeige zu verfolgen, gestellt unter Berufung auf die hohe österreichische Staatsfunktion, die widersprüchlich nummeriert ist und mit der Zeit wird die Menge des Ermittlungsmaterials weniger. Ohne internationale Zuständigkeit läuft dieses gesetzwidrige Verfahren. Der Tatort ist die österreichische Botschaft in Budapest. Obwohl gesetzlich verpflichtend ist, eine so unseriöse, unbegründete, sogar nicht unterzeichnete Anzeige innerhalb von 3 Werktagen abzulehnen. (Auszug der am 28. 12. 2012 erstellte, nicht unterzeichnete Anzeige mit dem Hinweis auf die hohe österreichische staatliche Funktion wurde als Anhang zum Blogbeitrag beigelegt.)
A későbbi, bírósági iratanyag a kevesebb! Die spätere Akte (Ermittlungsmaterial vor dem Gericht) ist dünner!

Ausztriában szintén elképzelhetetlen lenne, hogy milliókra bírságolják, sorozatosan rendőrséggel, büntetőeljárással, a köztudomásúan szörnyűséges magyar állami gondozásba vétellel fenyegessék az édesanyát, aki – törvényi kötelességével összhangban – kizárólag törvényes eljárást kér és kezdetektől, egybehangzóan és sokszorosan igazoltan lelkiismeretesen neveli gyermekeit. (A Sándor Palotából a gyerekeim részére küldött gratuláló levelet mellékelem.)

In Österreich wäre es auch unvorstellbar, dass eine Mutter, die ihre Kinder – von Anfang an einstimmig und vielfach dokumentiert bewiesen – sehr fürsorglich erzieht auf Millionen HUF zu bestrafen, durchgehend mit der Polizei, mit Strafverfahren und mit der öffentlich bekannt schrecklichen Staatlichen Obhut zu bedrohen. (Lobesbrief an meine Kinder vom Büro des ungarischen Staatsoberhauptes wird zum Blogbeitrag beigelegt.)

A legújabb, a volt perui magyar nagykövet hivatali infrastruktúrát érintő pornóbotránya azt mutatta, hogy a magyar hivatalos szerveknek fogalmuk sem volt arról, hogy külföldön mit művel a diplomata.

Der jüngste, öffentlich dienstliche Infrastruktur betreffende Pornoskandal des ehemaligen ungarischen Botschafters in Peru zeigte, dass die ungarischen Behörden keine Ahnung hatten, was der Diplomat im Ausland tat. (https://index.hu/english/2020/02/10/peru_hungarian_ambassador_child_pornography_gabor_kaleta/

https://index.hu/english/2020/02/11/gabor_kaleta_child_pornography_us_authorities_hungary_peru_ambassador/

https://hirado.hu/belfold/belpolitika/cikk/2020/02/17/nemeth-megdobbento-es-sajnalatos-a-kaleta-ugy)

Ezért fontos a blogok nyilvánossága, hogy jelen ügyben dokumentáltan mindenki számára hozzáférhetően megismerhető legyen, hogy egy osztrák diplomata Magyarországon milyen durva anomáliákat tud elérni hivatalos eljárásokban. Ugyanis az osztrák jog szerint (az osztrák büntetőjog által is szankcionáltan) az osztrák diplomata ezen magatartása tilos.

Daher ist es wichtig, dass die Dokumentationen in den Blogs veröffentlicht werden, damit in diesem Fall Informationen über die groben Anomalien eines österreichischen Diplomaten in Ungarn in offiziellen Verfahren öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Ein solches Verhalten eines österreichischen Diplomaten ist nach österreichischem Recht verboten (auch im Sinne des österreichischen Strafrechts sanktioniert).
A Transparency Inernational definiciója szerint a korrupció: “the abuse of entrusted power for private gain”. Így a részrehajló ügyintézés szükségképpen a korrupció egyik formája. A Transparency International szerint az EU második legkorruptabb állama lett Magyarország. „ … Magyarországon a kormányt ellenőrizni hivatott állami intézmények többsége tetszhalott állapotban van” – olvasható a szövegben. 
Transparency Inernational definiert Korruption als „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“. Jegliche voreingenommene Verwaltungsakt ist daher notwendigerweise eine Form der Korruption. Nach Angaben von Transparency International ist Ungarn der zweitkorrupteste Staat in der EU. „… In Ungarn ist die Mehrheit der staatlichen Institutionen, die die Regierung kontrollieren, tot“, heißt es in dem Text.“

(https://www.transparency.org/files/content/pages/2019_CPI_Report_EN.pdf, https://hvg.hu/gazdasag/20200123_Transparency_International_korrupcio_cpi_korrupt_kozbeszerzes)

Ám mindezzel egy osztrák hivatalnok nem élhet! Ein österreichischer Beamter kann dies jedoch nicht ausnutzen!

Természetesen – törvényeinkkel összhangban – a magyar hivatalos szervek kötelesek lennének saját hatáskörben is megtagadni a bárki (pl. osztrák hivatalnok) által tőlük kért jogsértéseket, sőt ügyvéd – az ügyvédi törvény szerint – jogsértésekre nem vállalkozhatna. Ezért ezúton is – nagy tisztelettel – kérem a Fővárosi Főügyészséget – törvényeinkkel összhangban – a panaszolt ügyvéd elleni nyomozás felgyorsítására, továbbá – szintén törvényeinkkel összhangban – kérem a gyámhivatalt a jogellenesen kiszabott, több millió Ft-os bírságok törlésére és – szintén törvényeinkkel összhangban – kérem a NAV-ot és a végrehajtót, valamint a végrehajtásokat intéző bíróságokat, hogy ügyeinkben semmit ne hajtson végre, hiszen valamennyi felmerült követelés ellenfelem és ügyvédje jogsértéseire vezethető vissza. Az áldozatsegítésben kiemelt hatáskörökkel rendelkező IM és EMMI segítségét is kérem. Köszönöm.

In Übereinstimmung mit unseren Gesetzen wären ungarische Behörden natürlich verpflichtet, Verstöße, die von Personen (z. B. von einem österreichischen Beamten) in ihrem Zuständigkeitsbereich angefordert wurden, abzulehnen, und kein Rechtsanwalt dürfte sich – laut Gesetz – anbieten, Verstöße zu unternehmen. Daher ersuche ich – gemäß unseren Gesetzen – auch die Staatsanwaltschaft von Budapest hochachtungsvoll, die Untersuchung des beanstandeten Anwalts zu beschleunigen, und – wiederum gemäß unseren Gesetzen – auch die Steuerbehörde (NAV) und den Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsgerichte sicherzustellen, in unseren Fällen nichts zu exekutieren, da alle Ansprüche auf Verstöße meines Gegners und seines Anwalts zurückzuführen sind. Ich bitte auch um Unterstützung des Justizministeriums und des Human Ressourcen Ministeriums, die besondere Befugnisse im Bereich der Opferunterstützung haben. Danke.

Álláspontom szerint, amint az ügy – törvényes jogérvényesítésül – bekerül az osztrák / német nyelvű sajtóba, ellenfelem kap majd olyan jelzést, hogy – törvényi kötelességével összhangban – hagyja abba a jogsértéseit, amelyek a blogokon nyilvánosan dokumentáltak.

Meiner Ansicht nach wird meinem Gegner, sobald der Fall – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – in die österreichische / deutschsprachige Presse gebracht wurde, seine gesetzliche Verpflichtung signalisiert, seine Verstöße einzustellen, die in den Blogs öffentlich dokumentiert wurden.

Ausztriában – törvényes védekezésül – kezdeményezni szükséges az érintett osztrák diplomata biztonsági átvilágítását.

In Österreich ist es notwendig, eine Sicherheitsüberprüfung des betreffenden österreichischen Diplomaten als legitime Verteidigung einzuleiten.

Köszönöm a törvényes eljárásukat. Vielen Dank für Ihr gesetzkonformes Vorgehen.

Valamennyi korábbi beadványomat fenntartom. Alle meine vorherigen Schriften bleiben aufrecht.

Valamennyi észrevétel ismeretlen tettes(ek) ellen irányul. Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Budapest, 2020. 02. 18. / Budapest, dem 18. 2. 2020

Köszönettel: nevem az e-papíros megküldésen szerepel

Mit Dank: mein Name ist der Österreichischen Botschaft in Budapest bekannt

Mellékletek / Beilagen:

Fővárosi Főügyészség iratai / Schriften der Hauptstaatsanwaltschaft Budapest (2 irat / 2 Schriften)

2012. 12. 28-i, aláírás nélküli feljelentés kivonata / Auszug aus der Anzeige ohne Unterschrift vom 28. 12. 2012

Gratuláció gyerekeimnek a Sándor Palotából /Gratulation an meine Kinder vom Büro der ungarischen Staatsoberhauptes

Ist Gewalt in der Familie getätigt von einem österreichischen Bediensteten gleichgültig toleriert von der Österreichischen Botschaft in Budapest zulässig? Ist das ein Sicherheitsrisiko, wenn der in öffentlich dienstlichen Porno involvierte österreichische Diplomat albanischer Abstammung das öffentlich bekannte Rechtsstaatlichkeitsdefizit Ungarns gegen seine eigenen österreichischen Kinder und ihre Mutter ausnutzt? Ist die Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall rassistisch diskriminierend?

an Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer, Missionschefin der Österreichischen Botschaft Budapest

Kopie:

an Herrn Peter Klien, ORF – zum Thema „Ungarnisierung“, Fallbeispiel: Ungarnisierung an der Österreichischen Botschaft in Budapest

an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) – via Kontaktformular

an das Bürgerservice des Bundeskanzleramtes (BKA) – via E-Mail: service@bka.gv.at

Sehr geehrte Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer!

Die Kinder haben heute am Eishockey Turnier Gold gewonnen! (Bilder beigefügt) Ich weise es zurück, dass wir – grob gesetzwidrig – ständig von Strafen, Strafverfahren und Obhut-Drohungen in Ungarn belästigt werden.

In den letzten Tagen habe ich weitere Dokumentation auf dem Blog https://kinderrechteinungarn.family.blog/ veröffentlicht. 

Auf der Bundesregierungswebseite (https://www.oesterreich.gv.at/) gibt es ausführliche Auskünfte über Gewalt in der Familie (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/gewalt_in_der_familie.html). 

Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen:

„Gewalt an Kindern gibt es in vielen Formen: … Vernachlässigung, psychische Gewalt … .(https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/gewalt_in_der_familie/3/Seite.290100.html)

Formen von Gewalt an Frauen:

„Die meisten Frauen reden nicht über die ihnen angetane Gewalt. Oft schämen sie sich oder sind nicht genügend über Hilfsmöglichkeiten informiert. Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf … psychischer, ökonomischer oder sozialer Ebene ausgeübt werden (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/gewalt_in_der_familie/2/Seite.290600.html)

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 (https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf) betont ausdrücklich – im Einklang mit den österreichischen und europäischen Recht – die Wichtigkeit der Rechtsstaatlichkeit in Österreich mit konkretem Kapitel über Gewaltschutz (Seite 273) und im Kapitel Familie in Jugend wird (auf der Seite 282) deklariert, dass jedes Kind die beste Betreuung erhalten soll!

Ferner Ihr Chef, Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz hat im Interview GEWALTDELIKTE Kurz: „Jetzt bin ich der Chef und kann etwas ändern“ (https://www.kleinezeitung.at/politik/politikaufmacher/5264372/Gewaltdelikte_Kurz_Jetzt-bin-ich-der-Chef-und-kann-etwas-aendern) hat klare Vorgaben gegen Gewalt festgelegt und betonte, dass Kinder besonders schutzbedürftig sind.

Wie es für Sie aus vorherigen Schriften bekannt ist, hat der Vater meiner auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzenden Kinder unsere Kinder und mich am 16. 08. 2012 – ohne jegliche Vorbesprechung mit mir – verlassen und er verheimlicht seitdem jegliche privaten Erreichbarkeiten (z.B. private Telefonnummer, privates E-Mail) vor uns.

Durch einen ungarischen Rechtsanwalt betreibt der Kindesvater aber 30 Grundverfahren (alle – gesetzwidrig – mit falschen und mangelhaften persönlichen Daten). Sowohl das bürgerliche Recht, als auch das Strafrecht und auch das Verwaltungsrecht verbietet ausdrücklich Fälle mit falschen bzw. mangelhaften Daten zu starten. Die Angabe von falschen Daten in offiziellen Verfahren wirft Verdacht der Urkundenfälschung auf.

Es ist zwar mit einem minimalen Rechtsgespür sehr schwer vorstellbar, aber der Abbau des Rechtsstaats in Ungarn ist öffentlich bekannt, schon ORF berichtet darüber mit ungarischem Untertitel. (Medien in Ungarn | Gute Nacht Österreich mit Peter Klien – https://video.atlatszo.hu/2020/01/24/a-magyar-mediahelyzettel-ijesztgette-nezoit-az-osztrak-kozszolgalati-teve-esti-talkshowja/, https://www.youtube.com/watch?v=Alzfi8tt5QY) Herr Peter Klien erwähnt (ab 3:00) ausdrücklich, dass die Ungarnisierung auch den Bereich der Justiz erfasst hat. Über diesen Blog informiere ich – als gesetzekonforme Methode, als Illustration wie in unserem Fall die Österreichische Botschaft in Budapest auch völlig ungarnisiert ist – auch Herrn Peter Klien.

In vorigen Blogbeiträgen habe ich mit einigen Urkunden illustriert, dass meine Kinder sehr renommierte Wettbewerbe gewinnen, – Gott sei Dank – gesund sind, ausgezeichnete bzw. sehr gute schulische Leistungen erbringen, Sport treiben, musizieren, von einer Künstlerin malen lernen, etc. Wir bedanken uns allen Pädagogen, Trainer, Kunstlehrer, etc., und der Kinderärztin auch für ihre fürsorgliche und professionelle Arbeit, mit denen wir ausgezeichnet zusammenarbeiten.

Daher bitte ich um Ihre Auskunft, ob und wie Sie uns – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – helfen werden, die gesetzekonforme Lage in diesem Fall wieder herzustellen.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Hilfe.

Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

Mein Gegner hat das ungarische Jugendamt in Griff und lässt Millionen HUF Strafen verhängen, weil ich um gesetzekonformes Verfahren bitte

Mein Gegner führt sich in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit als hochrangiger österreichischer Bediensteter auf, um gesetzwidrige Vorteile für sich zu erreichen.

Vom Anfang an vertrete ich – mit genauen Rechtsquellen argumentiert – die Rechtsmeinung, dass ein Verfahren um die Kinder nur mit vollständigen und mit vollständig richtigen Daten anfangen kann.

Mein Gegner hingegen gibt ein Datenchaos an, somit 5 Namenvariationen, 7 Muttergeburtsnamevariationen, 2 Geburtsorte, fehlende bzw. falsche Angabe des ständigen Wohnsitzes, 2 Passnummer. Details im früheren Blogbeitrag.

Grob gesetzwidrig überzeugt er in Ungarn jegliche Dienststellen, dass das Datenchaos gesetzkonform ist, daher muss ich sanktioniert werden, z. B. mit enormen Geldstrafen, Strafverfahren, Drohung mit der Obhutnahme des Kindes.

In diesem Schreiben hat das Jugendamt – ohne jegliche Hintergrunddokumentation und ohne jegliche Rechtsquelle – eine Geldstrafe von 250.000 HUF (etwa 750 Euros) verhängt, dass ich auf gesetzkonforme Daten nicht bestehen soll. Zur Adventszeit (binnen 6 Wochen) wurde 1,7 Millionen (etwa 5100 Euros) Strafe verhängt, insgesamt mehrere Millionen HUF. Das wird das Jugendamt durch das Steueramt exekutieren lassen und daher ist meine Mädchenvermögenswohnung auch unter Beschlag.

D.h., dass der albanischstämmiger österreichischer Gegner, der vor uns seit 7 Jahren verschwunden ist und zu mindestens 6 Ländern Zugang hat, braucht sich in Ungarn – trotz gesetzlicher Pflicht – nicht identifizieren, ich muss – im Sinne der gesetzwidrigen Auffassung des Jugendamtes – das aus ihrem gesetzwidrigen Vorgehenseise entstehende Risiko laufen.

Ich liebe meine Kinder sehr, die sehr erfolgreich sind. Einige Urkunden habe ich am 15. 02. 2020 in diesem Blog veröffentlicht. Es ist vom Anfang an einstimmig und vielfach bewiesen, dass ich eine fürsorgliche Mutter bin. Wenn mein Gegner und das Jugendamt gesetzwidrig meine Mädchenvermögenswohnung erwerben und sie uns gesetzwidrig Obdachlose machen, geraten meine Kinder in die schreckliche ungarische Obhut.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Gesetzwidriges DATENCHAOS eines österreichischen Diplomaten in zahlreichen Verfahren in Ungarn betreffend österreichische Diplomatenkinder! Meine Mädchenvermögenwohnung, in der wir mit meinen zwei österreichischen Diplomatenkindern wohnen, ist unter gesetzwidrigem Beschlag! Wie soll die Exekution verhindert werden?

In diesem Fall handelt es sich um einen promovierten österreichischen Diplomaten albanischer Abstammung, der – ohne jegliche Vorwarnung an mich, als Gattin –  am 16. 08. 2012– im 5-wöchigen und 2-jährigen Alter– seine Kinder und mich verlassen hat. Seitdem verheimlicht er jegliche privaten Erreichbarkeiten (z.B. private Telefonnummer, E-Mail Adresse) vor uns, er ist praktisch vor uns seit dem 16. 08. 2012 verschwunden!

Dieser österreichische Diplomat (mit betonten Hinweisen auf diese Funktion in diversen Verfahren in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit schwerwiegendem Rechtsstaatlichkeitsdefizit) will sich scheiden, aber es wurde ein Scheidungsantrag mit einem falschen Namen des Antragstellers (ein Frauenname wird als Name des Kindesvater angegeben), mit einem falschen ständigen Wohnsitz (als ständiger Wohnsitz die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest) und mit einem falschen Namen des Gegners (mein akademischer Grad fehlt auf dem Eingangsstück) eingereicht. (Am 11. 02. 2020 wurde der Datenblatt dieses Scheidungsantrags in diesem Blog veröffentlicht.)

Das ungarische Gericht ist in so einem Fall gesetzlich verpflichtet – ohne Vorladung des Gegners – binnen 30 Tage den Antrag abzuweisen (siehe § 121 uns 124 der ungarischen Zivilprozessordnung (ZPO), die damals in Kraft war – https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=95200003.TV&timeshift=20160801&txtreferer=A1100204.TV).

D.h., dass ein Prozess vor dem ungarischen Gericht nur mit vollständigen und mit vollständig richtigen Daten gesetzkonform eingeleitet werden kann und daher ist der fehlerhafte Antrag – ohne Belästigung des Gegners, gesetzlich verpflichtend – abzuweisen. (Natürlich kann der Antrag später mit vollständig richtigen Daten eingereicht werden.) 

Das damals geltende Recht über internationales Privatrecht (1979. évi 13. törvényerejű rendelet a nemzetközi magánjogról – http://jogiportal.hu/view/a-nemzetkozi-maganjogrol-szolo-1979-evi-13-torvenyereju-rendelet) ordnete im Absatz 2 des § 10 an, dass bei Namen das persönliche Recht des Menschen anzuwenden ist, somit bei einem Österreicher das österreichische Recht, das Vornamen und Nachnamen kennt. (Bei Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift wäre der Name des Antragstellers kein Frauenname!) Diese Regelung ist auch im österreichischen Recht: Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (im Folgenden: EGBGB) lautet: „Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“

Der betroffene österreichische Diplomat (der seit 7 Jahren vor uns verschwunden ist) besteht aber auf den falschen Namen, nutzt noch lange als falschen ständigen Wohnsitz die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest und statt – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – wahre Daten anzugeben, lässt er die Daten des Antragstellers von Gericht und vom Jugendamt – grob gesetzwidrig – verschlossen behandeln lassen.

Also der österreichische Diplomat besteht so bewusst auf die gesetzwidrig falsche Datenanwendung, dass er ungarische Gerichte erster und zweiter Instanz überzeugt, dass nicht das Gericht, sondern der Gegner den Antragsteller identifizieren muss und das geltende Recht über internationales Privatrecht nicht maßgeblich ist. (Dokumentation am 15. 2. 2020 in diesem Blog veröffentlicht.)

Ich betone wieder: das Gesetz schreibt dem Gericht ausdrücklich vor, dass den Antrag mit falschen Daten abzuweisen!

Aber der österreichische Diplomat verweigert gesetzkonforme Datenanwendung so sehr, dass er sogar von den ungarischen Gerichten der ersten und der zweiten Instanz dokumentieren lässt, dass die gesetzliche Verpflichtung in seinem Fall nicht gilt.

Die Gerichte erlauben ihm noch grob gesetzwidrig, seine Daten vor mir verschlossen behandeln zu lassen, d. h. er veranlasst grob gesetzwidrig, dass ich als Mutter vor dem Gericht nicht wissen darf, wer Rechte auf meine Kinder beantragt!

Das Gericht zweiter Instanz verordnete grob gesetzwidrig, dass wenn ich als Mutter (wie mir das Gesetz zusichert) weiterhin darauf bestehe zu erfahren, wer Rechte auf meine Kinder beantragt, dann sollen meine österreichischen Kinder in die öffentlich bekannt schreckliche staatliche Obhut genommen werden.

Das hat der österreichische Diplomat in Ungarn grob gesetzwidrig urteilen lassen, statt – im Einklang mit seinen gesetzlichen Pflichten – vom Anfang an wahre Daten anzugeben.

Der österreichische Diplomat prügelt mich nicht eigenhändig, sondern er nutzt – gesetzwidrig – die gröbsten Anomalien in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn (z. B. https://www.transparency.org/files/content/pages/2019_CPI_Report_EN.pdf) mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien (z. B. https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/jun/20/viktor-orban-democracy-hungary-eu-funding) aus, wo mir – gesetzwidrig- sogar das grundlegendste Recht verweigert ist, dass mein Gegner vom Anfang vollständig wahren Daten angeben muss.

Eher lässt er vom Gericht – ohne rechtliche Begründung, ohne Angabe irgendeiner Rechtsquelle – das gesetzwidrige Urteil erbringen, dass das Gesetz auf ihn nicht gilt, statt auf die gesetzwidrige Anwendung des offensichtlich falschen Frauennamens zu verzichten!

Mit diversen Daten führt er sich in ungarischen Verfahren ähnlich auf:

Z. B. bei seinem Namen gibt es – grob gesetzwidrig – mittlerweile gleichzeitig 5 Variationen: 3 Variationen mit Doktortitel, 2 Variationen ohne Doktortitel, 3 Variationen als Männername und 2 Variationen als Frauenname, mit 3 verschiedenen Familiennamen und mit 3 verschiedenen Vornamen!

Bei der Angabe des Geburtsnamens der Mutter meines Gegners gibt es – grob gesetzwidrig – mittlerweile gleichzeitig 7 Variationen.

Bei dem Geburtsort: 2 Variationen!

Beim STÄNDIGEN! Wohnsitz: entweder – trotz gesetzlicher Pflicht – keine Wohnsitzangabe oder die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest als sein ständiger Wohnsitz, eine Wiener Adresse als sein ständiger Wohnsitz, an der die Post ihn nicht erreichte, Hoteladresse in Jerusalem als sein ständiger Wohnsitz, Adresse der Rechtsanwaltskanzlei als sein ständiger Wohnsitz!

Das mit zwei Reisepassnummern.

(Die genauen Angaben sind der Österreichischen Botschaft aus meinen früheren Ersuchen bekannt.)

Festzuhalten ist, dass der betroffene österreichische Diplomat, der von uns 7 Jahren verschwand hat sehr nahen Zugang zu mindestens 6 Ländern (ALBANIEN, ÖSTERREICH, PALÄSTINA, ISRAEL, UNGARN, ITALIEN) und ich könnte meine Kinder nicht effizient schützen, wenn er sich mit denen verschwinden würde.

Ferner ist dieses gesetzwidrige Datenchaos auch aus der Sicht sehr beunruhigend, dass der Kindesvater als für denkbare Option hält, dass die von mir mit großer Liebe und Fürsorge erzogene, sehr erfolgreiche österreichische Diplomatenkinder in die öffentlich bekannt schrecklicher staatliche Obhut genommen werden. Er hat das mehrmals eingeleitet und lässt damit uns ständig drohen. (Veröffentlichung kommt in nächstem Beitrag.) Meine Kinder (mit blonden Haaren, blauen Augen und weißer Haut) sind nicht Zigeuner. Öffentlich bekannt ist, dass Nicht-Zigeuner Kinder sehr begehrt für Adaption ist. (Z. B. https://hu.budapestbeacon.com/civil-ugyek/viragzik-a-gyerekkereskedelem/)

Die öffentlich bekannt schreckliche staatliche Obhut droht uns auch, wenn mein Gegner gesetzwidrig erreicht, dass meine Mädchenvermögenswohnung versteigert wird. In Ungarn gibt es im Exekutionswesen so grobe Korruption, dass sogar die ganze Exekutionskammer neu gestalten werden musste. Mein Gegner mit wechselhaft falschen Daten als Herr des Exekutionsverfahrens hetzt Exekutoren auf meine Kinder und mich, diesmal einen öffentlich bekannt ganz groben. Ich protestiere! Erneut: mit falschen Daten ist es gesetzlich verboten, das Verfahren anzufangen!)

Und was ist die Sanktion, da ich als Mutter – im Einklang mit meinen gesetzlichen Pflichten – gesetzkonforme Vorgehensweise verlange?

Es ist eine unheimliche Arbeitsaufwand die Grundzüge des Rechts in zahlreichen ungarischen, sehr gefährlichen Verfahren zu erklären, in denen der sich als hochrangiger österreichischer Diplomat aufführende Gegner – gesetzwidrig – enorme Vorteile bekommt.

Nochmals: Undenkbar wäre in Österreich z. B. ein Scheidungsrichter, der als Name des Kindesvaters eine Frauenname und als vom Gesetz vorgeschriebener ständiger Wohnsitz die Adresse des Arbeitsplatzes (in diesem Fall: die Österreichische Botschaft Budapest) annehmen würde. Als ich diese Anomalie als Mutter der Richterin – mit genauen Rechtsquellen, im Einklang mit meinen gesetzlichen Pflichten – gemeldet habe, wurde die damalige Richterin – ohne jegliche Begründung, grob gesetzwidrig (siehe Artikel 6 der EMRK – Recht auf ein faires Verfahren (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308) von der Gerichtspräsidentin abgewählt und die neu designierte Richterin urteilte, dass das Erziehungsrecht der Kindesvater bekommt, von dem nur das bekannt war, dass er unter einer falschen Frauennamen aufritt und als ständiger Wohnsitz – als falscher ständiger Wohnsitz – die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest nutzt, an der er seit Ende 2012 nicht mehr arbeitete. (Datenblatt des Scheidungsantrags mit Kindesvater mit Frauenname und mit falschem ständigen Wohnsitz der Österreichischen Botschaft in Budapest wurde schon am 11. 02. 2020 im Blog veröffentlicht.)

Das Gericht der zweiten Instanz hat zwar das Verfahren auf erste Instanz zurückgewiesen, aber mit dem grob gesetzwidrigen Hinweis, dass wenn ich weiterhin darauf bestehe, dass mein Gegner – wie gesetzlich vorgeschrieben – mit vollständigen und mit vollständig wahren Daten in Verfahren auftritt, dann sollen meine Kinder in die öffentlich bekannt schreckliche staatliche Obhut genommen werden. Als gesetzekonformes Mittel werde ich diese grob gesetzwidrige Urteile veröffentlichen und auch eine Artikelsammlung über die öffentlich bekannten groben Anomalien der ungarischen staatlichen Obhut (z. B. grobe hygienische Probleme (Ratte, Mäuse), unterqualifiziertes, ausgebranntes, überfordertes Personal, Rauchen, Drogennutzung, Belobung mit Zigaretten, sexueller Missbrauch z. B. vom Heimdirektoren (https://gyoriitelotabla.birosag.hu/sajtokozlemeny/20190912/jogeros-itelet-szuletett-bicskei-gyermekotthon-volt-igazgatoja).

Faktum ist, dass mein Gegner zahlreiche Verfahren (bürgerrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche) gegen mich mit diversen, sich wechselnden falschen Daten und setzte die gröbsten Anomalien durch. (Ich wiederhole: Im Sinne des Gesetzes kann der Prozess mit falschen/mangelhaften Daten nicht anfangen.)

Z.B. für das ungarische Jugendamt ist in unserem Fall egal ob der Kindesvater in Tirana oder in Tirol geboren wurde und ich werde – grob gesetzwidrig – sanktioniert, wenn ich es melde, dass kein Mensch zwei Geburtsorte haben kann.

Ein weiteres Beispiel, dass mein Gegner vor der ungarischen Polizei auftauchte, sich mit dem Diplomatenpass auswies (D1101737) und sich als hochrangigen Diplomaten vorstellte und trug vor, dass er an der Österreichischen Botschaft – durch Scheidungsansprüche! – erpresst wurde und der ungarische Polizist – grob gesetzwidrig –gestattet ihm, dass er die Anzeige nicht unterzeichnet und ich bin seit 7 Jahren in einem aus zahlreichen Gründen gesetzwidrigen Strafverfahren beschuldigt mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bedroht.

Die Anzeige ohne Unterschrift mit Diplomatenpassnummer und Berufung auf die hohe Funktion ist im Blog am 11. 02. 2020 veröffentlicht, die groben, zahlreichen Anomalien dieses Strafverfahrens werde ich mit Beilagen in einem separaten Blogbeitrag vorstellen.

Hier nur ein Beispiel: Das Gericht – trotz gesetzlicher Pflicht – kann mir auch das nicht erklären, warum die Akte mangelhaft ist (zahlreiche Seiten fehlen!), die Aktenseiten des Ermittlungsmaterials mehrfach umnummeriert und so entstand, dass die spätere Gerichtsakte viel dünner als die frühere Akte an der Staatsanwaltschaft ist. Das Strafverfahren wird mit äußerster Brutalität seit 7 Jahren durchgeführt (z. B. ich war schon für 3 Tage – grob gesetzwidrig – festgenommen, siehe im Blog am 12. 02. 2020 veröffentlichter Artikel über diesen Fall in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk). Ein enormes Problem ist, dass die Österreichische Botschaft in Budapest das seit Jahren toleriert, in diesem Verfahren von meinem Gegner gesetzwidrig als Tatort missbraucht wird.

Mit der Zeit (vom früheren Staatsanwaltschaftsphase (Akte rechts) zu späteren Gerichtsphase (Akte links)) wird das Ermittlungsmaterial – grob gesetzwidrig – weniger!

D.h. mein Gegner tritt in Ungarn – grob gesetzwidrig – als hochrangiger österreichischer Diplomat auf und erreicht die gröbsten Anomalien. Es ist medienöffentlich bekannt in Ungarn, dass Rechtsanwälte z. B. gesetzwidrige Strafverfahren in Ungarn arrangieren können. (Z.B. https://444.hu/2015/11/30/korrupcio-a-rendorsegen-vadat-emeltek-a-rendorsegi-adatokkal-kereskedo-fotiszt-es-tarsai-ellen-osszesen-13-vadlott-van)

Wir werden ständig polizeilich und mit der staatlichen Obhut gesetzwidrig bedroht, ich bekomme mehrere Millionen HUF gesetzwidrige Strafen, meine Mädchenvermögenswohnung ist unter gesetzwidrigem Beschlag.

Und das in so einem Fall, dass der Gegner wechselhaft falsche Daten verwendet seit 7 Jahren, was in einem Rechtsstaat Verdacht auf Urkundenfälschung aufwirft.

Gerade in einem Vorabentscheidungsverfahren mit Österreich Bezug (C-208/09 – Sayn-Wittgenstein) http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-208/09 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) – in der Antwort des Gerichtshofs” Folgendes festgehalten: „: 52 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Name einer Person Teil ihrer Identität und ihres Privatlebens ist, deren Schutz in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt ist. Auch wenn der Name der Person in Art. 8 dieser Konvention nicht ausdrücklich erwähnt wird, betrifft er dennoch als Mittel der persönlichen Identifizierung und der Zuordnung zu einer Familie das Privat- und Familienleben dieser Person (vgl. insbesondere Urteile des EGMR vom 22. Februar 1994, Burghartz/Schweiz [Serie A, Nr. 280‑B, S. 28, § 24], und vom 25. November 1994, Stjerna/Finnland [Serie A, Nr. 299‑B, S. 60, § 37]).

Daraus kann man schliessen, dass die persönliche Identifizierung und die Zuordnung zu einer Familie gesichert sein muss und sollte somit kein österreichischer Diplomat mit wechselhaft falschen persönlichn Daten kleine österreichische Kinder und ihre Mutter ruinieren.

Gesetzkonform könnten diese Ansprüche meines Gegners nicht exekutiert werden! Aber auf welchem gesetzekonformen Wege werde ich die Exekution verhindern? Mein Gegner, derExekutionsführer zieht seinen Exekutionsantrag nicht zurück!

Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass die Österreichische Botschaft in Budapest gesetzlich verpflichtet ist diese Ansichtspunkte an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Danke.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Auszug aus dem Urteil über die Kinder mit gesetzwidrig falschen Angaben (z. B. mit einem Vater mit Frauenname, aus einem Hotel in Jerusalem, der in diversen Verfahren betreffend die Kinder seine Daten vor mir gesperrt von Gericht/Jugendamt verheimlichen ließ!)

Mein Gegner hat vor dem Gericht und vor dem Jugendamt Folgendes erreicht:

  1. Er brauchte keinerlei wahre Daten angeben!
  2. Er erreichte bei dem Gericht und bei dem Jugendamt, dass sie Daten meines Gegners vor mir versperrt verheimlichten.

Mein Gegner hat das ungarische Gericht und das ungarische Jugendamt so sehr unter seiner Macht, dass ihm sogar – grob gesetzwidrig – gestattet ist

  1. Als Vater einen offensichtlich falschen Namen, einen Frauennamen im Verfahren zu benutzen und als ständiger Wohnsitz eine offensichtlich falsche Adresse, eine Hoteladresse anzugeben.
  2. Und eine Weile ging das Verfahren vor dem Gericht und vor dem Jugendamt so, dass ich – wegen der geschlossenen Bearbeitung der Daten – überhaupt nichts darüber wissen durfte, wer Rechte auf meine Kinder verlangt!

Mein Gegner erreicht grob rechtswidrig, dass das Gericht die grob gesetzwidrige Auffassung vertritt, dass ich die Daten meines Gegners festhalten muss bzw. ich die Daten meines Gegners gar nicht zu kennen brauche! Aber das Gesetz besagt hingegen, dass der Antrag mit falschen Daten binnen 30 Tagen abzuweisen ist! Das Gesetz verbietet, mich von einem Gegner mit falschen bzw. verheimlichten Daten zu belastigen. (Ferner hat das Gericht wegen der falschen Dateiangabe im Verfahren Anzeigepflicht.)

Das Gericht legt sogar – ohne Rechtsquellen – fest, dass das ungarische Recht über das internationale Privatrecht (damals: 1979. évi 13. törvényerejű rendelet a nemzetközi magánjogról – § 10 Absatz (2) Betreffend den Namen gilt das persönliche Recht, d.h. bei einem Österreicher das österreichische Recht und NICHT das ungarische Recht!), das auch Namensrecht regelt, in diesem Fall irrelevant ist! Also mein Gegner erreicht vor dem Gericht, dass das ungarische Gericht – im öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsdefizit – selbst das geltende Recht außer Acht lässt!

Mein Gegner erreicht – grob gesetzwidrig in diesem Verfahren – dass mir sogar das grundlegendste Recht, dass mein Gegner nur mit vollständigen und vollständig richtigen Daten Prozesse gegen mich führen darf, verweigert!

Rezitationswettbewerb Kategorie Prosa Platz III mit Auszug aus der Nobelvorlesung „Im Abseits“ von Elfride Jelinek

Wir bedanken uns Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek für die wertvollen Gedanken ihrer Nobelvorlesung! „Ist Schreiben die Gabe der Schmiegsamkeit, der Anschmiegsamkeit an die Wirklichkeit? Man möchte sich ja gern anschmiegen, aber was geschieht da mit mir? Was geschieht mit denen, die die Wirklichkeit gar nicht wirklich kennen? Die ist ja sowas von zerzaust. Kein Kamm, der sie glätten könnte.“ (https://www.nobelprize.org/prizes/literature/2004/jelinek/25215-elfriede-jelinek-nobelvorlesung/)

Ferner gratulieren wir Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek zu ihrem neuen Stück „Schwarzwasser“. “ … wie stets geht es Elfriede Jelinek um Grundsätzliches. Virtuos verknüpft sie Tagesaktualität mit antiken Dramen – hier vor allem Euripides’ Die Bakchen – und zeigt, wie sich rechtspopulistische Positionen, einem Virus gleich, rasend schnell ausbreiten und sämtliche Lebensbereiche infizieren. Nachhaltig vergiften sie das Klima, gesellschaftlich wie ökologisch, bis die globale Katastrophe droht.“ (https://rowohlt-theaterverlag.de/tvalias/stueck/4713792)

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