Sehr geehrter Herr Botschafter Tichy!
Ich möchte mich höflichst erneut erkundigen, ob Sie mich – im Einklang mit den Gesetzen – über die Zuständigkeit informieren werden und wenn ja, dann wann. Wieder 7 Jahre kann ich nicht wirklich auf eine Auskunft warten, da der Exekutor mir heute wieder geschrieben hat (Beilage 1).
Oder ist der Generalinspektor in unserem Fall zuständig? (Die Rechtsvorschrift für Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001572) besagt: § 3. (1) Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist eine unmittelbar dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten unterstellte Organisationseinheit einzurichten und mit der Wahrnehmung der Inneren Revision sowie der laufenden Überprüfung der gesetzmäßigen, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Erfüllung der Aufgaben des auswärtigen Dienstes im gesamten Ressort zu betrauen. (2) Mit der Leitung dieser Organisationseinheit ist ein geeigneter Beamter oder Vertragsbediensteter des höheren Dienstes als Generalinspektor zu betrauen, dem gegenüber alle im Bereich des auswärtigen Dienstes verwendeten Bediensteten sowie auch alle österreichischen Honorarfunktionäre zur Auskunfterteilung über alle Tatsachen, die ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft bekannt geworden sind, verpflichtet sind.)
Oder soll – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – direkt dem Rechnungshof gemeldet werden, dass im BMEIA (inbegriffen die Österreichische Botschaft in Budapest) in diesem Fall Dienstpflichten verweigert werden. Die österreichischen Steuerzahler finanzieren die Ausstellung des Diplomatenpasses sicherlich nicht dafür, damit ein österreichischer Diplomat einen ungarischen Polizisten einredet, dass öffentlich dienstlicher Porno in Österreich zulässig ist und er sich an der Österreichischen Botschaft in Budapest als Tatort erpresst fühlte. (Der Rechnungshof fand Mängel z. B. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Oesterreichische_Botschaft_in_Budapest__Follow_up https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Struktur_Oesterr.Vertretungen_EU_Follow_up.pdf) Gründe der Unprofessionalität müssten geklärt werden.
Als Jurist, Menschenrechtsexperte aber auch als Vater sollten Sie einsehen können, dass ich mit allen notwendigen gesetzkonformen Mittel schnellstmöglich erreichen muss, dass mein Gegner mit seiner Gewalt – im Einklang mit seinen gesetzlichen Pflichten – unverzüglich aufhört.
Als Illustration: Bilanz eines üblichen Tages:
Einerseits: Ausgezeichnete Leistungen meiner Kinder in der Schule und sonst auch. Ich bin sehr stolz auf meine Kinder.
Z. B. am 27. 02. 2020:
In der Schule (Beilage 2):
„Sehr gut” aus Schreiben (100 %) mit Auszeichnung und Lob der Lehrerin (In Ungarn ist „5“ die beste Schulnote.)
„Sehr gut“ aus Deutsch“ (100 %)
„Sehr gut“ aus Lesen (97 %)
Außerhalb der Schule (Beilage 3):
Faschingskonzert mit großem Erfolg in der Kunstschule
– Flötenspiel mit Klavierbegleitung
– Dekoration mit selbst gemalte Faschingszeichnungen gemacht am Workshop „Bildende Kunst“ der Kunstschule
Und mein Gegner lässt mich auch vom Jugendamt im öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit grob gesetzwidrig auf Millionen HUF bestrafen, obwohl ich vom Anfang an einstimmig und vielfach bewiesen eine fürsorgliche Mutter bin. (Zu Advent 2019 arrangierte er – grob gesetzwidrig – 1,7 Millionen HUF Strafen beim ungarischen Jugendamt gegen mich, die schon vor dem Steueramt zum Exekutieren sind. (Details früher im Blog veröffentlicht.) Er lässt uns mit der Polizei, strafrechtlich und mit der öffentlich bekannt schrecklichen ungarischen staatlichen Obhut grob gesetzwidrig drohen. Ich protestiere!
Andererseits: Der öffentlich bekannt skandalöse Exekutor hat grob gesetzwidrige Aufforderungen geschickt. (Beilage 1)
Der Exekutionsführer (mit Frauenname als Vater!) will einerseits 3.142.646 HUF, andererseits 2.581.152 HUF (insgesamt: 5.723.808 HUF) von mir (mein Doktortitel ist nicht aufgeführt auf dem Dokument). Den Gerichten in dem öffentlich bekannt korruptem Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsdefizit konnte mein Gegner – grob gesetzwidrig – einreden, dass in den ihn betreffenden Fällen die Zivilprozessordnung (damals: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=95200003.TV×hift=20160801&txtreferer=A1100204.TV, jetzt https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1600130.tv) und das Gesetz über das internationale Privatrecht (damals: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?dbnum=1&docid=97900013.TVR&cel=P%2836%29&mahu=1&goto=-1, jetzt: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1700028.tv) nicht gelten, die eindeutig besagen, dass ein Mann unter einem falschen Namen (in diesem Fall unter einem Frauennamen) keine Prozesse führen darf. Trotzdem haben die ungarischen Gerichte gegen mich geurteilt, obwohl nicht geklärt ist, wie tritt ein Mann mit Frauennamen auf und um wessen Rechte zu Privatsphäre handelt. (Das Gesetz besagt verpflichtend, dass ein Antrag mit falschen Daten binnen 30 Tage abzuweisen ist!) Dieser Mann mit Frauenname behauptet in den Prozessen, dass er – als Teil seiner Privatsphäre – Recht auf die via die öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur geführte pornographe Korrespondenz hat und die ungarische Gerichte glauben ihm das, ihnen interessiert das österreichische Recht nicht, das es ausdrücklich verbietet! Wissen Sie, Herr Botschafter Tichy, ich möchte meine Mädchenvermögenswohnung deswegen nicht verlieren! Mein Gegner wäre eigentlich gesetzlich verpflichtet, seinen gesetzwidrigen juristischen Amoklauf in Ungarn vollständig und unverzüglich einzustellen, aber – als gesetzkonforme Verteidigung – bin ich gerne bereit, über die zweckmäßige Nutzung der öffentlich dienstlichen Infrastruktur öffentlich diskutieren zu lassen, z. B. ob Porno als solches eingestuft werden kann. Ich vertrete die Rechtsmeinung – im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften – dass es verboten ist, öffentlich dienstliche Infrastruktur zu Pornozwecke zu nutzen!
Ich wäre – im Einklang mit den Gesetzen – für Ihre gesetzkonforme Vorgehensweise sehr dankbar.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Mit freundlichen Grüßen: Dr. …
Beilage 1: Exekutionsschrifte zugestellt am 27. 02. 2020


Beilage 2: Schulische Erfolge





Beilage 3: Erfolgreiches Faschingskonzert – die Kinder haben sowohl musikalisch als auch malerisch beigetragen.



Empfangsbestätigung des BMEIA:
