mein zweiter Blogbeitrag am 25. 02. 2020
Was war das Weihnachtsgeschenk meines Gegners an uns in 2012? – Strafanzeige am 28. 12. 2012 (siehe früher im Blog)!
Was war das Weihnachtsgeschenk meines Gegners an uns in 2019? – Exekutionsanträge an meine Mädchenvermögenswohnung!
aktueller Grundbuchauszug (4 Seiten) vom 25. 02. 2020 betreffend meine Mädchenvermögenswohnung, in der wir mit meinen österreichischen Diplomatenkindern wohnen
ohne Schattierung direkt gesendet an Herrn Botschafter Tichy und an das BMEIA Bürgerservice und an das BKA Bürgerservice
Warum soll meine Mädchenvermögenswohnung exekutiert werden?
Mein Gegner anerkennt in zahlreichen offiziellen Schriften vor ungarischen Organen, dass seine Liebhaberin von ihrem dienstlichen Bundeskanzleramt (BKA) E-Mail (Vorname.Nachname@bka.gv.at – Name
ist Ihnen bekannt) und von dem Bereitschaftsdienstfax des BKA massenhaft meinen
Gegner betreffende PORNO Materialien geschickt hat, aber mein Gegner – mit
missbräuchlichen, häufigen Hinweisen auf seine Funktion in Österreich – in
Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit in ungarischen Verfahren den
Eindruck erwecken konnte, dass der Missbrauch öffentlich dienstlicher
Infrastruktur für pornografe Zwecke unter Bediensteten in Österreich eine reine
PRIVATSACHE ist. (Die Mitarbeiterin, die öffentlich dienstliche
Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes (BKA) massenhaft für
Pornozwecke missbraucht hat, ist zur Zeit für digitale Kommunikation im BKA
zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistung
– REFERAT I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes)
Mein Gegner ließ sich in
Ungarn mit enormem Rechtsstaatlichkeitsdefizit mit dem Argument „öffentlich
dienstliches Porno ist in Österreich Privatsache“ mehrere Millionen HUF
verurteilen lassen und er – als Exekutionsführer – will auf dieser Grundlage
meine Mädchenvermögenswohnung, in der wir mit meinen österreichischen Kindern wohnen, versteigern. Ferner missbraucht mein Gegner die Österreichische Botschaft in Budapest seit dem 28. 12. 2012 – seit 7 Jahren! – als Tatort in einem gesetzwidrigen Strafverfahren in Ungarn.
Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks: 01060/1501/2013.bü.
Geschäftszahl an dem ungarischen Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10.717/2018
Auf der Seite 1 des Grundbuchauszuges:
Der Name des Exekutionsführers ist falsch, als Vater ein Frauenname!
Der Geburtsname der Mitter des Exekutionsführers ist auch falsch.
Als ständiger Wohnsitz angegebene Adresse ist ebenfalls falsch, das ist eine Hoteladresse in Jerusalem (http://addar.jerusalem-hotels.net/en/) ohne die Benennung der Stadt Jerusalem auf dem Dokument!
Mein Gegner lässt zu Weihnachten (am 23. 12. 2019) solche gesetzwidrigen Exekutionstitel aus einem ausländischen Hotel als ständiger Wohnsitz ohne Benennung der Stadt unter falschen Namen (mit einem Frauennamen!) mit einem falschen Geburtsnamen der Mutter meines Gegners.

Auf der Seite 2 des Grundbuchauszuges:

Auf der Seite 3 des Grundbuchauszuges:

Auf der Seite 4 des Grundbuchauszuges:

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
