an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut Tichy – Ersuchen um die Klärung der Zuständigkeit der Disziplinarkommission des BMEIA in diesem Fall

mein erster Blogbeitrag am 25. 02. 2020

an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut Tichy

Betreff: Ersuchen um die Klärung der Zuständigkeit der Disziplinarkommission des BMEIA in diesem Fall

Sehr geehrter Herr Botschafter Dr. iur. Helmut Tichy!

Im 2012 und im 2013 haben Sie mir – ohne Geschäftszahl, ohne ausführlichere rechtliche Begründung, ohne Benennung der Rechtsquelle, ohne Benennung der in dieser Angelegenheit unmittelbar zuständigen Stelle, ohne Rechtsmittelbelehrung und ohne Aufmerksamkeit auf die Dringlichkeit und darauf, dass zwei minderjährige österreichische Diplomatenkinder in diesem Fall betroffen sind – die Auskünfte erteilt (unten beigelegt), dass Sie, als Vorsitzender der Disziplinarkommission vom zuständigen Dienstgeber nicht befasst sind.

Ich bitte daher höflichst – im Einklang mit den Gesetzen – um Ihre Auskunft, welche Dienststelle für diesen, auch vor Ihnen seit 2012 bekannten, schwerwiegenden, auch zwei minderjährige österreichische Diplomatenkinder betreffenden Disziplinarfall zuständig ist und ob und wann Sie diese zuständige Dienststelle benachrichtigt haben.

Ich würde gerne auch wissen, ob die Entwicklungen dieses Falles nach Ihrer zweiten Antwort im April 2013 überhaupt irgendwie bearbeitet wurden.

Z. B. Dr. … missbraucht die Österreichische Botschaft in Budapest seit dem 28. 12. 2012 – seit 7 Jahren! – als Tatort in einem gesetzwidrigen Strafverfahren in Ungarn.

Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks: 01060/1501/2013.bü.

Geschäftszahl an dem ungarischen Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10.717/2018.

Ich möchte ferner um Ihre Auskunft bitten, ob der Dienstgeber die Disziplinarkommission betreffend die Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall befasst hat bzw. welche Dienststelle zuständig ist.

Vielen Dank für Ihre Auskünfte, die – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – veröffentlicht werden.

Sehr zu begrüßen sind Ihre Statements als Delegationsleiter vor dem CEDAW (Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) Komitee (unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/8C5EC1919799BB81C1258433005ADFC0?OpenDocument). „The Committee on the Elimination of Discrimination against Women today examined the ninth periodic report of Austria on its implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women. Introducing the report, Helmut Tichy, Legal Advisor at the Federal Ministry for Europe, Integration and Foreign Affairs of Austria, said that the ratification of the Istanbul Convention had had a significant impact in the country.“

Ich gehe daher davon aus, dass Ihres Erachtens – im Einklang mit den rechtlichen Pflichten, auch betreffend die gesetzkonforme Bearbeitung dieses Falles – jegliche Diskriminierung, strengst verboten ist und daher meine österreichischen Kinder nicht als minderwertige Österreicher von Ihnen bzw. von der zuständigen österreichischen Dienststelle bei der Prüfung dieses Falles betrachtet sind, weil ihre Mutter Ungarin ist.

Zu der gesetzkonformen disziplinarrechtlichen Beurteilung des Falles wurden und werden – als gesetzkonforme Rechtsdurchsetzung – relevante Dokumente veröffentlicht (https://kinderrechteinungarn.family.blog/). Selbstverständlich steht das Gesamtmaterial (etwa ein Kubikmeter) gerne zu Ihrer Verfügung. Mit allen notwendigen gesetzkonformen Mitteln würde ich gerne bei der raschen und gesetzkonformen Prüfung dieses Falles behilflich sein.

Dr. … – sowohl als Vater, als auch als österreichischer Diplomat – ist gesetzlich verpflichtet mit der Gewalt in der Familie, die er durch das rechtswidrige Ausnutzen der öffentlich bekannten Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns ausübt, unverzüglich und vollständig aufzuhören.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Mit bestem Dank für Ihre Auskünfte und mit freundlichen Grüßen:

Dr. …

Ihre Auskunft im 2013:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: „helmut.tichy@bmeia.gv.at“ <helmut.tichy@bmeia.gv.at>

An: „…@…“ <…@…>

Gesendet: Donnerstag, 4. April 2013, 10:20:15 MESZ

Betreff: AW: Fall … – ZUSTÄNDIGKEITSHALBER

Sehr geehrte Frau …!

Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich für die Informationen, die Sie mir laufend zur Kenntnis bringen, nicht zuständig bin. Ich bin Leiter des Völkerrechtsbüros und Vorsitzender der Disziplinarkommission im österr. Außenministerium; mit der von Ihnen als „Fall …s …“ befassten Angelegenheit wurde ich vom dafür allenfalls zuständigen Dienstgeber nicht befasst.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Tichy

Ihre Auskunft im 2012:

—– Weitergeleitete Nachricht —–

Von: „helmut.tichy@bmeia.gv.at“ <helmut.tichy@bmeia.gv.at>

An: „…@…“ <…@…>

Gesendet: Montag, 17. Dezember 2012, 23:12:37 MEZ

Betreff: AW: Disziplinarrelevanzen des Falles …

Sehr geehrte Frau Dr. … !

Die Disziplinarkommission wurde mit diesem Fall vom Dienstgeber nicht befasst.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Tichy

Das BMEIA wurde auch benachrichtigt:

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