Auszug aus dem Urteil über die Kinder mit gesetzwidrig falschen Angaben (z. B. mit einem Vater mit Frauenname, aus einem Hotel in Jerusalem, der in diversen Verfahren betreffend die Kinder seine Daten vor mir gesperrt von Gericht/Jugendamt verheimlichen ließ!)

Mein Gegner hat vor dem Gericht und vor dem Jugendamt Folgendes erreicht:

  1. Er brauchte keinerlei wahre Daten angeben!
  2. Er erreichte bei dem Gericht und bei dem Jugendamt, dass sie Daten meines Gegners vor mir versperrt verheimlichten.

Mein Gegner hat das ungarische Gericht und das ungarische Jugendamt so sehr unter seiner Macht, dass ihm sogar – grob gesetzwidrig – gestattet ist

  1. Als Vater einen offensichtlich falschen Namen, einen Frauennamen im Verfahren zu benutzen und als ständiger Wohnsitz eine offensichtlich falsche Adresse, eine Hoteladresse anzugeben.
  2. Und eine Weile ging das Verfahren vor dem Gericht und vor dem Jugendamt so, dass ich – wegen der geschlossenen Bearbeitung der Daten – überhaupt nichts darüber wissen durfte, wer Rechte auf meine Kinder verlangt!

Mein Gegner erreicht grob rechtswidrig, dass das Gericht die grob gesetzwidrige Auffassung vertritt, dass ich die Daten meines Gegners festhalten muss bzw. ich die Daten meines Gegners gar nicht zu kennen brauche! Aber das Gesetz besagt hingegen, dass der Antrag mit falschen Daten binnen 30 Tagen abzuweisen ist! Das Gesetz verbietet, mich von einem Gegner mit falschen bzw. verheimlichten Daten zu belastigen. (Ferner hat das Gericht wegen der falschen Dateiangabe im Verfahren Anzeigepflicht.)

Das Gericht legt sogar – ohne Rechtsquellen – fest, dass das ungarische Recht über das internationale Privatrecht (damals: 1979. évi 13. törvényerejű rendelet a nemzetközi magánjogról – § 10 Absatz (2) Betreffend den Namen gilt das persönliche Recht, d.h. bei einem Österreicher das österreichische Recht und NICHT das ungarische Recht!), das auch Namensrecht regelt, in diesem Fall irrelevant ist! Also mein Gegner erreicht vor dem Gericht, dass das ungarische Gericht – im öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsdefizit – selbst das geltende Recht außer Acht lässt!

Mein Gegner erreicht – grob gesetzwidrig in diesem Verfahren – dass mir sogar das grundlegendste Recht, dass mein Gegner nur mit vollständigen und vollständig richtigen Daten Prozesse gegen mich führen darf, verweigert!

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