Ist PORNO via ÖFFENTLICH DIENSTLICHE Kommunikationskanäle in Österreich tatsächlich zulässig? Sie ist am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes tätig!
Ist es tatsächlich eine PRIVATSACHE, massenhaft, EINEN ÖSTERREICHISCHEN DIPLOMATEN BETREFFENDE PORNOMATERIALIEN via DIE ÖSTERREICHISCHE ÖFFENTLICH DIENSTLICHE INFRASTRUKTUR – von der E-Mail Adresse Vorname.Nachname@bka.gv.at (konkreter Name ist der Österreichischen Botschaft Budapest seit langem bekannt) bzw. von dem Bereitschaftsdienstfax des Bundekanzleramtes (BKA) – zu schicken?
Darf die Absenderin von Pornomaterialien via die öffentlich dienstlichen Kommunikationskanäle des BKA weiterhin am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes tätig sein?
an Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer, Missionschefin der Österreichischen Botschaft Budapest
Kopie:
an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) – via Kontaktformular
an das Bürgerservice des Bundeskanzleramtes (BKA) – via E-Mail: service@bka.gv.at
Sehr geehrte Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer!
Seit langem ist es Ihnen – unter zahlreichen anderen Anomalien dieses Falles – auch jener Missstand mit konkreten Daten bekannt, dass eine Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes (BKA), zur Zeit am REFERAT I/12/b zuständig für die Websites des Bundeskanzleramtes (https://bka.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1011614%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A111%2Cdc%3Dat) tätig, öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle des BKA betreffend eines österreichischen Diplomaten massenhaft missbraucht hat.
– Z. B. sie schickte von ihrer dienstlichen BKA E-Mail Adresse Vorname.Nachname@bka.gv.at (konkreter Name der Österreichischen Botschaft Budapest seit langem bekannt) PORNOBILDER ÜBER EINEN NACKT FOTOGRAFIERTEN ÖSTERREICHISCHEN DIPLOMATEN MIT ERREGTEM GESCHLECHTSORGAN BZW. BEI ORALEM GESCHLECHTSVERKEHR.
– Frau Botschafterin, Sie kennen auch den Namen des betroffenen österreichischen Diplomaten.
– Diese via von den Steuerzählern finanzierten öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle kommunizierten Pornomaterialen sind gesetzkonform zu veröffentlichen, da es für die Steuerzähler ein öffentlicheres Interesse darstellt, wozu die aus Steuergeldern finanzierte öffentlich dienstliche Infrastruktur genutzt wurde.
Der betroffene österreichische Diplomat gewann gegen mich in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn (z. B. https://www.transparency.org/files/content/pages/2019_CPI_Report_EN.pdf) mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien (z. B. https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/jun/20/viktor-orban-democracy-hungary-eu-funding) bürgerrechtliche Schadensersatzverfahren mit dem Argument, dass der österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur betreffende Porno eine PRIVATSACHE ist und ließ für sich mehrere Millionen HUF Schadensersatz gerichtlich verurteilen, er lässt das jetzt exekutieren, daher ist meine Wohnung (mein Mädchenvermögen), in der wir mit meinen zwei österreichischen Kindern wohnen, unter Beschlag und der betroffene österreichische Diplomat besteht darauf, meine Wohnung versteigern zu lassen. Er ist – vor ungarischen Gerichten mehrfach vom Diplomaten anerkannt! – im öffentlich dienstlichen Porno involviert, aber wir sollen mit meinen österreichischen minderjährigen Diplomatenkindern Obdachlos werden!
Der betroffene österreichische Diplomat hat gegen mich in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien ebenfalls Strafverfahren eingeleitet wieder mit dem Argument, dass der die österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur betreffende Porno eine PRIVATSACHE ist. Bei diesem Strafverfahren (Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 27.B.10717/2018) nutzt der betroffene österreichische Diplomat – ebenfalls grob gesetzwidrig – sogar die Österreichische Botschaft Budapest als Tatort, an der er mit den öffentlich dienstlichen Pornomaterialen – aufgrund seiner Anzeige – angeblich erpresst wurde. Seine Strafanzeige hat der betroffene österreichische Diplomat zwar nicht unterzeichnet, aber er nutze seinen dienstlichen Diplomatenpass (D1101737) bei dem Verhör an der ungarischen Polizei und er betonte seine Funktion als hochrangiger österreichischer Diplomat. (Dokumentation siehe früher im Blog) Seit 7 Jahren dauert dieses Strafverfahren mit der Österreichischen Botschaft Budapest als Tatort ohne internationale Zuständigkeit geführt von den ungarischen Ermittlungsorganen. Ich bin deswegen als Verdächtigte, als alleinerziehende Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder, seit 7 Jahren mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bedroht. (Der betroffene österreichische Diplomat hat – trotz seiner gesetzlichen Pflicht – nicht seine Vorgesetzten unverzüglich darüber informiert, dass er sich an der Österreichischen Botschaft Budapest erpresst empfindet, sondern – nach einigen Monaten – meldete er den Fall bei der ungarischen Polizei, dass er Angst bekam, dass ich – laut seiner Anzeige – Ansprüche bei der Scheidung habe.)
RECHTLICHER HINTERGRUND:
Ich vertrete weiterhin die Rechtsmeinung, dass österreichische Steuerzahler die österreichische öffentlich dienstliche Infrastruktur nicht zu Pornozwecken finanzieren.
FOLGENDE RECHTSQUELLEN UNTERMAUERN MEINE RECHTAUFFASSUNG:
– Im Sinne des Rechnungshofgesetzes 1948 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000217) ist bei öffentlichen Geldern die ziffernmäßige Richtigkeit, die auftrags- und widmungsmäßige Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und ZWECKMÄßIGKEIT der Gebarung zu prüfen.
– Im Sinne des Punktes 3 des Absatzes (4) des § 4 der Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKTNutzungsverordnung – – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006428) ist jedenfalls untersagt der Zugriff auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt.
– Absatz (1) des § 4. der IKTNutzungsverordnung schreibt ferner eindeutig vor, dass die Bediensteten vom Dienstgeber bereitgestellte Internetdienste für private Zwecke nur dann verwenden dürfen, wenn
1. eine Beeinträchtigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes,
2. ein mehr als bloß geringfügiger Zeitaufwand während der Dienstzeit,
3. eine Anscheinserweckung, dass die Nutzung im Namen, Interesse oder mit Wissen des Dienstgebers vorgenommen wird,
4. die Erzeugung negativer Rechtsfolgen beim Dienstgeber,
5. eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten,
6. eine Verletzung eigener oder fremder Dienstpflichten,
7. eine Verursachung von mehr als bloß geringfügigen Kosten und 8. eine Störung des Dienstbetriebes ausgeschlossen sind.
D.h. dass es österreichischen Bediensteten ausdrücklich gesetzlich verboten ist die österreichische öffentlich dienstliche Kommunikationskanäle zu pornografen Zwecken zu missbrauchen, unabhänging davon dass der betroffene österreichische Diplomat in dem öffentlich bekannt korrupten Ungarn mit enormen Rechtsstaatanomalien in offiziellen Verfahren – mit häufigem Hinweis auf seiner hohen beruflichen Funktion in Österreich und seinen Diplomatenpass zeigend – als Privatsache einstellt und seit 7 Jahren in diversen Verfahren das durchsetzt.
MEIN ERSUCHEN AN FRAU BOTSCHAFTERIN MAG.IUR. ELISABETH ELLISON-KRAMER, MISSIONSCHEFIN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT BUDAPEST:
Aufgrund der auf der offiziellen Webseite der von Ihnen als Juristin seit mehr als Jahren (seit dem 6. Februar 2017 – https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/die-botschafterin/) geführten Österreichische Botschaft Budapest erbringt die Österreichische Botschaft Budapest, als Drehscheibe der Zusammenarbeit in der unmittelbaren Nachbarschaft, folgende Leistungen:
„- Sicherung österreichischer Interessen und Schaffung von gegenseitigem Verständnis,
– Unterstützung von Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Bildung, allgemein und in konkreten Projekten,
– Bürgerservice für österreichische StaatsbürgerInnen,
– Erstellung von Hintergrundinformationen und Analysen,
– Unterstützung europapolitischer Ziele.“
https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/
Bei Ihrem Amtsantritt am 06. 02. 2017 war dieser Fall an der Österreichischen Botschaft Budapest schon bekannt, trotzdem gibt es bis jetzt eine einzige (recht unprofessionelle – siehe frühere Blogbeiträge) Rückmeldung Ihrerseits vom 23. 07. 2019 (siehe früher im Blog), obwohl Ihre Tätigkeit als Botschafterin aus öffentlichen Geldern deswegen finanziert ist, um österreichische Interessen und die Rechte österreichischer StaatsbürgerInnen im Empfangsstaat (in diesem Fall: in Ungarn) zu sichern (siehe Zitat auf der Botschaftswebseite oben).
Als Beilage zu diesem Blogbeitrag lege ich die Empfangsbestätigung des BMEIA über meine Erkundigung vom 22. 07. 2019 bei, nach der endlich am 23. 07. 2019 eine (zwar sehr unprofessionelle) Rückmeldung von Ihnen – nach etwa 3 Jahren! – doch eingetroffen ist. Bis zum 23. 07. 2019 gab es – trotz gesetzlicher Pflicht (siehe AVG § 6) und trotz vielfacher Urgierungen und Erkundigungen meinerseits – keinerlei Bearbeitung meines Ersuchens vom 22. 06. 2016 an den damaligen Missionschef der Österreichischen Botschaft Budapest. In meinem Ersuchen musste ich auf die öffentlich zugänglichen Informationen über die Schredderaffäre, die Ibiza Affäre und die diesbezüglichen Ermittlungen hinweisen. Ich musste die vor den Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns warnenden Aussagen der damaligen österreichischen Bundeskanzlerin und die Wichtigkeit der Zuversicht und Bürgernähe betonenden Anmerkungen des österreichischen Staatsoberhaupts und des damaligen EPP Fraktionsvorsitzenden zitieren und ich musste – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – in Aussicht stellen, die Problematik auf EU Ebene zu thematisieren.
Seit dem 23. 07. 2019 werden die Missstände des betroffenen österreichischen Diplomaten weiterhin toleriert.
Faktum ist, dass die Follow–up Überprüfung des Rechnungshofs an der Österreichischen Botschaft in Budapest Folgendes feststellte: „Von den vier überprüften Empfehlungen des Vorberichts wurden zwei zum Teil umgesetzt”. (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Oesterreichische_Botschaft_in_Budapest__Follow_up) Der betroffene österreichische Diplomat, der in dieser Periode an der Österreichischen Botschaft in Budapest diente, bekommt vielleicht wegen der auch vom Rechnungshof festgestellte mangelhaften Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätze (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) enorme dienstliche Vorteile mir gegenüber, die ihm gesetzlich NICHT zustehen! Betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin war der damalige Botschafter befangen, weil die damalige Kulturforumsleiterin – öffentlich bekannt – die Ehegattin des Missionschefs war. Betreffend die Residenz der Kulturforumsleiterin war daher der betroffene Diplomat zuständig. Aber der betroffene Diplomat ließ es während seiner Dienstzeit an der Österreichischen Botschaft in Budapest zu, dass die die Residenz der Kulturforumsleiterin betreffende Rechnungshofsemfehlung unerfüllt bleibt. Faktum ist ferner, dass der betroffene Diplomat sich in zahlreichen privaten Verfahren mit Diplomatenpass als hochrangiger österreichischer Diplomat aufführen darf und dadurch wesentliche Vorteile auf meinem Kosten genießt.
Ferner kann die rechtlich äußerst bedenkliche Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall auch RASSISTISCH BEDINGTE GRÜNDE haben, da ich Ungarin bin. Möglicherweise werden die Rechte meiner österreichischen Diplomatenkinder an der Österreichischen Botschaft in Budapest aus rassistischen Gründen verweigert, weil ihre Mutter Ungarin ist, obwohl Diskriminierung in Österreich strengst verboten ist.
Wieder – erfahrungsgemäß – etwa 3 Jahre bis zu einer nächsten unprofessionellen Antwort der Österreichischen Botschaft in Budapest kann ich nicht mehr warten. Deswegen – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – veröffentliche ich durchgehend die Dokumentation dieses Falles und reiche – medienöffentlich – eine RASSISMUS-BESCHWERDE ein. Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer wurde öffentlich wegen ihrer raschen, professionellen und erfolgreichen Hilfeleistung in einem schweren konsularischen Fall als „Engel von Dubai“ bezeichnet (https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Ellison-Kramer). Aber in jenem Fall ging es um eine „echte” (womöglich gebürtige) Österreicherin (https://www.welt.de/vermischtes/article124466261/Ich-wurde-in-Dubai-behandelt-wie-ein-Hund.html) und nicht von der Österreichischen Botschaft in – in diesem Fall – als minderwertige Österreicher behandelte österreichische Diplomatenkinder mit ungarischer Mutter.
Ferner informiere ich – ebenfalls als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – den Rechnungshof über die Vorgehensweise der Österreichischen Botschaft in Budapest in unserem Fall, da Rechtsverweigerung auch ein mangelhafter Umgang mit öffentlicher Kapazität ist und für meine Kinder und mich Schadensersatzansprüche gründet, die wieder – zwar mit Regressanspruch – die Steuerzähler werden vorerst bezahlen müssen. Ferner ist die in diesem Fall erlittene unprofessionelle Kundenbetreuung an der von Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer seit 3 Jahren geführten Österreichischen Botschaft in Budapest werfen auch von dem Rechnungshof zu prüfenden wirtschaftlichen, rechtlichen Bedenken auf! Finanzieren österreichische Steuerzähler die Personal der Österreichischen Botschaft in Budapest damit sie grundlegende Rechte meiner österreichischen Diplomatenkinder verweigern? Sogar die Ausstellung einer aus vielerlei Hinsicht unprofessionellen Empfangsbestätigung dauert Monate, wozu man sehr oft nachfragen muss. (Dokumentation siehe früher im Blog)
Selbstverständlich könnte (und sollte) die Botschafterin – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten – wesentlich dazu beitragen, dass diese vom betroffenen Diplomaten in Ungarn gesetzwidrig geführte Fälle – im Einklang mit den Gesetzen – schnellstmöglich eingestellt sind.
Daher möchte ich Sie, sehr geehrte Botschafterin Mag.iur. Elisabeth Ellison-Kramer, höflichst fragen, ob Sie es für denkbar möglich halten, z. B. dass Sie es für das ungarische Gericht – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten, möglichst binnen kurzer Zeit (ich bin seit 7 Jahren – grob gesetzwidrig – Verdächtigte) – klären, dass öffentlich dienstliches Porno in Österreich unzulässig ist. Mir glaubt das das ungarische Gericht – trotz genauer Rechtsquellenangabe – gegenüber einem sich als mächtig aufführenden österreichischen in öffentlich dienstlichen Porno verwickelten Diplomaten nicht.
– Die Botschaft hat den Ruhm Österreichs zu schützen und es ist äußerst unangenehm, dass diese grundlegendsten Grundsätze – als gesetzekonforme Rechtsdurchsetzung – wegen der gesetzwidrigen, dokumentierten Rechtsverweigerung der Österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall breit öffentlich kommuniziert werden müssen. Ich will meine Mädchenvermögenwohnung nicht verlieren und ich möchte nicht ins Gefängnis geraten, damit die zwei vor Ihnen auch bekannten österreichischen Bediensteten – grob gesetzwidrig – ihr öffentlich dienstlichen Porno gefällig betreiben können, daher werde ich mit allen notwendigen gesetzekonformen Mittel dagegen auftreten.
Keine(r) im österreichischen öffentlichen Dienst darf Befugnisse missbrauchen.
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302)
Es ist ein klarer Disziplinarfall. Daher möchte ich mich erkundigen, ob die disziplinarrechtlichen Aspekte des Falles – im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten – geprüft werden.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt
Beilage:
mein Ersuchen vom 22. 07. 2019 vor Rückmeldung der Botschafterin am 23. 07. 2019

