Wie können die österreichischen Familienleistungen in Anspruch genommen werden, wenn der Vater der österreichischen Diplomatenkinder nicht kooperiert?

Sehr geehrte Frau Botschafterin!

Als Ergänzung zu meinem vorherigen Blogbeitrag finden Sie In der Beilage das Schreiben des ungarischen Sozialamtes (Győr-Moson-Sopron Megyei Kormányhivatal Családtámogatási és Társadalombiztosítási Főosztálya – GYB-16/11-131/2016), das Ihnen auch seit Juni 2019 vorliegt.

Ich bitte – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Ihre effiziente Hilfe, dass wir die uns gesetzlich zustehenden österreichischen Familienleistungen tatsächlich schnellstmöglich bekommen. Danke.

Stand der Sache:

Die ungarische Behörde vertritt in ihrem Schreiben (GYB-16/11-131/2016) – wie es vor Ihnen auch bekannt ist – seit 2016 die Rechtsmeinung, dass ausschließlich Österreich in unserem Fall für Familienleistungen zuständig ist, da die österreichischen Familienleistungen höher sind.

– Deswegen erfolgen seit dem 2016 weder aus Ungarn noch aus Österreich keinerlei Familienleistungen an uns.

– Bis 2016 bekamen wir die ungarischen Familienleistungen und die österreichische Ausgleichszahlung sollte uns zur Geburt der Kinder rückwirkend überwiesen werden.

– Vom Kindesvater ist keinerlei Kooperation zu erwarten, seit dem 16. 08. 2012 ist er vor uns praktisch verschwunden.

– Als die Kinder geboren sind (im 2010 und 2012), erteilte mir der Kindesvater mündlich die Auskunft, dass er – mit der Angabe seiner österreichischen Bankkontonummer – die österreichischen Familienleistungen im Fall beider Kinder fristgerecht beantragt hat.

– Zu klären ist, was für österreichische Familienleistungen der Kindesvater in Anspruch nahm, weil er die ganze Summe für sich behalten hat und es soll dafür schnellstmöglich gesetzekonform gesorgt werden, dass die uns zustehende österreichische Familienleistungen den Berechtigten zukommen.

Danke für Ihre Hilfe auch diesbezüglich.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

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