Ersuchen an die Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Budapest, ob mein an der Österreichischen Botschaft in Budapest am 28. 05. 2019 in Originalschrift eingereichter Brief an den Herrn Bundespräsidenten an das Büro des Bundespräsidenten weitergeleitet wurde

Sehr geehrte Frau Botschafterin!

Ich möchte mich erkundigen, ob mein unterliegender, anonymisiert veröffentlichter an die Österreichische Botschaft in Budapest am 28. 05. 2019 in Originalschrift eingereichter Brief an den Herrn Bundespräsidenten an das Büro des Bundespräsidenten weitergeleitet wurde. Danke für Ihre Auskunft.

Als Juristin vertrete ich die Rechtsmeinung, dass Ihr Schweigen keine gesetzekonforme Erledigung meines Anliegens ist.

Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:

§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen.

Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt ferner:

Befangenheit von Verwaltungsorganen

§ 7. (1) Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen:

1.in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind;
2.in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind;
3.wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen;
4.im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 64a) mitgewirkt haben.

(2) Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich bewirkt werden kann, auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen.

Sollten Sie die Rechtsmeinung vertreten, dass Sie mit meinem Anliegen überhaupt nichts zu tun haben, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet das mir fristgerecht, mit genauen Rechtsquellen versehenen juristischer Begründung und Rechtsmittelbelehrung und mit der gleichzeitigen Benennung der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Ich möchte auf das Regierungsprogramm „Regierungsprogramm 2020–2024 – Aus Verantwortung für Österreich.” (https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf) hinweisen, das die Rechtsstaatlichkeit in Österreich als ausdrücklicher Schwerpunkt beinhaltet.

Als – öffentlich bekannt (https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/die-botschafterin/ ) – studierte Juristin muss es Ihnen bekannt sein, dass kein österreichischer Bediensteter das öffentlich bekannte Rechtsstaatlichkeitsdefizit ausnutzen darf. Das gilt für meinen Gegner auch.

§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. (https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302)

Amtswegen verfolgen Sie sicherlich den aktuellen Skandal in Ungarn, dass der ehemalige ungarische Botschafter in Peru massenhaft seinen Dienstcomputer zu pornographen Zwecken missbraucht hat. Es ist unbestritten, dass öffentlich dienstliche Infrastruktur NICHT zu Pornozwecken missbraucht werden darf.

https://index.hu/english/2020/02/10/peru_hungarian_ambassador_child_pornography_gabor_kaleta/

https://index.hu/english/2020/02/11/gabor_kaleta_child_pornography_us_authorities_hungary_peru_ambassador/

Es ist Ihnen (z.B. aus meiner Benachrichtigung vom 28. 05. 2019) bekannt, dass mein Gegnern in zahlreichen offiziellen Schriften vor ungarischen Organen an erkennt, dass seine Liebhaberin von ihrem dienstlichen Bundeskanzleramt (BKA) E-Mail (Vorname.Nachname@bka.gv.at – Name ist Ihnen bekannt) und von dem Bereitschaftsdienstfax des BKA massenhaft meinen Gegner betreffende PORNO Materialien geschickt hat, aber mein Gegner – mit missbräuchlichen, häufigen Hinweisen auf seine Funktion in Österreich – in Ungarn mit enormer Rechtsstaatlichkeitsdefizit in ungarischen Verfahren den Eindruck erwecken konnte, dass der Missbrauch öffentlich dienstlicher Infrastruktur für pornografe Zwecke unter Bediensteten in Österreich eine reine Privatsache ist. (Die Mitarbeiterin, die öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes (BKA) massenhaft für Pornozwecke missbraucht hat ist zur Zeit für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistungREFERAT I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes)

Als Juristin teilen Sie vielleicht die Rechtsmeinung, dass österreichische Bediensteten die aus österreichischen öffentlichen Geldern finanzierte öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur nicht zu Pornozwecken missbrauchen dürfen. Es ist KEINE Privatsache!

Gesamte Rechtsvorschrift für Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008470

Grundsätze der IKT-Nutzung:

§ 79c. Im Sinne der §§ 79d bis 79h bedeuten die folgenden Begriffe:

1. „IKT“ (Informations- und Kommunikationstechnologie oder -technik): alle Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegbildern sowie Daten,

2. „IT-Stelle“: die für die technische Ermöglichung oder die Sicherheit der IKT-Nutzung zuständige Organisationseinheit,

3. „IKT-Infrastruktur“: alle Geräte („Hardware“), die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden oder im Einvernehmen mit dem Dienstgeber für dienstliche Zwecke benutzt werden und der Informationsverarbeitung für Zwecke des Dienstgebers dienen, sowie die darauf befindlichen Programme und Daten („Software“),

4. „IKT-Nutzung“: Nutzung der IKT-Infrastruktur,

5. „korrekte Funktionsfähigkeit“: Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität und Verfügbarkeit der IKT-Infrastruktur,

6. „Nachricht“: jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlichen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird.

§ 79d. Die IKT-Infrastruktur darf von den Beamten grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. In einem eingeschränkten Ausmaß ist auch die private Nutzung der für den Dienstbetrieb zur Verfügung stehenden IKT-Infrastruktur erlaubt, sofern sie nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes nicht entgegensteht und sie die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur nicht gefährdet. Die Beamten haben keinen Rechtsanspruch auf eine private IKT-Nutzung. Die Beamten sind verpflichtet, sich an die durch Verordnung der Bundesregierung festzulegenden Nutzungsgrundsätze sowie allfällige weitere ressort- oder arbeitsplatzspezifische Nutzungsregelungen für eine private IKT-Nutzung zu halten. Mit diesen Nutzungsgrundsätzen werden inhaltliche Vorgaben für die Zulässigkeit einer privaten IKT-Nutzung festgelegt, wobei insbesondere der zeitliche Rahmen, der Umfang und die Art einer zulässigen privaten IKT-Nutzung geregelt werden. Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKTNutzungsverordnung – IKT-NV) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006428

§ 4. (1) Die Bediensteten dürfen vom Dienstgeber bereitgestellte Internetdienste für private Zwecke nur dann verwenden, wenn

1. eine Beeinträchtigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes,

2. ein mehr als bloß geringfügiger Zeitaufwand während der Dienstzeit,

3. eine Anscheinserweckung, dass die Nutzung im Namen, Interesse oder mit Wissen des Dienstgebers vorgenommen wird,

4. die Erzeugung negativer Rechtsfolgen beim Dienstgeber,

5. eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten,

6. eine Verletzung eigener oder fremder Dienstpflichten,

7. eine Verursachung von mehr als bloß geringfügigen Kosten und 8. eine Störung des Dienstbetriebes ausgeschlossen sind. …

(4) Jedenfalls untersagt ist

1. der Zugriff auf strafrechtlich verbotene oder sonstige gesetzwidrige Inhalte,

2. jegliche Benutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen im Rahmen eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes,

3. der Zugriff auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt …

Daher möchte ich um Ihre Auskunft bitten, ob Sie – Amtswegen – das Bundeskanzleramt über dieses Anliegen informiert haben.

Die damalige Bundeskanzlerin warnte ausdrücklich von ungarischen Anomalien. „Von den berüchtigten „ungarischen Verhältnissen“ sei man in Österreich weit entfernt, dennoch müsse man wachsam sein – das sagte mit Brigitte Bierlein eine gewichtige Rednerin.” (https://kurier.at/politik/ausland/richter-warnen-vor-verfassungskrise-in-ungarn/400552181) Und die Bundeskanzlerin a. D. stand ausdrücklich zur Internetsicherheit. „Bundeskanzlerin Bierlein und Frauenministerin Stilling warnen vor zunehmender digitaler Gewalt, von der vor allem Frauen und junge Menschen betroffen sind.” (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191030_OTS0156/bundeskanzleramt-sichert-finanzierung-der-beratungsstelle-gegen-hass-im-netz-fuer-2020)

Daher ist es wichtig zu erfahren, ob Sie – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – das Bundeskanzleramt informiert haben und ob Sie eine Rückmeldung erhalten haben. Ich wiederhole: Die Mitarbeiterin, die öffentlich dienstliche Kommunikationsinfrastruktur des Bundeskanzleramtes (BKA) massenhaft für Pornozwecke missbraucht hat ist zur Zeit für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistungREFERAT I/12/b: Websites des Bundeskanzleramtes Und all das wird in ungarischen Verfahren als „Privatsache” eingestellt.

Das ist ferner ein klarer Disziplinarfall (eventuell mit Verdacht auf Amtsmissbrauch), worüber die österreichische Botschaft seit 2016 weißt und daher ersuche ich Sie um Auskunft, ob Sie die Disziplinarkommission des BMEIA – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – benachrichtigt haben.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Alle meine vorherigen Schriften bleiben aufrecht. Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und verbleibe mit besten Wünschen:

Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt

Anhang: mein ersuchen an den Herrn Bundespräsidenten vom 28. 05. 2019

AN DEN HERRN BUNDESPRÄSIDENTEN PROF. DR. ALEXANDER VAN DER BELLEN

als Originalschrift via Frau Botschafterin Mag. iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER, Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Budapest

Ich ersuche die Österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften – um die Bekanntgabe der Geschäftszahl und um die Bestätigungsmitteilung, dass die Zustellung an den Herrn Bundespräsidenten erfolgte. Danke.

Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:

§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen.

Kopie:

an Herrn Prof. Paul LENDVAI, Chefredakteur und Mitherausgeber von der Europäischen Rundschau

gratulierend ihm – neben seinen zahlreichen Ehrungen – zu dem im 2019 erhaltenen Radnóti Miklós Preis, gegründet von der Allianz der Ungarischen Wiederständer und Antifaschisten und dankend ihm für seine hervorragenden Analysen auch über die Rechtsstaatlichkeitsdefizite Ungarns

E-Mail: europ.rundschau@aon.at

an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut TICHY, Vorsitzender der Disziplinarkommission beim BMEIA

E-Mail: Helmut.TICHY@bmeia.gv.at

Betreff:

Schwere Kindeswohlgefährdung und MANGELNDE RECHTSICHERHEIT von zwei österreichischen, minderjährigen Diplomatenkindern in Ungarn:

– minderjähriger … (geb. … 2010)

– minderjährige … (geb.  … 2012)

VON: Kindesmutter Dr. …, dipl. Juristin

Adresse: H-… Budapest, …, Ungarn, Tel: …

BETROFFENER KINDESVATER: Dr. …

Referatsleiter … des BMEIA

GESCHÄFTSZAHLEN IN UNGARN – in allen 3 Verfahren gesetzwidrige ungarische polizeiliche Drohung gegen uns!

Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 5.B.10717/2018 (meine Anmerkung vom 13. 02. 2020: seitdem – nach einem unbegründeten, somit gesetzwidrigen Richterwechsel: 27.B.10717/2018)

– ANGEBLICHE ERPRESSUNG AN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT IN BUDAPEST

Richterin: dr. Varga Mónika Katalin (nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019)

Geschäftszahl am Jugendamt (Bács-Kiskun Megyei Kormányhivatal Kiskunfélegyházi Járási Hivatal):

BK-07/HGYO/00487-10/2019

– Schutzverfahren durch das öffentlich bekannt skandalös dilettanten ungarischen Jugendamt  mit möglichem Ausgang eines gesetzwidrigen staatlichen ungarischen Obhutnahme meiner österreichischen Diplomatenkinder

Referentin: Varga Marianna (nächster Jugendamtstermin: 31. 05. 2019)

(ein Artikel in der Presse über den Dilettantismus des ungarischen Jugendamtswesen: Wenn das System gewalttätig ist: https://wmn.hu/ugy/49901-serul-a-felnott-serul-a-gyerek–amikor-a-rendszer-bantalmaz)

aufgrund Anzeige vom obigen Jugendamt:

Geschäftszahl an der Polizeikommission des 20. Bezirks in Budapest: 01200/771-26/2018.bü.

– Kindeswohlgefährdung durch die vom Anfang an einstimmig und vielfach erwiesen liebevollen und fürsorglichen Kindesmutter, weil ich als Juristin gesetzkonforme Vorgehensweise in Ungarn verlangt habe

Polizistin: Bércesné Feleki Katalin

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen!

Als Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder und als Herzensösterreicherin möchte ich mich vorerst für Ihre kinderfreundlichen Aussagen, die uns in unserer Not viel Hoffnung geben, höflichst bedanken.

Sehr bewegt habe ich meinen österreichischen Kindern (jetzt 7 und 9 Jahre alt) die Message an die Jüngsten Ihrer Amtsantrittsrede (https://kurier.at/politik/inland/bundespraesident-die-rede-von-alexander-van-der-bellen-im-wortlaut/243.182.326) übersetzt, vielen Dank für Ihre wertvollen Gedanken: „In diesem Zusammenhang lassen Sie mich bitte mit einem Wort an die jüngsten Generationen schließen. … an die Jüngsten, die Ihr am Beginn Eures Weges steht. Ihr, die ihr vielleicht noch in den Kindergarten geht. … Ihr werdet die Welt neu bauen. Und wir Älteren, wir brauchen euch. Wir brauchen euren Mut, wir brauchen eure Leidenschaft, wir brauchen eure Ideen, euren Respekt, euren Fleiß. Jedenfalls euren Widerspruch, eure Talente. Und last not least, eure Zuversicht. Darauf bauen wir, wir brauchen Euch.” 

Danke Ihnen auch für diese Grußworte:

„Mein Herzensanliegen ist ein wertschätzendes Miteinander. Unsere gemeinsame Zukunft und jene unserer Kinder und Enkelkinder. Unser aller Wohlergehen. … Ein gutes österreichisches Prinzip lautet: »Durchs Reden kommen die Leut z’samm.« Ich freue mich, wenn Sie mit mir und meinem Team in Kontakt treten und Ihre persönlichen Anliegen an mich richten.” (https://www.bundespraesident.at/)

Ebenfalls vielen Dank Ihnen für diesen Klartext:

„Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen: So sind wir nicht! So ist Österreich einfach nicht! Die österreichische Bevölkerung muss sich auf die Integrität der Regierung, auf die Integrität der Verantwortungsträger und auf die Integrität der Institutionen verlassen können.” (https://bundespraesident.at/aktuelles/detail/news/erklaerung-neuwahl/)

Das heißt für mich auch, dass Österreich – wie auch im Bundesverfassungsgesetz und in sonstigen österreichischen Gesetzen verankert – ein Rechtsstaat ist und keinerlei rechtswidrige, faschistoide Methoden Ungarns in Österreich zu tolerieren sind.

Festzuhalten ist, dass Ungarn am meisten antisemitisches Land Europas ist! (z. B. http://observer.com/2016/07/world-jewish-congress-head-ronald-lauder-expects/)

Daher bitte ich höflichst darum, dass die rechtswidrigen, faschistoiden Methoden Ungarns gegen meine Kinder, die die österreichische Staatsangehörigkeit auch besitzen, nicht länger angewendet werden können.

FALLBESCHREIBUNG:

Der Vater der Kinder, Dr. …, zur Zeit Referatsleiter im BMEIA (Referat …), missbrauchte die Adresse der Österreichischen Botschaft Budapest auf dem Scheidungsantrag als seinen Wohnsitz, obwohl er damals in Wien wohnhaft gemeldet war. (Beilage 1)

I. ANGEBLICHE ERPRESSUNG AN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT IN BUDAPEST

Dr. … lässt seit etwa 7 Jahren durch die ungarische Polizei betreffend die österreichische Botschaft in Budapest ermitteln, obwohl – im Sinne des Artikels 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – das strengst verboten ist.

Geschäftszahl an der ungarischen Polizei des 6. Bezirks:01060/1501/2013.bü.

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Artikel 22

(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.

(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.

In einer gegen mich gerichtete Strafanzeige – wegen angeblicher Erpressung – behauptet Dr. …, mein angebliches privates E-Mail im Gebäude der Österreichischen Botschaft in Budapest gelesen zu haben.

In diesem angeblichen E-mail soll es angeblich um Unterhaltszahlungs- und Vermögensteilungsansprüche gehen, die bei der Scheidung gesetzlich vorgeschrieben sind.

Diese angeblichen Ansprüche haben in Dr. … angeblich große Angst erweckt, und deswegen hat er mich in Ungarn wegen Erpressung angezeigt.

Laut § 367 des ungarischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. C. aus dem Jahre 2012) ist Erpressung mit bis zu 5 Jahre Haft gedroht.

Laut § 174 der ungarischen Strafprozessordnung (Gesetz Nr. XIX. aus dem Jahre 1998) ist das Strafverfahren binnen 3 Tagen mangels internationaler Zuständigkeit einzustellen.

Der angebliche Tatort der angeblichen Straftat ist die österreichische Botschaft in Budapest, da Dr. … das angebliche private E-Mail im Botschaftsgebäude las.

Das Passwort des Familienpostfachs hat Dr. … auch gekannt. Ich habe KEINERLEI erpressendes E-Mail geschrieben!

Da sich die österreichische Botschaft Budapest im 6. Bezirk befindet, ermittelte die ungarische Polizei des 6. Bezirks betreffend die österreichische Botschaft Budapest.

Der Fall ist schon vor dem ungarischen Gericht.

Geschäftszahl an der Pester Zentralen Bezirksgericht: 5.B.10717/2018, nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019

Zu klären ist: Auf welcher gesetzlicher Grundlage darf Dr. … die Österreichische Botschaft Budapest zu privaten Zwecken benutzen – die sogar ungarische Polizei und das ungarische Gericht involvieren.

Zum Beispiel wieso liest er ein angeblich privates E-Mail am Arbeitsplatz, und warum gibt er die Adresse der Botschaft der Republik Österreich in Ungarn als seine private Adresse vor Gericht an.

Es wäre notwendig, dass die zuständige österreichische Stelle das ungarische Gericht unverzüglich informiert, dieses Verfahren, das die österreichische Botschaft in Budapest betrifft, unverzüglich einzustellen, weil die ungarischen Ermittlungsorgane wegen einer angeblichen Straftat im Gebäude der österreichischen Botschaft nicht ermitteln dürfen.

Der angebliche Opfer Dr. … hätte sich an seinen Dienstgeber bzw. an die österreichische Polizei und die österreichische Staatsanwaltschaft wenden können, und bekanntgeben, dass er ein angebliches privates E-Mail im Gebäude der österreichischen Botschaft in Budapest gelesen hatte, und Angst bekommen hat. Ob es sich um eine Straftat handelt, hätte in Österreich, durch die österreichischen Organe ermittelt werden können, aber nicht in Ungarn, durch die ungarische Polizei.

II. DR. … LIEFERT UNSERE KINDER DEN GROBEN GESETZWIDRIGKEITEN DES UNGARISCHEN JUGENDAMTES AUS

Dr. … unternimmt erneut Versuche, dass unsere minderjährigen Kinder in die ungarische staatliche Obhut gezwungen werden können, obwohl ich – einstimmig, mehrfach dokumentiert – eine ausgezeichnete Mutter bin.

Das ist dienstlich auch relevant, da es um österreichische Diplomatenkinder geht.

III. 30 GRUNDVERFAHREN IN UNGARN GEGEN UNS MIT FALSCHEN PERSÖNLICHEN DATEN

Dr. … tritt in Ungarn unter zwar ähnlichen, aber aus juristischer Hinsicht falschen persönlichen Daten auf.

Da die EU auf Rechtsstaatlichkeit beruht (EU Vertrag Artikel 2), darf niemand aus juristischer Hinsicht falsche Namen benutzen. Das ruht auf § 10 Absatz der ungarischen Gesetzverordnung Nr. 13. aus dem Jahre 1979 über das internationale Privatrecht, im Einklang mit der konsequenten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Dr. … wagt es aber in Ungarn – z. B. bei der Scheidung – als „dr. …“ aufzutreten. Dieser Name ist in Ungarn ein Frauenname! Er gibt die Adresse der österreichischen Botschaft in Budapest als ständiger Wohnsitz an, obwohl er in Wien wohnhaft gemeldet war. (Beilage 1 und 2)

Sowohl aus dienstlicher als auch aus konsularischer Sicht ist es relevant, dass Dr. … in Ungarn gegen mich 30 Grundverfahren einleiten ließ, und er hat in allen Verfahren falsche persönliche Daten angegeben.

Die 30 rechtswidrige Verfahren gegen uns in Ungarn werden mit äußerst chaotischen, falschen (Verdacht auf Urkundenfälschung aufwerfenden) persönlichen Datenangaben abgewickelt. Die von Dr. … angegebenen persönlichen Daten – z.B. sein eigener Name, Name seiner Mutter, Wohnsitz – sind alle konsequent falsch.

Für den Kindesvater gibt es folgende persönliche Daten in den ungarischen amtlichen Schriften:

VIERFACHE verschiedene Namen für den Kindesvater: dr. … (Frauenname als Vatername!), … (ebenfalls Frauenname als Vatername!), … és …; (siehe z. B. Beilage 2)

SIEBENFACHE verschiedene Geburtsnamen der Mutter des Kindesvaters: …, …, …, …, …, …, …;

ZWEIFACHE verschiedene Geburtsorten für den Kindesvater: Tirana, Tirol;

Mangelnde bzw. falsche Wohnsitzangabe für den Kindesvater: (z. B die österreichische Botschaft in Budapest (Beilage 1), Hotel und Rechtsanwaltskanzlei als ständiger Wohnsitz!, Adresse wohin keine Post zugestellt werden kann, etc.).

Beilage 2: Illustration für den rechtswidrigen Datenchaos

ad I. – III.

Es ist zu untersuchen, ob das Verhalten des österreichischen Diplomaten Dr. … in Ungarn den Vorschriften und den hohen Anforderungen des Diplomatischen Dienstes der Republik Österreich entspricht, oder ob ein Disziplinarverfahren dringend nötig ist.

Beamten-Dienstrechtsgesetz

Ernennungserfordernisse

§ 4. (1) Allgemeine Ernennungserfordernisse sind

3.die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

Allgemeine Dienstpflichten

§ 43. (2) Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

Auch aus dienstlicher Hinsicht muss es untersucht werden, inwiefern ein österreichischer Diplomat im Ausland die weltweit bekannten Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns ausnutzen kann.

Sonstige Aspekte (z. B. massenhafte öffentlich dienstliche Pornografie, Abrechnung der Repräsentationszulage – dokumentiert, auch mit Fotos) sind auch zu prüfen.

Es ist zu bedenken, ob über das Verhalten des österreichischen Diplomaten Dr. … in Ungarn die österreichische Staatsanwaltschaft dringend benachrichtigt werden muss.

Integration ist Schwerpunkt in Österreich. Dr. … stammt aus Albanien und hat seinen Werdegang Österreich zu verdanken.

Ich erwarte, dass Dr. … seinem ungarischen beauftragten Rechtsanwalt die Weisung erteilt, dass alle Verfahren in Ungarn unverzüglich eingestellt werden, inbegriffen die Tilgung aller Kosten und Schaden.

Sollte ich von den zuständigen österreichischen Organen – trotz ihrer gesetzlichen Pflicht – weiterhin keine Hilfe bekommen, damit die rechtswidrigen Angriffe gegen meine Kinder und mich in Ungarn sofort eingestellt werden, wende mich – als gesetzekonforme Verteidigung – direkt an die österreichische Öffentlichkeit bzw. reiche eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen!

Daher möchte ich höflichst um Ihre Hilfe bitten, damit mein Anliegen jene zuständige österreichische Institution erreicht, die bereit und fähig ist, – im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten – unseren Fall rechtskonform zu bearbeiten. Danke sehr!

Ich lege mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an den damaligen Missionschef der österreichischen Botschaft in Budapest bei, über das ich – trotz Erkundigungen – noch keinerlei Rückmeldung erhalten habe.( Die seit fast 3 Jahren andauernde Rechtsverweigerung der österreichischen Botschaft in Budapest in diesem Fall wirft Bedenken auf, dass sie meinen österreichischen Kindern und mir absichtlich Schaden verursachen. Wegen der uns verursachten Schaden der österreichischen Botschaft in Budapest wurde schon ein international angesehener Schadensersatzspezialist kontaktiert.)

Beilage 3 – mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide mit dem Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über unseren Fall auf Deutsch und auf Ungarisch

In den letzen 3 Jahren hat sich die Lage sehr verschlechtert.

Als mit Auszeichnung promovierte Juristin, bin ich fest überzeugt, dass österreichische Organe es auch in unserem Fall nicht zulassen dürften, dass Organe des öffentlich auch international breit bekannt korrupten Ungarns mit enormen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten betreffend die österreichische Botschaft in Budapest als Tatort seit fast 7 Jahren ermitteln und über den Fall die ungarische Justiz mit ebenfalls enormen Rechtsstaatlichkeitsmangel entscheidet.

Hungary has stabilised its position at the tail-end in both the European Union and in Central and Eastern Europe, as revealed by the most recent corruption ranking of Transparency International (TI). With its score of 46 points, Hungary ranks 64th globally, having only climbed two places in the global ranking and one place among EU Member States. Even though state institutions in Hungary, due to the country’s poor rule of law and democracy performance are unable to effectively curb corruption …

A EUROPEAN PARLIAMENT RESOLUTION

Proposal for a Council decision determining, pursuant to Article 7 (1) of the Treaty on European Union, the existence of a clear risk of a serious breach by Hungary of the values on which the Union is founded

(3)In its reasoned proposal, the European Parliament presented its concerns related to the situation in Hungary. In particular, the main concerns related to the functioning of the constitutional and electoral system, the independence of the judiciary and of other institutions, the rights of judges, corruption and conflicts of interest, privacy and data protection, freedom of expression, academic freedom, freedom of religion, freedom of association, the right to equal treatment, the rights of persons belonging to minorities, including Roma and Jews, and protection against hateful statements against such minorities, the fundamental rights of migrants, asylum seekers and refugees, and economic and social rights.

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0250_EN.html

Falls keinerlei österreichische Dienststelle für diesen Fall zuständig wäre, ersuche ich Sie höflichst, beim ungarischen Staatoberhaupt für mich für Verfahrensgnade zu intervenieren. Vielen Dank!

ABOUT THE INSTITUTION OF THE PRESIDENT OF THE REPUBLIC

Presidential pardons: Section g) paragraph (4) of Article 9. of the Fundamental Law sets forth that the President of the Republic shall exercise the right of granting individual pardons on the basis of a recommendation coming from the Minister of Public Administration and Justice or from the Supreme Prosecutor. (https://www.keh.hu/about_the_institution_of_the_president_of_the_republic/1586-About_the_institution_of_the_President_of_the_Republic&pnr=3)

Ich zitiere erneut den von Ihnen erwähnten österreichischen Prinzip: »Durchs Reden kommen die Leut z’samm.« Die schweigsame Gleichgültigkeit der österreichischen Botschaft in Budapest ist gesetzwidrig und unzulässig!

Meines Erachtens ist für den Fall die österreichische Botschaft in Budapest sehr wohl zuständig und die österreichische Botschaft in Budapest ist gesetzlich verpflichtet sowohl die Zentrale des BMEIA als auch mich zu informieren.

Liegt eine Befangenheit der österreichischen Botschaft in Budapest vor, trotzdem ist das jahrelange Schweigen der österreichischen Botschaft in Budapest keine gesetzkonforme Option.

Das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz besagt:

Befangenheit von Verwaltungsorganen

§ 7. (1) Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen:

1.in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind;
2.in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind;
3.wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen;
4.im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung (§ 64a) mitgewirkt  haben.

(2) Bei Gefahr im Verzug hat, wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich bewirkt werden kann, auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen.

Ich schätze Österreich sehr für den aktiven Schutz der Menschenrechte auch durch Zivilen.

Z. B. Das Mauthausen Komitee Österreich tritt für eine freie und demokratische Gesellschaft und für die Wahrung der Menschenrechte aller ein, unabhängig von Staatsangehörigkeit, politischer Gesinnung und Religion, und sie arbeiten entschieden gegen alle Arten von Faschismus, Rassismus, Neonazimus, Chauvinismus und Antisemitismus. https://www.mkoe.at/ueber-uns/mauthausen-komitee-oesterreich

Sollten die zuständigen österreichischen Organe uns weiterhin gesetzkonforme Hilfe verweigern wende ich mich auch – als gesetzkonforme Verteidigung – auch an die österreichische Öffentlichkeit, somit an Menschenrechtsverteidiger.

Da Österreich Mitglied der EU ist und Dr. … über EU Gelder als Referatsleiter entscheidet, sollen – als gesetzekonforme Verteidigung – auch die zuständigen Foren der EU einbezogen werden.

Holocaust Überlebender Friedennobelpreisträger Elie Wiesel betonte: „Man muss immer Partei ergreifenNeutralität hilft dem Unterdrückerniemals dem OpferStillschweigen bestärkt den Peinigerniemals den Gepeinigten.”

Daher bitten wir um Ihre gesetzekonforme Hilfe. Vielen Dank!

Ich möchte noch einige Infos über die Erfolge meiner Kinder zur Illustration dass ich KEINE kindergefährdende Mutter bin!

Meine Kinder sind – Gott sei Dank – gesund, glücklich und erfolgreich.

Wir pflegen auch ihre österreichische Identität, die Tochter besucht den deutschsprachigen Kindergarten, der Sohn die deutschsprachige Schule.

Meine Kinder sind sehr erfolgreich an zahlreichen Wettbewerben (z. B. an sportlichen, Zeichnen-, Literatur- und an sonstigen Wettbewerben).

Z.B. meine Kinder nahmen erfolgreich an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest mit dem oberösterreichischen Märchen „Mühle, Mühle, mahle mir!” http://www.sagen.at/texte/maerchen/maerchen_oesterreich/oberoesterreich/muehlemalemir.html teil.

Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Preisübergabe an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest

Titel des Bildes:

Pflege der österreichischen Identität: Preisübergabe an dem deutschsprachigen Rezitationswettbewerb der Deutschen Selbstverwaltung Budapest mit dem oberösterreichischen Märchen „Mühle, Mühle, mahle mir!”

– Sie bekamen Lobesbrief und eine Anthologie geschenkt aus der Litaraturwerkstatt in Graz (http://www.literaturwerkstatt.at/) für die Teilnahme an dem Europäischen Literaturwettbewerb 2019 für ihr Märchen inspiriert von dem Mond (https://www.br.de/mediathek/video/koehlmeiers-maerchen-folge-2-42-der-mond-av:5be30797cfdd4f00184bc5f3), Märchen vom österreichischen Schriftsteller/Märchenerzähler, Herrn Michael Köhlmeier.

– Meine Kinder gewannen Sonderpreis des Essaywettbewerbs „Gespräche über die Zukunft” organisiert von der ungarischen Wochenzeitschrift HVG (https://www.facebook.com/beszelgetesekajovorol/

https://www.facebook.com/pg/beszelgetesekajovorol/about/?ref=page_internal https://www.facebook.com/beszelgetesekajovorol/posts/2078924128895686?__tn__=K-R) und der Privatuniversität  Aquincum Institute of Technology (AIT) (https://www.ait-budapest.com/people/letter-from-the-founder) inspiriert von der Initiative “Open Future” der Zeitschrift The Economist. (What is The Economist’s Open Future project? – https://www.youtube.com/watch?v=UrHX-MVMGTY

https://www.economist.com/open-future/2018/04/16/our-essay-competitions-for-young-people)

Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Preisübergabe

Meine Kinder beim Zuhören der Widmung beim Überreichen des Sonderpreises des Essaywettbewerbs vom Herrn Bojár Gábor (https://en.wikipedia.org/wiki/G%C3%A1bor_Boj%C3%A1r), Gründer der Firma Graphisoft und Privatuniversität  Aquincum Institute of Technology (AIT) im Graphisoft Park (http://www.graphisoftpark.com/)

Pflege der ungarischen Identität: Preis gewonnen mit dem ungarischen Märchen König Matthias und Beatrix an dem ungarischen landesweiten Kinderschauspielfestival

Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: Photo über meine Kinder bei der Kinderschauspielfestival Aufführung

Meine Kinder gewinnen sehr oft auch Zeichnen-Wettbewerbe. Diese Bilder meiner Kinder zeigen viel Optimismus. Mit diesen Bildern wünschen wir Ihnen alles Gute und drücken wir Hoffnung aus, dass Sie helfen werden.

Im Originalersuchen an den Herrn Bundespräsidenten: einige Bilder gemalt von meinen Kindern

Alles ist in unserem Fall genau dokumentiert. Die ganze Dokumentation steht selbstverständlich zur Verfügung.

Seit Jahren steht mein Einigungsvorschlag an Dr. … um eine gesetzekonforme Scheidung aufrecht, auf die Dr. … – trotz seiner gesetzlichen Pflicht – noch nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und Antwort. Wir verbleiben mit besten Wünschen.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Hochachtungsvoll: Whistleblowerin Dr. …, Menschenrechtsaktivistin auf EU Ebene und summa cum laude Juristin, Ex Chefkonsulin Ungarns in Peking

Budapest, am 28. Mai 2019

Liste der Beilagen:

Beilage 1: Scheidungsantrag mit Frauenname „dr. …“ und mit der Adresse der österreichischen Botschaft (1068 Budapest Benczúr u. 16.) als ständiger Wohnsitz, obwohl Dr. … in Wien wohnhaft gemeldet war

Beilage 2: Illustration für den rechtswidrigen Datenchaos

4 verschiedene Namen (…, …, Dr. …, Dr. …) auf einem einzigen Dokument (Ermächtigung für den Rechtsanwalt vom 27. 08. 2012), falsche Muttername (…), kein Wohnsitzangabe

Beilage 3: mein Ersuchen am 22. 06. 2016 an Herrn Botschafter Scheide mit dem Artikel in der meistgelesenen ungarischen Tageszeitung Blikk über unseren Fall auf Deutsch und auf Ungarisch

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