Anspruchslose, rechtlich auch bedenkliche Empfangsbestätigung vom 28. 05. 2019 der Österreichischen Botschaft in Budapest als Illustration der Ermüdungstechnik

Mein hiermit veröffentlichtes Schreiben vom 28. 05. 2019 ist eine Illustration dafür, dass eine alleinerziehende Mutter zweier österreichischen Diplomatenkinder an der Österreichischen Botschaft in Budapest sich mehr als 3 Jahre (zwischen dem 22. 06. 2016 und 23. 07. 2019) erkundigen muss, damit endlich am 23. 07. 2019 eine Geschäftszahl des Falles bekannt wurde.

Aber seit dem 23. 07. 2019 wird die gesetzkonforme Bearbeitung an der Österreichischen Botschaft in Budapest weiterhin sabotiert. Es gibt keinerlei meritorische Auskunft in der Benachrichtigung der Botschafterin vom 23. 07. 2019, wohin und wann mein Anliegen weitergeleitet wurde, mit welcher Frist der Bearbeitung zu rechnen ist, es gibt keine Rechtsmittelbelehrung, nur ein Rechtschreibefehler als Zeichen der Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Mangel an Professionalität, dass die Botschafterin (öffentlich bekannt studierte Juristin und Mutter) ein kurzes Schreiben mit der Ansprache „Sehr geehrter Frau Dr. ...“ unterschreibt, das sie ganz bestimmt nicht einmal aufmerksam durchgelesen hat.

Interessant ist, dass ich als Vertreterin zweier österrechischen Diplomatenkinder noch nach dem 28. 05. 2019 weiterhin monatelang warten musste, eine nicht näher erläutere und somit völlig unnachvollziehbare Empfangsbestätigung der Botschafterin über den „Erhalt meiner E-mails vom Mai und Juni 2019“ am 23. 07. 2019 zu erhalten.

Skurril und grob unprofessionell ist auch die Empfangsbestätigung der Österreichischen Botschaft in Budapest vom 28. 05. 2019 (Beilage) ausgestellt von der Vertretung des weltweit bekannt modernen Österreichs im digitalen 21. Jahrhundert, die ich ebenfalls bemängelte (mein E-mail vom 28. 05 2019 unten), ohne jegliches Ergebnis. D. h. dass es an der Österreichischen Botschaft in Budapest – z. B. in unserem Fall – technisch nicht orgarisiert ist, dass der Kunde eine nachvollziehbare Empfangsbestätigung bei dem Einreichen der Schrift bekommt.

Ferner ist es seit dem 28. 05. 2019 keine Auskunft darüber, ob mein via die Österreichische Botschaft in Budapest für den Herrn Bundespräsidenten eingereichtes Schreiben zum Bundespräsidentenamt weitergeleitet wurde.

An Österreich als Rechtsstaat deklariert in der Bundesverfassung, vertreten auf höchster Ebene von dem Herrn Bundesprasidenten, haben wir grosses Vertrauen und Hoffnung. Sehr bewegt habe ich meinen österreichischen Kindern (jetzt 8 und 10 Jahre alt) die Message an die Jüngsten der Amtsantrittsrede des Herrn Bundespräsidenten übersetzt, vielen Dank für diese wertvollen Gedanken: „In diesem Zusammenhang lassen Sie mich bitte mit einem Wort an die jüngsten Generationen schließen. … an die Jüngsten, die Ihr am Beginn Eures Weges steht. Ihr, die ihr vielleicht noch in den Kindergarten geht. … Ihr werdet die Welt neu bauen. Und wir Älteren, wir brauchen euch. Wir brauchen euren Mut, wir brauchen eure Leidenschaft, wir brauchen eure Ideen, euren Respekt, euren Fleiß. Jedenfalls euren Widerspruch, eure Talente. Und last not least, eure Zuversicht. Darauf bauen wir, wir brauchen Euch.https://kurier.at/politik/inland/bundespraesident-die-rede-von-alexander-van-der-bellen-im-wortlaut/243.182.326

Das Niveau einer Empfangsbestätigung der Österreichischen Botschaft in Budapest im digitalen 21. Jahrhundert:


—– Weitergeleitete Nachricht

—–Von: …

An: elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at <elisabeth.ellison-kramer@bmeia.gv.at>

CC: petra.schneebauer@bmeia.gv.at <petra.schneebauer@bmeia.gv.at>; sektioniv@bmeia.gv.at <sektioniv@bmeia.gv.at>; helmut.tichy@bmeia.gv.at <helmut.tichy@bmeia.gv.at>; budapest-ob@bmeia.gv.at <budapest-ob@bmeia.gv.at>

Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019, 18:10:04 MESZ

Betreff: Disziplinarfall … – Anhang: Ersuchen an den Herrn Bundespräsidenten

an Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER, Missionschefin, ÖB Budapest
Kopie: an Frau Botschafterin Mag.phil. Dr. phil. et Mag.iur. Dr. iur. Petra SCHNEEBAUER, Sektionsleiterin, Sektion IV.

an Herrn Botschafter Dr. iur. Helmut TICHY, Vorsitzender der Disziplinarkommission beim BMEIA

Betreff:

Ersuchen – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Bekanntgabe der Geschäftszahl meines Anliegens an der österreichischen Botschaft in Budapest und Erkundigung über den Stand der Zustellung meines Briefes an den Herrn Bundespräsidenten (Anhang 1)

Sehr geehrte Frau Botschafterin Mag.iur. Elisabeth ELLISON-KRAMER!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Als Juristin leitete ich 4 Jahre lang die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Peking, somit sind wir quasi Kollegen.

Ich erwarte daher – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – gesetzekonforme und professionelle Erledigung meines Anliegens. Danke.

Ich bin Mutter und somit gesetzliche Vertreterin zwei österreichischer Diplomatenkinder.

Ich möchte mich mit diesem Brief über den Stand der Erledigung meines Anliegens erkundigen.

– Kindesvater Dr. … lässt gesetzwidrig die ungarischen Organe betreffend die österreichische Botschaft in Budapest als Tatort ermitteln (nächster Gerichtstermin: 13. 06. 2019) und er hält gesetzwidrig die Gefahr auf, dass unsere österreichischen Diplomatenkinder in die schreckliche ungarische staatliche Obhut gezwungen werden (nächster Jugendamtstermin: 31. 05. 2019), obwohl ich – einstimmig, vielfach und dokumentiert bewiesen – eine ausgezeichnete Mutter bin. Dabei lässt Dr. … die ungarische Polizei auf uns gesetzwidrig aufhetzen.

– In zahlreichen offiziellen Schriften erkennt Dr. … vor ungarischen Organen an, dass … von ihrem dienstlichen Bundeskanzleramt (BKA) E-Mail (…@bka.gv.at) und von dem Bereitschaftsdienstfax des BKA massenhaft Dr. … betreffende PORNO Materialien geschickt hat, aber Dr. … – mit missbräuchlichen, häufigen Hinweisen auf seine Funktion in Österreich – in Ungarn mit enormer Rechtsstaatlichkeitsdefizit in ungarischen Verfahren den Eindruck erwecken konnte, dass der Missbrauch öffentlich dienstlicher Infrastruktur für pornografe Zwecke unter Bediensteten in Österreich eine reine Privatsache ist. (… ist für digitale Kommunikation im BKA zuständig. – https://bka.ldap.gv.at/#/auflistung)

– Das ist ein klarer Disziplinarfall (eventuell mit Verdacht auf Amtsmissbrauch), worüber die österreichische Botschaft seit 2016 weißt und zuletzt am 24. 04. 2019 informiert wurde.

Ferner ist es eine klare Rechtsverweigerung der österreichischen Botschaft in Budapest, dass es in diesem Fall seit 2016 überhaupt keine Geschäftszahl und überhaupt keine juristisch begründete Erledigung gibt und somit jeglicher Rechtsweg versperrt ist.

– Deswegen – als gesetzkonforme Verteidigung – entschied ich, mich an den Staatsoberhaupt zu wenden (Anhang 1) und wenn notwendig ist, muss – ebenfalls als gesetzkonforme Verteidigung – auch die österreichische Öffentlichkeit informiert werden.

– Österreichische Steuerzahler finanzieren amtliche Tätigkeit österreichischer Bediensteten nicht deswegen, damit die österreichische Botschaft in Budapest und meine österreichischen Diplomatenkinder rechtswidrig den öffentlich bekannt enormen Rechtsstaatlichkeitsanomalien Ungarns ausgeliefert sind.

In meiner heute eingereichten Schrift (Anhang 1) ersuche ich die österreichische Botschaft in Budapest – im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften – um die Bekanntgabe der Geschäftszahl und um die Bestätigungsmitteilung, dass die Zustellung an den Herrn Bundespräsidenten erfolgte. Hiermit möchte ich mich ferner darüber erkundigen. Danke.

Gerade in der jetzigen österreichischen innenpolitischen Lage, dass es klar wurde, dass in Österreich kein Rechtstaatabbau ungarischer Art toleriert wird, bitte ich – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – um Ihre gesetzekonforme Vorgehensweise, darunter gesetzekonforme Kommunikation in unserem Fall. Danke sehr.

Ich ersuche höflichst um Bekanntgabe eines Ansprechpartners für diesen Fall. Heute habe ich erlebt, dass an der österreichischen Botschaft in Budapest – völlig unbefugt – der ungarische Pförtner über Zuständigkeitsfragen und Menschenrechte entscheidet nachdem man viel warten muss, bis er das Telefon abhebt. Er hat – ohne Rechtsauskunft – mir verweigert, zu der Büroleiterin der Botschafterin zu schalten. Letztendlich hat sich mit meinem Anliegen – wie unten und im Anhang 2 festgehalten – das Konsulat befasst. (Selbstverständlich wäre es grob diskriminierend und bundesverfassungswidrig, wenn uns gesetzekonforme Erledigung deswegen verweigert wäre, weil die Missstände von einem Bediensteten des BMEIA begangen sind.)

Alle meine Ersuchen bleiben aufrecht.

Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Danke – im Einklang mit Ihren gesetzlichen Pflichten – für Ihre Hilfe und Antwort!

Mit kollegialen Grüßen:

Dr. …

Beilage:

Eingabe am österreichischen Konsulat in Budapest am 28. 05. 2019:

Aufgrund der Bürgerinformation gibt es Parteienverkehr an dem Konsulat in Budapest von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr. (https://www.bmeia.gv.at/oeb-budapest/ueber-uns/anfahrt-und-oeffnungszeiten/)

Daher schickte ich meinen als Anhang 1 beigefügten Brief, der die österreichische Botschaft auch betrifft, in Originalschrift mit meiner Vertreterin an die Konsularabteilung während der Öffnungszeit des Konsulates.

Dort war meine Vertreterin informiert, dass Schriftverkehr mit dem Konsulat ausschließlich per Post möglich ist.

Meine Vertreterin hat mich telefonisch über diese Auskunft des Konsulats informiert.

Sehr langwierig gelang mir, mit einer ungarisch sprachigen Dame zu telefonieren, die die Bekanntgabe ihres Namen und die Erfüllung meines Ersuchens um das Schriftstück bestätigt zu übernehmen – ohne Rechtsauskunft – willkürlich verweigert hat.

Nachher hat das Telefon eine andere Dame, die den Namen „Grünewald“ erwähnt hat, übernommen, die Deutsch geredet hat und mir – ebenfalls ohne Rechtsauskunft – ihre Meinung mitgeteilt hat, dass sie nicht verpflichtet ist ihren vollständigen Namen bekanntzugeben und ihrer unbegründeter Auffassung nach bin ich ausschliesslich berechtigt, mit der Botschaft ausdrücklich per Post zu kommunizieren.

Nach juristischer Erläuterung der Lage meinerseits hat sie mitgeteilt, dass sie höchstens bereit wäre, OHNE Empfangsbestätigung meinen Brief zu übernehmen.

Nachher hat diese Dame das Telefon – sehr unhöflich und äußerst unprofessionell, ohne sogar sich von mir zu verabschieden – aufgelegt.

Auch aus konsularischer Sicht ist ihre Vorgehensweise sehr bedenklich und äußerst unprofessionell:

Sie hat nicht geprüft, worum es geht, ob Hilfeleistungsbedarf bzw. Dringlichkeit besteht und sie verweigerte mich zu ihrer Vorgesetzten weiterzuverbinden.

Ferner konnte mir niemand am Konsulat eine juristisch fundierte verfahrensrechtliche und materiell rechtliche Auskunft geben.

Nach dem Telefonat habe ich es geprüft. Der Name „Grünewald“ ist auf der öffentlichen Mitarbeiterliste der Konsularabteilung nicht zu lesen. http://www.kulugyminiszterium.hu/dtweb/reszletes.aspx?Orszag=Osztr%C3%A1k%20K%C3%B6zt%C3%A1rsas%C3%A1g

Meine Vertreterin überging zum Eingang der Botschaft, wo sie informiert wurde, dass die als Anhang 2 beigefügte Empfangsbestätigung (ein weisser Blatt ohne Unterschrift) schon am Konsulat zubereitet wurde.

Nachher wurde meiner Vertreterin am Konsulat noch – auch jetzt ohne Rechtsauskunft – die Unterschrift der Empfangsbestätigung verweigert.

Übrigens ist mein Name auf der Empfangsbestätigung falsch (ich heiße Dr. … und auf der Empfangsbestätigung steht …th mit th und ohne Doktortitel.) Außerdem geht aus der Empfangsbestätigung es nicht genau hervor, welche Eingabe von „Frau …th“ am 28. 5. 2019 entgegengenommen wurde.

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