Sehr geehrte Frau Botschafterin!
Es ist Ihnen bekannt, dass ein österreichischer Diplomat, dessen Namen Sie auch kennen, zu seiner Scheidung in Ungarn die Adresse der Österreichischen Botschaft in Budapest (1068 Budapest Benczúr utca 16.) als ständiger Wohnsitz nutzte, obwohl er damals in Wien wohnhaft gemeldet war.
Ich bitte Sie um Ihre Auskunft über folgende Fragen:
– Stehen Österreichische Vertretungen im Ausland weltweit zu privaten Scheidungszwecken in Österreich wohnhaft gemeldeten Österreicher bzw. österreichischer Diplomaten als ständiger Wohnsitz vor Gericht im Ausland zur Verfügung? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
– Finanzieren österreichische Steuerzahler Österreichische Vertretungen im Ausland, um vor Scheidungsgericht im Ausland durch das Ansehen Österreichische Vertretungen Vorteile zu erzielen?
– Steht das jeden Österreicher zu? Oder nur österreichischen Diplomaten? Sowohl Damen als auch Männern? Oder nur Männern? Weltweit oder nur in Budapest?
– Haben Sie das beigelegte Dokument/den Fall geprüft/prüfen lassen (bei wem)? Mit welchem Ergebnis? Haben Sie es vor, mir zu antworten? Sind Sie verpflichtet, diesen Fall zu prüfen/prüfen lassen? In welcher Frist? Sind Sie verpflichtet, mir meritorisch zu antworten? In welcher Frist?
– Hat der betroffene österreichische Diplomat mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Alle meine vorherigen Ersuchen bleiben aufrecht.
Alle Bemerkungen richten sich gegen unbekannte Täter.
Mein Name ist Ihnen aus der der Botschaft vorliegenden Dokumentation bekannt
